Kopftuch-Diskussion

In der Öffentlichkeit ist hitzig diskutiert worden, ob moslemische Lehrerinnen, die in staatlichen Schulen angestellt sind, Kopftücher tragen dürfen oder nicht und auch Gerichte mussten und müssen immer noch darüber entscheiden. Die Frage ist: Wann ist ein Kopftuch ein Kleidungsstück, wie es manche Frauen als Kopfbedeckung tragen oder wann soll es ein Symbol für islamischen Fundamentalismus sein? Eine in einer staatlichen Schule beschäftigte Lehrerin dürfte - wenn letzteres zuträfe - kein Kopftuch tragen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 07.07.2006 entschieden, dass eine Lehrerin - trotz eines Gesetzes, das das Tragen eines Kopftuchs in staatlichen Schulen verbietet - ihr Kopftuch weiterhin tragen darf: Das Gericht stellte nicht das Gesetz grundsätzlich in Frage, sondern argumentierte in diesem Fall mit dem Grundsatz des Gleichheitsgebots, da es in Deutschland keine verfassungsrechtliche Bevorzugung der christlichen Religionen gäbe, so dass katholische Nonnen in staatlichen Schulen in ihrem Habit unterrichten dürften und Musliminen aber nicht. Und außerdem, so das Gericht, weil diese Frau schon seit über 20 Jahren ein Kopftuch, in einer nicht provozierenden Weise, trage.

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