EEG als ein Strompreistreiber

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) löste am 01. April 2000 unter Rot-Grün das seit 1991 geltende Stromeinspeisungsgesetz ab. Das EEG wurde dann zwischenzeitlich mehrfach geändert. Mit dem Gesetz soll der Ausbau der regenerativen Energieerzeugung gefördert werden.

Im EEG ist geregelt, dass die Netzbetreiber

  • den gesamten angebotenen Strom, der aus Windenergie, aus Photovoltaikanlagen, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stammt, in ihr Stromnetz einspeisen müssen und
  • dafür eine im EEG jeweils festgelegte Vergütung an die Betreiber solcher Anlagen zu zahlen haben.

Da aber die im EEG festgelegten Vergütungen im Allgemeinen über dem „normalen Stromentstehungspreis“ liegen, müssen die Netzbetreiber dafür zusätzliche Kosten aufbringen. Diese Mehrkosten dürfen die Netzbetreiber auf den größten Teil der Stromkunden - „stromintensive Unternehmen“ ausgenommen - umlegen, was die Netzbetreiber natürlich auch machen. Als „stromintensive Unternehmen“ gelten z. Z. alle Unternehmen, die mindestens 1 Gigawattstunde (GWh) pro Jahr verbrauchen und deren Stromkosten mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung betragen (§ 41 Abs. 1 EEG). Für den Schienenverkehr gelten eigene Bestimmungen für die Begrenzung der EEG-Umlage (§ 42 EEG).

Es hat sich eingespielt, dass die Stromerzeuger ihren erzeugten Strom an einer Strombörse verkaufen und dort der Strompreis entsteht. Genauso wird auch der aufgrund des EEG eingespeiste regenerative Strom auf einer Strombörse verkauft.

Die folgende Berechnung der EEG-Umlage wurde stark vereinfacht. Die Zahlen wurden aus der Wikipedia /Link/ übernommen und gerundet. Es geht uns hier nur ums Prinzip. Die EEG-Umlage wird nach folgender Formel berechnet:

x = (A - B) : (C - D)

A= Summe der von den Netzbetreibern bezahlten Vergütung für den regenerativ erzeugten Strom einschließlich der Vergütung für die Selbstvermarktung
B= Erlös für diesen Strom an der Börse
C= Summe der gesamten verkauften Strommenge
D= Summe der an Groß-Kunden verkauften Strommenge, für die keine EEG-Umlage gezahlt wird
x= EEG-Umlage pro kWh

Zahlen für 2012 (Prognose)
A = 19 Mrd.
B = 5 Mrd.
C = 477 TWh (1)
D = 84 TWh
(für TWh, kWh usw. siehe hier)
A - B = 14 Mrd. € = 14 000 000 000 €
C - D = 393 TWh = 393 000 000 000 kWh
x = 14 000 000 000 : 393 000 000 000 = 0,036
Die Umlage beträgt für 2012 x=0,036 €/kWh oder 3,6 Cent pro kWh.
Für einen 3 Personenhaushalt mit 3500 kWh Jahresverbrauch sind das 3500 • 0,036=126 € EEG-Umlage im Jahr. Nicht diejenige, die einen Ökotarif /Link1, Link/ für Strom haben, zahlen für die regenerative Energie, sondern alle, die nicht zumindest von einem Teil der EEG-Umlage befreit sind.

Zahlen für 2013 (Prognose)
A = 23 Mrd.
B = 3 Mrd.
C = 481 TWh (1)
D = 96 TWh
A - B = 20 Mrd. € = 20 000 000 000 €
C - D = 385 TWh = 385 000 000 000 kWh
x = 20 000 000 000 : 385 000 000 000 = 0,052
Die Umlage beträgt für 2013 x=0,052 €/kWh oder 5,2 Cent pro kWh
Für einen 3 Personenhaushalt mit 3500 kWh Jahresverbrauch sind das 3500 • 0,052=182 € EEG-Umlage im Jahr 2013, also 56 € mehr als im Jahr 2012.

(1) Die Zahlen wurden aus der Wikipedia entnommen, wir konnten sie nicht nachvollziehen.

Da die Umlage für 2012 zu niedrig angesetzt wurde, wird sie für 2013 höher, als hier berechnet, ausfallen, nämlich 5,28 Cent pro kWh. Damit ist für einen 3 Personenhaushalt die EEG-Umlage im Jahr 2013 um ca. 60 € höher als 2012. Die Umlage enthält aber keine Kosten für den dafür erforderlichen Netzausbau. Auch diese Kosten werden auf uns Stromkunden noch zukommen.

Da sich gegen das ständige Steigen des Strompreises und damit auch der EEG-Umlage in der Bevölkerung Widerstand regt, wird nachgedacht, wie die EEG-Umlage verringert werden könnte.

Zunächst zeigen die Zahlen für A und B, dass die Einspeisevergütung wesentlich höher ist, als der regenerative Strom dann wert ist. In 2013 werden 23 Mrd. € Einspeisevergütung gezahlt, aber der so erzeugte Strom kann nur für 3 Mrd. € verkauft werden, d. h. im Jahr 2013 müssen die Bürger 20 Mrd. € ohne Gegenleistung zahlen. Dieser Betrag ist u. E. zu hoch und sollte durch Verringerung der Einspeisevergütung, vor allem bei der Photovoltaik, reduziert werden. Außerdem könnte der Strom aus regenerativen Energien an der Börse vermutlich teurer verkauft werden, wenn er billiger gespeichert und dann, wenn er wirklich benötigt wird, verkauft werden könnte. Hierfür wäre aber der Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken erforderlich, weil eine bessere Technik (z. B. Brennstoffzellen) immer noch fehlt.

Die Zahlen für D im Vergleich zu denen für C zeigen, dass die schwarz-gelbe Koalition wohl auch zu großzügig mit der Freistellung von Großkunden von der EEG-Umlage verfährt. So hat sie im EEG die Grenze von 10 GWh/a auf 1 GWh/a herabgesetzt, so dass die Liste der Großkunden aus unserer Sicht zu lang geworden ist und auch viele Betriebe aus der Lebens- und Futtermittelindustrie und Tiermastbetriebe (z. B. für Geflügel) enthält. Mit der ursprünglichen Idee, den Export nicht zu gefährden, hat das u. E. weniger zu tun, sondern eher mit Klientelpolitik. Möglicherweise verstößt die Freistellung von Großkunden von der EEG-Umlage sogar gegen EU-Recht (unzulässige Subvention).

Die Bundeskanzlerin hatte ohne Not und gegen unsere Gesetze und bestehenden Verträge mehrere Kernkraftwerke „Hals über Kopf“ abschalten lassen, ohne dass Ersatz vorhanden war. Die rot-grüne Regierung dagegen hatte damals den Atomausstieg vorher besser geplant. Nun aber muss die Bevölkerung hohe Kosten tragen (20 Milliarden € in 2013 + Netzausbau, siehe o. g. Zahlen für A - B), zusätzlich zu den Kosten für die Banken- und Eurorettung.
Es wird Zeit, dass Frau Merkel und ihre Regierung bald ein Konzept vorlegen, wie die „Energiewende“ vonstattengehen soll und alle diese Zahlungen geleistet werden sollen.
 

Anmerkungen und Quellen:

  • Allgemeines zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Wikipedia /Link/
    Geschichte des EEGs /Link/
  • „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)“ buzer.de /Link/
  • Für den Ausgleichmechanismus (§ 44 bis § 44 EEG) siehe dort /Link/
  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz findet man auch im „Juristischen Informationsdienst“ dejure.org /Link/
  • Eine Liste der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht /Link/ (Exceldatei, 711 kB, techn. Hinweis: Wenn die Datei nur „Anmerkungen & Hinweise“ anzeigt, dann gehe in die Zeile ganz unten am Rand und öffne die Liste, z. B. in alphabetischer Reihenfolge.)
  • Beihilfeverfahren gegen Deutschland /Link/
    „(5. Juni 2012, geändert 12. Juni 2012) Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren eingeleitet (Aktenzeichen SA.22995 2011/CP). Das Verfahren betrifft den Befreiungsmechanismus von der EEG-Umlage für stromintensive Betriebe.“
  • Wird der Strom aus erneuerbarer Energie (=regenerative Energie) zu billig verkauft? Im Jahr 2012 werden 150 GWh Strom aus erneuerbarer Energie erzeugt (eigene Schätzung) mit Angaben aus dem Bericht in der AGEB /Link/. Daraus ergibt sich folgender Verkaufspreis für den Strom aus erneuerbarer Energie an der Strombörse:
    5 Mrd. €/150 GWh = 0,033 €/kWh für 2012
    3 Mrd. €/150 GWh = 0,02 €/kWh für 2013
    Zum Vergleich: Der Verkaufspreis für den sonstigen Strom liegt über 0,05 €/kWh.
    Die Kritik, dass der Preis für Strom aus erneuerbarer Energie von der Stromindustrie absichtlich tief gehalten wird, um mehr an der EEG-Umlage zu verdienen, ist also nicht ganz unbegründet /Link/.
    Die Herstellungskosten von
    19 Mrd. €/150 GWh = 0,127 €/kWh für 2012
    sind aber noch zu hoch. Hier müsste die Subvention insbesondere für die Photovoltaik abgesenkt werden.
  • Stromverbrauch eines 3-Personen-Haushalt /Link1/, /Link2/, /Link3/.

19.10.2012 mr (mit kleinen Korrekturen am 22.10.2012)

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