Einschränkung der Informationsfreiheit

Bundespolitik

Die Bundesländer haben den Staatsvertrag mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so geändert, dass die Rundfunkanstalten gezwungen sind, wertvolle Hintergrundinformationen, die sie ins Internet eingestellt haben, wieder zu löschen. Davon ist auch unsere Internetseite betroffen, denn die SPD-Eulen sind auf öffentlich zugängliche Informationen angewiesen. Immer häufiger werden wir Links in unserer Seite herausnehmen müssen, da die Rundfunkanstalten gegen ihren Willen die zugehörigen Inhalte löschen müssen.

Wir halten dieses Gesetz für einen Verstoß gegen Art. 5, Absatz 1 GG. Deshalb haben die Eulen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt, dass „das Gesetz“ … „die so genannte Popularklage nicht zugelassen hat.“ „Der einzelne Bürger kann das Bundesverfassungsgericht lediglich dann mit der Verfassungsbeschwerde anrufen, wenn er durch einen konkreten Hoheitsakt selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten verletzt worden ist.“ Wir können natürlich nicht darlegen, dass wir durch die (mutmaßliche) Grundgesetzverletzung „einen unmittelbar eigenen rechtlichen Nachteil“ erlitten haben. Dazu müssten wir erst einen in unseren Augen unsinnigen Prozess führen.

Wir erwarten von unserer Partei, dass sie sich dafür einsetzt, dass der Staat die Bürger nicht daran hindert, sich zu informieren und zu bilden, und ihnen gut recherchierte, aufgearbeitete Berichte und Kommentare vorenthält.

In einem Gespräch mit dem Spiegel (Heft Nr. 32, 9.8.2010, Seite 98 bis 101, /Link/) sagt der Philosoph und Soziologe Oskar Negt u. a., dass Demokratie „auf der Selbstbestimmung autonomiefähiger Bürger“ beruht. Und weiter unten: Voraussetzung ist politische Bildung, deren Ziel der „mündige, aufgeklärte Bürger“ ist, „der es wagt, sich seines Verstandes ohne Anleitung anderer zu bedienen.“

Gegen Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken durch die schwarz-gelbe Regierung will unsere Partei-Führung Verfassungsklage einreichen, warum nicht auch für die „Pressefreiheit und für die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film“ (Art. 5, Absatz 1 GG).
Sollten nicht auch alle demokratischen Parteien einschließlich der unseren die Grundrechte wahren?
08.09.2010 mr

 
 

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