Chronologie

26.10.1997 Demonstration des Österreichischen Schwulen- und Lesbenforums (ÖSLF) in St. Pölten

13. 11.1997 Abwertender Bericht in der Zeitschrift "Der 13. - Zeitung der Katholiken für Glaube und Kirche" („Der 13.“) über die Demonstration des ÖSLF

Anschließend: Privatklage von 44 homosexuellen Personen gegen den Autor K. D. der Zeitung „Der 13.“ wegen Verleumdung

13.07.1998 Urteil des Landesgericht Linz, (24EVr 2326/97), Richter Dr. Klaus-Peter Bittmann (Richter K.-P. B.): 4 der 44 Klägern wird Schadensersatz zugesprochen, weil sie auf den im „Der 13.“ veröffentlichten Bildern erkennbar waren. Der Autor K. D. des Artikels wird freigesprochen. Das Urteil enthält u. a. lange (eigentlich überflüssige) Passagen über gleichgeschlechtliche Praktiken bei Tieren.

02. 09.1998 Veröffentlichung von zwei Artikeln im „Der Standard“, Wien. Einer dieser Artikel wurde als „Kommentar“ mit dem Titel „Strenge Kammer“ geschrieben. Dieser Artikel enthält eine harte Kritik an dem Richter K.-P. B. hinsichtlich dessen o. g. Passagen über gleichgeschlechtliche Praktiken bei Tieren und den Bezug zur Homosexualität.
Verfasser und später erster Beschwerdeführer vor dem EGMR: Samo Kobenter

18.09.1998 Richter K.-P. B. streicht in seinem Urteil vom 13.07.1998 die Textpassagen über die gleichgeschlechtlichen Praktiken bei Tieren

20.07.1999 Innsbrucker Oberlandesgericht verhängt gegen Richter K.-P. B. als Disziplinarstrafe eine Warnung.
20.09.1999 Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Entscheidung

Inzwischen reichte der Richter K.-P. B. Klage für eine private strafrechtliche Verfolgung gegen den Autor Samo Kobenter wegen Diffamierung („Üble Nachrede“) ein und forderte von der Zeitung „Der Standard“ eine Entschädigung laut § 6 Mediengesetz wegen des o. g. am 02.09.1998 veröffentlichten Artikels.

29. 06.1999 Urteil des Landesgericht St. Pölten, Abteilung 18: Samo Kobenter muss wegen „übler Nachrede“ nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB eine Strafe zahlen und „Der Standard“-Verlag muss laut § 6 Mediengesetz Schadensersatz an Richter K.-P. B. zahlen.
16. 02. 2000 Das Wiener Oberlandesgericht weist die Berufung gegen dieses Urteil ab.

16.08.2000 Einreichen der Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg von Samo Jakob Kobenter („der erste Beschwerdeführer") und von der Standard Verlags GmbH, dem Eigentümer und Herausgeber der Zeitung „Der Standard“ mit Sitz in Wien („der zweite Beschwerdeführer") gegen Österreich

Die beiden Beschwerdeführer beschweren sich darüber, dass ihre Verurteilung wegen Verleumdung des Richters K.-P. B. ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Konvention verletzt habe.

01.02.2005 Der Gerichtshof erklärt die Beschwerde für zulässig.
02.11.2006 Das Urteil wird erlassen: Der Gerichtshof stellt eine Verletzung von Artikel 10 der Konvention (freie Meinungsäußerung) als gegeben fest. Der Österreichische Staat muss deshalb eine Entschädigung an die beiden Beschwerdeführer zahlen.
14.01.2012 gr

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