Bundeskanzler Olaf Scholz setzt sich für 15 € Mindestlohn ein

Bundespolitik

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schlägt vor, den Mindestlohn schrittweise auf 15 € anstatt nur auf 12,82 € ab dem 01.01.2025 zu erhöhen, weil für harte Arbeit ein ordentlicher Lohn gezahlt werden müsse. Wir können dem Bundeskanzler nur beipflichten.

Außerdem sind wir der Ansicht, dass die Mindestlohnkommission überflüssig ist und deshalb ersatzlos abgeschafft und dass das Mindestlohngesetz so zusammengestrichen werden sollte, dass ein Mitarbeiter des Staates anhand weniger Zahlen und einer kurzen Rechenanleitung eine Zahl für den Mindestlohn ermitteln können sollte (von uns geschätzter Aufwand: Eine Stunde), über die dann das Parlament abzustimmen hat.

Nach Art. 9 des Grundgesetzes /Link/ können Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. deren Verbände, weitgehend frei von staatlichen Vorgaben, Löhne und Gehälter aushandeln („Tarifautonomie“) /Link/. Das stellt u. E. keinen Hinderungsgrund dafür dar, dass der Staat per Gesetz einen Mindestlohn vorgeben kann. Er gilt zumindest dann, wenn kein Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber, der auch einen Mindestlohn einbezieht, ausgehandelt wurde.
Der Bundestag hatte im August 2014 zur Festlegung des Mindestlohns das Mindestlohngesetz verabschiedet und eine Mindestlohnkommission eingesetzt. Diese hatte beschlossen, dass der Mindestlohn brutto zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro und zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro je Zeitstunde angehoben wird (Vierter Beschluss vom 26.06.2023 /Link/).
Diese minimalen Erhöhungen wurden von der Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission vorgeschlagen.
Nach Ansicht der Arbeitnehmerseite hätte der Mindestlohn jedoch zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen.
Da keine der beiden Seiten die Mehrheit hatte und keine Einigung erzielt wurde, entschied schließlich die Vorsitzende Christiane Schönefeld für die Arbeitgeberseite.

Die Arbeitnehmerseite bemängelt u. E. zurecht, dass die Arbeitgeberseite für ihre Berechnungen nur teilweise vom vorher geltenden Mindestlohn von 12 Euro - den das Parlament im Oktober 2022 festgelegt hatte - ausgegangen ist. Diese Vorgehensweise kann man als eine Missachtung einer Entscheidung des Bundestages betrachten.

Hinzu kommt, dass ihre Berechnungen insgesamt undurchsichtig und damit nicht nachvollziehbar sind.

Im Übrigen hat die EU Oktober 2022 eine Richtlinie zum Mindestlohn erlassen, die spätestens nach zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist, d. h. noch in diesem Kalenderjahr 2024. Diese Richtlinie erweckt zwar den Eindruck, dass sie - wie leider viele Gesetzestexte - u. E. kompliziert und weitschweifig verfasst worden ist, dennoch kann ihr eine für Deutschland einfach anwendbare Rechenmethode entnommen werden.

Wir meinen, dass die Mindestlohnkommission EU-Recht missachtet hat.
Und daher sind wir der Meinung, dass die Mindestlohnkommission überflüssig ist und abgeschafft werden sollte.

Die Berechnung des Mindestlohns könnte gemäß der „RICHTLINIE (EU) 2022/2041 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ /Link/ Grund (28) und Kapitel II, Artikel 5 Abs. (4) wie folgt erfolgen:

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers betrug im Jahr 2023 rund 4.100 Euro.“ /Link/

Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit eines Vollzeiterwerbstätigen in Deutschland belief sich im Jahr 2023 auf rund 1.592 Stunden /Link/.

Gemäß Artikel 5 Abs. (4) der o. g. EU-Richtlinie sind als Mindestlohn 50 % Bruttodurchschnittslohns angemessen.

Daraus haben wir SPD Eulen folgenden Mindestlohn berechnet:

Mindestlohn pro Stunde = (4100 * 12 / 1592) * 0,5 = 15,5 €
4100 mal 12 geteilt durch 1592, das Ergebnis ist mit 0,5 mal zu nehmen

Diesen Wert hat Bundeskanzler Olaf Scholz u. E. vorgeschlagen.

Ein ähnliches Ergebnis hätten wir erhalten, wenn wir von Daten des Statistischen Bundesamtes („Destatis“) ausgegangen wären. „Statista“ ist ein deutsches Privatunternehmen, das Statistiken - meist gegen Bezahlung - liefert
22.05.2024 r

 
 

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