(Mit einem Nachtrag vom 11.12.2011)
Zurzeit werden in der öffentlichen Diskussion drei Begriffe vermischt:
- „Kalte Progression“
- Überproportionale Steuererhöhung bei Lohnerhöhungen
- „Steuergeschenke“
Steuern & Finanzen
(Mit einem Nachtrag vom 11.12.2011)
Zurzeit werden in der öffentlichen Diskussion drei Begriffe vermischt:
„Kalte Progression“
„Kalte Progression ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich einen Inflationsausgleich bewirken und die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden. Durch den progressiven Einkommenstarif wird für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig - das Realeinkommen sinkt.“ So das BMF /Link/.
Zu einem ehrlichen Steuersystem gehört u. E., dass die Steuern prozentual nicht steigen, wenn der Wert des Geldes sinkt (Inflation). Deshalb wird allgemein gefordert, dass das Steuersystem so geändert werden muss, dass es sich automatisch an die Inflation anpasst. Das BMF sieht bei so einem Automatismus das Problem, dass damit „der Politik Handlungsspielräume genommen“ würden. Wir können diesem Argument nicht folgen, weil die Politik auch an einer automatisierten Formel Änderungen vornehmen und auch Pauschbeträge ändern bzw. anpassen kann. Außerdem glauben wir nicht, dass ausgerechnet das Steuersystem die Inflation fördert. Die Inflation hat andere Ursachen.
Überproportionale Steuererhöhung bei Lohnerhöhungen
Diese können nur abgemildert werden, sind aber u. E. unvermeidbar, solange die Steuer nicht in einem festen Verhältnis zum Einkommen (z. B. 25 % wie der frühere Verfassungsrichter Prof. Kirchhof vorschlägt) und ohne Freigrenze erhoben wird. Das Fehlen einer Freigrenze wäre aber höchst unsozial.
„Steuergeschenke“
Ein Steuergeschenk wäre es, die Steuer herabzusetzen, obwohl der Staat das Geld unbedingt braucht, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Eine seriöse Steuersenkung ist u. E. nur möglich, wenn der Staat auch seinen Aufgabenbereich verkleinert und damit seine Ausgaben verringert oder wenn die Steuereinnahmen z.B. aufgrund eines wirtschaftlichen Aufschwungs steigen, sodass keine Erhöhung der Staatsschulden erfolgt. Wer bei der heutigen Lage in Deutschland Steuersenkungen verspricht, handelt u. E. verantwortungslos und ist nur auf Wählerstimmenfang aus.
Wir stellen im Folgenden die Steuerformel für 2010 vor und zeigen dann, wie auf einfache Art die Geldentwertung berücksichtigt werden könnte.
Die derzeit gültige „Steuerformel“
(zvE ist das zu versteuernde Einkommen für 2010 oder 2011, abgerundet auf vollen Euro-Betrag ESt ist die zu zahlende Steuer, abzurunden auf den nächsten vollen Euro-Betrag)
Die Formel besteht aus 5 Abschnitten (Tarifzonen, aufgeteilt nach Jahreseinkommen):
1. Abschnitt bis 8004 Euro (Grundfreibetrag):
ESt = 0
2. Abschnitt von 8005 Euro bis 13 469 Euro:
Y = (zvE - 8004) / 10 000
ESt = (912,17 • Y + 1400) • Y
3. Abschnitt von 13 470 Euro bis 52 881 Euro:
z = (zvE - 13 469) / 10 000
ESt = (228,74 • z + 2397) • z + 1038
4. Abschnitt von 52 882 Euro bis 250 730 Euro:
ESt = 0,42 • zvE - 8172
5. Abschnitt ab 250 731 Euro:
ESt = 0,45 • zvE - 15 694
Beispiel:
Jemand hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 18 000 Euro (entspricht einem monatlichen Einkommen von 1500 Euro). Die 18 000 Euro liegen zwischen 13 470 Euro und 52 881 Euro, also ist die Steuer gemäß des dritten Abschnitts zu berechnen.
z = (18 000 - 13 469) / 10 000 = 0,4531
ESt = (228,74 • 0,4531 + 2397) • 0,4531 + 1038 = 2171,0409 (abgerundet: 2171 Euro)
Es sind 2171 Euro Steuer zu zahlen, das sind 12,06 % vom Einkommen.
Unser Vorschlag zur Anpassung der Steuerberechnung an die Inflation
Die Teuerungsrate p kann in der derzeit gültigen Steuerformel folgenderweise berücksichtigt werden:
1. Abschnitt bis 8004 • p Euro (Grundfreibetrag):
ESt = 0
2. Abschnitt von 8004 • p +1 Euro bis 13 469• p Euro:
y = (zvE - 8004 • p) / 10 000
ESt = (912,17 • y / p + 1400 ) • y
3. Abschnitt von 13 469 • p +1 Euro bis 52 881• p Euro:
z = (zvE - 13 469 • p) / 10 000
ESt = (228,74 • z / p + 2397) • z + 1038 • p
4. Abschnitt von 52 881• p +1 Euro bis 250 730 • p Euro:
ESt = 0,42 • zvE - 8172 • p
5. Abschnitt ab 250 730 • p +1Euro:
ESt = 0,45 • zvE - 15 694 • p
Es wird vorgeschlagen, in der Formel für das betreffende Jahr als Berechnungsgrundlage immer die Teuerungsrate p von dem zwei Jahre zurückliegenden Jahr zu verwenden. Also für das Jahr 2013 würde man den Wert vom Jahr 2011 als Berechnungsgrundlage verwenden, für das Jahr 2014 den vom Jahr 2012 usw.. Das Statistische Bundesamt muss genügend Zeit haben, diese Werte zu ermitteln. Zur Einführung der Teuerungsrate für diese Steuerformel würde man als Bezugsjahr der Teuerungsrate das Jahr 2010 nehmen und für dieses Jahr p=1,000 setzen. Für die Jahre 2010, 2011 und 2012 würde man in der Formel den Wert p=1,000 (also ohne Inflationsausgleich) belassen. Dann ergibt sich zum Beispiel für 2011 der Wert p2011= 1,024 (Teuerungsrate von 2,4 %). Diesen Wert würde man in die Formel für 2013 einsetzen. Wenn die Inflation im nächsten Jahr (also 2012) nur 2% wäre, wäre p2012=1,044. Diesen Wert würde man für das Jahr 2014 einsetzen usw.. So hätte die Regierung (bzw. das Statistische Bundesamt) immer die ersten 3 bis 4 Monate eines jeden Jahres Zeit, die Teuerungsrate p für die Steuerberechnung amtlich festzulegen und die weiteren 8 bis 9 Monate eines jeden Jahres stünden allen, die mit der Berechnung der Steuer zu tun haben, wie Finanzbehörden, Arbeitgebern und Steuerberatern zur Verfügung, die Formel zu aktualisieren, bzw. die aktualisierten Computerprogramme bereit zu stellen.
Alternativ eine elegantere Darstellung der obigen Formeln:
g1 = 8004 • p
g2 = 13 469 • p
g3 = 52 881 • p
g4 = 250 730 • p
p1 = 912,17 / p
p2 = 1400
p3 = 228,74 / p
p4 = 2397
p6 = 0,42d0
p8 = 0,45d0
p5, p7 und p9 sind zu berechnen:
y = (g2 - g1) / 10 000
p5 = (p1 • y + p2) • y
z = (g3 - g2) / 10 000
p7 = p6 • g3 - p5 - (p3 • z + p4) • z
p9 = p8 • g4 - p6 • g4 + p7
Die Berechnung von p5, p7 und p9 ist notwendig, damit keine Sprünge in der Tabelle auftreten.
1. Abschnitt bis g1 Euro (Grundfreibetrag):
ESt = 0
2. Abschnitt von g1 +1 Euro bis g2 Euro:
y = (zvE – g1) / 10 000
ESt = (p1 • y + p2) • y
3. Abschnitt von g2 +1 Euro bis g3 Euro:
z = (zvE – g2) / 10 000
ESt = (p3 • z + p4) • z + p5
4. Abschnitt von g3 +1 Euro bis g4 Euro:
ESt = p6 • zvE – p7
5. Abschnitt ab g4 +1Euro:
ESt = p8 • zvE – p9
Für p=1,000 liefert die Formel die gleichen Zahlen für die Steuer wie die amtliche Steuerformel; p ist wieder wie oben die Teuerungsrate. Die Parameter g1, g2, g3, g4, p1, p2, p3, p4, p6 und p8 kann man aus politischen Gründen ändern.
Die Berechnung der Steuer nach diesem Schema wäre kein „Steuergeschenk“, sondern die Vermeidung einer versteckten Steuererhöhung aufgrund der „kalten Progression“.
In Diskussion ist zur Zeit, nur den Freibetrag und evtl. auch die Grenze des 2. Abschnittes zu erhöhen und den Rest so zu lassen wie bisher. Allerdings haben u. E. auch die Reichen einen Anspruch auf den Inflationsausgleich, der Gerechtigkeit wegen. Wenn man die Reichen mehr zur Kasse bitten möchte - was wir für richtig hielten – sollte dies, so wie es unsere Partei schon lange fordert, offen und nicht durch die „Hintertür“ geschehen.
Noch ein Wort zur überproportionalen Steuererhöhung bei Lohnerhöhungen. In diversen Sendebeiträgen oder Presseberichten erscheint die Geschichte von Personen, die z. B. monatlich 800 Euro (zu versteuerndes Einkommen) verdienten (halbe Arbeitszeit) und dann auf volle Arbeitszeit gingen und somit 1600 Euro (zu versteuerndes Einkommen) verdienten.
Jahreseinkommen 12•800 = 9600 Euro Einkommensteuer 246 Euro
Jahreseinkommen 12•1600 = 19200 Euro Einkommensteuer 2486 Euro
Obwohl sich der Lohn nur verdoppelt hat, ist die Steuer in diesem Fall um das Zehnfache gestiegen. Dies ist eine Folge der Progression und nicht vermeidbar und auch nicht ungerecht. Gäbe es die Progression und die Freigrenze nicht, hätte die Person bei einem Monatsverdienst von 800 Euro schon ca. 1200 Euro jährlich zahlen müssen. Dies wäre aber verfassungswidrig, weil der Lohn an der Armutsgrenze liegt.
Ein anderes Beispiel: Ein Angestellter verdient 4000 Euro brutto im Monat. Er bekommt eine Lohnerhöhung von 80 Euro. Er bekommt nur 41 Euro davon ausbezahlt, der Rest ist für Steuern und Sozialabgaben /Link/. Das zu versteuernde Einkommen liegt dann, abhängig von Vorsorgeaufwendungen usw., bei ca. 40 000 Euro. Dazu gehört ein Spitzensteuersatz von 36 %, hinzu kommen der Soli (4,5%) und evtl. Kirchensteuer (8 %), Rentenversicherung (19,9 %, Anteil Arbeitnehmer 9,95%), Arbeitslosenversicherung ab 2011 (3,0 %, Anteil Arbeitnehmer 1,5%), Krankenversicherung (insgesamtn15,5%, davon entfallen auf den Versicherten 8,2 %), Pflegeversicherung (1,95%, für Kinderlose 2,2%, Anteil Arbeitnehmer 1,225% ) /Link/. Gesamtabgaben in Prozent = 36*(1+0,045+0,08) + 9,95 + 1,5 + 8,2 + 1,225 = 40,5 + 20,75 = 61,375% D. h. von der 80 Euro Lohnerhöhung erhält der Angestellte u. U. weniger als die Hälfte. Gerade bei kleineren Einkommen nehmen die Sozialabgaben einen wesentlichen Teil des Verdienstes weg.
Es wäre aus unserer Sicht erforderlich, dass der Staat das Geld verstärkt da einfordern würde, wo Einkommen und Vermögen in großen Mengen vorhanden sind. Er könnte dann einen Teil dieser Einnahmen verwenden, um die Progression in den unteren drei Abschnitten abzumildern bzw. zu größeren Einkommen hin zu verschieben. Außerdem sollten die Sozialausgaben nicht nur vom Arbeitslohn finanziert werden, sondern beispielsweise auch aus Steuermitteln.
Zum Schluss eine Tabelle, die den Einfluss des Inflationsausgleiches nach unserer Methode zeigt.
In der 1. Spalte steht das zu versteuernde Einkommen. Die Zahlen in der 2. bis 5. Spalte ergeben sich aus der für 2010 bis 2012 gültigen Steuerformel. Die 6. Spalte enthält die Steuer, die zu zahlen wäre, wenn die Inflation, wie von uns vorgeschlagen, berücksichtigt würde. Zum Vergleich wurden in der 7. Spalte die Zahlen angegeben, wenn die Regierung nur die Grenzen für den 1. und 2. Abschnitt gemäß der Teuerungsrate p anheben würde und den Rest der Formel unverändert ließen. In diesem Fall wäre die kalte Progression nur teilweise vermieden. Zurzeit sieht es so aus, als ob derartiges als einmalige Maßnahme („Wahlgeschenk“) vor der Wahl 2013 geplant ist, und dann die kalte Steuerprogression weitergeht.
Eink = zu versteuerndes monatliches Einkommen
Est = aktuelle Einkommensteuer pro Monat
pm = mittlere Prozentsatz der Steuer (=100 *Est / Eink)
pg = Grenzprozentsatz der Steuer
Nr. = Nummer des Abschnitts der Steuerformel
ESti = Einkommensteuer unter Berücksichtigung einer Inflation von 20 %, wie sie vielleicht nach 10 Jahren erreicht wird (p=1,200), berechnet nach unserer Methode.
ESte = Einkommensteuer, wenn nur die beiden unteren Grenzwerte 8004 Euro und 13 469 Euro um 20 % angehoben würden. Derzeit gibt es nämlich Überlegungen, nur die unteren Grenzwerte zu erhöhen.
dESti = ESt – Esti (Differenz von ESt und Esti)
dESte = ESt – Este (Differenz von ESt und Este)
(Die Zahlen in den Spalten 1, 2, 6, 7, 8 und 9 sind in Euro)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Eink ESt pm pg Nr. ESti ESte dESti dESte
0 0 0,0% 0,0% 1 0 0 | 0 0
100 0 0,0% 0,0% 1 0 0 | 0 0
200 0 0,0% 0,0% 1 0 0 | 0 0
300 0 0,0% 0,0% 1 0 0 | 0 0
400 0 0,0% 0,0% 1 0 0 | 0 0
500 0 0,0% 0,0% 1 0 0 | 0 0
600 0 0,0% 0,0% 1 0 0 | 0 0
700 4 0,7% 14,7% 2 0 0 | 4 4
800 20 2,6% 16,9% 2 0 0 | 20 20
900 38 4,3% 19,1% 2 14 15 | 23 23
1000 58 5,9% 21,3% 2 31 32 | 27 26
1100 81 7,4% 23,5% 2 50 51 | 30 29
1200 105 8,8% 24,4% 3 70 73 | 34 31
1300 129 10,0% 24,9% 3 92 97 | 37 32
1400 155 11,1% 25,5% 3 116 121 | 38 33
1500 180 12,1% 26,0% 3 140 146 | 40 34
1600 207 12,9% 26,6% 3 165 171 | 41 35
1700 234 13,8% 27,1% 3 191 197 | 42 36
1800 261 14,5% 27,7% 3 217 223 | 44 38
1900 289 15,2% 28,2% 3 243 250 | 46 39
2000 317 15,9% 28,8% 3 270 277 | 47 40
2100 347 16,5% 29,3% 3 297 305 | 49 41
2200 376 17,1% 29,9% 3 324 333 | 51 43
2300 406 17,7% 30,4% 3 352 362 | 53 44
2400 437 18,2% 31,0% 3 381 392 | 56 45
2500 468 18,8% 31,5% 3 410 422 | 58 46
2600 500 19,3% 32,1% 3 440 452 | 60 48
2700 532 19,7% 32,6% 3 469 483 | 62 49
2800 565 20,2% 33,2% 3 500 515 | 65 50
2900 599 20,7% 33,7% 3 531 547 | 68 51
3000 633 21,1% 34,3% 3 562 580 | 70 52
3100 667 21,5% 34,8% 3 594 613 | 73 54
3200 702 22,0% 35,4% 3 626 647 | 76 55
3300 738 22,4% 35,9% 3 659 682 | 79 56
3400 774 22,8% 36,5% 3 692 716 | 82 57
3500 811 23,2% 37,0% 3 725 752 | 85 59
3600 848 23,6% 37,6% 3 759 788 | 88 60
3700 886 24,0% 38,1% 3 794 825 | 92 61
3800 925 24,3% 38,7% 3 829 862 | 95 62
3900 964 24,7% 39,2% 3 864 900 | 99 64
4000 1003 25,1% 39,8% 3 900 938 | 102 65
4100 1043 25,5% 40,3% 3 937 977 | 106 66
4200 1084 25,8% 40,9% 3 973 1016 | 110 67
4300 1125 26,2% 41,4% 3 1011 1056 | 114 68
4400 1167 26,5% 42,0% 3 1048 1096 | 118 70
4500 1209 26,9% 42,0% 4 1086 1138 | 122 70
4600 1251 27,2% 42,0% 4 1125 1180 | 125 70
4700 1293 27,5% 42,0% 4 1164 1222 | 128 70
4800 1335 27,8% 42,0% 4 1204 1264 | 130 70
4900 1377 28,1% 42,0% 4 1244 1306 | 132 70
5000 1419 28,4% 42,0% 4 1284 1348 | 134 70
5500 1629 29,6% 42,0% 4 1492 1558 | 136 70
6000 1839 30,6% 42,0% 4 1702 1768 | 136 70
6500 2049 31,5% 42,0% 4 1912 1978 | 136 70
7000 2259 32,3% 42,0% 4 2122 2188 | 136 70
7500 2469 32,9% 42,0% 4 2332 2398 | 136 70
8000 2679 33,5% 42,0% 4 2542 2608 | 136 70
8500 2889 34,0% 42,0% 4 2752 2818 | 136 70
9000 3099 34,4% 42,0% 4 2962 3028 | 136 70
9500 3309 34,8% 42,0% 4 3172 3238 | 136 70
10000 3519 35,2% 42,0% 4 3382 3448 | 136 70
10500 3729 35,5% 42,0% 4 3592 3658 | 136 70
11000 3939 35,8% 42,0% 4 3802 3868 | 136 70
11500 4149 36,1% 42,0% 4 4012 4078 | 136 70
12000 4359 36,3% 42,0% 4 4222 4288 | 136 70
12500 4569 36,6% 42,0% 4 4432 4498 | 136 70
13000 4779 36,8% 42,0% 4 4642 4708 | 136 70
13500 4989 37,0% 42,0% 4 4852 4918 | 136 70
14000 5199 37,1% 42,0% 4 5062 5128 | 136 70
14500 5409 37,3% 42,0% 4 5272 5338 | 136 70
15000 5619 37,5% 42,0% 4 5482 5548 | 136 70
15500 5829 37,6% 42,0% 4 5692 5758 | 136 70
16000 6039 37,7% 42,0% 4 5902 5968 | 136 70
16500 6249 37,9% 42,0% 4 6112 6178 | 136 70
17000 6459 38,0% 42,0% 4 6322 6388 | 136 70
17500 6669 38,1% 42,0% 4 6532 6598 | 136 70
18000 6879 38,2% 42,0% 4 6742 6808 | 136 70
18500 7089 38,3% 42,0% 4 6952 7018 | 136 70
19000 7299 38,4% 42,0% 4 7162 7228 | 136 70
19500 7509 38,5% 42,0% 4 7372 7438 | 136 70
20000 7719 38,6% 42,0% 4 7582 7648 | 136 70
20500 7929 38,7% 42,0% 4 7792 7858 | 136 70
21000 8142 38,8% 45,0% 5 8002 8071 | 139 70
21500 8367 38,9% 45,0% 5 8212 8296 | 154 70
22000 8592 39,1% 45,0% 5 8422 8521 | 169 70
22500 8817 39,2% 45,0% 5 8632 8746 | 184 70
23000 9042 39,3% 45,0% 5 8842 8971 | 199 70
23500 9267 39,4% 45,0% 5 9052 9196 | 214 70
24000 9492 39,6% 45,0% 5 9262 9421 | 229 70
24500 9717 39,7% 45,0% 5 9472 9646 | 244 70
25000 9942 39,8% 45,0% 5 9682 9871 | 259 70
25500 10167 39,9% 45,0% 5 9905 10096 | 261 70
26000 10392 40,0% 45,0% 5 10130 10321 | 261 70
26500 10617 40,1% 45,0% 5 10355 10546 | 261 70
27000 10842 40,2% 45,0% 5 10580 10771 | 261 70
27500 11067 40,2% 45,0% 5 10805 10996 | 261 70
28000 11292 40,3% 45,0% 5 11030 11221 | 261 70
28500 11517 40,4% 45,0% 5 11255 11446 | 261 70
29000 11742 40,5% 45,0% 5 11480 11671 | 261 70
29500 11967 40,6% 45,0% 5 11705 11896 | 261 70
30000 12192 40,6% 45,0% 5 11930 12121 | 261 70
Beispiel: Das monatlich zu versteuernde Einkommen eines Angestellten beträgt 1500 Euro (das entspricht einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 12*1500=18000 Euro).
Aus der Tabelle (2. Spalte) ergibt sich, dass monatlich 180 Euro (das sind im Jahr 12*180=2160 Euro) Steuer zu zahlen sind. D. h. vom Einkommen sind 12,1 % Steuern zu zahlen.
Wir nehmen an, dass das monatlich zu versteuernde Einkommen des Angestellten in den kommenden Jahren genau so größer wird, wie die Inflations- oder Teuerungsrate. Außerdem nehmen wir an, dass in ca. 10 Jahren die Inflationsrate um 20 % angestiegen ist, also die Teuerungsrate p=1,200 beträgt.
In 10 Jahren hat dann der Angestellte ein monatlich zu versteuerndes Einkommen von 1500*1,200 =1800 Euro. Die Kaufkraft der 1800 Euro in 10 Jahren ist aber die gleiche wie heute die von 1500 Euro. Würde in 10 Jahren die gleiche Steuerformel gelten wie heute, müsste er dann 261 Euro (s. 2. Spalte) bezahlen, das sind 14,5 % von seinem Einkommen (s. 3. Spalte). Das wäre ungerecht, dann wäre sein Lohn nach der Steuer von der Kaufkraft her kleiner als heute.
Wäre die Inflationsrate wie von uns vorgeschlagen in die Steuerformel eingebaut, dann müsste er nur 217 Euro zahlen, das sind 12,1 % wie heute auch. D. h. sein Lohn hätte auch nach der gezahlten Steuer immer die gleiche Kaufkraft.
Die Regierungskoalition streitet gerade darüber, ob sie nur den Freibetrag anheben will. In unserer Tabelle wurde noch zusätzlich in der 7. Spalte angegeben, welche Steuer zu zahlen ist, wenn nur der Freibetrag 8004 Euro und die Grenze des 2. Abschnittes 13 469 Euro in der Steuerformel mit der Inflationsrate p=1,200 multipliziert wird.
Der Angestellte müsste dann in 10 Jahren 223 Euro Steuern (statt 217 Euro) zahlen. Der Unterschied ist bei den kleineren Löhnen nicht sehr groß, trotzdem sinkt dann schon die Kaufkraft seines Lohnes nach gezahlter Steuer, was nicht gerecht wäre. Vielleicht werden die Diskussionen auch dazu führen, den Freibetrag etwas mehr als die Inflationsrate anzuheben. Das kostet dann dem Staat Geld, das er nicht hat, und den Steuerzahlern bringt es kaum etwas.
15.11.2011 gr
Zu der von unserer Partei beschlossenen Änderung der Steuerformel
Auf dem ordentlichen SPD-Parteitag in Berlin vom 4. - 6. Dezember 2011 wurde u. a. eine Änderung der Steuerformel beschlossen, um Jahreseinkommen ab 64 000 Euro stärker zu besteuern (s. /Link/ (pdf-Datei 111 kB), Seite 17). Ab 100 000 Euro soll dann ein Spitzensteuersatz von 49 % gelten.
Die neue Steuerformel (mit p=1) kann dann in unserem Vorschlag wie folgt dargestellt werden (Abweichungen von der aktuellen Steuerformel in roter Schrift):
g1 = 8004 • p
g2 = 13 469 • p
g3 = 52 881 • p
g4 = 64 000 • p
g5 = 100 000 • p
p1 = 912,17 / p
p2 = 1400
p3 = 228,74 / p
p4 = 2397
p6 = 0,42
p11 = 0,49
Die Werte für p5, p7 bis p10 und p12 sind so zu berechnen, dass eine daraus berechnete Steuertabelle keine Sprünge enthält:
y = (g2 - g1) / 10 000
p5 = (p1 • y + p2) • y
z = (g3 - g2) / 10 000
p7 = p6 • g3 - p5 - (p3 • z + p4) • z
p9 = 10 000 * p6
p10 = p6 • g4 - p7
z = (g5 – g4) / 10 000
p8 = (10 000 * p11 – p9) / (2*z)
p12 = p11 • g5 - (p8 • z + p9) • z - p10
1. Abschnitt: bis g1 Euro (Grundfreibetrag):
ESt = 0
2. Abschnitt: von g1 +1 Euro bis g2 Euro:
y = (zvE – g1) / 10 000
ESt = (p1 • y + p2) • y
3. Abschnitt: von g2 +1 Euro bis g3 Euro:
z = (zvE – g2) / 10 000
ESt = (p3 • z + p4) • z + p5
4. Proportionalzone von g3 +1 = 52 882 Euro bis g4 = 64 000 Euro:
ESt = p6 • zvE - p7
5. Progressionszone von g4+1=64 001 bis g5=100 000 Euro
z = (zvE – g4) / 10 000
ESt = (p8 • z + p9) • z + p10
6. Abschnitt ab g5 +1= 100 001 Euro:
ESt = p11 • zvE - p12
Auch in dieser Formel könnte die kalte Progression der Steuer vermieden werden, indem p der Inflationsrate angepasst würde. Die Steuerformel könnte noch ergänzt werden durch eine Begrenzung des Steuersplittings (z. B. auf ESM=100 000 Euro), wie wir sie an anderer Stelle vorgeschlagen haben.
Zur Steuertabelle.
Auf dem Parteitag wurde weiterhin beschlossen, einige Subventionen zu reduzieren oder ganz abzuschaffen, insbesondere solche, die der bei der Unternehmenssteuerreform verfolgten Strategie widersprechen. Außerdem soll die Abgeltungssteuer überprüft werden. Mit den Maßnahmen soll erreicht werden, dass Kapitaleinkünfte nicht geringer versteuert werden als Einnahmen aus Arbeit. Wir können diese Zielsetzung nur begrüßen.
WebsoziCMS 3.9.9 - 003045675 -