14 Ökonomische Auswirkungen

Die drastische Veränderung der Alterstruktur in den Betrieben weg von den älteren Beschäftigten und hin zu den jüngeren auch im Zusammenhang mit dem sich durch die Globalisierung ergebenden Abbau von Arbeitsplätzen hat dazu geführt, dass die Älteren sozusagen als Verfügungsmasse im Rahmen betrieblicher Personalmaßnahmen und zur Bewältigung unterschiedlicher betriebswirtschaftlicher Probleme benutzt werden. Anstatt die Erfahrung und das betriebliche Know-how der älteren Arbeitnehmer zu nutzen, zieht es der überwiegende Teil der Arbeitgeber im Sinne einer jugendzentrierten Personalpolitik vor, möglichst junge Arbeitskräfte einzusetzen. Es ist aber abzusehen und auch festzustellen, dass angesichts des Demografiewandels Wirtschaft und Verwaltung wegen fehlender jüngerer Fach- und Arbeitskräfte auf das Wissen und Können der Älteren angewiesen sind. Die quantitative Verminderung der Beschäftigtenzahl muss mit qualitativer Optimierung der Arbeitsbedingungen der vorhandenen Beschäftigten kompensiert werden, wodurch die physischen und psychischen Belastungsfaktoren (Stress, Zeit- und Termindruck, Verantwortungszunahme) enorm ansteigen und zu krankheitsbedingten Ausfällen bis hin zu früh eintretender Erwerbsunfähigkeit von jüngeren Menschen führen können.

Nicht zu verkennen sind darüber hinaus die durch das möglichst frühe Ausscheiden von älteren Arbeitnehmern bedingten finanziellen Belastungen der sozialen Sicherungssysteme. Durch die nicht weiter Erwerbstätigen fließen keine Beiträge mehr in die Sozialversicherung, andererseits werden erhebliche Leistungen für Zahlungen an Ältere aus der Rentenversicherung sowie aus der Kranken- und Pflegeversicherung erbracht. Die hierdurch verursachte Mehrbelastung der Sozialkassen für Leistungen an ältere Arbeitnehmer, die vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zur Auszahlung kommen, führt zur Erhöhung der Lohnnebenkosten und diese wiederum zu Maßnahmen der Rationalisierung und damit verbundener Verminderung der Arbeitsplätze wie das bereits in der Vergangenheit erfolgt ist durch die gesetzlich sanktionierten Möglichkeiten der Frühverrentung im Rahmen des sozialverträglichen Personalabbaus. Es ergibt sich die Frage, wie sich die schrittweise Heraufsetzung des Rentenalters ab 2012 auf 67 Jahre im Jahr 2029 auf die Beschäftigungs- und Personalsituation älterer Arbeitnehmer auswirken wird.

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