Zitatensammlung

Volksweisheiten:
 

„Wenn man den Sumpf austrocknen will, darf man nicht die Frösche fragen.“
 

„Man sägt doch nicht den Ast ab, auf dem man sitzt.“
 

„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“
 

Juristenweisheiten:
 

„Auf hoher See und vor dem Gericht bist du in Gotteshand.“
 

„Für Dienstaufsichtsbeschwerden gelten die drei f: fristlos, formlos und fruchtlos.“
 

„Man hat nur Anspruch auf ein Urteil, für Gerechtigkeit ist Gott zuständig.“
 
 

Einige Zitate zur Justiz:
 

„Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen! Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten – sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt und meritieren eine doppelte Bestrafung.“
Soll Friedrich der Große, König von Preußen (1712-1786) 1779 über Richter geäußert haben. Als volksnahem Monarchen galt seine große Sorge der Justiz und er ließ eine Art „Allgemeines Preußisches Landrecht“ aufbauen.
 

„Vor dem Recht sind alle gleich. Aber nicht vor den Rechtsprechern.“
Stanislaw Jerzy Lec, Aus „Das Mädchen Justitia“, Drei Lilien Verlag, Wiesbaden, 1987
 

„Aber es sind nicht nur die Politiker, die mit der Justiz nichts zu tun haben wollen, die Justiz will von sich selber nichts wissen.
So mag vielleicht unser Bemühen Klarsichtigen bewusst werden lassen, dass die deutsche Justiz und die deutsche Rechtswissenschaft sich ändern müssen, wenn nicht auch in künftigen Zeiten das Recht in Deutschland nur in seinen Sternen stehen soll.“

Aus dem Vorwort von „Im Namen des Volkes?“ von Rasehorn/Ostermeyer/Huhn/Hasse, Luchterhand Verlag 1968
 

„Seitdem ich an dem Buch arbeitete, das die Stellung der Justiz in der bundesdeutschen Gesellschaft kritisch beleuchtet, ist meine Meinung von der deutschen Justiz nicht mehr so gut wie früher.“
Aus dem Vorwort von „Wer je vor einem Richter steht“ von Hermann Marcus, Droste Verlag 1976
 

„Hilflos steht dem der allein von seiner Unschuld überzeugte Verurteilte gegenüber, machtlos, weil er erfährt, dass auch in den weiteren Instanzen Denkverzicht freiwillig, weil bequem, gängige Übung ist. Richter erinnern in der Bundesrepublik an Befehlshaber, die per Dekret Wahrheit verkünden.
Die Justiz findet für alles eine ihr genehme Antwort. – Das Unbehagen an unserer Demokratie entwickelt sich zu einer Ablehnung der angeblich ‚freiheitlich demokratischen Ordnung’, denn keine politische Organisation, nicht die drei relevanten Bundestagsparteien, auch nicht deren Nachwuchsorganisationen, nicht die Jungsozialisten, nicht die Jungdemokraten, von denen Engagement zu erwarten wäre, setzen eine Änderung des Zustands der Dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.“

Aus dem Beitrag „Von Dreyfus bis Brühne“ von Ulrich Wickert in „Der mißhandelte
Rechtsstaat“, Kiepenheuer und Witsch Verlag 1977
 

„3. Wer hat Dir eingeredet, dass Du gar einen Anspruch auf Gerechtigkeit habest. Dir steht nur ein Urteil zu.“
Professor Dr. Karl Peters „An einen unschuldig Verurteilten“ im Strafverteidiger
10/1988, Seite 457
 

„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“
Dr. Egon Schneider „Richter und Anwalt“ in ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992

Anmerkung: Aus unserer Sicht verstößt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB gegen das Grundgesetz Art. 34 GG.
 

„Man sollte heute hierzu ‚im Namen der Bundesrepublik’ sagen!! – denn viele Urteile entsprechen nicht dem Volkswillen.“ - Bei den Richtern ist ein großer Prozentsatz dabei, der weder in charakterlicher noch sachkundiger Weise in der Lage ist, seiner Berufung als für die Rechtspflege verantwortlich nachzukommen.“
Aus VgM-„heiße Eisen“, Nr. 4, Ende August 1977, des Vereins gegen parlamentarischen und bürokratischen Missbrauchs e.V., Dortmund (existiert nicht mehr)
 

„Dass die Rechtsbeugung ein sehr selten begangenes Delikt sei, wird oft behauptet, ist aber leider eine schon nicht mehr fromme Selbsttäuschung; richtig ist, dass sie nur selten strafrechtlich verfolgt und noch seltener rechtskräftig verurteilt wird. Die Behandlung des § 336 in der Rechtslehre krankt vielfach daran, dass sich die Autoren in allgemeinen Ausführungen zum ‚Wesen’ der Rechtsbeugung und ähnlichem ergehen, ohne von den praktischen Fällen Notiz zu nehmen.“
Leipziger Kommentar (zum Strafgesetzbuch), 10. Auflage 1982, § 336 StGB (Rechts-Beugung; jetzt § 339), Rdnr. 3
 

„Diese Vorschrift (§ 336 StGB) entbehrt in der Bundesrepublik Deutschland jeglicher Rechtspraxis. Nicht ein einziger Fall einer Verurteilung eines Juristen wegen Rechtsbeugung erhellt aus den Kommentaren; wo es zur Anklage kam wurde freigesprochen – von Juristen.
Da könnte theoretisch im Einzelfall noch so vieles zusammenkommen an Fakten, die den Vorsatz – Wissen und Wollen – der Verhinderung richtigen Rechtsspruchs tragen: Den Vorwurf der Rechtsbeugung muss kein Jurist fürchten. Was in einem Mordprozess die Indizienkette ‚lückenlos’ macht, hätte als Argumentation bei § 336 StGB keine Chance.“

Ethel Leonore Behrendt: „Rechtsstaat im Verzug“, Selbstverlag 1981
 

„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden.
Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden
Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. – Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr.
Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittelstaat verkommen.
Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem
Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ lässt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.“

Dr. Henri Richthaler: „Recht ohne Gerechtigkeit“ von C-Verlag 1989, Seiten 4f
 

„Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! – Ferner: Wann werden gemäß der zwingenden Vorschrift des § 273 Abs. 1 ZPO prozeßfördernde Hinweise so früh gegeben, dass sich die Parteien rechtzeitig und vollständig erklären können.
Ebenso verhält es sich etwa bei der Befolgung des § 278 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht zu Beginn der Verhandlung in den Sach- und Streitstand einführen muss und ihn mit den Parteien erörtern soll. Wann geschieht das? Und in welchem zahlenmäßigen Verhältnis stehen die Fälle, in denen korrekt verfahren wird, zu jenen, in denen das nicht geschieht?“

RA Dr. Egon Schneider in „ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische Justizberichte,
2. erweiterte Auflage 1999, Seite 4f
 

„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu ist der Kampf. So lange das
Recht sich auf den Angriff von Seiten des Unrechts gefasst halten muss – und dies
wird dauern, so lange die Welt steht – wird ihm der Kampf nicht erspart bleiben.“

Rudolf von Jhering in „Der Kampf ums Recht“, Wien 1872
 

„Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, dass sie es nur an hohen Festtagen anwenden.“
Der verstorbene Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt zur Beachtung grundgesetzlicher
Vorschriften durch Richter in „Betrifft JUSTIZ“ 2002, Seite 331
 

„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht
noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter
machen mir Angst.“

Der verstorbene Richter Diether Huhn schrieb dies 1982 in seinem Buch „Richter in
Deutschland“, zitiert in Neue Juristische Wochenschrift 2000, Seite 51
 

„Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.“
RA Dr. Egon Schneider in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis 1994, Seite 155
 

„Vielleicht wird man unabhängig, wenn man zuvor der Justiz als Rechtsanwalt ausgesetzt war. Vielleicht fördert es die innere Unabhängigkeit sogar, wenn Richter nur auf Zeit gewählt werden.“
Renate Jaeger, früher Richterin am Bundesverfassungsgericht, jetzt am Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte, in Neue Justiz 1995, Seite 562f
 

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, ’der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt’, und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen.“
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters“, 1975, Seite 161f
 

„Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter langen Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien, die fehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbunden ist.
Unter Richtern besteht die Tendenz, sich der Bewertung der Justiz durch ihre
Adressaten und die sonst an der Rechtsfindung Beteiligten abzukapseln.“

Der Hamburger Richter und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer
Juristen, F. J. Mehmel, in der FAZ vom 27.5.1997
 

„In den konkreten Fragen ihres individuellen Lebensschicksals von meist existentieller Bedeutung begegnen die Menschen einer von der gnadenlosen Härte abstrakter Ideologien geprägten Rechtsordnung. So werden sie in ihrem ureigensten Privatbereich zum Spielball und Opfer des jeweils staatlich verordneten ‚Zeitgeistes’. Seine Flüchtigkeit hüllt sich in den trügerischen Mantel der Wahrheit mit Absolutheitsanspruch.“
Wolfgang Zeidler, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in der Festschrift „Zeitgeist und Rechtsprechung“ für Hans Joachim Faller 1984, Seite 145f
 

„Der Vorsitzende ist Herr des Protokolls, der Zeuge erst in zweiter Linie. Selten
diktiert der Richter etwas ins Protokoll, das der Zeuge gar nicht gesagt hat, oft
aber, was er so nicht gesagt hat. Die feinen, aber immer deutlichen Nuancen lassen
erkennen, wie dieser Satz des Zeugen später im Urteil auftauchen wird: Er wird
passen.
Überhaupt hat man den Eindruck, dass die ganze Beweisaufnahme mehr dazu dient, die Meinung des Richters zu bestätigen als die Wahrheit zu ermitteln, weil der Richter
ohnehin auf ein bestimmtes Ergebnis fixiert ist. Und da sie ohnehin nicht in sozialen
Rollen, sondern in juristischen zu denken gelernt haben, lindern ihre Urteile
nicht soziale Konflikte, sondern schaffen bloß Ordnung mit Hilfe staatlicher
Herrschaftsgewalt.
1970 hat der Arbeitskreis für Rechtssoziologie eine Umfrage veranstaltet, um das
Verhältnis der Bevölkerung der Bundesrepublik zur Rechtspflege zu ermitteln. 74
Prozent der Bevölkerung waren davon überzeugt, ’dass es leichter ist, einen Prozess
zu gewinnen, wenn man viel Geld hat.’ Diese Meinung kann nur richtig sein,
denn zwei Drittel der Angehörigen der Oberschicht stimmten dem zu. 42 Prozent der
Befragten sagten auf die Frage: ’Glauben Sie, dass vor Gericht der einfache Mann
nicht so gut behandelt wird wie die besseren Leute?’ Ja, das glaubten sie in der
Tat; von denen, die schon einen Zivilprozess geführt hatten, waren sogar 50 Prozent
dieser Meinung.“

Heinrich Senfft in „Richter und andere Bürger“, 1988, Seiten 53ff
 

„Was an dem Urteil (des Bundesverfassungsgerichts) mich besonders enttäuschte und auch in späteren Entscheidungen auftaucht, ist das raisonnement (die Überlegung), wonach nicht jede Verfassungsverletzung, sondern nur solche von grundsätzlicher Bedeutung, zur Aufhebung einer verfassungswidrigen Entscheidung eines Gerichts führen könne.
Was sich hier zeigt oder anbahnt, ist nichts anderes als die Abwendung von dem im
Einzelfall betroffenen Menschen, der doch die Zentralfigur des Grundgesetzes ist,
zugunsten eines allgemein staatlichen oder gar rechtswissenschaftlichen Interesses.“

Richard Schmid in „Letzter Unwille“, 1984, Seite 14
 

„Strenge Richter, die den Vorsitz in regelmäßig einberufenen Gerichtsverhandlungen führten, verhängten gerechte, wenn auch harte Strafen. ... Adelige wurden vom Gesetz nicht privilegiert. Vielmehr sollten sie in der Regel strenger bestraft werden als Angehörige des gemeinen Volkes. ... Richterliche Nachlässigkeit wurde streng bestraft. ... Auch der gute und der schlechte Richter wurden streng auseinandergehalten: Letzterer wurde beschrieben (im Codex Florentino) als ’jemand, der Begünstigungen verteilt, der Menschen hasst, ungerechte Verfügungen erlässt, Bestechungen annimmt, falsche Urteile spricht und Gefälligkeiten erweist.’“
Der englische Historiker Hugh Thomas schreibt in „Die Eroberung von Mexiko – Cortés
und Montezuma“, Fischer-TB 2000, Seite 43f
(Offenbar hatten die Azteken vor fast 500 Jahren, trotz ihrer ansonsten teilweise grausamen Sitten und Rituale, eine Rechtsprechung, die fortschrittlicher und gerechter war als z. B. die der Bundesrepublik Deutschland. Offensichtlich scheuten sich die Azteken auch nicht, die Richter so zu beurteilen, wie sie tatsächlich waren, nämlich nicht als durch und durch edel, gerecht und unbestechlich. Frei nach Horst Trieflinger)
 

„Die Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz gebietet, zum – oft unberechenbaren – Richterstaat.“
Professor Dr. Bernd Rüthers in der FAZ vom 15.4.2002
 

Der ehemalige Vorsitzende des Vereins gegen parlamentarischen und bürokratischen Mißbrauch, Dortmund, Dr. Spielmann, meinte, dass „nach seinen Erfahrungen 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsentscheidungen Fehlentscheidungen sind“.
 

„Richterdienstaufsicht – ein Experiment: Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel.“
RA Dr. Egon Schneider, in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) 2005, 49
 

„Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht!“
RA Dr. Egon Schneider in ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische Justizberichte, 2. Auflage 1999, Seite 4
 

„Der Bürger macht keine abstrakte Begegnung mit dem Rechtsstaat, sondern die macht er immer über eine konkrete Erfahrung im Gericht und vor allen Dingen mit Richtern. Und wenn der Rechtsuchende auf einen Richter stößt, der eben seine Launen auslebt oder der infolge nicht plausible Entscheidungen trifft, dann (...) wird damit großer Schaden am Rechtsstaat angerichtet, darüber muss man sich im Klaren sein.“
Prof. Seidel, Humboldt Universität, Berlin in der Fernsehsendung im Ersten Programm am 05.03.2003, um 21.45 Uhr, „Pfusch in der Justiz“.
 

„Unrechtsprechung mit System“
Prof. Erich Schöndorf, Frankfurt, in der gleichen Fernsehsendung „Pfusch in der Justiz“, bei Gerichtsverfahren um Schadensersatz für durch Holzschutzmittel verursachte Gesundheitsschäden
 

„Eines der großen Probleme der deutschen Justiz, daß wir nicht darauf achten, daß die Leute, die Richter werden, auch genügend Lebenserfahrung haben, daß sie überhaupt in der Lage sind, mit Menschen umzugehen, das ist für viele auch überfordernd.“
Sabine Heinke, Richterin in der gleichen Fernsehsendung „Pfusch in der Justiz“.
 

Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Willi Geiger stellte einmal fest, dass das „genaue Ergebnis“ eines Prozesses „schlechthin unberechenbar geworden“ ist. Sein Zitat schließt mit: „Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." (DRiZ 9/1982, Seite 325)
 

„Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen.“ (...) „Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung.“
W. Neskovic – ehemaliger Richter am BGH
 

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann.“ (…)
„Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘ “.

Frank Fahsel, ehemaliger Richter, Süddeutsche Zeitung, 09. April 2008
 

„Als langjähriger Anwalt im Zivil- und im Strafrecht kann ich diese erschreckenden Zustände in der deutschen Justiz mehr als nur bestätigen. Leider ist eine Beschreibung dieser Sachverhalte oder gar Kritik daran geradezu verpönt und wird als ‚politisch unkorrekte Richterschelte‘ abgetan. Dabei habe ich in langen Jahren als Verteidiger hauptsächlich in Verkehrsangelegenheiten haarsträubende Sachen durch unsere Richter erlebt. …“
Dr. Mehringer, FAZ 31.01.2008
 

„Dass in gerichtlichen Verfahren zum Teil Protokolle nicht mit der gebotenen Sorgfalt erstellt werden und die Aussagen von Zeugen in einer die eine Partei begünstigenden Weise protokolliert werden, ist ein beklagenswerter Missstand, auf den Sie zu Recht hinweisen.“
Aus dem Brief eines Anwaltes
 

„Der deutsche "Justizladen" ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht, ... .“
Dr. jur. Lamprecht
 

„Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an.“
Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG
 

„Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse.“
Anwalt in Deutsche Richterzeitung DRiZ 2007, 77
 

„Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.“
Prof. em. Dr. Otmar Wassermann
 

„Das "Schmierentheater" in Strafverfahren.“
Weider (StV 82,545,552)
 

„Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte.“
Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester ehemaliger Strafverteidiger.
 

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, 'der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt', und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen."
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters", 1975, Seite 161f
 

2 Richter: Ohne Verantwortung?
Richter werden für Fehler, auch für grobe Fehler, nicht zur Verantwortung gezogen, obwohl auch sie, wie alle Menschen, versagen und unrichtige Entscheidungen treffen können. Während Beamte und Rechtsanwälte, Ärzte und andere Freiberufler, die ebenfalls große Verantwortung tragen, aufs Strengste für sogenannte Kunstfehler haften, hat die Verletzung von Sorgfaltspflichten durch Richter normalerweise keinerlei rechtliche Konsequenzen. Sie müssen dafür persönlich in keiner Weise gerade stehen. Die Dienstaufsicht, die Richter zu pflichtgemäßem Handeln anhalten soll (§ 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz), läuft praktisch leer. Denn sie darf nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen, und die Gerichte haben diese in eigener Sache derart weit ausgelegt, dass der Aufsichtsinstanz weitgehend die Hände gebunden sind. »Formlos, fristlos, fruchtlos« - so lautet denn auch der sarkastische Spruch, mit dem Profis der Justiz die Dienstaufsichtsbeschwerde charakterisieren.
Die Staatsanwaltschaft könnte Richter allenfalls wegen Rechtsbeugung belangen, ein Straftatbestand (§ 339 StGB), der aber praktisch nur auf dem Papier steht. Rechtsbeugung setzt ein vorsätzliches Falschurteil voraus, und Derartiges ist einem Richter praktisch nie nachzuweisen, zumal dann wiederum Richter über Richter entscheiden. Auch hier hat der berufsmäßige Korpsgeist dazu geführt, dass das Reichsgericht und später der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen der Rechtsbeugung derart verschärft haben, dass es kaum je zu einer Verurteilung kommt und Kenner geradezu von einer »Freispruch-Justiz« sprechen. …“

Hans Herbert von Arnim, „Die Deutschlandakte“ Goldmann - TB Mai 2009
 

„Wo keine Gerechtigkeit ist, ist keine Freiheit, und wo keine Freiheit ist, ist keine Gerechtigkeit.“
Johann Gottfried Seume; in DAS BUCH DER TUGENDEN von Ulrich Wickert
 

„Es ist das Wesen der Gerechtigkeit, mehr zu sein als die Gerechtigkeit.“
Gabriel Marcel; in DAS BUCH DER TUGENDEN von Ulrich Wickert
 

Für die freundliche Genehmigung, Zitate aus der Homepage des VGRs übernehmen zu dürfen, danken wir.
05.01.2011 r
 

Zitate ab dem 28.03.2011:

„Ich trainiere deutsche Ärzte und amerikanische Bundesrichter. (...) in Deutschland haben die Juristen meistens die Ansicht, dass sie keine Hilfe brauchen. - Was macht man da? Eines der Kernprobleme ist, das sind beides Berufe, die mit Unsicherheit jeden Tag umgehen müssen.
Und in beiden Fällen lernen die Studenten der Medizin oder der Rechtswissenschaften nicht in ihrem Studium, wie man Unsicherheiten einschätzt, wie man mit Risiken umgeht. Das ist fatal!
(...)“

Prof. Gerd Gigerenzer, Psychologe am Max-Planck-Institut, in der Bayern 2 Radio-Sendung: „Tagesgespräch“ am 18.03.2011
 

„Die Presse spielt eine wesentliche Rolle in einer demokratischen Gesellschaft. Obwohl bestimmte Grenzen nicht überschritten werden dürfen, insbesondere in Bezug auf den Ruf und die Rechte anderer, ist es nichtsdestoweniger deren {=Presse} Pflicht, Informationen und Ideen über alle Angelegenheiten von öffentlichem Interesse […] zu übermitteln […]. Nicht nur, dass sie die Aufgabe der Übermittlung solcher Informationen und Ideen hat, die Öffentlichkeit hat auch ein Recht, sie zu empfangen. Wäre es anders, würde die Presse nicht in der Lage sein, ihre wichtige Rolle des „Öffentlichen Wachhunds“ zu spielen.“ […] „Dies schließt zweifellos auch Fragen über das Funktionieren des Systems der Justiz ein, eine Institution, die für jede demokratische Gesellschaft unerlässlich ist. Die Presse ist eines der Mittel, mit denen Politiker und die öffentliche Meinung nachprüfen können, dass Richter ihre schwere Verantwortung in einer Weise wahrnehmen, die im Einklang mit der Zielsetzung ist, die die Grundlage der ihnen anvertrauten Aufgabe ist.“
Aus dem Urteil Kobenter und Standard Verlags GmbH gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Straßburg, Abschnitt 29,
11.01.2012 r

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