8 Ursachen für die Diskriminierung älterer Arbeitnehmer­

8.1 Abbau von Arbeitsplätzen, Frühverrentung, Vorruhestand und Teilarbeitszeit

Das Entstehen und Aufkommen von Altersdiskriminierung kann als Folgeerscheinung der aufgetretenen gesellschaftlichen Entwicklungen betrachtet werden. Bedingt durch die Erfordernisse der Rationalisierung im Arbeitsbereich im Zusammenhang mit der für erforderlich gehaltenen Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen wurde aus Kostengründen die menschliche Arbeitskraft eingespart. Der Arbeitsplatzabbau erfolgte durch Maßnahmen des frühzeitigen Ausscheidens von Beschäftigten, die die normale Altersgrenze für eine Rentengewährung noch nicht erreicht hatten und somit in die Arbeitslosigkeit – zwar mit teilweise flankierenden finanziellen Zuwendungen seitens der Betriebe – übergeführt wurden. Hinzu kamen zur Zeit der früheren Regierung die Möglichkeiten der Frühverrentung, des Vorruhestandes und der Einführung von Teilarbeitszeit. So sehr diese Maßnahmen einerseits als betriebswirtschaftlich sinnvoll erachtet wurden, so sehr vollzog sich der Arbeitsplatzabbau als Diskriminierung für die beteiligten ArbeitnehmerInnen, die von dieser Entwicklung überrollt wurden, von denen die meisten durchaus ihre Arbeitsleistung mit dem damit verbundenen Gewinn von Arbeitsentgelt gerne noch weiter erbracht hätten. Dass nun viele der Betroffenen von diesen Regelungen begeistert waren, lässt sich jedenfalls nicht feststellen, wobei es naturgemäß auch Beschäftigte gab, die deren Realisierung begrüßten. Die Art und Weise, wie bewusst und gezielt unter psychischem Druck die Zustimmung der Betroffenen seitens der Leitung der Personalabteilungen eingeholt wurde, lässt erahnen, wie belastend und erschwerend das Selbstwertgefühl der Älteren gelitten und das Misstrauen sich besonders gegenüber jüngeren Vorgesetzten breit gemacht haben.

8.2 Ökonomische Belastung

Die Vorbehalte der jüngeren ArbeitnehmerInnen gegenüber Älteren bestehen häufig in dem Pessimismus auf ihre eigene Zukunft. Aufgrund des demographischen Wandels im Zusammenhang mit dem Generationenvertrag müssen immer weniger Jüngere für immer mehr Ältere aufkommen, wodurch die ökonomische Belastung der Jüngeren steigt, so dass eine Bedrohung und Last für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft wahrgenommen wird. Es ist die Rede von der Rentnerlast, Rentnerdemokratie, sogar von dem Krieg der Generationen. Hinter diesem Krieg verbirgt sich der Konflikt von Alter und Ökonomie. Jung und Alt kämpfen um ihren Anteil am Wohlstand. Dabei werden den alternden Menschen Schuldgefühle gemacht. Die in dieser Legislaturperiode beschlossene „Rente mit 67“ soll dem entgegenwirken. Ob sich diese Erwartungen erfüllen lassen, muss unter den gegebenen Umständen bezweifelt werden, da berechtigte Befürchtungen bestehen, dass ausreichende Arbeitsplätze für die Älteren überhaupt vorhanden sind und diese dann – statt länger im Erwerbsleben zu verbleiben – vielmehr in die Arbeitslosigkeit abgedrängt werden und starke Einbußen bei der Höhe der Altersrente hinnehmen müssen. Auch ist die Alltagsrealität vieler ArbeitnehmerInnen gekennzeichnet durch die gestiegenen Leistungsanforderungen im Hinblick auf die erhöhte Arbeitsintensität, denen viele Ältere nicht mehr in vollem Umfang gewachsen sind.

8.3 Senioritätsprivilegien

Des Weiteren besteht bei den jüngeren ArbeitnehmerInnen Kritik aufgrund des in vielen Bereichen der Wirtschaft bestehenden Senioritätsprinzips. Das heißt, viele ältere Beschäftigte kommen nach noch bestehenden tarifrechtlichen Regeln mit zunehmendem Alter in den Genuss einer höheren Entlohnung. Hier muss jedoch bei langfristigen Beschäftigungen berücksichtigt werden, dass die Entlohnung in jüngeren Jahren geringer ist, der Beschäftigte aber eine höhere Leistungsfähigkeit besitzt. Das kann als Ausgleich betrachtet werden mit erhöhter Bezahlung zum Zeitpunkt geringerer Produktivität im Alter. Ältere Beschäftigte erhalten mehr Urlaubstage und müssen weniger Schichtarbeit leisten. Zudem haben sie Anspruch auf längere Kündigungsfristen. Seitens der Wirtschaft bestehen Bestrebungen, diese Senioritätsprivilegien abzuschaffen. Eine solche Maßnahme könnte darin bestehen, die Lohnsteigerungen nicht mehr an das Alter, sondern an die Dauer der Betriebsangehörigkeit zu koppeln. Kritik besteht ebenfalls an der zur Zeit noch geltenden relativ guten Rentenversorgung der Älteren, die von der jüngeren Beschäftigtenzahl aufgebracht werden muss, in dem Bewusstsein, dass die eigenen Rentenleistungen in der Zukunft infolge des Demographiewandels weitaus niedriger sein werden. So werden Verteilungskämpfe bei den Jüngeren nicht auszuschließen sein, wenn die Verbitterung über die ungerechte Verteilung der Lasten zunimmt.

8.4 Auswirkungen bei der Altersversorgung, Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Bei der Altersversorgung wird die entscheidende Frage sein, wer zukünftig die Renten zahlt und wie sicher die Renten noch sein werden. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Weiterentwicklung des Altenquotienten. Wenn wie bereits dargestellt der Altenquotient im Jahr 2050 nach Vorausberechnungen auf 60 bzw. 64 steigen sollte, kommen auf 100 Personen im Alter von 20 bis 65 bzw. 67 Jahren 60 bis 64 Personen im Alter von 60 und mehr Jahren. Während die meisten jetzigen Rentenbezieher finanziell abgesichert sind, müssen jüngere ArbeitnehmerInnen ihren Verdienst genau einteilen, um über die Runden zu kommen. Bei steigender Anzahl der Älteren in den nächsten Jahrzehnten verschlechtern sich die Erwerbschancen der Jüngeren. Durch die hohe Abgabenlast wie Steuern und Beiträge zur Rentenversicherung und ab 2009 der höhere Beitrag zum Gesundheitsfonds in Höhe von 15,9 %, von denen ArbeitsnehmerInnen einen Anteil von 0,9 % zu tragen haben, bleibt immer weniger Netto auf dem Gehaltszettel. Da wundert es nicht, wie jüngere Erwerbstätige sich um ihre zukünftige Altersversorgung Gedanken machen, auch wenn durch die staatlich geförderte Privatversorgung der Rürup- und Riesterrente vorgesorgt werden kann, deren Beiträge jedoch nicht von allen Erwerbstätigen aufgebracht werden können. Im Rahmen des Generationenvertrages fordern junge ArbeitnehmerInnen und Teile der Gesellschaft, dass die nachrückende Generation mindestens die gleichen Chancen in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht erhalten. Mit steigendem Anteil älterer Menschen in der Gesellschaft steigt die Belastung der jüngeren Generation. In dem ab dem 01.01.2009 eingeführten Gesundheitsfonds werden die Beiträge infolge des medizinisch-technischen Fortschritts und infolge der höheren Lebenserwartung steigen, ebenso in der Gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Verschärft wird diese Situation besonders im Hinblick auf die niedrigere Geburtenrate. Selbst wenn die Geburtenrate erhöht werden könnte, würde dies nicht zu einer Verminderung des Generationenkonflikts führen, denn diese Kinder werden frühestens erst in 20 Jahren erwerbstätig und damit Rentenzahler. Angesichts der dargestellten Aussichten ist es durchaus verständlich, wenn sich Vorbehalte gegenüber älteren ArbeitnehmerInnen verstärken und Diskriminierungen – ob bewusst oder unbewusst – nicht von der Hand zu weisen sind. Zu berücksichtigen ist dabei aber auch das mögliche größere politische Machtpotenzial älterer Menschen. Infolge des demografischen Wandels repräsentieren Ältere einen steigenden Anteil der Wahlberechtigten und verfügen über entsprechende Voraussetzungen für politische Beeinflussung und Engagement.

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