Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption

Bundespolitik

Laut Transparency International - Deutschland e. V. wurde die „im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption“ „ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland“ ...

Warum ratifizieren unsere Bundestagsabgeordneten die UN-Konvention gegen Korruption nicht? Die erforderliche Anpassung des § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung) sollte kein Grund sein, die Ratifizierung immer weiter zu verzögern.

Warum machen sich unsere SPD-Bundestagsabgeordneten nicht dafür stark?
07.06.2008

 

Nachtrag vom 30.10.2018

In Deutschland hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion viele Jahre einer Verschärfung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) widersetzt, so dass § 108e StGB erst 2014 geändert wurde. Daraufhin wurde der UN-Konvention gegen Korruption einstimmig im Bundestag zugestimmt, so dass die Konvention endlich am 12.12.2014 in Kraft trat /Link/.
30.10.2018 r

 
 

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