Der Fall Mollath

Mit einem Nachtrag vom 25.02.2013

Gustl Mollath hatte in den Jahren 2001 und 2002 Streit mit seiner Frau. Er wollte, dass sie als Bankangestellte keine Gelder von Bankenkunden mehr direkt in die Schweiz schafft, u. a. schon deshalb, weil er rechtliche Konsequenzen befürchtete. Sie wollte diese lukrative Tätigkeit aber nicht beenden. Ende 2002 erstattete seine Frau Anzeige wegen Körperverletzung, weil Herr Mollath sie angeblich im August 2001 misshandelt habe. Im September 2003 fand die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg wegen Körperverletzung statt. In seiner Verteidigungsschrift übergab Herr Mollath Anlagen zu den Schweizer Bankgeschäften seiner Frau und seinen Briefverkehr mit Banken mit der Aufforderung zur Beendigung dieser Geschäfte. Das Gericht lässt darauf ein psychiatrisches Gutachten erstellen. Hierbei könnte man Herrn Mollath vorwerfen, dass er der Aufforderung des Gerichtes, sich von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen, nicht nachgekommen ist. Im Rahmen der folgenden juristischen Auseinandersetzungen erstattete Herr Mollath Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen der Bankgeschäfte. Der Fall wird ans Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth verwiesen und der Richter am LG ließ Mollath wegen Gemeingefährlichkeit in einer psychiatrischen Klinik (BKH Bayreuth) unterbringen. Dort sitzt er bis heute. Die Nürnberger Finanzbehörden haben auf Wunsch der Justiz ebenfalls keine Nachforschungen bzgl. des Geldtransfers durchgeführt. - Die von ihm angezeigten Geldgeschäfte erwiesen sich jedoch im Wesentlichen als zutreffend und die Bank hat inzwischen Konsequenzen daraus gezogen, nicht aber die Justiz.

Inzwischen hat der Fall auf Grund von Medienberichten und Protesten aus der Bevölkerung solches Aufsehen erregt, dass der bayerische Ministerpräsident sich veranlasst sah, Justizministerin Merk (CSU) zu veranlassen, dass der Fall überprüft wird.
Quelle: www.gustl-for-help.de und diverse gegooglete Presseartikel
04.12.2012 r
 
 

Nachtrag vom 25.02.2013

Zum Urteil der 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth /Link/.
 

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

Am 19.02.2013 hat der Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg, das „Wiederaufnahmegesuch des Gustl Ferdinand Mollath“ beim Landgericht Regensburg eingereicht /Link/ (pdf, 1074 KB). (Kurzfassung: s. Pressemitteilung /Link/ (pdf, 215 KB))

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde damit begründet, dass es „im Laufe des Verfahrens gegen Herrn Mollath zu schwerwiegenden Verletzungen gesetzlichen Rechts gekommen“ ist, „mit denen elementare Gewährleistungen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens missachtet wurden. Die Rechtsverletzungen geschahen allesamt sehenden Auges und mit Vorbedacht durch den damaligen Vorsitzenden der 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Es handelte sich – das wird dargestellt werden können – um Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB.“ (Die hier vorgeworfene Rechtsbeugung ist inzwischen verjährt.) RA Dr. Strate stellt dann auf 140 Seiten die zahlreichen Rechtsverletzungen durch den Vorsitzenden der 7. Strafkammer dar. Hierbei stützt sich Dr. Strate nur auf die Gerichtsakten. Beim Lesen dieses Antrages gewinnt man den Eindruck, dass sich der Vorsitzende Richter über jegliche Gesetze, vom Grundgesetz angefangen bis zur Strafprozessordnung, hinweggesetzt hat. Das beginnt schon damit, dass er das Verfahren gegen Herrn Mollath nicht ordnungsgemäß eröffnet und vorgeschriebene Anhörungen unterlassen hat. Ein weiterer Punkt war, dass das Gericht Herrn Mollath zwangsweise einen Pflichtverteidiger zugeordnet hat, der erkennbar gegen Mollath eingestellt war und es deshalb abgelehnt hat, ihn zu verteidigen. Der Vorsitzende Richter war aber trotzdem nicht bereit, einen anderen Verteidiger zu ernennen. - Weiterhin ist es für uns unfassbar, dass die psychiatrischen Begutachtungen zwangsweise an gesetzlichen Vorschriften vorbei durchgeführt wurden und dass Herr Mollath sogar darum kämpfen musste, wenigstens eine Stunde pro Tag im Hof der forensischen Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth an der frischen Luft verweilen zu dürfen.

Die unzureichend begründeten Vorwürfe zu den angeblichen Straftaten (schwere Körperverletzung an seiner damaligen Ehefrau und das Zerstechen von Autoreifen) wurden in diesem Antrag von RA Dr. Strate kurz gestreift. - Wir erwarten von einem Richter, dass er einen mutmaßlichen Straftäter nur dann verurteilt, wenn die ihm vorgeworfenen Straftaten auch nachgewiesen worden sind und nicht nur auf einen bloßen Verdacht hin, wie es hier der Fall zu sein scheint.

In dem Antrag hat RA Dr. Strate absichtlich keine inzwischen zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse verarbeitet, diese wird die „Staatsanwaltschaft Regensburg in ihrem unmittelbar bevorstehenden Wiederaufnahmeantrag“ verarbeiten (Seite 5).

Wir können nur hoffen, dass Herrn Mollath endlich nach sieben Jahren Freiheitsberaubung Gerechtigkeit wiederfahren wird.
25.02.2013 gmr

 

Leserbrief vom 27.12.2012

Für Ihren Beitrag: „Wie viel Justizwillkür verträgt unser Rechtsstaat“ gratuliere ich Ihnen und hoffe, dass dieser Beitrag weit verbreitet wird. Sie haben völlig recht, wenn Sie der Auffassung sind, dass es sich bei Ihren Beispielen nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Diesbezüglich möchte ich auf einige Artikel hinweisen:

http://tv-orange.de/2012/12/gustl-mollath-ist-kein-einzelfall-die-erlebnisse-von-professor-christidis/

http://tv-orange.de/2012/12/die-misshandlung-von-gustl-mollath-ist-nur-die-spitze-des-eisbergs/

http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/70291/grossmutter-vor-gericht-unterwerfung-oder-strafe/

Auch die Seite http://www.behoerdenstress.de zeigt zahlreiche Beispiele auf.

Insbesondere in CDU regierten Ländern tritt Justizwillkür gehäuft auf.

Es wäre schön, wenn Sie mit Ihrem Anliegen Gehör finden würden, denn auch ein Fall in Saarbrücken wird von mir betreut, bei dem eine ungeheuere Justizwillkür geschieht.

Andrea Jacob
 

Hinweis der Redaktion: Dieser Leserbrief wurde am 05.11.2018 hierhin verschoben. Zum Fall Mollath erhielten wir weitere Zuschriften, in denen beklagt wird, dass auch sie von Justizwillkür betroffen seien.

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