Beispiele zur Meinungs- und Informationsfreiheit

1. Die Ermordung der Juden u. a. im Dritten Reich ist mehrfach durch kompetente, vertrauenswürdige und unabhängige Fachleute und (Zeit-)Zeugen einschließlich Überlebender und durch sonstige unabhängige Quellen zweifelsfrei belegt. Ihre Leugnung wäre eine unerträgliche Last für die Überlebenden und für deren Familien, einschließlich deren Nachkommen, also hat hier die Meinungsfreiheit zu enden. ("Auschwitz-Lüge": siehe § 130 StGB [Volksverhetzung]. Die "Auschwitz-Lüge", also das Verneinen bzw. Leugnen des systematischen Massenmordes von Juden in Konzentrationslagern Nazideutschlands, ist strafbar nach Absatz 3.)

2. Die Quantentheorie in der Physik und dass die Erde nahezu kugelförmig ist (um nur zwei Beispiele zu nennen), sind als gesichert anzusehen. Dies zu leugnen, ist blanker Unsinn. Da aber keiner sich persönlich betroffen zu fühlen braucht, wenn jemand trotzdem behauptet, die Experimente zur Quantentheorie ließen sich auch anders erklären oder die Erde sei eine Scheibe, darf hier u. E. die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden.

3. Durch Gerichtsurteil wird festgestellt, dass A. eine schwere Straftat begangen hat. Der Betroffene A. oder jemand anderer verkündet öffentlich seine Meinung, dass der oder die Richter absichtlich ein falsches Urteil angefertigt hätten. Dies könnte zwar für den oder die betreffenden Richter u. U. eine große Belastung bedeuten. Die Äußerung dieser Meinung muss u. E. aber dennoch mindestens solange gestattet sein, bis auf unabhängige Weise (also nicht nur durch Richterkollegen oder sonstige Juristen) unumstößlich begründet feststeht, dass diese Meinung falsch ist. Allein schon wenn ein Urteil Fehler enthält, kann i. allg. die Meinung, dass das Urteil absichtlich falsch angefertigt worden sei, nicht mehr widerlegt werden und sie muss deshalb immer erlaubt sein.

4. Jemand behauptet, die Deutschen seien schon vom Blute her bessere Menschen als die Gruppe A. Dies ist wissenschaftlicher Unsinn, denn was heißt hier „bessere“ und „vom Blute her“ (oder „von der Rasse her“)? Wenn dies nur wenige Verblendete behaupten, werden andere Menschen dadurch kaum beeinträchtigt. Nur wenn die konkrete Gefahr besteht (und diese ist u. E. in Deutschland immer noch hoch), dass diese Meinung andere (besonders junge) Menschen übernehmen werden, kann dies durchaus eine schwere Beeinträchtigung für viele Menschen bedeuten, d. h. diese Meinung darf dann nicht mehr geäußert werden.
gmr

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