Finanz­transaktions­steuer

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Finanztransaktionssteuer sollte nur erhoben werden, wenn Wertpapiere weitergegeben werden, nicht aber für irgendwelche Geldzahlungen. Sinnvoll wäre es u. E., bei der regulären Rücknahme von Wertpapieren durch die Stelle, die das Wertpapier ausgegeben hat, keine Finanztransaktionssteuer zu erheben, sondern nur bei Ausgabe des Wertpapieres. Ausschüttungen (Zinsen, Dividende) dürfen nicht der Finanztransaktionssteuer unterliegen. Auch für Sparguthaben, Festgeld u. ä. dürfte keine Finanztransaktionssteuer erhoben werden, weil diese Geldanlagen nicht (an der Börse) verkaufbar sind. Ein Problem wird es sein, die Finanztransaktionssteuer auch dann einzufordern, wenn der Weiterverkauf von Wertpapieren nicht über eine Börse erfolgt.

Wir halten eine richtig konzipierte Finanztransaktionssteuer für ein gutes Mittel, den Ländern finanzielle Einnahmen zu verschaffen, ohne dadurch die Arbeit zu verteuern.

Eine weitere positive Wirkung der Finanztransaktionssteuer wäre, wildes Zocken an den Börsen zu verteuern und damit zu reduzieren. Ein seriöser Anleger erwirbt ein Wertpapier, weil er hofft, dass es ihm langfristig Gewinne einbringt und nicht um es nach kurzer Zeit (im Minutentakt) wieder zu verkaufen, nur weil sein Kurs um Bruchteile eines Promilles gestiegen ist. Seriöse Anleger trifft die Finanztransaktionssteuer daher kaum. Zahlen müssten u. a. die Investmentbanker bei ihrem „Finanzroulette“, was ja auch beabsichtigt wäre.

Aus diesem Grund halten wir den Einwand der FDP-Politiker gegen eine Finanztransaktionssteuer - der kleine Sparer würde dadurch getroffen - für falsch. Vielmehr wird auch der kleine Sparer durch die Finanztransaktionssteuer geschützt, wenn sie mit dazu beiträgt, die Schwankungen der Kurse an den Finanzmärkten zu dämpfen.
25.05.2010 mr

zurück

 

WebsoziCMS 3.9.9 - 003046991 -