EU-Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon /Link/ (1,7 MB) umfasst 478 Seiten und es steht in ihm nichts über die Todesstrafe.
Aber in „TITEL I“, Artikel 2 (ex-Artikel 6 EUV), Abs. (1) des Vertrags von Lissabon heißt es u. a.:

„Die in der Charta niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze werden gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Titels VII der Charta, der ihre Auslegung und Anwendung regelt, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten Erläuterungen, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.“ (Hervorhebung durch den Autor)

Und damit sind die „Erläuterungen“ zur Todesstrafe Bestandteil des Vertrages von Lissabon.
27.08 2009 r

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