Deutsche Justiz - Wie gefährdet ist unser Recht?

Bundespolitik

(Mit Nachträgen vom 01.12.2018, 20.01.2023 und 18.09.2023)

Zu diesem Thema strahlte das Bayerische Fernsehen am 22.02.2017 eine Sendung zur deutschen Justiz aus /Link1/, /Link2/. In dieser Sendung wurde auf strukturelle Probleme vor allem innerhalb der Strafjustiz eingegangen und an einem Fall aufgezeigt, wie schnell ein vermutlich Unschuldiger zur lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt werden kann.

Diese Sendung befindet sich in der Mediathek des Bayerischen Rundfunks /Link/.

30.05.2019: Da die Sendung des Bayerischen Rundfunks nicht mehr verfügbar ist, verweisen wir auf die "Wikipedia" /Link/.

Hier ein kurzer Abriss zu dem Fall: Die 87 jährige Rentnerin Lieselotte K. wurde am 28.10.2008 abends tot in ihrer Badewanne aufgefunden. Am Nachmittag war Hausmeister Manfred G. wie häufig in ihrer Wohnung, um ihr bei den täglichen Dingen des Lebens zu helfen. Bei der Obduktion hatte der Gerichtsmediziner Tod durch Ertrinken festgestellt. Die gefundenen Kopfschwartenhämatome waren nichts außergewöhnliches, da Frau K. Blutverdünnungsmittel genommen hatte. Da der Gerichtsmediziner von keinem Fremdverschulden ausging, wurde die Leiche zur Einäscherung freigegeben.

Später entstand bei der Polizei das (widerlegte) Gerücht, dass die Tote Beulen am Kopf hatte. Daraufhin änderte der Gerichtsmediziner einen Monat nach der Einäscherung der Leiche sein Gutachten. Aus den „harmlosen“ Kopfschwartenhämatomen wurden Blutergüsse, die „durch kräftige stumpfe Gewalteinwirkung“ … „bedingt“ sind. Mehrfaches Nachfragen des Bayerischen Rundfunks zum Meinungswechsel blieben von dem Gerichtsmediziner unbeantwortet.

Auf das geänderte Gutachten hin, erhob der Staatsanwalt Klage, weil Herr G. Frau K. aus Habgier ermordet habe. Die Beweisaufnahme ergab dann aber, dass Frau K. absolut nichts abhanden gekommen war. Der Staatsanwalt änderte daraufhin seine Meinung und behauptete, dass Herr G. sich mit Frau K. gestritten und sie deshalb ermordet habe. Obwohl es auch für diese These u. E. keinen Anhaltspunkt gab und auch sonst kein stichhaltiges Indiz für einen gewaltsamen Tod der Frau K. existierte, wurde er von einer Kammer des Landgerichts München II wegen Mordes zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Es wurde Revision eingelegt mit der Begründung, der Staatsanwalt habe, als das Motiv der Habgier widerlegt worden war, schnell ein anderes Motiv, nämlich den Streit, erfunden. Der BGH gab der Revision statt, hob das Urteil auf und wies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Die offenbar genau durchgeführte Beweisaufnahme ergab u. E. keine stichhaltigen Indizien, die auf einen Mord hingedeutet hätten, außer das geänderte Gutachten des Gerichtsmediziners. Trotzdem verurteilte das Gericht Herr G. abermals zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Revision dagegen war diesmal erfolglos. /Link/.

Es ist ein schlimmer Missstand in der deutschen Rechtsprechung, dass ein Richter oder eine Richterin einen Unschuldigen oder eine Unschuldige zu einer Freiheitsstrafe bis lebenslänglich verurteilen kann, ohne dass sich der/die Betroffene dagegen erfolgreich wehren kann. Obwohl dieser Missstand in der Politik allgemein bekannt ist, haben sich bisher weder die Justiz noch ein Justizminister, leider auch nicht die der SPD, ernsthaft um die Verbesserung von Kontrollmechanismen gegen Willkürurteile bemüht, obwohl dies u. E. ohne Weiteres möglich wäre.

Die Behauptung vieler Politiker, Änderungen in der Justiz seien wegen der Gewaltenteilung /Link/ nicht möglich, ist u. E. nur eine bequeme Ausrede, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. In Deutschland haben sich die drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) gegenseitig zu kontrollieren, was an anderen Stellen ja auch geschieht. Auch die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit ist kein Grund dafür, zumindest den Versuch zu unternehmen, Missstände in der Justiz zu verringern.

Richterliche Unabhängigkeit bedeutet lediglich, vor und während eines Gerichtsverfahrens darf von außen kein Einfluss auf Richter ausgeübt werden. Es dürfen aber allgemeine Maßnahmen getroffen werden, um Fehlurteile (oft beschönigend für Willkürurteile) zu vermeiden.

In der o. g. Sendung wurde wieder einmal bemängelt, dass bei Strafprozessen unzureichend protokolliert wird, oft auch schon nicht von den Ermittlern (Staatsanwalt, Polizei).

Der Kontakt von Richtern und Staatsanwälten zu Sachverständigen, wie z. B. zu Gerichtsmedizinern, ist oft so „gut“, dass das Ergebnis eines Gutachtens oft schon im Voraus feststeht. Dies ist u. E. im o. g. Fall dem Hausmeister G. zum Verhängnis geworden. Etwa die Hälfte aller Sachverständigen ist existenziell von Gerichtsaufträgen abhängig /Link/. Im Jargon von Anwälten zu Gutachtern: „… wie bestellt, so geliefert“.

Der Strafverteidiger Ulrich Sommer glaubt, wenn ein Richter sieht, da ist einer festgenommen worden, dann geht der Richter erst einmal davon aus, es wird schon der Richtige sein. Der Prozess dient dann nur noch dazu, eine Begründung dafür zu finden.

Der Europarat empfiehlt Deutschland, für die Ernennung von Richtern einen anderen Weg zu wählen, um die Justiz von politischen Einflüssen zu trennen.

Die Dienstaufsicht in einem Gericht funktioniert u. E. dann, wenn ein Richter nicht genügend Fälle innerhalb einer vorgegebenen Zeit erledigt. Dann ist der betreffende Richter dem Staat zu teuer und er bekommt ernsthafte Schwierigkeiten, aber nicht für Fehlentscheidungen /Link/.

Für Kapitalverbrechen (Raub, Mord, ...) gibt es nur eine Tatsachen-Instanz, d. h. es gibt keine Berufungsinstanz, die Fehler korrigieren könnte. So grotesk es erscheinen mag, bei kleinen Vergehen ist eine Berufung möglich, bei Kapitalverbrechen nicht. D. h., dass es z. B. für ein Verfahren wegen Beleidigung zwei Instanzen gibt und für ein Verfahren wegen Mord nur eine Instanz. - Im Unterschied zu einem Berufungsverfahren prüft der BGH bei der Revision nur auf offensichtliche Verfahrens- und Rechtsfehler hin. Ein BGH-Richter hat für einen Fall nur etwa 15 Minuten Zeit. Diese Zeit reicht kaum, die Revisionsbegründung zu lesen, zum Lesen eines Urteils kommen die BGH-Richter erst gar nicht. In vielen Fällen würde das Lesen eines Urteils auch nicht viel nützen, da es ja kein Protokoll von der Verhandlung gibt. Trotzdem sollte der BGH personell so ausgestattet werden, dass zumindest ein BGH-Richter genügend Zeit hat, unabhängig von der Revisionsbegründung das Urteil lesen und auf Mängel hin prüfen zu können. Dies muss dann gesetzlich auch so vorgesehen werden. Z. B. hätte dann u. E. im Fall Mollath dem BGH auffallen müssen, dass es im Urteil für die Behauptung, der Angeklagte Mollath habe Autoreifen durchstochen, keinen Beweis gab.

Auf unseren Artikel „Die Richter von Naumburg - Wie viel Justizwillkür verträgt unser Rechtsstaat noch?“ möchten wir hinweisen.
27.04.2017 r

 

Nachtrag vom 01.12.2018

„Staatsanwaltschaft sollte Badewannenfall noch einmal aufrollen“ so Franz Schindler

Der rechtspolitische Sprecher der bayerischen SPD-Landtagsfraktion Franz Schindler hält ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall des wegen Mordes an Lieselotte K. verurteilten Manfred G. für erforderlich /Link/.

Regina Rick und Franz Schindler
Regina Rick, Rechtsanwältin aus München und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler“ aus /Link/.

Eine Computersimulation zeigt, dass ein Sturz der 87-jährigen Seniorin sehr wahrscheinlich ist /Link/. Einen solchen Sturz hatte das Gericht in den beiden Verfahren ausgeschlossen.

Wir, die SPD Eulen, sind froh, dass sich die SPD in Bayern für Manfred G.s Rehabilitierung einsetzt, denn wir sind der Meinung, dass die beiden Urteile vor dem Landgericht München II falsch sind und Herr Manfred G. zu Unrecht verurteilt wurde.

 

Quellen:
/Link1/, /Link2/, /Link3/, /Link4/, /Link5/
01.12.2018 r

 

Nachtrag vom 20.01.2023

Das Landgericht München I hat am 12.08.2022 die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet und der 62-Jährige wurde mit sofortiger Wirkung aus der Haft entlassen. Am 26.04.2023 beginnt das Wiederaufnahmeverfahren. Dieses Verfahren ist nur möglich, weil neue und neuartige Beweise vorgelegt wurden, die auf die Unschuld des früheren Hausmeisters hindeuten. Wenn sich seine Unschuld erweist - wovon auch wir ausgehen - wäre er dann unschuldig gut 13 Jahre eingesperrt gewesen /Link1/, /Link2/.
20.01.2023 r

Nachtrag vom 18.09.2023

Am 07.07.2023 hat das Landgericht München I den wegen Mordes verurteilten Hausmeister Manfred Genditzki nach mehr als 13 Jahren Haft - wegen erwiesener Unschuld - freigesprochen /Link1/, /Link2/, /Link3/, /Link4/.

Wir sind der Meinung, dass vor 13 Jahren ein ehrgeiziger Staatsanwalt, ein vom Gericht bestellter Sachverständiger und zwei Richterinnen aus Rechthaberei Herrn Manfred Genditzki ins Gefängnis gebracht hatten. Zu diesem Zweck wurden aus unserer Sicht nur Indizien, die gegen Herrn Genditzki zu sprechen schienen, gewertet oder sogar konstruiert, während alles Entlastendes übergangen wurde. Mit Justizirrtum hat das nichts mehr zu tun, sondern u. E. mit einer Portion bösen Willens. Hier hatte die Justiz versagt, so wie auch im Fall Mollath und höchstwahrscheinlich auch noch in anderen Fällen.

Mehr als 13 Jahre sind Herrn Genditzki gestohlen worden - Lebensqualität - wo er von seiner Familie getrennt war, und er kann noch froh sein, dass bereits früh Zweifel an seiner Schuld bestanden, dass seine Verteidigerin Anwältin Regina Rick die ganzen, langen Jahre zu ihm hielt und sich für ihn wirksam einsetzte, und auch weitere Personen - wie der Landtagsabgeordnete Franz Schindler (SPD) - für ihn eintraten und u. a. die Öffentlichkeit mobilisierten.

Aus unserer Sicht müsste dringend geprüft werden, wie sichergestellt werden kann, dass Gerichtsverfahren endlich fair geführt werden und dass von Gerichten gewünschte Urteile nicht schon im Voraus festliegen. Ein Schritt wäre u. E., dass der Bundesgerichtshof Urteile auch inhaltlich qualifiziert überprüfen müssten und dafür auch die nötige Zeit erhielte. Im 20 Minutentakt geht so etwas nicht! Die formale Prüfung (Revision) funktioniert u. E. nicht, wie man an diesem Justizfall erkennen muss /Link/. Auch über Verantwortlichkeit von Justizorganen für grobfahrlässiges und vorsätzlich falsches Handeln sollte unbedingt nachgedacht werden.
18.09.2023 r

 

Anfang / Homepage

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 003050378 -