"Nobody is perfect!"
„Ehrlich währt am längsten“
"Nobody is perfect!"
„Ehrlich währt am längsten“
„Deutschland ist eine offene Gesellschaft … Millionen Menschen aus vielen Ländern haben bei uns Arbeit und eine neue Heimat … gefunden. Viele von ihnen sind … deutsche Staatsbürger geworden. … Ohne ihre Arbeitskraft und Wirtschaftsleistung könnte Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht bestehen. (…)
Voraussetzung für eine gelungene Integration ist die Bereitschaft aller, aufeinander zuzugehen und sich gegenseitig zu akzeptieren.“
Wir hoffen, dass sich unsere Politikerinnen und Politiker mehr für Transparenz
bei Abgeordneten-nebentätigkeiten einsetzen.
Warum ratifiziert unsere Bundesregierung die im Jahr 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption immer noch nicht, obwohl sie sich beim G8-Gipfel im Jahr 2007 verpflichtet hat, die Konvention umzusetzen? Sozialdemokraten haben es sich schon für 2009 gewünscht.
Spiel: "lastexitflucht"
zum Zeitzeugenportal
ist ein Verein der Kontakte zu Ländern der ehemaligen Sowjetunion pflegt, im Sinne von „Humanismus im West-Ost-Kontakt“.
U. a. setzt sich der Verein auch für vergessene Opfer des NS-Regimes ein: beispielsweise für ehemalige gefangen genommene und zur Zwangsarbeit verpflichtete Rotarmisten. /Link/
(mit Änderungen am 29.12.2006 im ersten Abschnitt)
Im Kernkraftwerk kann, wie bei jeder technischen Anlage, etwas kaputt gehen oder versagen. Das geschieht häufiger, ohne dass dies ein Grund zur Beunruhigung ist, wenn dann die richtigen technischen Maßnahmen getroffen werden. Es gibt aber auch ernstere Vorkommnisse: So gab es beispielsweise Dezember 2001 im Kernkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe eine Knallgasexplosion, wodurch eine Rohrleitung zerfetzt wurde. Es wurde das Ventil zu dieser Leitung geschlossen, so dass der Störfall ohne schlimme Folgen blieb. Schwerwiegend bei diesem Störfall war, dass der Schaden erst nach ca. zwei Monaten festgestellt wurde. Noch ernster ist u. E. jedoch die Frage, warum dieser Störfall nicht von vorne herein vermieden worden ist, obwohl damals schon bekannt war, dass Kernkraftwerke so auszulegen sind, dass Hydrolysegas (Knallgas), das sich bei ihrem Betrieb bildet, keinen Schaden anrichten kann. Der Staat sollte u. E. in Erwägung ziehen, dass zumindest in Fällen, wo Störfälle auf grobe Fahrlässigkeit zurückgeführt werden können oder der Kernkraftbetreiber einen wichtigen technischen Hinweis überhört hat, abschreckende Bußgelder erhoben werden.
Im Unterschied zu anderen Anlagen muss in Kernkraftwerken unter allen Umständen vermieden werden, dass durch einen Störfall radioaktive Substanzen nach außen gelangen. Deshalb ist eine große Zahl von Ingenieuren und Wissenschaftlern damit beschäftigt, über die Folgen nachzudenken, wenn etwas Unplanmäßiges im Kernkraftwerk passiert und wie man dann die Folgen beherrschen kann. Der schwerste Unfall, der passieren darf, ist der, dass das Kernkraftwerk im Inneren zerstört und radioaktiv verseucht wird (Totalverlust des Kernkraftwerkes). Es muss sichergestellt sein, dass auch in diesem Extremfall (GAU) keine Radioaktivität nach außen gelangen kann.
Für den interessierten Leser kurz drei wichtige Aspekte zur Sicherheit: