Der empörende Justiz-Fall der Kassiererin Barbara E.

Bundespolitik

(Mit einem Nachtrag vom 13.03.2009)

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach die fristlose Entlassung der Kassiererin Barbara E., die angeblich ungerechtfertigt zwei Pfandbons über 1,30 Euro eingelöst haben soll, Rechtens sei, hat allgemein große Empörung ausgelöst.

Und endlich hat ein Sozialdemokrat, nämlich Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse, das Gericht deshalb öffentlich kritisiert und für solche offenen Worte sind wir dankbar. Natürlich kamen aus der Justiz prompt die üblichen Proteste. Aber anstatt Wolfgang Thierse nur zu kritisieren, hätte u. E. in der Justiz ein Nachdenken darüber einsetzen sollen, warum das „Volk“, in dessen Namen geurteilt wird, so empört ist.

  • Warum hat das Gericht keine Revision zugelassen, wenn es sich an Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) gebunden fühlte?
  • Hat das Gericht darüber nachgedacht, dass die Rechtsprechung des BAG dann nicht bindend sein muss, wenn es zu einem unerträglichen Ergebnis führt, weil die 31-jährige Tätigkeit von Barbara E. höher zu bewerten ist als eine möglicherweise regelwidrige Einlösung der Kassenbons? (Gemäß dem Gesetz, § 626 BGB, war m. E. so eine Entscheidung nicht zwingend.)
  • Gab es bei der Supermarktkette eine Vertrauensperson aus dem Betriebsrat, an die sich Barbara E. hätte sofort wenden können?
  • Hat das Gericht ausreichend gewürdigt, dass Mitarbeiter des Supermarktes als Zeugen unter starkem Druck ihres Arbeitgebers stehen und deshalb ihre Aussagen ohne Beweiskraft sein könnten?
  • Hat das Gericht ausreichend gewürdigt, dass offenbar (soweit man aus der Presse entnehmen kann) keine objektiv nachvollziehbaren Beweise dafür vorlagen, dass die Kassiererin die beiden Bons unterschlagen haben sollte?
  • Hat das Gericht ausreichend gewürdigt, dass unter den Umständen, wie der Arbeitgeber gegen Barbara E. vorgegangen ist, Barbara E. so durcheinander gebracht worden sein könnte, dass ihre Schilderungen nicht immer eindeutig waren?
  • Konnte das Gericht ausschließen, dass der Arbeitgeber nicht eine Falle konstruiert hatte, um in Barbara E. eine unliebsame Mitarbeiterin billig loszuwerden? … und unliebsam war die Beklagte dem Arbeitgeber wohl schon deshalb, weil sie Verdi-Mitglied war und an einem Einzelhandelsstreik teilgenommen hatte. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Arbeitgeber eine Falle konstruiert hätte, um sich billig eines Arbeitnehmers zu entledigen.
  • Hat das Gericht nachvollziehbar gewürdigt, dass der Vorwurf der ungerechtfertigten Einlösung von zwei Pfandbons offenbar nicht sofort, sondern erst nach Tagen erhoben wurde.
  • Hat das Gericht über einen fairen Interessenausgleich (zwar Kündigung, jedoch mit Sozialplan) nachgedacht?

„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“
Es ist den Menschen kaum zu vermitteln, dass eine Kassiererin, die über 30 Jahre ihre Arbeit getan hat, wegen einer Lappalie ihrer Lebensgrundlage beraubt wird, während beispielsweise ein Herr Zumwinkel als Steuerbetrüger nun seinen Lebensabend frei von Verpflichtungen in angenehmer Weise verbringen kann und - noch schlimmer - Bankmanager in ihrer Gier große Teile unseres Vermögens verspielt haben und jetzt teilweise dafür zusätzlich zu ihrem hohen Gehalt noch ihre Boni gerichtlich einfordern. Große Teile der Bevölkerung sehen dieses Urteil als eine schreiende Ungerechtigkeit an!
07.03.2009 mr

Nachtrag vom 13.03.2009: Das Verfahren hat das AZ.: 7 Sa 2017/08 (Link zum Urteil).

Zum Fall Babara E. siehe auch /Link/

 
 

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