Bundespräsid­entenwahl

Die Wahl eines Bundespräsidenten

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung in geheimer Abstimmung gewählt. Zu diesem Zweck wird die Bundesversammlung jedes Mal vor einer Wahl des Bundespräsidenten neu gebildet aus allen Abgeordneten des Bundestages und aus der gleichen Anzahl an Vertretern aus den Bundesländern. Die Wahl findet im Reichstag statt. Die Vertreter der Bundesländer werden vorher von den einzelnen Landtagen bestimmt. Die Zahl der Vertreter, die ein Land in die Bundesversammlung entsenden darf, richtet sich nach der Anzahl der Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit in dem jeweiligen Bundesland. Die Vertreter der einzelnen Bundesländer werden dabei im Verhältnis der Sitze der vertretenen Parteien im jeweiligen Länderparlament gewählt. Als Vertreter eines Bundeslandes kann jede Person gewählt werden, die das Wahlrecht hat. Die Wahl des Bundespräsidenten kann aus mehreren Wahlgängen bestehen. Nach der erfolgreichen Wahl löst sich die Bundesversammlung wieder auf.

Als Beispiel sei hier die Bestimmung der Wahlfrauen und -männer für die Bundespräsidentenwahl am 18. März 2012 aufgezeigt:

Die Bundesversammlung bestand aus den 620 Bundestagsabgeordneten, also waren von den 16 Länderparlamenten auch insgesamt 620 Vertreter für die 16 Bundesländer zu wählen, so dass die Bundesversammlung aus insgesamt 1240 Wahlfrauen und -männern bestand /Link/. Die deutsche Bevölkerung umfasste zu einem bestimmten Stichtag 74.460.930 Personen. In NRW (als Beispiel) lebten zu dem Zeitpunkt 15.944.310 Deutsche. Also hatte NRW 620 • 15.944.310 : 74.460.930 = 132,76 - aufgerundet auf 133 Vertreter - zu entsenden. Die Sitzverteilung im Landtag von NRW nach der letzten Wahl vom 9. Mai 2010 war: CDU 67, SPD 67, Grüne 23, FDP 13, Linke 11, das sind zusammen 181 Sitze /Link/.
Die CDU und die SPD beispielsweise durften deshalb jeweils 133 • 67 : 181 = 49,23 Vertreter wählen. Da natürlich nur „ganze“ Personen gewählt werden können, wurden der CDU 49 und der SPD 50 Vertreter (per Losentscheid) zugesprochen.
Weil bei den Rechnungen in der Regel Kommazahlen entstehen, aber Personen nun mal nicht geteilt werden können und einfaches Runden zu Abweichungen führen könnte, werden andere Rechenverfahren zur Ermittlung der Anzahl der Vertreter benutzt (z. B. nach d´Hondt) und es wird - wenn nötig - ausgelost. Dabei dürfen die Zahlen aber nicht allzu sehr von den proportional berechneten Zahlen (s. obiges Rechenbeispiel) abweichen, weil sonst jemand das Verfassungsgericht wegen Ungleichbehandlung anrufen könnte.


Die Wahl des Bundespräsidenten Joachim Gauck am 18. März 2012

Die Bundesversammlung bestand aus 620 Bundestagsabgeordneten und 620 Vertretern aus den Ländern, also aus insgesamt 1240 Wahlfrauen und -männern.
Es fehlten 8 Personen, so dass nur 1232 Personen im Reichstag wie folgt gewählt haben /Link/:
991 Stimmen für Joachim Gauck
126 Stimmen für Beate Klarsfeld
3 Stimmen für Dr. Olaf Rose
108 Enthaltungen
4 Stimmen waren ungültig.
Somit war Joachim Gauck schon im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit zum Bundespräsidenten gewählt. - Wir freuen uns.

Weiter Informationen s. /Link/
Liste der 620 Wahlfrauen und -männer aus den Ländern /Link/
Liste der 620 Wahlfrauen und -männer aus dem Bundestag (Bundestagsabgeordnete) /Link/
21.03.2012 r


Bundespräsidentenwahl 2010

Am 30. Juni 2010 wählt die Bundesversammlung den Bundespräsidenten. Joachim Gauck, ein überparteilicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten! Und hier ein „Spiegel“-Interview mit dem Kandidaten Joachim Gauck /Link/.

 

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