Erdungsanlage

Der Fundamenterder

Der Fundamenterder oder Ringerder besteht aus einem - im oder um das Fundament unter den Außenwänden eines Gebäudes verlegten - verzinkten Eisenflachband (mindestens 30 mm x 3,5 mm) oder aus einem Edelstahldraht (V4A, mindestens 10 mm dick (V2A-Stahl ist nicht genügend korrosionsbeständig)). Der Erder muss einen geschlossenen Ring bilden.

Der Fundamenterder hat drei Aufgaben: Er soll

  • vermeiden oder zumindest das Risiko mindern, dass bei Blitzeinschlägen in der Nähe des Hauses Überspannungen im Gebäude auftreten,
  • bei Gewitter auftretende Überspannungen, z. B. von der Satellitenschüssel, in die Erde ableiten,
  • den Nullleiter aus dem Stromnetz bzgl. der Erdung unterstützen.

Damit die Elektrik an den Fundamenterder angeschlossen werden kann, ist eine Anschlussmöglichkeit vorzusehen. Falls das wesentlich billigere verzinkte Eisenflachband verwendet wird, muss es vollständig von wasserdurchlässigen Beton umgeben sein, außerhalb des Betons (also im Erdreich) ist nur Edelstahl - Stahlsorte V4A oder mit entsprechender Werkstoffnummer - zu verwenden. In wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) darf der Fundamenterder nicht verlegt werden, weil dort der elektrische Kontakt zum Erdreich fehlt. Für weitere Regeln zu der Ausführung des Fundamenterders oder Ringerders wird auf die DIN 18014 verwiesen.
Die Normen muss man leider kaufen, z. B. kostet die DIN 18014:2023-06 als Einzelnorm beim Beuth-Verlag als PDF 157,10 EUR /Link/.

Den Fundamenterder darf zwar auch das Bauunternehmen verlegen, aber nur unter Aufsicht eines Elektrikers oder Blitzschutzfachmanns, der dann auch den normgerechten Einbau zu überprüfen hat, bevor der Beton eingebracht oder die Baugrube mit Erdreich gefüllt wird. Seit März 2014 ist ein Dokument (Bescheinigung, Prüfbuch) gemäß DIN 18014:2014-03 mit Verlegeplan und aussagekräftigen Fotos anzufertigen, das dem Bauherrn unaufgefordert auszuhändigen ist. In diesem Dokument ist auch zu bescheinigen, dass für alle Verbindungen der vom Elektriker gemessene Übergangswiderstand unter 0,2 Ohm liegt.

Es besteht die Möglichkeit, falls ein normgerechter Fundamenterder fehlt, mit einem Ringerder gemäß DIN 18014 nachzurüsten. Dazu ist um das oder um die Gebäude ein ca. 60 cm tiefer Graben auszuheben, den mindestens 10 mm starken V4A-Stahldraht hineinzulegen und für eine fachgerechte Verbindung des Ringerders mit der Elektrik zu sorgen. Für die Dokumentation gilt das oben Erklärte. Das Nachrüsten sollte von einer Blitzschutz-Fachfirma ausgeführt werden.

Im Jahr 2023 ist die DIN 18014 erneut überarbeitet worden. Jetzt gilt die DIN 18014:2023-06. Sie bietet - soweit wir das übersehen können - mehr Möglichkeiten für die Ausführung. Daher ist nun geboten, bevor ein Fundament- oder Ringerder eingebaut werden soll - also in der Planungsphase - dass Bauherr, Architekt, Bauunternehmer und Elektrofachmann mit Blitzschutzkenntnissen schriftlich vereinbaren, was im konkreten Fall einzubauen ist. Nach Einbau ist diese Anlage zu dokumentieren (s. o.).

In Deutschland wird meistens nur noch ein Stromleiter für den Nullleiter verlegt (TT-System), der auch als Erdung benutzt wird. Wenn neue Leitungen in einem schon länger bewohnten Gebiet verlegt werden, wird im Allgemeinen das TT-System angewendet. Immer da, wo dieses System verlegt wurde, ist es zwingend notwendig und vorgeschrieben, dass der Widerstand der Erdungsanlage zur Erde gering genug ist. Das wird als „Erdfühligkeit“ bezeichnet. Ein Wert für den Widerstand ist zwar nicht vorgeschrieben, wenn dieser aber einen Wert wesentlich über 10 Ohm für ein Haus mit ca. 45 m Umfang aufweist, stimmt mit der Erdungsanlage vermutlich etwas nicht.
Es besteht die Möglichkeit, wenn der Widerstand bei einem Fundament- oder Ringerder zu hoch ist, zusätzlich einen oder mehrere Tiefenerder einzubauen. Nur Tiefenerder allein als Erdungsanlage sind unzulässig, weil der geschlossene Ring fehlt.

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Gesetzliche Vorschriften

Eine DIN-Norm ist ähnlich wie eine TÜV-Abnahme kein Gesetz oder vom Staat erlassene Ordnung, da sie von privaten Verbänden abgefasst wird. Sie bekommt jedoch Gesetzes Kraft, wenn der Staat diese Verbände per Gesetz beauftragt hat, diese bestimmte Sache zu regeln.

So hat der Gesetzgeber den „VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.“ gemäß § 49 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) beauftragt:
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2. Gas
[ … ]
eingehalten worden sind.

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik hat dazu die DIN VDE 0100-540 VDE 0100-540:2012-06 erlassen. In dieser DIN-Norm heißt es:
Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen und Schutzleiter
Und darin ist unter Punkt 542.1.1 vorgeschrieben, dass in Deutschland in allen neuen Gebäuden ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu errichten ist.
Und was ein Gebäude in der DIN 18014 ist, steht z. B. für das Bundesland Schleswig-Holstein in der Landesbauordnung, § 2 Absatz 3 LBO.

Unabhängig davon erhält ein Haus nur dann einen Netzanschluss, wenn der Hausbesitzer sich im Vertrag dazu verpflichtet hat, dass die o.g. DIN-Normen eingehalten werden.

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„Gefälligkeitsdokument“

Aus Sicht der Bauherren hätte sich die Elektrofirma niemals dazu hinreißen lassen dürfen, ein derartiges „Gefälligkeits-“Dokument auszustellen, auch nicht, wenn sie dem gut beleumdeten Bauunternehmen glaubte und vertraute, das alles richtig gemacht sei. Sie müsste u. E. immer - also auch in diesem geschilderten Fall - bevor sie die Elektrik für das Haus an die Erdungsanlage anschließt, zur Kontrolle und zu ihrer eigenen Sicherheit den Widerstand der Erdungsanlage zur Erde messen.

Hier hätte sie erkennen müssen, dass die Erdungsanlage mangelhaft ist, weil der Widerstand zur Erde 90 Ohm beträgt und damit viel zu hoch ist. Allein das ist schon ein Beweis dafür, dass Mitarbeiter des Bauunternehmens nur ein kurzes Stück verzinktes Eisenflachband in oder durch die Betonbodenplatte gesteckt haben.
Einige Jahre später wurde bei Bauarbeiten auf der Südseite des Wohnhauses festgestellt, dass dort überhaupt kein Fundamenterder existiert. Außerdem ist auf einem Foto aus der Bauphase nichts zu erkennen; weder in der Kellerbodenplatte noch auf der Platte ist ein Fundamenterder zu sehen, denn da hätte er ja auch nicht hineingehört, weil anstelle von Stahlbeton wasserundurchlässiger Stahlfaserbeton gegossen wurde. Auf besagtem Foto sind auch keine Armierungen zu sehen.

In anderen (u. E. Betrugs-)Fällen kann die Erdungsanlage einen „guten“ Wert für den Erdwiderstand aufweisen und trotzdem mangelhaft sein, weil z. B. falsches Material verwendet wurde oder der Ring nicht geschlossen ist oder Verbindungen nicht sachgerecht ausgeführt wurden oder lediglich ein oder mehrere Tiefenerder eingebaut wurden. Dass eine Erdungsanlage normgerecht errichtet wurde, kann im Allgemeinen hinterher nur mit sehr hohem Aufwand festgestellt werden. Deshalb darf eine Elektrofirma ein solches Dokument nur ausstellen, wenn sie die Anlage selbst in Augenschein genommen, die vorgeschriebenen Widerstandsmessungen an den Verbindungen durchgeführt und dokumentiert hat. Ohne diese Dokumentation darf die Elektrik im Haus niemals in Betrieb genommen werden.
Das Bauunternehmen hat die Elektrofirma rechtzeitig zu beauftragen.
17.11.2023 r

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