Anstößiges Handeln von Medizinern und Juristen

Scheinheilige Diskussion über die Organtransplantation
Beispielsweise habe ich als Christ keine ethischen Bedenken, nach meinem Tod Organe zu spenden. Für eine mögliche „Wiederauferstehung“ ist es völlig belanglos, ob mein Körper verwest oder verbrannt ist oder Organe von mir in einem anderen Körper sind. Auch lässt sich m. E. der Tod eindeutig ermitteln. Ich sehe aber im Geiste, z. B. nach einem Unfall einen ehrgeizigen Arzt, der auf Organe aus ist und der mich voreilig für tot erklärt; vielleicht unterschreibt dann noch unbesehen ein weiterer Arzt den Totenschein und schon nimmt alles seinen Gang. Das Ausstellen von falschen Bescheinigungen und Attesten sind m. E. in der Ärzteschaft nicht auszuschließen. Nachträglich ist so etwas kaum noch überprüfbar. Auffällig ist, dass sehr viel über die Ethik der Organtransplantation diskutiert worden ist, aber solche Befürchtungen dabei bisher weitgehend ausgeblendet werden.

Bereits 2012 haben wir diese „Unehrliche Diskussionen ohne Ende“ angesprochen und 2018 nochmals, jedoch ohne Resonanz, weil das nicht in die politische Landschaft passte und passt.

Gewinnoptimierung in Kliniken
Ein anderes Beispiel ist die Gewinnoptimierung vor allem in privaten Kliniken, wobei manche (oft junge) Ärzte aus unserer Sicht besser dafür ausgebildet werden, Verantwortung auf ihre Patienten abzuschieben, als sich um ihre eigentliche, medizinische Aufgabe zu kümmern.
Und teure Maschinen zur Diagnostik sollen u. E. „optimal“ für das „Unternehmen Klinik“ „ohne Sinn und Verstand“ ausgelastet werden.

Falsche Begutachtungen
Wir haben den Eindruck, dass nicht selten Mediziner z. B. als Sachverständige teilweise sogar in größerem Stil falsche Gutachten anfertigen. So haben Mediziner immer wieder versucht, in der Nähe von Kernkraftwerken ein erhöhtes Auftreten von Leukämie nachzuweisen. Wir gehen davon aus, dass alle diese Studien und Gutachten falsch waren. In einem Fall haben wir das selbst überprüft.

Eine andere Gruppe von Ärzten verdient - unserer Ansicht nach - damit Geld, Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten von Versicherungen anzufertigen /Link1/, /Link2/.

Verharmlosung der Covid-19-Pandemie , Verbreitung von Fake News
Auch in Sachen der Covid-19-Pandemie verbreiten Mediziner Fake News.

Ein an Corona erkrankter Hausarzt soll Patienten teilweise ohne Maske behandelt haben. Möglicherweise waren deshalb die Neuinfektionen im Landkreis Vechta (Niedersachsen) stark angestiegen /Link/.

Ärzte, sogar Professoren, wie Prof. Sucharit Bhakdi, haben die Corona-Pandemie verharmlost /Link (pdf)/
oder möglicherweise falsche Impfausweise /Link1/, /Link2/
und unberechtigte Maskenunverträglichkeitsatteste /Link1/, /Link2/ ausgestellt.

Ein offenbar in Fachkreisen angesehener Professor der Universität Hamburg hat über den Ursprung des Covid-19-Virus eine „krude Corona-Studie“ veröffentlicht /Link/.

Leider hat auch der Arzt Wolfgang Wodarg (ehemaliges MdB, 2021 aus der SPD ausgetreten) Thesen zu Covid-19 verbreitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind /Link/.

Unseriöse Geschäftspraktiken in den Unionsparteien
Auch der Staat, allen voran die CDU, schien uns in der Vergangenheit kaum daran interessiert zu sein, das Gesundheitswesen für die neuen Herausforderungen zu befähigen, wie z. B. die Vorgänge um die UPD („Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)“ zeigten. Der heutige NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) hat u. E. nicht nur 2015 die Unabhängigkeit der UPD „geopfert“, sondern auch den höchsten Preis für Masken /Link/. Probleme bekam auch der frühere Bundesgesundheitsminister Spahn mit seinen Maskeneinkäufe /Link/. So bekam nicht nur die Tochter des früheren Ex-CSU-Politikers Tandler viele Millionen Euros Honorar, sondern auch die beiden Händler dürften weit über 100 Millionen Euro „verdient“ haben /Link/.
Auf die anderen dunklen Geschäftspraktiken bei Maskeneinkäufen der CDU/CSU wollen wir hier nicht näher eingehen /Link1/, /Link2/, /Link3/.

Mutmaßliche gerichtliche Fehlentscheidungen der Justiz in Sachen Corona
Schlecht ist u. E., dass teilweise Verwaltungsgerichte Demonstrationen erlaubt haben, ohne - unserer Ansicht nach - zu berücksichtigen, dass sie „aus dem Ruder laufen“ werden und die Polizei sich dann gefährden lassen soll. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, es gibt aber keine Freiheit, andere zu gefährden, indem man z. B. durch sein Verhalten das Corona-Virus weiterverbreitet. D. h. Demonstrationen, einschließlich der „Spaziergänge“ müssen u. E. angemeldet sein, es gelten die Abstands- und Maskenregeln. Staatsfeindliche Parolen haben zu unterbleiben. Es muss so viel Platz dafür vorhanden sein, dass die Polizei den ordnungsgemäßen Ablauf sichern kann. Aus unserer Sicht hat der Staat bisher dem Treiben Rechter Gruppierungen zu lange tatenlos zugesehen. Das wäre aber ein anderes Thema. /Link1/, /Link2/, /Link3/, /Link4/

Durch Gerichtsverfahren wurde die Maskenpflicht in Schulen gekippt, mutmaßlich wurde das Recht fehlerhaft angewendet /Link/. Inzwischen sind durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2021 (XII ARZ 35/21) diese falschen Beschlüsse unwirksam geworden /Link1/, /Link2/.

Es würde diesen Artikel sprengen, auf die sehr zögerliche Aufarbeitung der Verbrechen auch durch Mediziner in der NS-Zeit - die bis heute nicht gänzlich aufgearbeitet sind - näher einzugehen.
18.01.2022 mit letzten Änderungen am 20.01.2022 r

 

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