Hohe Kosten, wenn das AKG bis zum 31.12.2015 betrieben würde

Abschätzung der zusätzlichen Kernbrennstoffsteuer (auch „Brennelementsteuer“ genannt)

Aus den technischen Daten für das AKG (/Link/, Seite 15) entnimmt man:
Anzahl der Brennelemente:   193
Mittlere Anreicherung der frischen Brennelemente:   4 Gew.-% U-235
Gesamtes Brennstoffgewicht:   103 t
Anteil der jährlich auszuwechselnden Brennelemente:   40

Daraus kann das Gewicht der 40 Brennelemente berechnet werden:
G = 103 ∙ 40 / 193 = 21,35 t
Davon sind 4 % U-235, das zu versteuern ist.
GSt = 21,35 ∙ 4 / 100 = 0,854 t oder in Gramm
GSt = 0,854 ∙ 1000 ∙ 1000 = 854 000 g U-235
Die Steuer beträgt 145 €/g (s. hier oder /Link1/, /Link2/), daraus folgt die Steuer für die 40 Brennelemente
St = 854 000 ∙ 145 = 123 000 000 €

Normalerweise würde dann ein Jahr lang keine Steuer mehr anfallen. D. h. die 123 Mill. Euro wären die Steuern für ein Jahr. Da aber die Brennelemente nur noch bis zum 31.12.2015, also nur max. 7 Monate, genutzt werden könnten und die restlichen 5 Monate nicht, würde E.ON 123 000 000 ∙ 5 / 12 = 51 250 000 €, also ca. 50 Mill. Euro nur durch zu viel bezahlte Steuer verlieren.
Herstellungskosten kommen auch noch hinzu, so dass uns die von E.ON genannten 80 Mill. Euro Verlust plausibel erscheinen.

U. E. wäre es - wenn man so ein Gesetz macht - sinnvoll gewesen, den jeweiligen Zeitpunkt für das Abschalten der AKWs so zu legen, dass er zum innerbetrieblichen Ablauf gepasst hätte, z. B. wenn wegen Inspektion, Wartung, Brennelementwechsel usw. die Anlage sowieso heruntergefahren worden wäre.
09.04.2014 gr

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