Laut Transparency International - Deutschland e. V. wurde die „im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption“ „ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland“ ...
Warum ratifizieren unsere Bundestagsabgeordneten die UN-Konvention gegen Korruption nicht? Die erforderliche Anpassung des § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung) sollte kein Grund sein, die Ratifizierung immer weiter zu verzögern.
Warum machen sich unsere SPD-Bundestagsabgeordneten nicht dafür stark?
