ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) /Link/ ist ein Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie, das die EU zusammen mit einigen anderen Industrieländern abschließen will. In Abschnitt 5 dieses Vertrages soll die „Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“ geregelt werden.
Der Vertrag wurde - soweit wir das sehen - hinter verschlossen Türen, also völlig intransparent, vermutlich nur im Sinne der Industrie, aber nicht der Nutzer/Konsumenten ausgearbeitet und soll wohl ohne Änderungsmöglichkeiten politisch (vor allem aus CDU/CSU-Kreisen) durchgesetzt werden.
Wir sind durchaus dafür, dass Personen (z. B. Künstler, Musiker, Schriftsteller, …), die eine geistige Leistung erbracht haben, davon profitieren sollen. Allerdings führt das jetzt schon (also ohne dieses Abkommen) dazu, dass sich ganze „Industrien“ damit im Übermaß bereichern und dabei den Staat quasi als Geldeintreiber einspannen.
So hat sich z. B. in Deutschland eine Unkultur der Abmahnungen durch einige Rechtsanwälte entwickelt, die sich - gestützt auf eine u. E. nicht akzeptable Gesetzgebung und auf unverständliche Gerichtsurteile (etwa in Hamburg) - dadurch bereichern.
Zur gewinnbringenden Verwertung einer geistigen Leistung eines Einzelnen bedarf es eines Umfeldes. Es muss deshalb ein fairer Ausgleich zwischen denen, die eine geistige Leistung erbringen und denjenigen, die Nutzen aus dieser geistigen Leistung ziehen, bestehen. Wir brauchen ein modernes Urheberrecht. Beispiel: Wenn eine Band einen Song, sagen wir einmal, 1 Million Mal verkauft hat oder 10 Jahre verflossen sind, ist dieser Song u. E. Allgemeingut geworden und sollte auch im Internet kostenlos verfügbar sein dürfen.
An dieser Stelle möchten wir nur einen Punkt erwähnen: Im Wahlkampf und auch danach würden wir, als Betreiber einer Homepage, manchmal gern ein Bild eines unserer Politiker oder Kandidaten, wie z. B. von Joachim Gauck, veröffentlichen und sind bisher davon ausgegangen, dass dieser nichts dagegen hat. In Zukunft werden wir nur noch Bilder einstellen, die wir selbst fotografiert haben, weil sich sonst plötzlich herausstellen könnte, dass die Rechte für das jeweilige Bild gar nicht bei der abgebildeten Person, sondern irgendwo anders sind und uns ein darauf spezialisierter Anwalt eine kostspielige Abmahnung zuschicken könnte.
Viele scheuen, bei einer Abmahnung einen kostspieligen Rechtsweg zu beschreiten und zahlen lieber, zumal „die Gerichte dann leider diese [gesetzlich festgelegte] 100 Euro Regelung torpedieren, in dem sie sagen, auch ein 14- oder 15-jähriger, der ein Album herunterlädt, handelt geschäftsmäßig und deswegen gilt die 100 Euro Grenze nicht“ (Rechtsanwalt Udo Vetter aus Düsseldorf in Bayern2, „Tagesgespräch“, 16.02.2012). ACTA enthält - wie Fachleute sagen – „schwammige“ Formulierungen, so dass zu befürchten ist, dass der Urheberschutz auch dazu missbraucht werden könnte, das Internet generell zu überwachen und zu gängeln. Es besteht sogar die Gefahr, dass Internetnutzer kriminalisiert werden. Politiker argumentieren, dass viele Bestimmungen in ACTA bereits im deutschen Recht vorhanden sind und deshalb ACTA nichts Wesentliches ändern würde. So muss dazu allerdings festgehalten werden, dass unser Parlament Gesetze ändern oder weiterentwickeln kann, dagegen jedoch lassen sich die Bestimmungen in ACTA kaum korrigieren, weil in dem Fall dann alle beteiligten Staaten den Vertragsänderungen zustimmen müssten. ACTA ist nämlich ein Vertrag zwischen Staaten und kein Gesetzeswerk.
Wir haben deshalb volles Verständnis dafür, dass viele Menschen gegen ACTA protestieren.
Aus unserer Sicht sollte ACTA in dieser Form von Deutschland nicht unterschrieben werden, bevor das Urheberrecht nicht fair geregelt worden ist. Wir befürchten, dass, wenn sich unsere Partei nicht entschlossener als bisher für die Freiheit des Internets und für eine vernünftige Regelung des Urheberrechts einsetzt, Wähler z. B. zu den Piraten abwandern.
17.02.2012 r
„ACTA AD ACTA LEGEN?“ /Link/