Keine „kalte Steuerprogression“ mehr!

Steuern & Finanzen

(Mit einem Nachtrag vom 11.12.2011)

Zurzeit werden in der öffentlichen Diskussion drei Begriffe vermischt:

  • „Kalte Progression“
  • Überproportionale Steuererhöhung bei Lohnerhöhungen
  • „Steuergeschenke“

„Kalte Progression“
„Kalte Progression ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich einen Inflationsausgleich bewirken und die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden. Durch den progressiven Einkommenstarif wird für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig - das Realeinkommen sinkt.“ So das BMF /Link/.

Zu einem ehrlichen Steuersystem gehört u. E., dass die Steuern prozentual nicht steigen, wenn der Wert des Geldes sinkt (Inflation). Deshalb wird allgemein gefordert, dass das Steuersystem so geändert werden muss, dass es sich automatisch an die Inflation anpasst. Das BMF sieht bei so einem Automatismus das Problem, dass damit „der Politik Handlungsspielräume genommen“ würden. Wir können diesem Argument nicht folgen, weil die Politik auch an einer automatisierten Formel Änderungen vornehmen und auch Pauschbeträge ändern bzw. anpassen kann. Außerdem glauben wir nicht, dass ausgerechnet das Steuersystem die Inflation fördert. Die Inflation hat andere Ursachen.

Überproportionale Steuererhöhung bei Lohnerhöhungen
Diese können nur abgemildert werden, sind aber u. E. unvermeidbar, solange die Steuer nicht in einem festen Verhältnis zum Einkommen (z. B. 25 % wie der frühere Verfassungsrichter Prof. Kirchhof vorschlägt) und ohne Freigrenze erhoben wird. Das Fehlen einer Freigrenze wäre aber höchst unsozial.

„Steuergeschenke“
Ein Steuergeschenk wäre es, die Steuer herabzusetzen, obwohl der Staat das Geld unbedingt braucht, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Eine seriöse Steuersenkung ist u. E. nur möglich, wenn der Staat auch seinen Aufgabenbereich verkleinert und damit seine Ausgaben verringert oder wenn die Steuereinnahmen z.B. aufgrund eines wirtschaftlichen Aufschwungs steigen, sodass keine Erhöhung der Staatsschulden erfolgt. Wer bei der heutigen Lage in Deutschland Steuersenkungen verspricht, handelt u. E. verantwortungslos und ist nur auf Wählerstimmenfang aus.

Wir stellen im Folgenden die Steuerformel für 2010 vor und zeigen dann, wie auf einfache Art die Geldentwertung berücksichtigt werden könnte.

Die derzeit gültige „Steuerformel“
(zvE ist das zu versteuernde Einkommen für 2010 oder 2011, abgerundet auf vollen Euro-Betrag ESt ist die zu zahlende Steuer, abzurunden auf den nächsten vollen Euro-Betrag)

Die Formel besteht aus 5 Abschnitten (Tarifzonen, aufgeteilt nach Jahreseinkommen):

1. Abschnitt bis 8004 Euro (Grundfreibetrag):
ESt = 0
2. Abschnitt von 8005 Euro bis 13 469 Euro:
Y = (zvE - 8004) / 10 000
ESt = (912,17 • Y + 1400) • Y
3. Abschnitt von 13 470 Euro bis 52 881 Euro:
z = (zvE - 13 469) / 10 000
ESt = (228,74 • z + 2397) • z + 1038
4. Abschnitt von 52 882 Euro bis 250 730 Euro:
ESt = 0,42 • zvE - 8172
5. Abschnitt ab 250 731 Euro:
ESt = 0,45 • zvE - 15 694

Quellen: /Link 1/, /Link 2/

Beispiel:
Jemand hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 18 000 Euro (entspricht einem monatlichen Einkommen von 1500 Euro). Die 18 000 Euro liegen zwischen 13 470 Euro und 52 881 Euro, also ist die Steuer gemäß des dritten Abschnitts zu berechnen.
z = (18 000 - 13 469) / 10 000 = 0,4531
ESt = (228,74 • 0,4531 + 2397) • 0,4531 + 1038 = 2171,0409 (abgerundet: 2171 Euro)
Es sind 2171 Euro Steuer zu zahlen, das sind 12,06 % vom Einkommen.

Unser Vorschlag zur Anpassung der Steuerberechnung an die Inflation
Die Teuerungsrate p kann in der derzeit gültigen Steuerformel folgenderweise berücksichtigt werden:

1. Abschnitt bis 8004 • p Euro (Grundfreibetrag):
ESt = 0
2. Abschnitt von 8004 • p +1 Euro bis 13 469• p Euro:
y = (zvE - 8004 • p) / 10 000
ESt = (912,17 • y / p + 1400 ) • y
3. Abschnitt von 13 469 • p +1 Euro bis 52 881• p Euro:
z = (zvE - 13 469 • p) / 10 000
ESt = (228,74 • z / p + 2397) • z + 1038 • p
4. Abschnitt von 52 881• p +1 Euro bis 250 730 • p Euro:
ESt = 0,42 • zvE - 8172 • p
5. Abschnitt ab 250 730 • p +1Euro:
ESt = 0,45 • zvE - 15 694 • p

Es wird vorgeschlagen, in der Formel für das betreffende Jahr als Berechnungsgrundlage immer die Teuerungsrate p von dem zwei Jahre zurückliegenden Jahr zu verwenden. Also für das Jahr 2013 würde man den Wert vom Jahr 2011 als Berechnungsgrundlage verwenden, für das Jahr 2014 den vom Jahr 2012 usw.. Das Statistische Bundesamt muss genügend Zeit haben, diese Werte zu ermitteln. Zur Einführung der Teuerungsrate für diese Steuerformel würde man als Bezugsjahr der Teuerungsrate das Jahr 2010 nehmen und für dieses Jahr p=1,000 setzen. Für die Jahre 2010, 2011 und 2012 würde man in der Formel den Wert p=1,000 (also ohne Inflationsausgleich) belassen. Dann ergibt sich zum Beispiel für 2011 der Wert p2011= 1,024 (Teuerungsrate von 2,4 %). Diesen Wert würde man in die Formel für 2013 einsetzen. Wenn die Inflation im nächsten Jahr (also 2012) nur 2% wäre, wäre p2012=1,044. Diesen Wert würde man für das Jahr 2014 einsetzen usw.. So hätte die Regierung (bzw. das Statistische Bundesamt) immer die ersten 3 bis 4 Monate eines jeden Jahres Zeit, die Teuerungsrate p für die Steuerberechnung amtlich festzulegen und die weiteren 8 bis 9 Monate eines jeden Jahres stünden allen, die mit der Berechnung der Steuer zu tun haben, wie Finanzbehörden, Arbeitgebern und Steuerberatern zur Verfügung, die Formel zu aktualisieren, bzw. die aktualisierten Computerprogramme bereit zu stellen.

Alternativ eine elegantere Darstellung der obigen Formeln:

g1 = 8004 • p
g2 = 13 469 • p
g3 = 52 881 • p
g4 = 250 730 • p

p1 = 912,17 / p
p2 = 1400
p3 = 228,74 / p
p4 = 2397
p6 = 0,42d0
p8 = 0,45d0
p5, p7 und p9 sind zu berechnen:
y = (g2 - g1) / 10 000
p5 = (p1 • y + p2) • y
z = (g3 - g2) / 10 000
p7 = p6 • g3 - p5 - (p3 • z + p4) • z
p9 = p8 • g4 - p6 • g4 + p7
Die Berechnung von p5, p7 und p9 ist notwendig, damit keine Sprünge in der Tabelle auftreten.

1. Abschnitt bis g1 Euro (Grundfreibetrag):
ESt = 0
2. Abschnitt von g1 +1 Euro bis g2 Euro:
y = (zvE – g1) / 10 000
ESt = (p1 • y + p2) • y
3. Abschnitt von g2 +1 Euro bis g3 Euro:
z = (zvE – g2) / 10 000
ESt = (p3 • z + p4) • z + p5
4. Abschnitt von g3 +1 Euro bis g4 Euro:
ESt = p6 • zvE – p7
5. Abschnitt ab g4 +1Euro:
ESt = p8 • zvE – p9

Für p=1,000 liefert die Formel die gleichen Zahlen für die Steuer wie die amtliche Steuerformel; p ist wieder wie oben die Teuerungsrate. Die Parameter g1, g2, g3, g4, p1, p2, p3, p4, p6 und p8 kann man aus politischen Gründen ändern.

Die Berechnung der Steuer nach diesem Schema wäre kein „Steuergeschenk“, sondern die Vermeidung einer versteckten Steuererhöhung aufgrund der „kalten Progression“.

In Diskussion ist zur Zeit, nur den Freibetrag und evtl. auch die Grenze des 2. Abschnittes zu erhöhen und den Rest so zu lassen wie bisher. Allerdings haben u. E. auch die Reichen einen Anspruch auf den Inflationsausgleich, der Gerechtigkeit wegen. Wenn man die Reichen mehr zur Kasse bitten möchte - was wir für richtig hielten – sollte dies, so wie es unsere Partei schon lange fordert, offen und nicht durch die „Hintertür“ geschehen.

Noch ein Wort zur überproportionalen Steuererhöhung bei Lohnerhöhungen. In diversen Sendebeiträgen oder Presseberichten erscheint die Geschichte von Personen, die z. B. monatlich 800 Euro (zu versteuerndes Einkommen) verdienten (halbe Arbeitszeit) und dann auf volle Arbeitszeit gingen und somit 1600 Euro (zu versteuerndes Einkommen) verdienten.

Jahreseinkommen 12•800 = 9600 Euro Einkommensteuer 246 Euro
Jahreseinkommen 12•1600 = 19200 Euro Einkommensteuer 2486 Euro
Obwohl sich der Lohn nur verdoppelt hat, ist die Steuer in diesem Fall um das Zehnfache gestiegen. Dies ist eine Folge der Progression und nicht vermeidbar und auch nicht ungerecht. Gäbe es die Progression und die Freigrenze nicht, hätte die Person bei einem Monatsverdienst von 800 Euro schon ca. 1200 Euro jährlich zahlen müssen. Dies wäre aber verfassungswidrig, weil der Lohn an der Armutsgrenze liegt.

Ein anderes Beispiel: Ein Angestellter verdient 4000 Euro brutto im Monat. Er bekommt eine Lohnerhöhung von 80 Euro. Er bekommt nur 41 Euro davon ausbezahlt, der Rest ist für Steuern und Sozialabgaben /Link/. Das zu versteuernde Einkommen liegt dann, abhängig von Vorsorgeaufwendungen usw., bei ca. 40 000 Euro. Dazu gehört ein Spitzensteuersatz von 36 %, hinzu kommen der Soli (4,5%) und evtl. Kirchensteuer (8 %), Rentenversicherung (19,9 %, Anteil Arbeitnehmer 9,95%), Arbeitslosenversicherung ab 2011 (3,0 %, Anteil Arbeitnehmer 1,5%), Krankenversicherung (insgesamtn15,5%, davon entfallen auf den Versicherten 8,2 %), Pflegeversicherung (1,95%, für Kinderlose 2,2%, Anteil Arbeitnehmer 1,225% ) /Link/. Gesamtabgaben in Prozent = 36*(1+0,045+0,08) + 9,95 + 1,5 + 8,2 + 1,225 = 40,5 + 20,75 = 61,375% D. h. von der 80 Euro Lohnerhöhung erhält der Angestellte u. U. weniger als die Hälfte. Gerade bei kleineren Einkommen nehmen die Sozialabgaben einen wesentlichen Teil des Verdienstes weg.

Es wäre aus unserer Sicht erforderlich, dass der Staat das Geld verstärkt da einfordern würde, wo Einkommen und Vermögen in großen Mengen vorhanden sind. Er könnte dann einen Teil dieser Einnahmen verwenden, um die Progression in den unteren drei Abschnitten abzumildern bzw. zu größeren Einkommen hin zu verschieben. Außerdem sollten die Sozialausgaben nicht nur vom Arbeitslohn finanziert werden, sondern beispielsweise auch aus Steuermitteln.

Zum Schluss eine Tabelle, die den Einfluss des Inflationsausgleiches nach unserer Methode zeigt.
In der 1. Spalte steht das zu versteuernde Einkommen. Die Zahlen in der 2. bis 5. Spalte ergeben sich aus der für 2010 bis 2012 gültigen Steuerformel. Die 6. Spalte enthält die Steuer, die zu zahlen wäre, wenn die Inflation, wie von uns vorgeschlagen, berücksichtigt würde. Zum Vergleich wurden in der 7. Spalte die Zahlen angegeben, wenn die Regierung nur die Grenzen für den 1. und 2. Abschnitt gemäß der Teuerungsrate p anheben würde und den Rest der Formel unverändert ließen. In diesem Fall wäre die kalte Progression nur teilweise vermieden. Zurzeit sieht es so aus, als ob derartiges als einmalige Maßnahme („Wahlgeschenk“) vor der Wahl 2013 geplant ist, und dann die kalte Steuerprogression weitergeht.

Eink = zu versteuerndes monatliches Einkommen
Est = aktuelle Einkommensteuer pro Monat
pm = mittlere Prozentsatz der Steuer (=100 *Est / Eink)
pg = Grenzprozentsatz der Steuer
Nr. = Nummer des Abschnitts der Steuerformel
ESti = Einkommensteuer unter Berücksichtigung einer Inflation von 20 %, wie sie vielleicht nach 10 Jahren erreicht wird (p=1,200), berechnet nach unserer Methode.
ESte = Einkommensteuer, wenn nur die beiden unteren Grenzwerte 8004 Euro und 13 469 Euro um 20 % angehoben würden. Derzeit gibt es nämlich Überlegungen, nur die unteren Grenzwerte zu erhöhen.
dESti = ESt – Esti (Differenz von ESt und Esti)
dESte = ESt – Este (Differenz von ESt und Este)
(Die Zahlen in den Spalten 1, 2, 6, 7, 8 und 9 sind in Euro)

    1     2    3     4   5    6     7     8   9
  Eink   ESt   pm    pg Nr. ESti  ESte  dESti dESte
     0     0  0,0%  0,0% 1     0     0 |   0   0
   100     0  0,0%  0,0% 1     0     0 |   0   0
   200     0  0,0%  0,0% 1     0     0 |   0   0
   300     0  0,0%  0,0% 1     0     0 |   0   0
   400     0  0,0%  0,0% 1     0     0 |   0   0
   500     0  0,0%  0,0% 1     0     0 |   0   0
   600     0  0,0%  0,0% 1     0     0 |   0   0
   700     4  0,7% 14,7% 2     0     0 |   4   4
   800    20  2,6% 16,9% 2     0     0 |  20  20
   900    38  4,3% 19,1% 2    14    15 |  23  23
  1000    58  5,9% 21,3% 2    31    32 |  27  26
  1100    81  7,4% 23,5% 2    50    51 |  30  29
  1200   105  8,8% 24,4% 3    70    73 |  34  31
  1300   129 10,0% 24,9% 3    92    97 |  37  32
  1400   155 11,1% 25,5% 3   116   121 |  38  33
  1500   180 12,1% 26,0% 3   140   146 |  40  34
  1600   207 12,9% 26,6% 3   165   171 |  41  35
  1700   234 13,8% 27,1% 3   191   197 |  42  36
  1800   261 14,5% 27,7% 3   217   223 |  44  38
  1900   289 15,2% 28,2% 3   243   250 |  46  39
  2000   317 15,9% 28,8% 3   270   277 |  47  40
  2100   347 16,5% 29,3% 3   297   305 |  49  41
  2200   376 17,1% 29,9% 3   324   333 |  51  43
  2300   406 17,7% 30,4% 3   352   362 |  53  44
  2400   437 18,2% 31,0% 3   381   392 |  56  45
  2500   468 18,8% 31,5% 3   410   422 |  58  46
  2600   500 19,3% 32,1% 3   440   452 |  60  48
  2700   532 19,7% 32,6% 3   469   483 |  62  49
  2800   565 20,2% 33,2% 3   500   515 |  65  50
  2900   599 20,7% 33,7% 3   531   547 |  68  51
  3000   633 21,1% 34,3% 3   562   580 |  70  52
  3100   667 21,5% 34,8% 3   594   613 |  73  54
  3200   702 22,0% 35,4% 3   626   647 |  76  55
  3300   738 22,4% 35,9% 3   659   682 |  79  56
  3400   774 22,8% 36,5% 3   692   716 |  82  57
  3500   811 23,2% 37,0% 3   725   752 |  85  59
  3600   848 23,6% 37,6% 3   759   788 |  88  60
  3700   886 24,0% 38,1% 3   794   825 |  92  61
  3800   925 24,3% 38,7% 3   829   862 |  95  62
  3900   964 24,7% 39,2% 3   864   900 |  99  64
  4000  1003 25,1% 39,8% 3   900   938 | 102  65
  4100  1043 25,5% 40,3% 3   937   977 | 106  66
  4200  1084 25,8% 40,9% 3   973  1016 | 110  67
  4300  1125 26,2% 41,4% 3  1011  1056 | 114  68
  4400  1167 26,5% 42,0% 3  1048  1096 | 118  70
  4500  1209 26,9% 42,0% 4  1086  1138 | 122  70
  4600  1251 27,2% 42,0% 4  1125  1180 | 125  70
  4700  1293 27,5% 42,0% 4  1164  1222 | 128  70
  4800  1335 27,8% 42,0% 4  1204  1264 | 130  70
  4900  1377 28,1% 42,0% 4  1244  1306 | 132  70
  5000  1419 28,4% 42,0% 4  1284  1348 | 134  70
  5500  1629 29,6% 42,0% 4  1492  1558 | 136  70
  6000  1839 30,6% 42,0% 4  1702  1768 | 136  70
  6500  2049 31,5% 42,0% 4  1912  1978 | 136  70
  7000  2259 32,3% 42,0% 4  2122  2188 | 136  70
  7500  2469 32,9% 42,0% 4  2332  2398 | 136  70
  8000  2679 33,5% 42,0% 4  2542  2608 | 136  70
  8500  2889 34,0% 42,0% 4  2752  2818 | 136  70
  9000  3099 34,4% 42,0% 4  2962  3028 | 136  70
  9500  3309 34,8% 42,0% 4  3172  3238 | 136  70
 10000  3519 35,2% 42,0% 4  3382  3448 | 136  70
 10500  3729 35,5% 42,0% 4  3592  3658 | 136  70
 11000  3939 35,8% 42,0% 4  3802  3868 | 136  70
 11500  4149 36,1% 42,0% 4  4012  4078 | 136  70
 12000  4359 36,3% 42,0% 4  4222  4288 | 136  70
 12500  4569 36,6% 42,0% 4  4432  4498 | 136  70
 13000  4779 36,8% 42,0% 4  4642  4708 | 136  70
 13500  4989 37,0% 42,0% 4  4852  4918 | 136  70
 14000  5199 37,1% 42,0% 4  5062  5128 | 136  70
 14500  5409 37,3% 42,0% 4  5272  5338 | 136  70
 15000  5619 37,5% 42,0% 4  5482  5548 | 136  70
 15500  5829 37,6% 42,0% 4  5692  5758 | 136  70
 16000  6039 37,7% 42,0% 4  5902  5968 | 136  70
 16500  6249 37,9% 42,0% 4  6112  6178 | 136  70
 17000  6459 38,0% 42,0% 4  6322  6388 | 136  70
 17500  6669 38,1% 42,0% 4  6532  6598 | 136  70
 18000  6879 38,2% 42,0% 4  6742  6808 | 136  70
 18500  7089 38,3% 42,0% 4  6952  7018 | 136  70
 19000  7299 38,4% 42,0% 4  7162  7228 | 136  70
 19500  7509 38,5% 42,0% 4  7372  7438 | 136  70
 20000  7719 38,6% 42,0% 4  7582  7648 | 136  70
 20500  7929 38,7% 42,0% 4  7792  7858 | 136  70
 21000  8142 38,8% 45,0% 5  8002  8071 | 139  70
 21500  8367 38,9% 45,0% 5  8212  8296 | 154  70
 22000  8592 39,1% 45,0% 5  8422  8521 | 169  70
 22500  8817 39,2% 45,0% 5  8632  8746 | 184  70
 23000  9042 39,3% 45,0% 5  8842  8971 | 199  70
 23500  9267 39,4% 45,0% 5  9052  9196 | 214  70
 24000  9492 39,6% 45,0% 5  9262  9421 | 229  70
 24500  9717 39,7% 45,0% 5  9472  9646 | 244  70
 25000  9942 39,8% 45,0% 5  9682  9871 | 259  70
 25500 10167 39,9% 45,0% 5  9905 10096 | 261  70
 26000 10392 40,0% 45,0% 5 10130 10321 | 261  70
 26500 10617 40,1% 45,0% 5 10355 10546 | 261  70
 27000 10842 40,2% 45,0% 5 10580 10771 | 261  70
 27500 11067 40,2% 45,0% 5 10805 10996 | 261  70
 28000 11292 40,3% 45,0% 5 11030 11221 | 261  70
 28500 11517 40,4% 45,0% 5 11255 11446 | 261  70
 29000 11742 40,5% 45,0% 5 11480 11671 | 261  70
 29500 11967 40,6% 45,0% 5 11705 11896 | 261  70
 30000 12192 40,6% 45,0% 5 11930 12121 | 261  70

Beispiel: Das monatlich zu versteuernde Einkommen eines Angestellten beträgt 1500 Euro (das entspricht einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 12*1500=18000 Euro).
Aus der Tabelle (2. Spalte) ergibt sich, dass monatlich 180 Euro (das sind im Jahr 12*180=2160 Euro) Steuer zu zahlen sind. D. h. vom Einkommen sind 12,1 % Steuern zu zahlen.

Wir nehmen an, dass das monatlich zu versteuernde Einkommen des Angestellten in den kommenden Jahren genau so größer wird, wie die Inflations- oder Teuerungsrate. Außerdem nehmen wir an, dass in ca. 10 Jahren die Inflationsrate um 20 % angestiegen ist, also die Teuerungsrate p=1,200 beträgt.
In 10 Jahren hat dann der Angestellte ein monatlich zu versteuerndes Einkommen von 1500*1,200 =1800 Euro. Die Kaufkraft der 1800 Euro in 10 Jahren ist aber die gleiche wie heute die von 1500 Euro. Würde in 10 Jahren die gleiche Steuerformel gelten wie heute, müsste er dann 261 Euro (s. 2. Spalte) bezahlen, das sind 14,5 % von seinem Einkommen (s. 3. Spalte). Das wäre ungerecht, dann wäre sein Lohn nach der Steuer von der Kaufkraft her kleiner als heute.
Wäre die Inflationsrate wie von uns vorgeschlagen in die Steuerformel eingebaut, dann müsste er nur 217 Euro zahlen, das sind 12,1 % wie heute auch. D. h. sein Lohn hätte auch nach der gezahlten Steuer immer die gleiche Kaufkraft.

Die Regierungskoalition streitet gerade darüber, ob sie nur den Freibetrag anheben will. In unserer Tabelle wurde noch zusätzlich in der 7. Spalte angegeben, welche Steuer zu zahlen ist, wenn nur der Freibetrag 8004 Euro und die Grenze des 2. Abschnittes 13 469 Euro in der Steuerformel mit der Inflationsrate p=1,200 multipliziert wird.
Der Angestellte müsste dann in 10 Jahren 223 Euro Steuern (statt 217 Euro) zahlen. Der Unterschied ist bei den kleineren Löhnen nicht sehr groß, trotzdem sinkt dann schon die Kaufkraft seines Lohnes nach gezahlter Steuer, was nicht gerecht wäre. Vielleicht werden die Diskussionen auch dazu führen, den Freibetrag etwas mehr als die Inflationsrate anzuheben. Das kostet dann dem Staat Geld, das er nicht hat, und den Steuerzahlern bringt es kaum etwas.
15.11.2011 gr

Nachtrag vom 11.12.2011

Zu der von unserer Partei beschlossenen Änderung der Steuerformel

Auf dem ordentlichen SPD-Parteitag in Berlin vom 4. - 6. Dezember 2011 wurde u. a. eine Änderung der Steuerformel beschlossen, um Jahreseinkommen ab 64 000 Euro stärker zu besteuern (s. /Link/ (pdf-Datei 111 kB), Seite 17). Ab 100 000 Euro soll dann ein Spitzensteuersatz von 49 % gelten.

Die neue Steuerformel (mit p=1) kann dann in unserem Vorschlag wie folgt dargestellt werden (Abweichungen von der aktuellen Steuerformel in roter Schrift):

g1 = 8004 • p
g2 = 13 469 • p
g3 = 52 881 • p
g4 = 64 000 • p
g5 = 100 000 • p

p1 = 912,17 / p
p2 = 1400
p3 = 228,74 / p
p4 = 2397
p6 = 0,42
p11 = 0,49
Die Werte für p5, p7 bis p10 und p12 sind so zu berechnen, dass eine daraus berechnete Steuertabelle keine Sprünge enthält:
y = (g2 - g1) / 10 000
p5 = (p1 • y + p2) • y
z = (g3 - g2) / 10 000
p7 = p6 • g3 - p5 - (p3 • z + p4) • z
p9 = 10 000 * p6
p10 = p6 • g4 - p7
z = (g5 – g4) / 10 000
p8 = (10 000 * p11 – p9) / (2*z)
p12 = p11 • g5 - (p8 • z + p9) • z - p10

1. Abschnitt: bis g1 Euro (Grundfreibetrag):
ESt = 0
2. Abschnitt: von g1 +1 Euro bis g2 Euro:
y = (zvE – g1) / 10 000
ESt = (p1 • y + p2) • y
3. Abschnitt: von g2 +1 Euro bis g3 Euro:
z = (zvE – g2) / 10 000
ESt = (p3 • z + p4) • z + p5
4. Proportionalzone von g3 +1 = 52 882 Euro bis g4 = 64 000 Euro:
ESt = p6 • zvE - p7
5. Progressionszone von g4+1=64 001 bis g5=100 000 Euro
z = (zvE – g4) / 10 000
ESt = (p8 • z + p9) • z + p10
6. Abschnitt ab g5 +1= 100 001 Euro:
ESt = p11 • zvE - p12

Auch in dieser Formel könnte die kalte Progression der Steuer vermieden werden, indem p der Inflationsrate angepasst würde. Die Steuerformel könnte noch ergänzt werden durch eine Begrenzung des Steuersplittings (z. B. auf ESM=100 000 Euro), wie wir sie an anderer Stelle vorgeschlagen haben.

Zur Steuertabelle.

Auf dem Parteitag wurde weiterhin beschlossen, einige Subventionen zu reduzieren oder ganz abzuschaffen, insbesondere solche, die der bei der Unternehmenssteuerreform verfolgten Strategie widersprechen. Außerdem soll die Abgeltungssteuer überprüft werden. Mit den Maßnahmen soll erreicht werden, dass Kapitaleinkünfte nicht geringer versteuert werden als Einnahmen aus Arbeit. Wir können diese Zielsetzung nur begrüßen.

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