Organspende: Unehrliche Diskussionen ohne Ende

Gesundheit

Diskussionen über die Transplantation von Organen werden in der Regel nicht offen geführt. Ausgeklammert wird z. B., dass es leider immer wieder Ärzte - sogar Abteilungsleiter von Universitätskliniken - gibt, die grobfahrlässig oder sogar kriminell handeln. In den meisten Fällen reagiert die Justiz auf Vorwürfe Betroffener nicht sensibel genug. Diese Hemmnisse müssen überwunden werden, um in der Bevölkerung Vertrauen in die Transplantationschirurgie zu stärken.

Im Bundestag wurde wieder einmal über Organspenden diskutiert, nämlich, dass es eigentlich für jeden selbstverständlich sein sollte, nach seinem Tod als Spender zu Verfügung zu stehen. Es wurde beschlossen, dass jeder in Deutschland einen „Organspendeausweis“ erhält, in dem er sein Einverständnis oder seine Ablehnung angeben kann. Wie sich schon bei früheren Diskussionen - auch in den Medien - zeigte, wird fast immer außer Acht gelassen, dass es unserer Meinung nach in der Medizin und der Justiz kriminell Agierende, gibt. Ganz abgesehen davon, wie z. B. der „Hirntod“ zu bewerten ist und am Unfallort festgestellt wird. Deshalb halten wir o. g. Diskussionen für unehrlich und haben große Bedenken, dass der Staat überhaupt in der Lage und willens ist, die Abläufe bei Organspenden wirksam zu überwachen. So wurde ein kritischer Leserbrief, der Juni 2005 an eine große Wochenzeitschrift gesendet wurde, nicht abgedruckt. Es gab in der Zeitschrift keinen kritischen Leserbrief zu diesem Thema.

Dem früheren Leiter der Transplantationschirurgie der Uniklinik in Göttingen wird vorgeworfen, Laborwerte manipuliert zu haben, um so die Reihenfolge der Patienten auf der Warteliste zu ändern /Link/. - Schon früher wurde ein Chirurg zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Der Arzt damals hatte seine Operationsbereitschaft teilweise von illegalen Geldzahlungen abhängig gemacht /Link1/, /Link2/.

Wer weiß, was sonst noch so passiert. Eine Recherche im Internet zeigt, dass, wenn von Arztfehlern Betroffene oder deren Angehörige versuchen, Wiedergutmachung zu erlangen, sehr hohe Hürden überwinden müssen und oft daran zerbrechen. Sollte einem Arzt wirklich einmal kriminelles Handeln, einschließlich grob fahrlässiger Tötung, nachgewiesen werden, so erhält er im Allgemeinen eine relativ geringe Bestrafung. Zu unserem Erstaunen und Entsetzen erhält er nach kurzer Zeit seine Approbation wieder (Quelle: „Approbation weg - kein Problem“ „Arztzulassung trotz Straftat“ von Oliver Bendixen, Johannes Thürmer, „report München“, 06.09.2011).

Wir meinen, solange mögliches kriminelles Verhalten von Ärzten, Staatsanwälten und Richtern in unserer Gesellschaft nicht offen angesprochen wird, können wir verstehen, dass es viele Skeptiker gibt, die sozial und solidarisch denken, jedoch nicht wollen, dass sich Ärzte, Kliniken und wer weiß wer sonst noch, daran bereichern können. Darüber sollten auch unsere verantwortlichen Politiker nachdenken.
22.07.2012 mr

 
 

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