Vertrag von Maastricht, Febr. 1992 und unser Schuldenberg

Vertrag von Maastricht, Februar 1992

„VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION
Amtsblatt Nr. C 191 vom 29. Juli 1992“

(Aus dem Vertrag, Zitatbeginn:)

PROTOKOLL über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN - IN DEM WUNSCH, die Einzelheiten des in Artikel 104 c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft genannten Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit festzulegen - SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt sind:

Artikel 1

Die in Artikel 104 c Absatz 2 dieses Vertrags genannten Referenzwerte sind:
- 3 % für das Verhältnis zwischen dem geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen,
- 60 % für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen.

Artikel 2

In Artikel 104 c dieses Vertrags und in diesem Protokoll bedeutet
- _~öffentlich“ zum Staat, d.h. zum Zentralstaat (Zentralregierung), zu regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder Sozialversicherungseinrichtungen gehörig, mit Ausnahme von kommerziellen Transaktionen, im Sinne des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen;
- _~Defizit“ das Finanzierungsdefizit im Sinne des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen;
- _~Investitionen“ die Brutto-Anlageinvestitionen im Sinne des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen;
- _~Schuldenstand“ den Brutto-Gesamtschuldenstand zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung innerhalb und zwischen den einzelnen Bereichen des Staatssektors im Sinne des ersten Gedankenstrichs.

Artikel 3

Um die Wirksamkeit des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zu gewährleisten, sind die Regierungen der Mitgliedstaaten im Rahmen dieses Verfahrens für die Defizite des Staatssektors im Sinne von Artikel 2 erster Gedankenstrich verantwortlich. Die Mitgliedstaaten gewährleisten, daß die innerstaatlichen Verfahren im Haushaltsbereich sie in die Lage versetzen, ihre sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen in diesem Bereich zu erfüllen. Die Mitgliedstaaten müssen ihre geplanten und tatsächlichen Defizite und die Höhe ihres Schuldenstands der Kommission unverzüglich und regelmäßig mitteilen.

Artikel 4

Die zur Anwendung dieses Protokolls erforderlichen statistischen Daten werden von der Kommission zur Verfügung gestellt.

(Zitatende)
Quelle: /Link/ (html-Datei, 169 KB)

 

 

Für Deutschland liegen uns folgende Zahlen für 2010 vor:

Bruttoinlandsprodukt (BIP)   2 497,6 Mrd. EUR /1/
Neuverschuldung        88,6  Mrd. EUR /1/
Damit beträgt die Neuverschuldung ca. 3,5 % des BIP und liegt deutlich über den erlaubten 3 %.
Gesamtschuldenstand   1998 Mrd. EUR /2/
Damit liegt der Gesamtschuldenstand bei 80 % des BIP, erlaubt sind nur maximal 60 % des BIP.
(Die Zahlen sind noch unsicher, da sie teilweise auf Schätzungen beruhen und erst später genauere Zahlen vorliegen werden. So wird z. B. für den Gesamtschuldenstand auch nur 75,7 % des BIP angegeben, was auch schon weit über den erlaubten 60 % des BIP liegt.)
Alleine im Jahre 2010 musste Deutschland für Zinsen rund 36,8 Milliarden Euro ausgeben /2/, d. h. jeden Tag ca. 100 000 000 Euro. Dabei hat Deutschland noch das Glück, dass der Zinssatz sehr niedrig ist. Falls die Zinsen nur um 1 % steigen würden, bedeutete das, dass die Zinskosten allein des Bundes um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen würden.

Deutschland verstößt mit seinem Schuldenberg nicht nur gegen den Maastricht-Vertrag, sondern es muss auch viel Geld für Zinszahlungen ausgeben, das es dringend an anderen Stellen benötigen würde. Schon allein deshalb würden sich Griechenlandrettung, Bankenrettung und Steuerentlastungen ohne sinnvollen Umbau unseres Steuersystems von selbst verbieten.

/1/ Statistisches Bundesamt /Link/ (pdf-Datei, 1.3 MB)
/2/ Bund der Steuerzahler /Link/

24.06.2011 r

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