3 u. 4 Was ist Alter, was ist Diskriminierung?

3 Was ist Alter, Altern und wann gilt ein Mensch als alt?

Die Frage nach dem Alter, ab wann man denn nun alt ist, ab dem 50. Lebensjahr oder ab dem 60. oder 70. ist bisher nicht eindeutig festgelegt. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO gilt als alt, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat (z. B. /Link/).

Allgemein versteht man unter Alter das biographische, kalendarische, durch Lebensabschnitte definierte Lebensalter eines Menschen, daneben aber auch das biologische Alter. Das biographische Alter misst die Zeit. Das biologische Alter gibt den Gesundheitszustand im Vergleich zum Durchschnitt an. Die Zahl der Jahre besagt nur Ungenaues über die Funktionstüchtigkeit des Organismus und des Geistes. Im Allgemeinen wird auch von einem subjektiven Alter, einem Alter wie man sich fühlt, gesprochen. Die Lebensphase Alter differenziert sich altersintegriert nach der Bildungsphase, Erwerbsphase und Ruhestandsphase und altersdifferenziert nach: Junges Alter (50 Jahre und älter), mittleres Alter (60 Jahre und älter) und altes Alter (Hochbetagte: 80 Jahre und älter).

Altern selbst ist ein vielschichtiger und individueller Prozess geprägt von einer Vielzahl von Bedingungen, die außerhalb und innerhalb des Menschen liegen wie gesellschaftliche Aspekte, aber auch körperliche, psychische und soziale Vorgänge, die durch individuelle Maßnahmen wie Ernährung, körperliche und geistige Fitness beeinflusst werden können. Der Mensch möchte gern alt werden, aber nicht alt sein. Altwerden und Altsein sind nicht gleichzusetzen mit allgemeinen Abnutzungserscheinungen in physischer und psychischer Hinsicht.

Die Begriffe Alter und Altern stellen gesellschaftlich in der Kultur- und Evolutionsge-schichte etwas sehr Junges dar. Alle Kulturen kannten die Jugend, weil eben alle Menschen jung waren, das Alter kannten jedoch aufgrund der geringeren Lebenserwartung nur Wenige. Die Forschungen in dem Bereich der Gerontologie bestehen noch nicht sehr lange. Eine Definition haben Paul B. Baltes und Margret Baltes gegeben (Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung, 1992, S. 8): „Gerontologie beschäftigt sich mit der Beschreibung, Erklärung und Modifikation von körperlichen, psychischen, sozialen, historischen und kulturellen Aspekten des Alterns und Alters, einschließlich der Analyse von alternsrelevanten und alternskonstituierenden Umwelten und sozialen Umwelten.“

4 Diskriminierung

Was bedeutet Diskriminierung? „Der Begriff Diskriminierung bezeichnet sowohl in den Sozial- und Rechtswissenschaften als auch umgangssprachlich die soziale Diskriminierung, die gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen“ (aus Wikipedia /Link/).

Nach Meyers Lexikon ist Diskriminierung (lateinisch: (Unter)scheidung ) in der Soziologie eine Bezeichnung für herabsetzende Verhaltenswei-sen gegenüber anderen Menschen beziehungsweise ihre ungleiche Behandlung aufgrund von rassischer oder ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, religiösen oder politisch-weltanschaulichen Überzeugungen, sexueller Orientierung, Alter, usw. Diskriminierung geht häufig mit einer sozioökonomischen Benachteiligung (z. B. Unterschiede im Einkommen, im Qualifikationsniveau o. Ä.) der jeweiligen Bevölkerungsgruppe einher.

In der ursprünglichen Bedeutung steht diskriminieren (lat.: discrimare) für „trennen, absondern, unterscheiden“. Ausgangspunkt jeder Diskriminierung ist das Entstehen und Vorliegen von Differenz. Jeder Form sozialer Diskriminierung liegt eine Unterscheidung und Bewertung durch eine Mehrheit zugrunde, was als gesellschaftliche Norm zu gelten hat (z. B. weiß, deutsch, männlich, heterosexuell, gesund, leistungsfähig, usw.). Von Diskriminierung betroffen sind dabei Gruppen, die den vorherrschenden Normen anderer nicht entsprechen. Zumeist handelt es sich dabei um zahlenmäßige Minderheiten.

Die Praktiken der Diskriminierung reichen von unbedachten, aber kränkenden Äußerungen über die bewusste Ignorierung und Willkür, Beschimpfungen und Beleidigungen bis hin zur Anwendung körperlicher Gewalt, zur Boykottierung von Geschäften, Ausgangssperren, Beschneiden von Rechten sowie ungleicher Bezahlung für gleiche Arbeit, usw. Diskriminierung kann in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zum Ausdruck kommen: Im Alltag, in der Sprache, beim Zugang von Bildung und Ausbildung, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, im Gesundheits- und Versicherungswesen, in der politischen Partizipation, vor allem aber auch in der Medienpräsentation.

Unterschieden wird in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion zwischen individueller, struktureller und institutioneller Diskriminierung. Individuelle Diskriminierung umfasst konkrete Handlungen und Verhaltensweisen von Personen häufig aufgrund von Vorurteilen und negativen Stereotypen. Strukturelle Diskriminierung ist die Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen. Institutionelle Diskriminierung bezeichnet Maßnahmen von Ungleichbehandlung, Ungleichstellung und Ausübung ungleicher Rechte, welche von unbewusstem und auch bewusstem Handeln von Institutionen ausgehen wie z. B. von der Kommunalpolitik, Standesämtern, Ausländerbehörden oder im Bereich des Gesundheitswesens.

In Deutschland liegen keine aussagekräftigen Statistiken vor, die das Ausmaß alltäglicher, individueller, institutioneller und struktureller Diskriminierung dokumentieren. Bei einer Datenerhebung (Eurobarometer 57.0 - Mai 2003, siehe /Link/, Seite 7) von Menschen in der Europäischen Union wurde als häufigster persönlich erfahrener Diskriminierungsgrund das Alter mit 5 % angegeben gefolgt von den Gründen Rasse oder ethnische Herkunft (3 %), Religion oder Weltanschauung, körperliche Behinderung, Lernschwierigkeiten oder psychische Krankheit (jeweils 2 %) sowie sexuelle Ausrichtung (1 %). Bei einer Spezialbefragung (Februar bis März 2008) sahen 42 % der Europäer Diskriminierung auf der Grundlage des Alters als verbreitet an (siehe /Link/, Diagramm auf Seite 8). Dabei gab die Hälfte der Befragten an, dass sie nach eigener Aussage die Rechte zur Bekämpfung von Diskriminierung nicht kennen.

4.1 Auswirkungen von Diskriminierung

Diskriminierung widerspricht den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft. Das Recht jeder Person auf Gleichheit und Schutz vor Diskriminierung stellt ein universelles Menschenrecht dar. Diskriminierung bringt in direkter Art und Weise die Aberkennung des gleichen Wertes sowie der Gleichberechtigung zum Ausdruck und beeinträchtigt das psychische Wohlbefinden wie auch das Selbstwertgefühl und die eigene Identität. Eskalierungen fördern im Weiteren auch psychosomatische Erkrankungen, die zu krankheitsbedingten Ausfällen in Betrieben führen. Die Folgen von Diskriminierung sind von Betroffenen schwer zu ertragen, da Personen meist aufgrund von Merkmalen diskriminiert werden, die sie selbst nicht auswählen können. Benachteiligungen in einem Bereich verstärken oftmals auch Benachteiligungen in anderen Bereichen. Auch das Unterlassen einer Handlung kann eine Form von Diskriminierung darstellen, wenn eine erforderliche und gebotene Handlung absichtlich aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals z. B. wegen des Alters unterlassen wird. Benachteiligungen führen im Arbeitsbereich zu Spannungen und Konfliktsituationen. Unternehmen werden durch Diskriminierung begründete krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern erheblich belastet.

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