Hinweisgeberschutzgesetz

Bekannt auch unter „Schutzgesetz für Whistleblower“

Am 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Das ist ein Fortschritt, allerdings erfüllt das Gesetz nicht alle Vorgaben der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern/Whistleblowern und es kam anderthalb Jahre verspätet, weil es vorher - in der großen Koalition (CDU/CSU & SPD) - von den Unionsparteien (CDU/CSU) verhindert wurde.
Das neue Gesetz scheint uns sehr kompliziert zu sein. Verbesserungen sind u. E. notwendig, scheitern aber wie leider häufiger an der unfreundlichen Einstellung der Unionsparteien (CDU/CSU) gegenüber Arbeitnehmern, so dass die Bundesregierung (SPD, Grüne, FDP) zusammen mit den Bundesländern einen (faulen?) Kompromiss schließen musste.

Zum Gesetz: /Link/

Weitere Informationen zum Gesetz: /Link1/, /Link2/
07.12.2023 r

 

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