Mehr Schein als Sein

Bildung

Schavans „Doktorarbeit“ und die devote Wissenschaftsgemeinde

Kompakt:

  • Bevor entdeckt wurde, dass Frau Schavan (CDU) bei ihrer Doktorarbeit getäuscht hatte, setzten sich die Gemeinschaft der Wissenschaftler und Frau Schavan als Bildungsministerin selbst dafür ein, dass bei Plagiaten der Doktortitel zu entziehen ist. Das Wissenschaftssystem müsse vor unlauteren Machenschaften geschützt werden.
  • In den Fällen wie Guttenberg (CSU), Koch-Merin (FDP) u. a. wurden die Titel konsequenterweise aberkannt, ohne dass es Widerstände dagegen gab - abgesehen von Seiten der Betroffenen.
  • Im Februar 2013 wurde auch Bundesministerin Schavan der Doktortitel wegen arglister Täuschung beim Anfertigen ihrer Doktorarbeit aberkannt. Die Klage von Frau Schavan gegen diese Aberkennung wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab.
  • Doch plötzlich gibt es eine nicht nachvollziehbare Kehrtwende, eben nicht mehr „völlig unabhängig von der Person“:
  • Schon im Verlauf des Aberkennungsverfahrens vergaßen viele führende Wissenschaftler und Politiker - neben Frau Schavan selbst, die keinerlei Einsicht zeigte - ihre ethischen Grundsätze von damals und griffen den Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät der HHU, Düsseldorf, wegen der Entscheidung zur Aberkennung des Doktortitels zum Teil in übler Weise an. Es gab unerlaubte Versuche der Einflussnahme, Beschimpfungen, wüste, angeblich wissenschaftliche Theorien und „Ferngutachten“ dazu, warum ausgerechnet die Plagiate in der Arbeit der Ministerin keine Täuschung seien.
  • Es ist u. E. notwendig, dass sich die Gemeinschaft der Wissenschaftler wieder darauf besinnt, den Doktortitel nur dann zu vergeben, wenn dafür vom Doktoranden eine adäquate wissenschaftliche Leistung erbracht worden ist. Wirtschaftliche Überlegungen, wie „Spenden“ und sonstige Zahlungen aus dem Umfeld des Doktoranden (auch von Firmen), Drittmittel, das Wohlwollen einer Partei sichern oder das Aufblähen eines Instituts aus Renommiergehabe, dürften keine Rolle spielen, sonst ist der Doktortitel nichts mehr wert.

Nach Brinkmann (SPD), Guttenberg (CSU), Koch-Merin (FDP), und der Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber (CSU), Saß, sind weitere Doktortitel aberkannt worden, weil die Betroffenen bei Ihrer Doktorarbeit Texte anderer Autoren übernommen haben, ohne dies in irgendeiner Form kenntlich zu machen, d. h. der Leser solcher Arbeiten hat den Eindruck, dass es sich dabei um eigene Gedanken des Doktoranden handele. Auch deren betreffende Doktorväter haben diese Textdiebstähle nicht bemerkt. Inzwischen gibt es jedoch gute Software, um Doktorarbeiten auf Plagiate hin zu überprüfen, und „Internetgemeinden“, die dies bei Prominenten aus Politik und Wirtschaft auch tun. Es zeigt sich leider, dass sich durchgehend durch die Parteien „hohe“ Politiker gern mit einem Doktortitel „schmücken“, um besser bzw. intelligenter zu scheinen, als sie in Wirklichkeit sind. Und um die Chancen für den Aufstieg ihrer Politikerlaufbahn zu verbessern.

Mit der Aberkennung des Doktortitels bei einer erschlichenen Promotion will die Gemeinschaft der Wissenschaftler dokumentieren, dass der Doktortitel eine entsprechende Leistung voraussetzt.

Noch im Juli 2012 hat der Allgemeine Fakultätentag (AFT) eine Resolution beschlossen, in der u. a. steht:
7) Plagiate und Datenmanipulation
Das Plagiat, also die wörtliche und gedankliche Übernahme fremden geistigen Eigentums ohne entsprechende Kenntlichmachung, stellt einen Verstoß gegen die Regeln korrekten wissenschaftlichen Arbeitens dar. Gleiches gilt für die Manipulation von Daten. Plagiate und Datenmanipulationen sind im Regelfall prüfungsrelevante Täuschungsversuche.
“ /Link/, pdf 49 KB, Seite 4 (s. auch „Bericht“ (s. u.), Seite 6)

Die frühere Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Schavan (CDU), hatte sich im Fall Guttenberg sehr für „wissenschaftlicher Integrität“ eingesetzt und dass „die Aberkennung des Titels richtig ist“. … „Auf die Erklärung, eine Arbeit sei nach bestem Wissen und Gewissen verfasst worden, muss ein Doktorvater vertrauen können.“ … „Raubkopien sind kein Kavaliersdelikt. Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein hohes Gut.“ (aus dem Interview von Frau Schavan mit der SZ, 01.03.2011 /Link/.

Die Ereignisse bei der Aberkennung des Doktortitels von Frau Schavan (CDU) haben u. E. aber nun ein sehr schlechtes Licht auf die sogenannte Elite in der Politik und insbesondere im Wissenschaftsbereich geworfen. Uns hat dabei vor allem erschreckt, das Professoren an vorderster Stelle in Wissenschaft und Forschung alle ihre ethischen Grundsätze über Bord geworfen haben, nur um die ehemalige Bundesministerin Schavan zu hofieren.

Für das Folgende wurden im Wesentlichen folgende beide Quellen benutzt:
Bericht des Dekans der Philosophischen Fakultät der HHU an den Senat“ /Link/, pdf 8 MB
Kurz mit „Bericht“ bezeichnet
Urteil der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20.03.2014, Aktenzeichen 15 K 2271/13 /Link/.
Klägerin war Frau Schavan, Beklagte die Universität Düsseldorf
Kurz mit „Urteil“ bezeichnet.

Nun der Reihe nach:

Frau Schavan schloss 1980 ihr Studium an der Universität Düsseldorf mit einer „grundständigen“ Promotion (Dr. phil.) ab. Am 14.02.2013 (also nach gut 32 Jahren) wurde ihr von der Universität Düsseldorf der Doktortitel aberkannt, weil ihre Promotion „durch vorsätzliche Täuschung erlangt“ wurde („Urteil“, Abschnitt 21). Die Klage von Frau Schavan gegen diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf (15. Kammer, Aktenzeichen: 15 K 2271/13) am 20.03.2014 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht vollzog dabei im Einzelnen nach, wie fremde Texte von ihr so in die Doktorarbeit eingebaut wurden, als habe sie diese Ideen selbst gehabt. Deshalb ging das Gericht von arglistiger Täuschung aus (z. B. „Urteil“, Abschnitt 230).
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Soweit wurde der Vorgang in gleicher Art abgewickelt wie bei den anderen o. g. Personen wegen Fälschungen in ihren Doktorarbeiten. Doch im Fall von Frau Schavan sollte das jetzt plötzlich alles nicht mehr gelten. Aus Politik und dem viel gepriesenen „Wissenschaftssystem“ (Schavan) kamen viele Hilfsangebote für Frau Schavan und aus denselben Kreisen hagelte es Vorwürfe gegen den Dekan und seinen Prodekan der Philosophischen Fakultät in Düsseldorf und massive Versuche der Einflussnahme auf diese. Um sich zu wehren, hat der Dekan einen Bericht (s. o.) an den Senat der Universität Düsseldorf geschickt, der jetzt auch in die Öffentlichkeit gelangt ist. Siehe dazu z. B. auch /Link/.

Aus den zahlreichen und zum Teil langen Traktaten möchten wir hier nur ein paar Argumente (blaue Schrift) sinngemäß wiedergeben:

Frau Schavan hat eine große Reputation und sehr viel für die Wissenschaft getan. Da will ein Professor mit kleinlichem Getue ihr am Zeug flicken und sich nur wichtigmachen. Das ist eine Schande für die deutsche Wissenschaft.

Wir jedoch meinen, ob jetzt Frau Schavan oder damals Herr Guttenberg und weitere Personen bei der Doktorarbeit abgeschrieben haben, sollte für eine Aberkennung des Doktortitels keine Rolle spielen. Es darf nicht mit zweierlei Maß geurteilt werden.

Frau Schavan habe in ihrer Doktorarbeit nur ein paar Gänsefüßchen vergessen. Das seien doch nur Nachlässigkeiten beim Zitieren und man muss doch nicht gleich den Wert der ganzen Arbeit in Frage stellen.

Die Richterin des Verwaltungsgerichts hat diese Frage im Detail überprüft und festgestellt, dass es nicht nur um das Fehlen von Anführungszeichen geht, sondern dass große Passagen in der Doktorarbeit so gestaltet sind, dass der Eindruck entsteht, die betreffenden Texte seien eigene Leistungen in dieser Arbeit. In Wirklichkeit waren die Texte - leicht abgewandelt - aus anderer, zum Teil nicht angegebener Literatur entnommen. Im Übrigen zeigt die Arbeit, dass Frau Schavan die Kenntnisse des Zitierens beherrschte, wenn sie z. B. Textstellen aus Originalliteratur brauchte.

Ein Professor meinte, er habe die Doktorarbeit mehrmals gelesen, er fand sie überzeugend.

Kein Wunder, die Autoren, bei denen Frau Schavan abgeschrieben hatte, waren Fachleute.

Die Schuld liege beim Doktorvater, er habe die Arbeit angenommen, obwohl er doch sicherlich wusste, dass nicht alles, was in der Arbeit steht, von der damaligen Doktorandin stammte. Das Thema sei auch sehr schwierig gewesen.

Das Gericht hat dazu festgestellt, dass Frau Schavan versichert habe: “Ich versichere, dass ich die vorgelegte Dissertation [Titel: …] selbst und ohne unerlaubte Hilfe verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.“ („Urteil“, Abschnitt 5)
b) Die Klägerin hat durch ihre Verfahrensweise bei den seinerzeitigen Gutachtern (bzw. Referenten) sowie bei den übrigen an der Promotionsentscheidung beteiligten Mitgliedern der Fakultät auch einen Irrtum erregt.
Irrtum ist jeder Widerspruch zwischen einer subjektiven Vorstellung und der Wirklichkeit. Die Erregung bzw. Hervorrufung eines Irrtums setzt voraus, dass die Fehlvorstellung des Getäuschten durch die Täuschungshandlung begründet wird.“ („Urteil“, Abschnitt 145,146) und weiter hinten: … „Denn ein durch die Täuschungshandlung hervorgerufener Irrtum liegt auch bereits dann vor, wenn nur einzelne Amtswalter, die an der Entscheidung maßgeblich beteiligt waren, irregeführt worden sind.“ („Urteil“, Abschnitt 149) Laienhaft ausgedrückt: Es ist also nicht entscheidend, ob der Doktorvater von der Täuschung gewusst hat, sondern ob andere getäuscht werden könnten. Im Übrigen sind die Universitäten nicht verpflichtet, generell Doktorarbeiten auf Täuschungen hin zu prüfen, sondern nur bei Verdacht. - Wenn das Thema für Frau Schavan zu schwierig gewesen sein sollte, hätte sie mit ihrem Doktorvater darüber reden müssen. Für Täuschung ist dies u. E. kein Argument.

Im Unterschied zu anderen, die ihren Doktortitel verloren haben, stehe Frau Schavan nun ohne einen Hochschulabschluss da.

Die Möglichkeit, ein Studium mit der Promotion abzuschließen, stellt eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis dar. Es besteht aber das erhebliche Risiko, mit der Promotion zu scheitern. („Urteil“, Abschnitt 187)

Es werden so viele überflüssige Doktorarbeiten abgegeben, dass es nicht so sehr darauf ankomme, wenn diese nicht immer sorgfältig angefertigt wurden.

Vor dem Fall Schavan klang das noch anders (s. o.). Doktorarbeiten sollten grundsätzlich nur vergeben werden, wenn damit ein (vielleicht auch nur sehr kleiner) Fortschritt in der Forschung erreicht wird, aber auf keinen Fall, nur weil jemand einen Doktortitel haben möchte, um zu renommieren. Promotionen sollten grundsätzlich nicht dazu missbraucht werden, weil es opportun ist, einen Politiker oder (potentiellen) Geldgeber damit auszustatten. Insbesondere viele Geisteswissenschaftler, Jura-Lehrstühle und Mediziner sollten dies u. E. mehr beherzigen als in der Vergangenheit geschehen. Bei Diplom- und Masterprüfungen, Staatsexamen usw. ist die Situation anders. Da auf solche Abschlüsse ein Recht besteht, muss der Professor auch dann Themen vergeben, wenn ihm kein vernünftiges Thema einfällt. Er muss den Studierenden zum Abschluss führen. Dies gilt aber - wie schon gesagt - nicht für eine Doktorarbeit.

Ein weiterer populärer Irrtum, der im Zusammenhang mit unserem Verfahren immer wieder zirkulierte, besteht in der Argumentation, man habe nicht ausreichend geprüft, ob nicht nach Abzug aller Plagiatsstellen ein promotionswürdiger Rest verbleibe. („Bericht“, Seite 22, letzte Abschnitt)

Dazu führte das Gericht sinngemäß aus, dass es darauf ankommt, ob die gesamte Arbeit promotionswürdig ist und nicht, ob Teile der Arbeit, die keine Plagiate sind, zur Promotion ausgereicht hätten (evtl. mit einer schlechteren Note). („Urteil“, Abschnitt 151 bis 155)

Die Doktorarbeit liege über 30 Jahren zurück und sei deshalb verjährt, zumindest moralisch.

Bei der Aberkennung des Doktortitels handelt es nicht um eine Strafmaßnahme, sondern es wurde jetzt erst offenbar, dass der Doktortitel erschlichen wurde und deshalb wieder entzogen werden musste. Die Sachlage wäre anders, wenn diese Täuschung bereits früher erkannt und bisher toleriert worden wäre. (Ausführlich behandelt im „Urteil“, Abschnitt 179 bis 194)

Internet-Plattformen führen zur „gnadenlosen Transparenz“ und zerstören die etwa in der Politik zur Schau getragene Seriosität. („Bericht“, Seite 3, Mitte) Außerdem sind viele frühere Unkorrektheiten in anderen Doktorarbeiten nicht entdeckt worden, was eine Ungleichbehandlung sei.

Das Gericht dazu:
Rechtlich unerheblich ist schließlich, ob es in der Vergangenheit an der Philosophischen Fakultät der beklagten Universität bei der Anfertigung von Dissertationen zu Verstößen gegen das Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit gekommen ist, die in rechtswidriger Weise unbeanstandet geblieben sind. Auf eine Gleichbehandlung im Unrecht kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen.“ („Urteil“, Abschnitt 123)
Im Übrigen hat Frau Schavan, was in Medien kaum erwähnt wird, selbst eine Untersuchung der im Internet erhobenen Vorwürfe gefordert. Ist sie davon ausgegangen, dass die Professoren vor ihr einknicken würden?

Frau Schavan war u. E. so uneinsichtig, dass sie gegen die Aberkennung des Doktortitels geklagt hatte. Sie musste dann vor Gericht eine herbe Niederlage einstecken.

Der persönliche Schaden (Reputation, finanziell) ist u. E. bei Frau Schavan nicht höher als z. B. bei Guttenberg und Koch-Merin (vergl. „Urteil“, Abschnitt 196). Beide letzteren mussten schon in jungen Jahren ihre Karriere beenden bzw. sich umorientieren, während Schavan sich mit 59 Jahren u. E. still zurücknehmen könnte. Sie ist jedoch jetzt - ohne diplomatische Ausbildung - auf Staatskosten Botschafterin im Vatikan geworden /Link/.

Die „Devotheit der Wissenschaftsorganisationen gegenüber der früheren Geldgeberin“ („Bericht“, Seite 15, 2. Zeile) kennt offenbar keine Grenzen. Auf die Beschimpfungen, fragwürdigen Expertisen, Gefälligkeitsgutachten, teils sogar aus der Ferne, u. ä. aus den Reihen der Wissenschaft wollen wir nicht weiter eingehen, obschon wir sie als krass empfinden. Und dann das noch: Eine Ehrendoktorwürde (Dr. hc.) der Universität Lübeck wurde Frau Schavan 2014 „nachgeworfen“, offenbar weil sie dem Land Schleswig-Holstein viel Geld versprochen hatte /Link/. Dabei war es ihre Aufgabe als Bundesforschungsministerin, ihren Etat (also unsere Steuergelder) sinnvoll zu vergeben.

Wir glauben, dass durch das Fehlverhalten einiger Politiker und Wissenschaftler im Fall Schavan viel Vertrauen verspielt wurde.
Wie soll man Politikern, Wissenschaftlern und Managern noch glauben können, wenn sie behaupten oder durch zweifelhafte Gutachten belegen lassen wollen, dass irgendeine Maßnahme - z. B. für die Energiewende, in der Wissenschaft und Forschung oder das Wegsperren (angeblich) psychisch Erkrankter - notwendig sei?
02.08.2014 gmr (kleinere Fehler korrigiert am 04.08.2014)
 

Lies auch: „Plagiat ist kein Kavaliersdelikt

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 003036025 -