Die Grundwerte der Deutschen

Bundespolitik

Kompakt:
  • Jede Gemeinschaft benötigt Grundwerte, um ein friedliches und rechtsstaatliches Zusammenleben zu ermöglichen.
  • Welche Grundwerte sind gültig in Deutschland?
  • Welchen Gefahren sind diese Grundwerte ausgesetzt, z. B durch Gruppeninteressen, Ideologien usw.?

Es besteht in Deutschland Übereinstimmung darüber, dass jemand, der die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchte, sich verpflichten muss, sich an unsere Grundwerte zu halten. Kontrovers diskutiert wird aber darüber, wie das erreicht werden kann.

Diese Diskussion möchten wir zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, was eigentlich unsere Grundwerte sind. Der Leser wird dabei schnell feststellen, dass die im Folgenden aufgezählten Grundwerte in weiten Teilen auch die sehr vieler anderer Staaten und keineswegs „urdeutsch“ sind. Die Grundwerte sind auch nicht gottgegeben und unabänderlich, sondern sie müssen ständig der kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland angepasst werden.

Um vermeintlicher Vorteile wegen oder aus Gruppenegoismus sind allerdings viele Entscheidungsträger oft zu schnell bereit, einzelne Grundwerte zu ändern, einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Deshalb muss die Bevölkerung ständig das Handeln der Politiker und der Justiz kontrollieren und ggf. durch Wahlen, Petitionen, sonstige Eingaben und andere Diskussionsbeiträge - auch über die Medien - die Grundwerte einfordern. Vorsicht ist geboten, wenn Politiker und Juristen nur über Begriffe wie „Grundwerte“, „Leitkultur“, „neue Gerechtigkeit“, „Rechtsstaat“, „Wissen- und Wertekanon Deutschlands“, „freiheitlich demokratischer Verfassungsstaat“, „Grundordnung“ und/oder „die sozialdemokratischen Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“ reden und nicht über die Inhalte von Grundwerten.

Zur Wahrung der Kürze wird - wo es uns wichtig erscheint - bei der Aufzählung der Grundwerte gleich hinter dem betreffenden Grundwert in Klammern angeführt, wo u. E. (= unseres Erachtens) die oft schleichende Gefahr besteht, dass der Grundwert ausgehöhlt wird.

Deutsche Sprache

Grundgesetz (GG)
(Dieses wird von Politikern oft in Reden hochgehalten, wenn sie von sonstigen Problemen ablenken möchten. Ansonsten wird es von Entscheidungsträgern nicht immer ernst genommen.)

Die meisten der folgenden Grundwerte stehen in unserem Grundgesetz, stellen aber eigenständige Prinzipien dar, die z. B. auch bei einer Änderung oder sogar bei Abschaffung (gemäß Art. 146 GG) des Grundgesetzes weiterhin ihre Gültigkeit behalten müssten:

Parlamentarische Demokratie
(Gefahr droht hier von vier Seiten:
1. Gesetzesvorlagen der Regierung werden von den Abgeordneten häufig nur „abgenickt“.
2. Einige Gesetze werden in undemokratischer Weise über den Umweg der europäischen Kommissionen „verordnet“.
3. Einflussnahme der Lobbyisten auf die Gesetzgebung,
4. Wahlzirkus: Nachdem das Volk als vermeintlicher Souverän gewählt hat, machen Politiker oft was sie wollen und vergessen ihre Wahlversprechen, wie z. B bei der Mehrwertsteuer. Bei wichtigen Fragen sollte u. E. auch auf Bundesebene ein Volksentscheid stattfinden; Abgeordnete repräsentieren oft nicht den Willen des Volkes, sondern stimmen aus taktischem Kalkül ab.)

Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive und Judikative
(Das Prinzip der drei unabhängigen Gewalten wird immer wieder durchbrochen:
1. Das Verfassungsgericht greift in die Gesetzgebung ein, teilweise weil ein Gesetz nur aus Sicht des Verfassungsgerichts oder wirklich gegen das Grundgesetz verstößt (im letzteren Fall muss es eingreifen!) oder weil es von Abgeordneten angerufen wird, die unfähig sind, Probleme selbst im Parlament zu lösen. Die derzeitige Kungelei der politischen Parteien bei der Ernennung der Verfassungsrichter zeigt, wie hoch der Einfluss des Verfassungsgerichts auf die Politik angesehen wird (SPIEGEL 10/2006, S. 35).
2. „Freie“ Auslegung der Gesetze durch Richter.
3. Verquickung des Richteramtes mit richterfremden Tätigkeiten (Interessenskollision und dadurch Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit, Schmälerung der Arbeitskraft für das Richteramt)
4. Minister sind vielfach gleichzeitig Abgeordnete.)

Rechtsstaatlichkeit nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Geiste nach
(Es besteht die Gefahr, dass das Rechtswesen noch unkalkulierbarer wird, als es schon ist, weil die dafür verantwortlichen Politiker diese Gefahr nicht sehen wollen und aus Kostengründen die Rechte der Angeklagten und der Prozessparteien immer weiter in Richtung möglicher Justizwillkür abbauen.)

Gesetzestreue
(Einhalten der Gesetze und amtlichen Vorschriften)

Transparenz und Unbestechlichkeit bei allen staatlichen Organen
(Jede Handlung, die Anlass zum Verdacht einer Vorteilnahme gibt, ist zu vermeiden. - Lobbyismus, Beraterverträge. - Wofür werden die Subventionen, insbesondere in der Landwirtschaft, gezahlt? Am wenigsten wohl für die hart arbeitenden Landwirte selbst. Und warum werden für bestimmte Artikel (Tierfutter wie Pferde-, Katzenfutter usw.) nur 7 % Mehrwertsteuer verlangt und für andere (wie Babywindeln) 16 % und ab 2007 19 %?)

Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit sowie Demonstrationsfreiheit
(Die Meinungs-, Presse-, und Rundfunkfreiheit endet u. E. erst da, wo unumstößliche Tatsachen allgemein (also nicht nur von Juristen) und wiederholt festgestellt worden sind und die Äußerung für andere Menschen eine ernste Kränkung / Leid bedeuten würde (s. Anmerkungen).)
Informationsfreiheit: Zugang zu allen staatlichen Vorgängen und Verwaltungsakten, solange dem nicht schwerwiegende persönliche Belange entgegenstehen (z. B. Zugang zu allen Gerichtsakten, wobei Namen, Wohnorte, Dienstgeheimnisse u. ä. unkenntlich gemacht werden). Die Informations- und Pressefreiheit wird von staatlichen Organen immer wieder missachtet, s. Beispiele beim Grundgesetz.)

Gleichberechtigung von Mann und Frau
(Dies ist zwar bereits in unserem Grundgesetz verankert, jedoch teilweise immer noch nicht ganz umgesetzt, z. B. ungleicher Lohn für gleiche Arbeit)

Körperliche Unversehrtheit
(Dazu gehört auch das Verbot der Beschneidung der Mädchen, siehe Tagesschau des ARD oder Unicef.)

Kinder- und Jugendschutz

Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung
(Dies beinhaltet z.B. auch das Verbot von Zwangsverheiratung)

Die Freiheit, christliche, jüdische, humanistische und heimatliche Traditionen wahren zu dürfen
(Sonntag, Glockengeläut, wenn die Tradition besteht, Feldkreuze, Bilderstöckchen ...)

Religionsfreiheit
(Die Religionsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, unsere Grundrechte in Frage zu stellen oder gegen andere Menschen zu hetzen. - So ist es z. B. unbegreiflich, dass Politiker (u. a. der Regierungspräsident der Bezirksregierung Köln und sein Vorgänger) schon jahrelang - nur weil es opportun ist, einem Ölstaat nicht zu nahe zutreten - tatenlos zusehen, wie in der „König Fahd Akademie“ in Bonn Hass gegen Juden, Christen und „Nichtgläubige“ gelehrt wird)

Keine Verunglimpfung religiöser Symbole und Religionsstifter
(Dies schließt jedoch sachliche Kritik an geistlichen Würdenträgern, Kirchenführern, kirchlichen Organisationen u. ä. nicht aus.)

Keine allgemeine Provokation („Störung des öffentlichen Friedens“) durch symbolbeladene Kleidung(sstücke), durch sonstiges äußeres Erscheinungsbild oder durch verunglimpfende, volksverhetzende Handlungen
(So sind Kleidung, die einschüchtern soll, das Tragen von Messern, Schlagringe usw., Nazisymbole oder Symbole, die als Nazisymbole angesehen werden könnten und wo nicht offensichtlich ist, dass damit gegen rechtsradikale Ideologien demonstriert werden soll, tabu. Das gilt auch für Kleidung, wenn damit eine fundamentalistische Weltanschauung zum Ausdruck gebracht werden soll. Verboten sind Handlungen, die den Hass auf Bevölkerungsteile, auch in anderen Staaten, erzeugen sollen, die die Menschenwürde verletzen oder durch die für eine Bevölkerungsgruppe wichtige Symbole verunglimpft werden.)

Verhinderung von Gettobildung und kultureller Isolation von Bevölkerungsgruppen
(Hier sind u. E. wesentlich stärkere Anstrengungen erforderlich zu einer erfolgreichen Integration der Zuwanderer, z. B. Deutschkurse; gemischte Jugendgruppen und Maßnahmen zur kulturelle Integration, von der beide Seiten profitieren können. Wichtig ist dabei auch die erfolgreiche Eingliederung der Zuwanderer in das Berufsleben.)

Allgemeine Schulpflicht
(Bereitstellen der nötigen Infrastruktur)

Das Recht und die Pflicht auf Bildung, hierzu gehören auch geographische und geschichtliche Kenntnisse
(Zur Pflicht bei der Bildung gehört u. E., dass jeder von der ungeschminkten Nazivergangenheit der Deutschen gehört hat und weiß, dass damals viele Deutsche ein verbrecherisches Regime zumindest geduldet, sehr viele davon sogar hofiert und unterstützt haben und dass deshalb alle Deutschen aufgerufen sind, dieses verbrecherische System auch nicht in Teilen nachträglich zu glorifizieren oder sich sogar wieder herbeizuwünschen. Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass sie nicht durch falsche oder angebliche historische Quellen ein falsches Geschichtsbild erhalten.)

Gleichwertigkeit der Menschen (Gleichheitsgebot)
(Keiner darf angepöbelt oder gar zusammengeschlagen werden, weil er einem anderen nicht gefällt. Die bisherige Vorgehensweise der Verantwortlichen insbesondere in den neuen Bundesländern ist nicht akzeptierbar. Das gilt auch für die oft mangelhafte juristische Aufarbeitung. Es ist schon lächerlich, wenn man sich im Bundestag über irgendwelche Verästelungen des Antidiskriminierungsgesetzes „austobt“, aber nicht einmal sichergestellt wird, dass jemand, der einer Randgruppe angehört oder anders aussieht, vom „braunen Mob“ oder deren Sympathisanten zusammengeschlagen wird und dann Politiker und die Rechtspflege dem tatenlos zusehen und Gerichte die, die diese Hetze betreiben, oft noch schützen.)

Die Umsetzung der Grundwerte „Tradition“ und „Religionsfreiheit“ bzw. des „Gleichheitsgebots“ wird auch in Zukunft noch für Zündstoff sorgen. Hier ist u. E. unbedingt eine behutsame und zielgerichtete Weiterentwicklung des interkulturellen Austausches nötig, wenn es nicht zum Ausbruch nationalistischer Tendenzen kommen soll.

Recht auf Eigentum, aber auch soziale Verantwortung gegenüber den Mitmenschen
(Dies ist oder sollte das Ziel der "Sozialen Marktwirtschaft" sein.)

Menschenrechte
(Deutschland tut sich schwer damit, diese Rechte ins nationale Recht zu übernehmen, obwohl es die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ unterzeichnet hat. Beispiel: Erlebnis der Familie Haase.)

Natur- und Umweltschutz

Nicht unerwähnt bleiben sollten die so genannten Tugenden wie Ehrlichkeit, Fleiß, Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und last but not least die Toleranz (im Sinne von Akzeptanz) anders Aussehenden und anders Denkenden gegenüber, vorausgesetzt, der andere verhält sich verfassungstreu und achtet die Menschenrechte.
...

Vielleicht haben wir noch wichtige Dinge, die Grundwerte darstellen könnten, vergessen. Auch sind die Ausführungen zur Bewahrung der Grundwerte sehr kurz gehalten.
Über Beiträge, Ergänzungen und Kritik zu dieser zusammenfassenden Diskussion der Grundrechte würden wir uns freuen.

05.07.2006 gmr

 
 

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