Beschneidung des Versammlungsrechts zum Teil gekippt

Landespolitik

Mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erreichten Die Grünen, FDP, SPD und nichtstaatliche Organisationen, dass vorerst wesentliche Teile des von der damaligen CSU-Mehrheit verabschiedeten Gesetzes zum Versammlungsrecht (vorläufig?) außer Kraft gesetzt wurde (siehe auch unseren rechten Block „Beschneidung des Versammlungsrechts“). Die CSU hatte sich selbstherrlich darüber hinweg gesetzt, dass das Demonstrations- und Versammlungsrecht durch das Grundgesetz (Art. 8 GG) garantiert ist.

27.02.2009
 
 

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