Hände weg vom Kirchenasyl!

Soziales

(Mit einem Nachtrag vom 23.07.2017)

Definition: Asyl ist das Recht eines verfolgten, gefährdeten Menschen, sich zum Schutz in unserem Land aufzuhalten. Das Asylrecht gewann schon im Mittelalter eine wichtige Bedeutung in den kirchlichen Institutionen (Kirchenasyl /Link/) und wurde später von den staatlichen Institutionen übernommen bzw. praktiziert.

Was wollte jetzt der Bundesinnenminister de Maizière (CDU) mit seiner Empörung über das „Kirchenasyl“ ausdrücken? Will er denn diese jahrhundertealte Praxis der Nächstenliebe wirklich abschaffen??

Berufen wir uns in Deutschland nicht immer wieder auf unsere christlichen Werte? Und jetzt dieser „Brüller“ von höchster Stelle – unglaublich, da müssen wir aufschreien.

Wir erlauben uns - als Sozialdemokraten -, an dieser Stelle an die „Werke der Barmherzigkeit“, aufgeführt im Neuen Testament, zu erinnern.

Wir fordern, dass das Kirchenasyl als ein Grundrecht der christlichen Barmherzigkeit und der Menschenrechte unangetastet bleibt.
09.02.2015 gm

 

In der Sendung: „Zuwanderung nach Deutschland - Tür auf für die Nützlichen?“ des bayrischen Rundfunks, vom 11.02.2015, erklärt der Migrationsforscher Jochen Oltmer Hintergründe zum Thema Zuwanderung nach Deutschland /Podcast vom 11.02.2015/.
11.02.2015 m

 

Nachtrag vom 23.07.2017

Alte Tradition „Kirchenasyl“ in Gefahr

Scheinheilige, „christliche“, vor allem bayerische Unionspolitiker versuchen wieder einmal, evangelischen und katholischen Pfarrern, die Flüchtlinge in Härtefällen aufnehmen, um deren Abschiebung zu verhindern, einzuschüchtern. Staatsanwälte - vor allem in Bayern - wurden animiert, gegen Geistliche und andere Personen dieser Kirchen-Gemeinden vorzugehen /Link/.

Bevor eine Kirchen-Gemeinde einen Flüchtling aufnimmt, prüft sie genau, ob bei einer Abschiebung dem betreffenden Flüchtling Gefahr für Leib und Leben droht und damit die Abschiebung unmenschlich wäre. Sie schaltet in jedem Fall auch die zuständigen Behörden ein. Für die betreffenden Mitglieder der Kirchengemeinde kann diese Aufenthaltsgewährung in den Gemeinderäumlichkeiten zu einer hohen Belastung führen.

Es sind oft Fälle, in denen zunächst die Behörden versuchen, den Menschen, der Asyl beantragen möchte, aus formalen Gründen abzuschieben (z. B. „Dublin Fälle“). In manchen Fällen, in denen dann der Flüchtling mit fachlicher Unterstützung durch Gemeindemitglieder seine Situation als besonderen Härtefall darstellen kann, ändert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die frühere Entscheidung und der Flüchtling erhält ein Bleiberecht.

Das Kirchenasyl gehört zu der jahrhundertealten Tradition christlicher Kirchen. Es ist ein Teil unserer christlichen Ethik bzw. „abendländischen Leitkultur“. Es ist u. E. im Einklang mit unserem Grundgesetz (Art 1) und den Menschenrechten, während dies u. E. für die Dublin- Verordnung, wie sie in manchen EU-Staaten leider gehandhabt wird, oder für viele angeblich „sichere Herkunftsländer“ (wie Afghanistan, Libyen) nicht gilt.

Die Gewährung des Kirchenasyls ist mit dem BAMF vereinbart und stellt u. E. schon deshalb keinen Verstoß gegen Gesetze dar. Im Übrigen wird seitens der Kirchen mit dem Kirchenasyl sehr zurückhaltend umgegangen, so dass dadurch nicht gleich das soziale Gefüge unserer Bundesrepublik aus den Angeln gerät, auch wenn der Bundesinnenminister (CDU) und andere Landes-Minister das anders darstellen /Link/.

Im Übrigen haben u. E. westliche Länder, wie die USA und auch EU-Staaten, zum Teil auch Deutschland, die Flüchtlingsströme durch eine imperialistische, ausbeuterische Handelspolitik mitverschuldet.

Wir finden es gut und sind dankbar dafür, dass in den Kirchen - die leider mehr durch Negativschlagzeilen aufgefallen sind und damit viele ihrer Anhänger vergrault haben - nicht nur „Nächstenliebe“ gepredigt, sondern von manchen ihrer Mitglieder auch praktiziert wird und unsere Gesellschaft nicht so abgestumpft und egoistisch ist, wie es manchmal zu sein scheint.

In unserer Partei wird das - Gott sei Dank - allgemein auch so gesehen. Als eine von vielen Stimmen: Alexandra Hiersemann fordert von der bayerischen Staatsregierung, die Vereinbarung zum Kirchenasyl zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Kirchen auch in Bayern zu achten /Link/.
23.07.2017 mr

 
 

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