Zweierlei Maß?

Arbeit & Wirtschaft

(Mit einem Nachtrag vom 06.06.2009)

„Von Kaiser’s nach Karlsruhe“ („vorwärts“, April 2009) und „ASJ: Greift Thierse die Unabhängigkeit des LAG Berlin an?" (www.spd.de, 27.02.2009) In diesen beiden Beiträgen geht es um die fristlose Kündigung der Kassiererin Barbara E.. Während wir den Beitrag von Yvonne Holl im „vorwärts“ gut finden, hat uns der Beitrag des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske, zu der Kritik von Wolfgang Thierse an dem Urteil, das die Kündigung der Kassiererin Barbara E. wegen zweier Leergutbons bestätigt hatte, empört. Aus unserer Sicht macht der Beitrag des ASJ deutlich, dass viele Juristen - leider auch in unserer Partei - nicht daran interessiert sind, das Rechtswesen in Deutschland wirklich zu verbessern.

Deshalb soll der Beitrag von Harald Baumann-Hasske nicht unkommentiert bleiben. Schon die Überschrift des Artikels „ASJ: Greift Thierse die Unabhängigkeit des LAG Berlin an?“ erweckt den Eindruck, dass Kritik an einem Gerichtsverfahren oder Gerichtsurteil eine Einmischung in die „Unabhängigkeit“ der Gerichte sei. In einer Demokratie dürfen doch wohl auch die Entscheidungen von Gerichten kritisiert werden oder will der ASJ hier die grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit enden lassen? Wir sind froh, dass Wolfgang Thierse seine Empörung zu diesem Urteil zum Ausdruck gebracht hat.

Besteht das Wesen einer Demokratie mit seiner Gewaltenteilung nicht gerade darin, dass sich die drei Gewalten - Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung - gegenseitig kontrollieren sollen? Warum dürfen Richter die Gesetzgebung und Regierung, Abgeordnete aber nicht die Gerichte kritisieren und kontrollieren? Ist es nicht geradezu die Pflicht von Wolfgang Thierse und der anderen Abgeordneten, abgeschlossene Gerichtsverfahren zu kritisieren, wenn das Ergebnis dem normalen Rechtsempfinden widerspricht? Die richterliche Unabhängigkeit bei einem Gerichtsverfahren gilt u. E. nur solange, bis der Rechtsweg abgeschlossen ist, dann darf das Handeln von Richtern beurteilt werden. Schließlich sind sie keine „Halbgötter“ sondern Diener des Staates und richten „Im Namen des Volkes“. (Schlimm jedoch ist es, wenn der Staat sich in Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren einmischt, um hoch stehende Persönlichkeiten zu schützen.)

Laut Harald Baumann-Hasske hat das Gericht in diesem Fall alles gründlich und verständlich erklärt, aber die Medien haben das falsch kommuniziert und weil Wolfgang Thierse dadurch von den Medien einseitig informiert worden sei, habe er seine Kritik geübt. - So einfach geht das, die Schuld auf die Medien abzuwälzen.

Zu der Sache selbst: Viele Menschen glauben, dass die Justiz in Deutschland mit zweierlei Maß urteilt, nach dem Motto: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Urteilsbegründung mit Sorgfalt verfasst wurde (abgesehen von Kleinigkeiten wie z.B. unter Punkt 12: 22.11.2008 statt 22.11.2007, s. Punkt 19) und dass es Barbara E. mit ihren widersprüchlichen Äußerungen dem Gericht bestimmt nicht leicht gemacht hat. Die Wahrheit wird vermutlich die sein, dass der Marktleiter am 12.01.2008 ausgerechnet der Barbara E. die beiden Bons über insgesamt 1,30 € übergeben hat (wollte er sie damit in Versuchung führen?), Barbara E. diese erst einmal zurückgelegt und dann die Bons am 22.01.2008 eingelöst hat. Die Kollegin an der Kasse, die die Bons eingescannt hatte, hätte nach geschäftsinterner Vorschrift dies gar nicht gedurft, da die Bons nicht abgezeichnet waren. Vielleicht wäre es ehrlicher gewesen, Barbara E. hätte gesagt, die Bons lagen 10 Tage lang herrenlos im Büro herum und dann habe sie sie eingelöst, weil der Marktleiter ihr diese ja ursprünglich in die Hand gedrückt hatte. Wegen des Stresses aufgrund der massiven Anschuldigungen hat sie sich aber dann mit Ausreden herauszuwinden versucht, wie dies viele Menschen in solchen Situationen tun, leider auch Politiker aller Couleur und sogar Richter.

Für die meisten Menschen spielt es keine Rolle, ob die Richterin in diesem Fall hätte anders entscheiden können (sie hätte z. B. Revision zulassen können!) oder ob hier unsere Gesetze nicht mit dem Rechtsempfinden der Menschen übereinstimmen. Unabhängig davon, wie das im Einzelnen Juristen sehen mögen: Es ist kaum vermittelbar, dass eine Unregelmäßigkeit im Wert von 1,30 € die fristlose Entlassung einer Arbeitnehmerin, die über 30 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet hat, rechtfertigt, mit solch großen sozialen Nachteilen. Die Sache würde u. E. nur dann anders aussehen, wenn Barbara E. die Bons aus einer Kasse oder einem Portemonnaie gestohlen hätte, was aber eindeutig nicht der Fall war.

An dem allgemeinen Unbehagen über unsere Justiz – verursacht durch zahlreiche Fehlurteile unserer Gerichte - ändern auch kluge Beiträge von Juristen nichts. Was wissen diese schon über Existenzängste der „kleinen Leute“.

Offenbar findet Harald Baumann-Hasske dann doch, dass eine Entlassung wegen 1,30 € zu hart ist. Deshalb führt er die Lügereien der Barbara E., insbesondere dass sie eine Kollegin beschuldigt hat, als Rechtfertigung für eine fristlose Entlassung an, u. E. eine juristische Spitzfindigkeit, um das eigentliche Problem zu umgehen.

Schließlich sieht Harald Baumann-Hasske durchaus, dass sich ein „Vergleich mit dem Verhalten von Managern, die gerade das Vermögen ihrer Bank und von deren Anlegern vernichtet und die Finanzkrise ausgelöst haben, aber ungekündigt sind“, aufdrängt, „auch wenn es nicht um vergleichbare Sachverhalte geht“. Es ist u. E. ein massiver Fehler in unserer Rechtspflege, wenn solchen Managern nicht gekündigt wird, diese nicht zu haften brauchen und damit auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Erinnert sei an den „Fall Esser“: Manager Esser erhielt im Rahmen der sog. feindlichen Übernahme der Mannesmann-Mobilfunksparte durch Vodafone 32 Millionen DM zusätzlich. Das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wegen des Verdachts der Untreue ging im Juli 2004 mit Freisprüchen für alle Angeklagten aus. Diese Freisprüche wurden aufgrund einer Revision der Staatsanwaltschaft vom Bundesgerichtshof aufgehoben und es musste erneut vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. Das neue Gerichtsverfahren endete jedoch mit der Einstellung des Verfahrens gegen alle Angeklagten gegen Leistung von Geldauflagen (ein „Deal“?). - Die beschuldigten Manager hatten sich mehrere Millionen DM untereinander zugeschoben, während sich Barbara E. bestenfalls die 1,30 € selbst „zugeschoben“ hatte. Auch damals war die Bevölkerung - zumindest in NRW - über den Ausgang des Gerichtsverfahrens aufgebracht. Auch in diesem Fall lag der empörende Ausgang des Verfahrens wohl nicht nur beim Gericht, sondern auch an der Gesetzgebung mit ihrem „Zweiklassen-Recht“.

Es wäre wünschenswert, der ASJ würde hier zu Verbesserungen unseres Rechtssystems einen wirksamen Beitrag leisten und so die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der SPD erhöhen. Wie die Titelgeschichte in der Aprilausgabe 2009 des „vorwärts“ zeigt, ist Wolfgang Thierse - und mit ihm viele Sozialdemokraten - über die unterschiedliche Behandlung von Managern und „kleinen Leuten“ durch die Justiz empört und beunruhigt.
Doch angeblich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
08.05.2009 rs

Zum Fall Babara E. siehe auch /Link/

Nachtrag vom 06.06.2009: Ein Interview mit dem Vorsitzenden des Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) Horst Trieflinger zu dessen "Engagement für den Rechtsstaat".

 
 

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