Beispiel zur Missachtung der Menschenrechte

Das Jugendamt Osnabrück hat der Familie Haase die Kinder weggenommen, ohne einen triftigen Grund zu haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg schließlich hat deshalb den Eltern im April 2004 Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 53000 Euro zugesprochen, die Deutschland zahlen muss. Artikel 8, Abs. 1 der Konvention lautet „Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs“. Dies hätte u. E. eigentlich auch die deutsche Justiz wissen müssen, zumal das so ähnlich auch im Grundgesetz steht.

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