11 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

11.1 Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Neben dem AGG gibt es weitere arbeitsrechtliche Vorschriften, die den Diskriminierungsschutz aufgreifen.

Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) /Link/ können Arbeitnehmer mit weniger als der normalen regelmäßigen Wochenarbeitszeit beschäftigt werden. Jedoch darf nach § 4 TzBfG ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das Arbeitsentgelt steht dem Arbeitnehmer in dem Umfang zu, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

11.2 Verbot der Diskriminierung befristet beschäftigter ArbeitnehmerInnen

Darüber hinaus ist es nach dem TzBfG auch möglich, ein Arbeitsverhältnis für eine kalendermäßige Dauer oder auch für eine zweckbefristete Dauer zu begründen. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann nur unter den in § 14 TzBfG aufgeführten Voraussetzungen erfolgen. Eine erleichterte Befristung für die Dauer von 5 Jahren ist möglich, wenn ein Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr vollendet hat und mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen ist. Damit liegt die Gefahr auf der Hand, dass solche Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr von bestandsgeschützten Arbeitsverhältnissen ausgeschlossen werden, denn nach Ablauf von 5 Beschäftigungsjahren hätte der Arbeitnehmer das 57. Lebensjahr vollendet. Mit diesem Alter würde kein noch so arbeitnehmerfreundliche Betrieb ein unbefristetes und damit ein stärker gesichertes Arbeitsverhältnis begründen. Die Intention der Gesetzgebung bestand jedoch z. Zt. in dem arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Ziel, möglichst vielen älteren Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz, wenn auch nur befristet statt unbefristet bieten zu können. Gleichwohl wurde die Bestimmung in § 14 Abs. 3 TzBfG durch den Europäischen Gerichtshof als europarechtswidrig aufgrund der Nichtbeachtung des Arbeitnehmerschutzes verworfen (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22.11.2005 - C-144/04 /Link/ - Zeitarbeitsverträge gemäß Hartz-I-Arbeitnehmern, die älter als 52 Jahre sind). Das Urteil ist für deutsche Arbeitsgerichte als unmittelbar geltendes Recht bindend.

Ebenso wie bei Teilzeitbeschäftigten darf auch ein befristet Beschäftigter wegen der Befristung seines Arbeitsverhältnisses nicht schlechter behandelt werden als ein unbefristet Beschäftigter.

Aufgrund der Tatsache, dass Teilzeitbeschäftigung überwiegend von Frauen aus familiären Gründen (87 v. H.) wahrgenommen wird, besteht darin eine mittelbare Diskriminierung von Frauen. Das TzBfG enthält weiteren Zündstoff für eine unmittelbare Benachteiligung für Arbeitnehmer in Bezug auf Gewährung von Zulagen, Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge und Jahressonderzahlungen, die Teilzeitbeschäftigten oftmals nicht oder im unrichtigen Verhältnis zu Vollbeschäftigten gezahlt werden. Auch bei der betrieblichen Altersversorgung sowie einer entsprechenden Berücksichtigung bei der Aufstellung von Sozialplänen werden Teilzeitbeschäftigte oftmals ausgeschlossen. Eine Klärung dieser Sachverhalte wird in überwiegendem Maße durch die zuständigen Arbeitsgerichte erfolgen müssen.

Hervorzuheben ist das Benachteiligungsverbot nach § 5 TzBfG, nach dem ein Beschäftigter geschützt ist, wenn er Rechte aus diesem Gesetz wahrnimmt.

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Umsetzen der Istanbul-Konvention - Jetzt!

In der Istanbul-Konvention verpflichten sich Staaten, geschlechtsspezifische Gewalt. die sich gegen Mädchen und Frauen richtet, zu bekämpfen und zu ahnden. Wie viel Gewalt und wie viele Femizide an Mädchen und Frauen müssen noch in Deutschland geschehen, bis auch unsere Regierung die Istanbul-Konvention endlich umsetzt?

 

Das war kein Aprilscherz,

als am 1. April 2025 fünf bewaffnete Polizisten das Haus der Familie des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden in Menden (Sauerland, NRW) durchsuchten.
Der rechtswidrige [Durchsuchungs-]Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg.“ „Die Direktorin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz.“ (CDU) /Link/.
Ausschüsse dazu im Landtag NRW /Link/

Eine weitere rechtswidrige Hausdurchsuchung?
/Link/

 

75 Jahre Grundgesetz

„Am 23. Mai 1949 [fand] in der Aula der Pädagogischen Akademie [in Bonn] in feierlichem Rahmen die Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes statt.“ /Link/

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier /Link1/, Interessantes zum Grungesetz im Deutschlandfunk /Link2/

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnt

in einem Interview mit der SZ an, dass wenn „die Glaubwürdigkeit einer Regierung sinkt, hängt das auch damit zusammen, dass Entscheidungen nicht ausreichend kommuniziert oder akzeptiert worden sind oder von internem Streit, der nach außen dringt, überlagert werden.“
Zum Interview: /Link/, s. auch /Link/.

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Vor 175 Jahren trat die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. zusammen. Es war am 18.Mai 1848 in einer Zeit kriegerischer Auseinandersetzungen.

Zur Rede des Bundespräsidenten: /Link/

 

Missstände bei der Polizei und Justiz

Justizwillkür wie z. B. der „Badewannenunfall“, das Ignorieren des BVerfG von Richtern des OLGs Naumburg, der Fall Mollath,
sowie Fehlverhalten von Polizeibeamten.

 

Endlich existiert ein Whistleblowergesetz, es scheint uns aber nicht optimal zu sein.

 

Waffen - werden keinen Frieden schaffen!

Keine Waffen und keinen Technologietransfer in die Türkei! /Link/!
Keine Panzer an Saudi-Arabien /Link/!
Keine Lieferungen von Kriegsgerät in Krisengebiete /Link/!

 

Auch wir, SPD Eulen, haben bereits seit 2010 mehrfach kritisiert:
Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist illegal.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2020 /Link/

Europaflagge

 

Stau-Stau-Stau-Stau-Stau

Von Nord nach Süd
von Ost nach West
und umgekehrt.
Ganz Deutschland
steht im Stau!

/Link/

Dadurch werden
Kräfte gebunden,
Zeit vergeudet,
die Gesundheit gefährdet.

 

Gesundheits- und umweltschädlich

Abgase, Rauch und Gülle

 

Steuersenkung?

Nein!

Steuerreform unseres sehr komplizierten Steuersystems?
Ja!!

 

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Der Bau-Turbo sorgt für eine echte Beschleunigung im Planungsrecht. Kommunen können ihn ab heute nutzen – unterstützt vom Bundesbauministerium mit Umsetzungslaboren und Fachberatung. Ein zentraler Schritt, um das Bauen günstiger und Wohnen wieder bezahlbar zu machen, sagt Esra Limbacher. „Jetzt sind die Kommunen am Zug. Ab heute können die Kommunen den Bau-Turbo nutzen, um neue Wohnungen… Bau-Turbo: Vom Gesetz zum Fundament – jetzt wird gebaut! weiterlesen

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