Zur Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte der Abgeordneten

Bundespolitik

Die Abgeordneten Friedrich Merz (CDU), Max Straubinger (CSU), Dr. Heinrich L. Kolb (FDP), Sibylle Laurischk (FDP), Hans-Joachim Otto (FDP) und Dr. Peter Danckert (SPD) klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, Fraktionschef Volker Kauder (CDU) unterstützt dies und Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert (CDU) hat daraufhin die bereits beschlossene Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte der Abgeordneten wieder „eingefroren“.

Auf unsere geäußerte Befürchtung, dass die Menschen die Abgeordneten nur noch für raffgierig und käuflich halten werden, wenn die übrigen Abgeordneten und insbesondere die der SPD nicht dagegen Sturm laufen, hat Michael Bischoff u. a. geantwortet:
„Die überwiegende Mehrheit der SPD-Abgeordneten, die weder berufliche Nebentätigkeiten noch Nebeneinkünfte hat, kann sicher nach der Veröffentlichung der ja längst eingesammelten Angaben zukünftig leichter in der Öffentlichkeit argumentieren als vorher. Mithin wird schon das Eigeninteresse dieser "lauteren" Mehrheit dafür sorgen, dass dieses Problem bald ausgestanden ist.“ ... „Die zentrale Frage, das sehe ich genauso wie Du, lautet ja, inwiefern evtl. Zahlungen oder Vergünstigungen für Tätigkeiten zu einer Einflussnahme auf politische Entscheidungen führen.“

Warten wir’s ab, ob die „überwiegende Mehrheit der SPD-Abgeordneten“ sich, mit Abgeordneten der anderen Parteien zusammen, durchsetzen wird und die beschlossene Offenlegungspflicht auch verwirklicht wird.
21.03.2006 mr

 
 

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