Mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erreichten Die Grünen, FDP, SPD und nichtstaatliche Organisationen, dass vorerst wesentliche Teile des von der damaligen CSU-Mehrheit verabschiedeten Gesetzes zum Versammlungsrecht (vorläufig?) außer Kraft gesetzt wurde (siehe auch unseren rechten Block „Beschneidung des Versammlungsrechts“). Die CSU hatte sich selbstherrlich darüber hinweg gesetzt, dass das Demonstrations- und Versammlungsrecht durch das Grundgesetz (Art. 8 GG) garantiert ist.
27.02.2009Landespolitik
Veröffentlicht am 27.02.2009