Zu 1: Neufassung des § 339 StGB

Vorschlag der Professoren Bemmann, Seebode und Spendel für die Neufassung des § 339 StGB (Rechtsbeugung):

§ 339 (1) Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, der bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zuungunsten eines Beteiligten das Recht verletzt, wird wegen Rechtsbeugung mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn das Recht durch eine schwere Menschenrechtsverletzung, durch Verhängung einer in einem unerträglichen Mißverhältnis zur Straftat stehenden Strafe oder so gebeugt ist, daß ein Beteiligter einen besonders großen Schaden erlitten hat. (ZRP 1997, Heft 8, Seite 308)

Aus unserer Sicht sollte man die Strafe für minder schwere Fälle noch niedriger ansetzen. Wesentlich ist, dass der durch ein falsches Urteil Geschädigte dann ggf. eine Restitutionsklage gemäß § 580 ZPO erheben kann.

In der NS-Zeit hatten viele Richter ohne Rechtsgrundlage harte Urteile gegen diejenigen gefällt, die sich gegen den NS-Staat gestellt hatten. So wurden Menschen zum Tode verurteilt, die bei einer „freiwilligen“ Sammlung nichts gegeben hatten. Urteilsbegründung: Sie haben das Vertrauen des „Führers“ missbraucht. Es hätten also nach 1945 viele Richter wegen Rechtsbeugung (und Mord) verurteilt werden müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) - vermutlich im eigenen Interesse – legte den § 339 StGB so aus, dass nicht die begangene Rechtsbeugung allein zur Verurteilung ausreiche, sondern dass der betreffende Richter sich auch der Rechtsbeugung „bewusst“ gewesen sein muss. Da aber die Richter glaubten, dass der vermutete „Führerwille“ über den damaligen Gesetzen stehe, konnten sie sich der begangenen Rechtsbeugung nicht bewusst gewesen sein. Dieser Linie, Richterkollegen nie wegen Rechtsbeugung im Amt zu verurteilen, ist der BGH treu geblieben, nur seine Begründung dafür hat er inzwischen geändert.

Frau Dr. Anja Schiemann analysierte in ihrem Aufsatz „Rechtsbeugung durch den Strafrichter – Der Fall Schill“ den Fall des Strafrichters Schill vor dem BGH und kommt zum Fazit:
Auch diese Entscheidung des BGH zeigt wieder, wie schwer sich das Gericht damit tut, einen Kollegen der Rechtsbeugung schuldig zu sprechen. Dabei ist die Entscheidung nur konsequent im Hinblick auf eine immer gleichbleibend restriktive Auslegung des Rechtsbeugungstatbestands. Dies mag auch ein wenig daran liegen, dass die Strafdrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe die Urteilenden äußerst senibel werden lässt. Zu Recht hat Tröndle in einer Vorauflage seines Kommentars zum Strafgesetzbuch darauf hingewiesen, dass eine aufsehenerregende und unrichtige Entscheidung den Richter noch nicht in den Verbrechensverdacht bringen darf25. Trotzdem dürfen die Anforderungen an die subjektive Seite nicht überspannt werden, lehren uns doch zahlreiche Entscheidungen deutscher Gerichte, wie schnell innerhalb anderer Straftatbestände subjektive Merkmale einfach zugeschrieben werden26. Dass dies nicht richtig ist, ist eine Seite, dass dies offenbar nur für einen einzigen Straftatbestand erkannt und abgelehnt wird, die andere. (NJW 2002, Seite 114)

Auch der bekannte Strafanwalt Rolf Bossi, München, schreibt in seinem Buch „HALBGÖTTER IN SCHWARZ“ auf Seite 24: Die Hypothek der Nazizeit wurde nie getilgt.
Dieses „zweierlei Recht“ für Richter und für alle übrigen Menschen sehen wir als Ursache dafür, dass es um unseren Rechtstaat so schlecht bestellt ist. Ganz abgesehen davon, dass unser Grundgesetz kein solches „zweierlei Recht“ vorgesehen hat.
03.01.2011 gmr

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Anne Brorhilker,

ehemalige Oberstaatsanwältin, schätzt, dass Deutschland wegen Steuerhinterziehung rund 100 Milliarden Euro pro Jahr entgehen. Der Finanzdienstleistungssektor scheint einen so gewaltigen Einfluss zu haben, dass die staatliche Aufsicht u. E. Aufklärung von Steuerhinterziehung großer Summen behindert.

Deutschlandfunk: „Interview der Woche“ Sonntag, 22.03.26 ab 11:05 Uhr /Link/

 

Umsetzen der Istanbul-Konvention - Jetzt!

In der Istanbul-Konvention verpflichten sich Staaten, geschlechtsspezifische Gewalt. die sich gegen Mädchen und Frauen richtet, zu bekämpfen und zu ahnden. Wie viel Gewalt und wie viele Femizide an Mädchen und Frauen müssen noch in Deutschland geschehen, bis auch unsere Regierung die Istanbul-Konvention endlich umsetzt?

 

Das war kein Aprilscherz,

als am 1. April 2025 fünf bewaffnete Polizisten das Haus der Familie des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden in Menden (Sauerland, NRW) durchsuchten.
Der rechtswidrige [Durchsuchungs-]Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg.“ „Die Direktorin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz.“ (CDU) /Link/.
Ausschüsse dazu im Landtag NRW /Link/

Eine weitere rechtswidrige Hausdurchsuchung? /Link/ Ja, es war so! /Link/

 

75 Jahre Grundgesetz

„Am 23. Mai 1949 [fand] in der Aula der Pädagogischen Akademie [in Bonn] in feierlichem Rahmen die Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes statt.“ /Link/

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier /Link/

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnt

in einem Interview mit der SZ an, dass wenn „die Glaubwürdigkeit einer Regierung sinkt, hängt das auch damit zusammen, dass Entscheidungen nicht ausreichend kommuniziert oder akzeptiert worden sind oder von internem Streit, der nach außen dringt, überlagert werden.“
Zum Interview: /Link/, s. auch /Link/.

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Vor 175 Jahren trat die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. zusammen. Es war am 18.Mai 1848 in einer Zeit kriegerischer Auseinandersetzungen.

Zur Rede des Bundespräsidenten: /Link/

 

Missstände bei der Polizei und Justiz

Justizwillkür wie z. B. der „Badewannenunfall“, das Ignorieren des BVerfG von Richtern des OLGs Naumburg, der Fall Mollath,
sowie Fehlverhalten von Polizeibeamten.

 

Endlich existiert ein Whistleblowergesetz, es scheint uns aber nicht optimal zu sein.

 

Waffen - werden keinen Frieden schaffen!

Keine Waffen und keinen Technologietransfer in die Türkei! /Link/!
Keine Panzer an Saudi-Arabien /Link/!
Keine Lieferungen von Kriegsgerät in Krisengebiete /Link/!

 

Auch wir, SPD Eulen, haben bereits seit 2010 mehrfach kritisiert:
Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist illegal.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2020 /Link/

Europaflagge

 

Stau-Stau-Stau-Stau-Stau

Von Nord nach Süd
von Ost nach West
und umgekehrt.
Ganz Deutschland
steht im Stau!

/Link/

Dadurch werden
Kräfte gebunden,
Zeit vergeudet,
die Gesundheit gefährdet.

 

Gesundheits- und umweltschädlich

Abgase, Rauch und Gülle

 

Steuersenkung?

Nein!

Steuerreform unseres sehr komplizierten Steuersystems?
Ja!!

 

Zu früheren Blöcken

hier

 

Mit der SPD auf Tour

„Gemeinsam Mee(h)r erleben“

Jahresprogramm
für 2025 / 26

 

Motto für 2026

Hoffnung verbreiten, Solidarität leben

zu den früheren Mottos

 

WebsoziInfo-News

25.03.2026 17:51 Jakob Blankenburg zum Klimaschutzprogramm
67 Maßnahmen, sieben Ministerien, ein Klimaschutzprogramm Die aktuelle Weltlage mit Konflikten, die sich massiv auf unsere Energieversorgung auswirken, zeigt eindeutig: Wir müssen schnell unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Das heute von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgelegte Klimaschutzprogramm zeigt einen fairen Weg zur Erreichung der Klimaziele 2030 sowie für mehr Versorgungssicherheit auf. „Dieses Klimaschutzprogramm ist für die… Jakob Blankenburg zum Klimaschutzprogramm weiterlesen

25.03.2026 17:50 Eine notwendige strategische Perspektive für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts
Ich begrüße die Impulse von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ausdrücklich. Deutschland steht an einem Wendepunkt. Wir brauchen ein neues Wirtschaftsmodell: eines, das konsequent auf Innovation setzt, technologische Führerschaft ermöglicht und zugleich dafür sorgt, dass Wohlstand in der Breite der Gesellschaft ankommt. „Innovation und Gerechtigkeit sind die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und breiten Wohlstand in Deutschland. Deshalb… Eine notwendige strategische Perspektive für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts weiterlesen

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