Gülle - umwelt- und gesundheitsschädlich

(Mit einem Nachtrag vom 23.02.2015)

Schon immer gab es Landwirtschaft. Die Dorfbewohner waren den von den Tieren und den Misthaufen ausgehenden Geruch gewohnt. Die Anzahl der Tiere und der damit verbundene Geruch waren durch die Größe der Wiesen und Weiden begrenzt.

Inzwischen hat sich die Situation entscheidend geändert:

  • Viele Landwirte erhalten so wenig Erlös für Schlachttiere, Milch und Eier, dass sie nur eine intensivierte Tierhaltung über die Runden kommen lässt.
  • Die Größe der Felder mit dem darauf angebauten Futter begrenzt nicht mehr die Anzahl der Tiere auf einem Bauernhof. Die Tiere sind lebenslänglich in Ställen eingesperrt und das erforderliche (Kraft-)Futter muss teilweise sogar zugekauft werden.
  • Immer mehr Menschen ziehen aufs Land, die dann von den Emissionen aus den landwirtschaftlichen Betrieben empfindlich gestört werden.
  • Zusätzlich gehen landwirtschaftlich genutzte Flächen verloren durch Besiedlung, Industrie, Infrastruktur wie Verkehrswege, Gas- und Stromtrassen und für die Erzeugung alternativer Energien.

Wie in früheren Zeiten landen Gülle und Jauche auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen, allerdings mit dem großen Unterschied gegenüber früher, dass heute immer mehr Gülle und Jauche auf immer kleinere Flächen aufgebracht werden. Die Bepflanzung (Wiesen, Weiden oder Ackerflächen) kann aber nur einen begrenzten Teil als Dünger aufnehmen. Der Rest geht ins Erdreich und schließlich ins Grundwasser und der gasförmige Anteil (z. B. Ammoniak) gelangt in die Luft.

Der Gestank, der von dieser Intensivbewirtschaftung und zum Teil von Biogasanlagen ausgeht, stellt eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bewohner in ländlichen Gemeinden dar. So kann es passieren, dass in einen Supermarkt ein solcher Gestank von den gedüngten Feldern gelangt, dass dort der Einkauf von Lebensmittel problematisch wird. Wenn der Wind ungünstig weht, ist auch ein Lüften der Wohnungen oder gar das Trocknen von Wäsche im Freien in den betroffenen Ortschaften oftmals unmöglich.

Über die Gesundheitsgefahren, wenn Gülle oder Gärreste ins Erdreich und ins Grundwasser gelangt, hatten wir bereits an anderer Stelle berichtet.

Wir glauben, dass sich diese Probleme deshalb so verschärft haben, weil aus unserer Sicht in der Landwirtschaft die bestehenden Gesetze und Vorschriften nicht immer eingehalten werden.

Besonders in vielen Regionen Bayerns und Niedersachsens hat sich die Situation so extrem verschärft, dass u. E. der Staat eingreifen sollte. Ein erster Schritt wäre, auf die Einhaltung der bestehenden Gesetze zu achten und Ausnahmeregelungen, die möglicherweise bestehen, einzuschränken.

So lautet § 3 Abs. (1) der „Düngeverordnung“ /Link/ (pdf, 135 KB): „(1) Vor der Aufbringung von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist der Düngebedarf der Kultur sachgerecht festzustellen. Erfordernisse für die Erhaltung der standortbezogenen Bodenfruchtbarkeit sind zusätzlich zu berücksichtigen. Die Düngebedarfsermittlung muss so erfolgen, dass ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Nährstoffbedarf und der Nährstoffversorgung gewährleistet ist.“ (Rote Hervorhebung durch den Autor)

Laut „Düngeverordnung“ darf auf die Äcker nur so viel Dünger aufgebracht werden, „dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreitet.“ (§ 4, Abs. 3). Auf Grünland bis 230 kg je ha und Jahr (§ 4, Abs. 4).

In der „Düngeverordnung“ ist aus unserer Sicht klar geregelt, dass nur so viel Dünger in geeigneter Weise aufgebracht werden darf, wie die Pflanzen zur jeweiligen Zeit benötigen, und Jauche und Gülle sind Dünger, eben organische Dünger. Die Äcker dürfen also nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

Aus diesem Grenzwert für den Stickstoff und der Anlage 5 zu der „Düngeverordnung“ kann man abschätzen, dass z. B. für 80 Milchkühe im Stalle grob gerechnet mindestens 40 ha Land für die Entsorgung von Jauche und Gülle zur Verfügung stehen müssen. Auf diese Fläche dürfen dann keine anderen Stickstoffdünger oder Gärreste aus Biogasanlagen gelangen.

Dies ist durchaus ein Kostenfaktor: Wenn ein Landwirt als Pachtpreis für die 40 ha Land 40 ∙ 250 Euro = 10 000 Euro/Jahr kalkuliert und die 80 Kühe pro Jahr 80 ∙ 8000 = 640 000 Liter Milch liefern, kostet ihm das Land für die Beseitigung der Gülle 10 000 / 640 000 = 1 / 64 Euro = 1,6 Cent pro Liter Milch. Bei Pachten bis 400 Euro sind es schon 2,5 Cent pro Liter.

In Niedersachsen hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Meyer (Die Grünen) das Problem erkannt und einen „Nährstoffbericht“ der Landwirtschaftskammer vorgestellt. /Link/.
Aufgrund der riesigen Mastbetriebe entstehen große Mengen an Gülle, die dann irgendwo auf den Äckern und Wiesen landen. Hinzu kommen die Nitratbelastungen von den Biogasanlagen und dem auf die Äcker aufgebrachten anorganischen Dünger. In einigen Gebieten tritt jetzt schon Überdüngung auf und es ist nur eine Frage der Zeit, wann das nitrathaltige Wasser die Erdschichten durchdringt und ins Grundwasser, in offene Gewässer und auch ins Trinkwasser gelangt. Man kann davon ausgehen, dass 60 % des Grundwassers in Niedersachsen „in einem schlechten Zustand“ sind. Im „Nährstoffbericht“ wird versucht, die Gülleströme überhaupt erstmals transparent zu machen. Ein Ergebnis ist schon die Feststellung: „Niedersachsen hat im Westen deutlich zu hohe und nicht flächenangepasste Tierbestände.“ (Agrarminister Meyer)

Ein Problem dabei ist, dass sehr viel Gülle von Dritten durch die Lande transportiert wird („Gülle-Tourismus“) und es damit für Kontrollbehörden schwierig ist, den Verbleib der Gülle zu kontrollieren.

Die Landwirte in Niedersachsen haben diesen Missstand erkannt und sind durchaus bereit, an einer praktikablen Lösung mitzuarbeiten.

Zurzeit wird im Landwirtschaftsministerium von Niedersachsen überlegt, wie ein „Düngekataster“ aufgebaut werden kann, in dem der genaue Verbleib der Gülle (und der übrigen Düngemittel) dokumentiert ist. Auch in Mittelbayern mit der intensiven Tierhaltung und den vielen Biogasanlagen ist die Situation vielerorts bzgl. des Grundwassers schon sehr kritisch. In anderen Bundesländern wie Hessen und NRW ist die Situation entspannter, weil dort häufiger Weidewirtschaft betrieben wird.

Aus unserer Sicht muss streng kontrollieren werden, dass jedem Betrieb mit Tierhaltung die erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen, um die Gülle zu entsorgen. Außerdem müssen diese Betriebe so große Lagerkapazitäten haben, dass das Aufbringen der Gülle im Einklang mit der Wachstumsperiode der Pflanzen erfolgt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist im betreffenden Betrieb die Anzahl der Tiere entsprechend zu reduzieren. Bodenproben sind vermutlich flächendeckend zu teuer und können u. E. nur im Verdachtsfall eingesetzt werden. Die Strecke für Transporte von Gülle sollte eingeschränkt (z. B. max. 20 km) und der Zwischenhandel mit Gülle verboten werden.

Infrastruktur, Siedlungen und Industrieanlagen verbrauchen immer mehr landwirtschaftlich genutzte Flächen. Daraus folgt u. E. zwangsläufig, dass auch die Anzahl der Nutztiere in diesen Regionen reduziert werden muss und nicht durch ganzjährige Stallwirtschaft mit einer höheren Tierdichte ersetzt werden kann. Es ist sowieso nicht gut, wenn einzelne Kommunen Ackerland und Wiesen in Siedlungs- und Industriegebiete umwandeln können. Es sollte eine übergeordnete (unbestechliche) Raumordnungsbehörde, die das Ganze steuert, eingerichtet werden.

Fleisch, Eier und Milch werden teurer, wenn diese Produkte von Tieren stammen, die frei herumlaufen können und sich ihr Futter selber suchen müssen. Damit der Kunde diese Produkte als wertvolle Lebensmittel erkennt und bereit ist, einen Mehrpreis dafür zu bezahlen, sollten sie eine entsprechende eindeutige Kennzeichnung erhalten. Die jetzigen Kennzeichnungen („Bio“ usw.) sind aus unserer Sicht nicht hinreichend, weil die Versprechungen oft zu vage sind und/oder ihre Einhaltung nicht richtig überwacht wird. So hörten wir, dass die Kennzeichnung von Eiern (Stempel auf dem Ei) häufiger betrügerisch vorgenommen wird. Die Kennzeichnung von Eiern ist eine private Angelegenheit /Link/ der Eierindustrie und wird u. E. zu wenig überwacht /Link/.

Wir fordern, dass in einem landwirtschaftlichen Betrieb entweder nur „wertvolle“ Nahrung oderkonventionelle“ Nahrung erzeugt werden darf, aber nicht beides gleichzeitig. So sollte z. B. verboten sein, dass in einem Hühnerhof werbewirksam einige Hühner in großzügigen Gehegen frei herum laufen dürfen und versteckt im Gebäude weitere Tiere in engen Käfigen gehalten werden.

Der Staat muss dafür sorgen, dass nicht ständig neue Kennzeichnungen für (angebliche) Qualität entwickelt werden dürfen, sondern es sollte nur wenige Kennzeichnungen (z. B. „Bio“) geben, die durchgehend und weitreichend sind und deren Einhaltung dann auch überwacht wird. Viele Verbraucher würden mit Sicherheit solche gesünderen Produkte kaufen, auch wenn sie teurer wären.

Die Deutschen essen im Durchschnitt zu viel Fleisch. Dadurch ist Deutschland das „Schlachthaus Europas“ geworden und die Tiere werden in industriellen Mastanlagen produziert. Wir wollen an dieser Stelle gar nicht auf die Qualen der vielen Tiere in ihrem zum Teil kurzen Leben eingehen und dass das Fleisch von dauerhaft gestressten Tieren sicherlich nicht gerade gesund ist, sondern nur auf Umweltaspekte:

  • Große Mengen an Gülle usw., die kaum umweltverträglich beseitigt werden können (s. o.)
  • Abgabe von Treibhausgasen wie Methan: Gerade die Rinder liefern große Mengen an Methangas.
  • Energie- und Wasserverschwendung im großen Stil: Es werden statt Nahrungsmittel Kraft-Futtermittel angebaut, die von den Tieren gefressen werden, und die Menschen essen dann wiederum das Fleisch dieser Tiere. Noch schlimmer ist es, wenn die Tiere auch noch mit Tierprodukten gefüttert werden. Sinnvoll ist u. E., wenn beispielsweise Rinder auf Weiden Gras fressen und die Menschen dann die Produkte solcher Tiere essen, denn Gras können wir kaum verdauen.

Deswegen kommen immer wieder Appelle, wie z. B. der „Veggie Day“, an die Verbraucher, den Fleischkonsum zu reduzieren. Auch Gasthäuser und Kantinen sollten mehr darauf achten, dass das Wichtigste auf dem Teller nicht ein großes Fleischstück ist, sondern gute pflanzliche Beilagen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden:
Der Staat kann durch Überwachung und Verschärfung der Gesetze indirekt die Fleischproduktion drosseln, seine Subventionspolitik ändern und somit unsere Umwelt schützen.

Auch wir Verbraucher haben es weitgehend in der Hand, die o. g. Missstände zu reduzieren, indem wir auf Qualität von Fleisch und Fleischprodukten achten. Es ist bekannt, dass die Qualität des Fleisches von Tieren unter Stress leidet. Und daher sollten wir alle unseren Fleischkonsum anpassen. Wir glauben, dass den Landwirten geholfen wäre, wenn die Erzeugerpreise, auch ohne Massenproduktion, stimmen würden.
05.11.2013 gmr

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Nachtrag vom 23.02.2015:

Düngekataster ∙ Nitrate im Trinkwasser ∙ Medikamente ∙ Fazit

Düngekataster
Es ist schnellstens ein „Düngekataster“ für alle Bundesländer einzurichten. In diesem Kataster sind alle landwirtschaftlichen Flächen mit Größenangaben auszuweisen und den landwirtschaftlichen Betrieben und Biogasanlagen zuzuordnen. Die Art und Anzahl der Tiere bzw. der Ort und die Größe der Biogasanlagen sind auszuweisen. Die Einträge in den Kataster können die Landwirte selbst vornehmen.

Außerdem ist von den Landwirten einzutragen, wo welche Exkremente (Gülle und Mist) der Tiere auf welche Flächen aufgebracht werden. Gülletransporte über 20 km und über vorher festgelegte Gebietsgrenzen sind verboten. Wird Gülle in Kläranlagen entsorgt, ist dies im Düngekataster zu dokumentieren. Dort ist auch der sonstige aufgebrachte Dünger einzutragen. Die in der Düngeverordnung § 3 (6), (7) /Link/ erlaubten Abstände für das Aufbringen von Gülle zu oberirdischen Gewässer sind viel zu gering und sollten vergrößert werden. Für Gülle sollten auch Abstände (z. B. min. 300 m) zu Wohnsiedlungen vorgeschrieben werden. Die Wasserschutzgebiete, etwa um Trinkwasserbrunnen, müssen ausreichend groß sein und frei von Dünger bleiben.

Der Düngekataster sollte für alle Bürger einzusehen sein und auch die Eingabe von Hinweisen und Beschwerden erlauben. Die Richtigkeit der Angaben im Düngekataster sollten fortlaufend von den Bundesländern überprüft werden. Der Staat hat auch das Management für den Düngekataster zu übernehmen. Aus Datenschutzgründen sollten die Namen der Landwirte nicht offengelegt werden, eine eindeutige Kennzeichnung - etwa eine Nummer - der landwirtschaftlichen Betriebe genügt. Es geht ja nur darum, dass jeder nachvollziehen kann, wo wieviel von welchem Dünger eingesetzt wird.

Hinzukommen müssten noch unangemeldete Laboruntersuchungen der Gülle in den Güllebehältern auf Medikamentenrückstände, Stickstoff- und Phosphorgehalt, Schwermetalle und sonstige Schadstoffe.

Die Entnahme von Bodenproben auf landwirtschaftlichen Flächen halten wir als Kontrolle weniger geeignet (abgesehen von Einzelfällen wie der illegalen Entsorgung von Giftmüll), vielmehr sollten diese vorgenommen werden, um Landwirte und Biogasanlagenbetreiber gut beraten zu können.
In Niedersachsen ist man bereits auf dem richtigen Weg /Link/.

Nitrate im Trinkwasser
Für Nitrate im Trinkwasser gilt in Deutschland ein Grenzwert von 50 mg/l, bei gleichzeitiger Anwesenheit von Nitrit entsprechend weniger /Link/, Anlage 2, Teil 1 (Seite 20). Dieser Wert gilt als unbedenklich. Allerdings beobachten die Trinkwasserversorger mit großer Sorge, dass die Nitratkonzentration in ihren Brunnen ständig ansteigt und in naher Zukunft den Grenzwert überschreiten wird. Hauptverursacher sind die Biogasanlagenbetreiber sowie Land- und Viehwirte, die im Überfluss Gärreste und Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen verteilen.

Gemüse und Salate enthalten von Natur aus ebenfalls Nitrate. Es wird vermutet, dass Stickstoff-Düngung den Nitratgehalt erhöht. Andererseits haben in besagten Pflanzen andere Inhaltsstoffe eine positive Wirkung auf die Gesundheit und scheinen die Gefahren durch Nitrate zu kompensieren. Fleisch und Wurst enthalten Nitrate und sogar Nitrite in Form von Pökelsalzen.

Bei Kleinkindern bis zu 6 Monaten ist besonders auf eine nitratarme Nahrung zu achten. Hersteller von Babynahrung verwenden im Allgemeinen nitratarme Grundstoffe wie Obst.
Wenig Nitrate enthalten Obst, Getreide, Kartoffeln, Erbsen, Gurken, Tomaten, Champignons. Weiteres siehe /Link1/, /Link2/.

Medikamente
Unter anderem sind auch durch den extensiven und u. E. oft ungerechtfertigten Einsatz von Antibiotika in der Viehhaltung viele Krankheitserreger resistent geworden. So sind Todesfälle in Krankenhäusern darauf zurückzuführen, dass Ärzten kaum noch wirksame Antibiotika zur Bekämpfung von Bakterien zur Verfügung stehen /Link/.
Da offenbar auch schon Reserveantibiotika in der Tierhaltung eingesetzt werden, sind wir der Meinung, dass dies schleunigst verboten und hart bestraft werden müsste. Die resistenten Bakterien gelangen - soweit wir wissen - nicht über das Trinkwasser, sondern durch den Fleischgenuss und möglicherweise über die von der Gülle verseuchten Pflanzen in den Menschen. Für die Überwachung sind die Bundesländer zuständig /Link/.

In der Schweinezucht beispielsweise werden Hormone eingesetzt, um die Aufzucht der Ferkel zu synchronisieren. Diese Hormone gelangen dann über die Gülle auch ins Grundwasser und sie befinden sich im Fleisch der geschlachteten Tiere. Da Hormone schon in kleinsten Mengen wirksam sind und von der Natur kaum abgebaut werden, können sie dann unkontrolliert bei Mensch und Tier Unheil anrichten /Link/.

Fazit
Die Massentierhaltung ist nicht nur für die Umwelt und für das Klima schädlich, sondern auch für die Gesundheit von Tier und Mensch. Dabei haben wir an dieser Stelle völlig außer Acht gelassen, dass Tiere unsere Mitgeschöpfe sind und daher auch Anspruch auf unser Mitgefühl haben.
23.02.2015 gmr

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