Herausforderung Energiewende

Bundespolitik

  • Um unabhängig von fossilen Brennstoffen und der Kernenergie zu werden, sollen in Deutschland die Photovoltaik-, Windkraft- und Biogasanlagen ausgebaut werden („Energiewende“). Um diesen Ausbau auf privater Basis voranzutreiben, wurde jedem, der solch eine Anlage betreibt, zugesichert (EEG), dass er den gesamten damit produzierten Strom zu einer gesetzlich festgelegten Vergütung ins Netz einspeisen darf.
  • Der Strom aus der Photovoltaik und der Windkraft schwankt sehr stark, abhängig von der Sonnenstrahlung bzw. der Windstärke zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten und ist dadurch nicht dem Stromverbrauch angepasst. Bei Windstille bzw. wenn die Sonne nicht scheint, wird überhaupt kein Strom aus solchen Anlagen produziert.
  • Um die Stromerzeugung dem Bedarf anzupassen sind daher Ersatzkraftwerke unabdingbar, die ausreichend schnell hoch und runter gefahren werden können, wie Gas- und auch Steinkohlekraftwerke. Schwankungen über größere Zeiträume können auch durch Braunkohlekraftwerke und Kernkraftwerke ausgeglichen werden.
  • Zurzeit reichen die vorhandenen konventionellen Kraftwerke noch aus, genügend Strom produzieren zu können, auch wenn Sonnen- und/oder Windenergie nicht zur Verfügung stehen.
  • Ein Problem: Zeitweise wird in Deutschland durch die Windkraft, Photovoltaik und auch Biogasanlagen lokal mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Da der Strom nicht genügend gespeichert werden kann und das Stromnetz in Deutschland nicht ausreicht, um den Strom innerhalb von Deutschland zu verteilen, muss ein Teil dieses Stroms ins Ausland transportiert werden, was teilweise auch zu Überbelastungen der Stromnetze führt /Link/.
  • Falls die Windkraft und insbesondere die Photovoltaik weiter so intensiv ausgebaut werden wie bisher, wird u. E. diese Situation zunehmend kritischer. Der überflüssige Strom muss dann verschenkt oder vernichtet werden, sonst bricht das Netz zusammen. Die Kosten dafür trägt der Stromkunde.
  • Um sicherzustellen, dass lokal zu viel produzierter Strom wegtransportiert oder dass bei Strommangel der Strom von außen hergeholt werden kann, ist ein flexibles und ausreichend starkes Stromnetz erforderlich. Nur so lassen sich Stromüberschuss und -mangel an verschiedenen Orten deutschlandweit ausgleichen.
  • Außerdem sind genügend Einrichtungen zur Speicherung des Stroms, z. B. Pumpspeicherkraftwerke, erforderlich, um den zu viel erzeugten Strom zu speichern und dadurch eine bessere Anpassung der Stromerzeugung an den Verbrauch zu erreichen.
  • Auch die Biogasanlagen sind so aus- oder umzubauen, so dass sie die Stromerzeugung besser dem Bedarf anpassen können.
  • Wir meinen, dass das EEG so geändert werden muss, dass der Stromversorger in Zukunft den Strom aus Windkraft, Biogasanlagen und insbesondere aus der Photovoltaik nur soweit abnehmen und bezahlen muss, wie er gebraucht wird, allerdings unter Wahrung des Bestandschutzes für bereits vorhandene Anlagen.
  • Die Bevölkerung ist über alle Planungen und die Notwendigkeit der beabsichtigten Maßnahmen der Stromwirtschaft umfassend aufzuklären. Alle Fragen aus der Bevölkerung sind verständlich und korrekt zu beantworten. Alle Einwände müssen nachvollziehbar geprüft werden. Andererseits muss die Bevölkerung u. E. auch Unannehmlichkeiten wie Verschandelung der Landschaft oder moderat steigende Strompreise für die gewollte Energiewende hinnehmen.
  • Leider kursieren auch aus Kreisen von Professoren und gewissen „Fachleuten“ scheinbar wissenschaftlich fundierte Beiträge, die glauben machen sollen, bei gutem Willen - mit Schlagworten wie: „intelligentes Stromnetz“ („smart grid“), „dezentrale Stromversorgung“ - wäre die Energiewende ohne große zusätzliche Kosten und ohne große Unannehmlichkeiten möglich, es wären nur die großen Konzerne, die die Energiewende ausbremsen wollen, weil sie sie verschlafen haben. Oft handelt es sich bei o. g. Fachleuten um private „Institute“, die davon leben, ihre Klientel zu bedienen.

Für weitergehende Ausführungen verweisen wir auf unseren Beitrag: „Energiewende - ja, aber nicht so und nicht hier“.
31.03.2014 gmr

 
 

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