Energiewende - ja, aber nicht so und nicht hier

Nachdem einige Umweltgruppen, die Grünen, Personen aus gewissen Industriekreisen wie der Solarbranche und nicht zuletzt aus den Reihen unserer Partei den Bürgern lautstark versichert haben, dass Deutschland seinen Energiebedarf in Zukunft nahezu aus regenerativen Energien decken können wird, wurde die „Energiewende“ eingeläutet. Zunächst wurden von der damaligen schwarz-gelben Regierung im März 2011, nach der Zerstörung aller Blöcke des AKW Fukushima 1, die älteren AKWs in Deutschland abgeschaltet und für die anderen AKWs ein Zeitplan für deren Abschaltung erstellt. Ab 2022 sollen dann die letzten AKWs vom Netz gehen. Die gleichen Gruppen haben auch propagiert, dass wir in Zukunft auch ohne fossile Kraftwerke außer Gaskraftwerken auskommen werden, wenn wir das nur tatkräftig angehen. Wir würden es jedenfalls sehr begrüßen, wenn man ohne Kohle auskommen könnte, denn die Abgase und Feinstäube aus Kohlekraftwerken sind gesundheitsschädlich. Hinzu kommt noch die CO2-Problematik.

Nachdem nun offenbar bei sehr vielen Menschen in Deutschland der Wille besteht, von der bisherigen Stromerzeugung zur Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen überzugehen, sollte man erwarten, dass die Politiker diese „Energiewende“ tatkräftig angehen.

Zur „Energiewende“ sind erforderlich:

  1. Kontrollierter Ausbau der regenerativen Energiequellen, also im Wesentlichen Windkraft, Photovoltaik und Biogasanlagen
  2. Um- und Ausbau der Stromnetze in Deutschland
  3. Anpassung von Stromverbrauch und Stromerzeugung
  4. Schaffung von Speichermöglichkeiten für elektrische Energie
  5. Alternative bzw. Ersatz-Stromversorgung, wenn der Strom aus 1. nicht ausreicht.
  6. Stromeinsparung
  7. Erforschung weiterer Möglichkeiten der Stromerzeugung, des Stromtransportes, der Stromspeicherung und der Anpassung von Stromerzeugung und Stromverbrauch

Zu 1.: Auf Grund des EEGs muss jeder regenerativ hergestellte Strom ins Netz eingespeist und vergütet werden. Dadurch wurden Windräder, Photovoltaik- und Biogasanlagen nicht immer nach Bedarf, sondern aus wirtschaftlichen, profitorientierten Überlegungen von Einzelunternehmern erstellt. Dies war in der Startphase eine gute Idee, um den Ausbau der regenerativen Energien in Gang zu bringen. Nun muss aber u. E. von der Politik ein Schwenk erfolgen: Die Förderung muss so umgestellt werden, dass die Einspeisung regenerativer Energien auch gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist. Das Problem - wie schon früher erwähnt - liegt darin, dass Photovoltaik- und Windkraftanlagen nur dann Strom erzeugen, wenn die Sonne scheint bzw. der Wind weht, so dass die Stromerzeugung nicht immer dem Stromverbrauch entspricht, solange es nicht möglich ist, den Strom aus diesen Anlagen zu speichern. Selbst wenn es nur Sonnentagen gäbe, hätte u. E. der weitere Ausbau der Photovoltaik nur noch wenig Sinn, weil elektrische Energie, die am Tag nur stundenweise zur Verfügung steht, im Netz nicht mehr sinnvoll untergebracht werden kann. Die Förderung von Neuanlagen ist also schnellsten herunterzufahren. Die bereits vorhandenen Anlagen werden alle Stromkunden in der Zukunft noch über viele Jahre (bis 20 Jahre lang) über einen höheren Strompreis bezahlen müssen.
Die Windradbetreiber müssten u. E. in Zukunft einen gewissen Regelbereich hinnehmen. D. h., wenn weniger Windenergie benötigt wird, müsste der Betreiber auch hinnehmen, dass weniger Strom abgenommen wird als er liefern könnte.
Die Biogasanlagen schließlich müssten so gestaltet werden, dass sie Biogas bevorraten könnten (für mindestens 24 Stunden), um dann bei Anforderung den Strom ins Netz einspeisen zu können. Das macht die Anlagen teurer, weil sie einen größeren Gasspeicher und u. U. stärkere oder mehrere Generatoren brauchen.

Anstatt, dass Politiker den Ausbau vernünftig planen - oder es zumindest versuchen -, erleben wir ein „Hauen und Stechen“. Flächenstaaten wie Bayern wollen an der hohen Einspeisevergütung für Photovoltaik festhalten, um Geld ins Land zu holen. Das EEG wurde aber nicht zur Finanzierung von Unternehmen und Kommunen geschaffen, sondern als Anreiz und Steuerungsinstrument für den Ausbau der regenerativen Energieerzeugung und das sollte so bleiben. Die Einspeisevergütungen sind also anzupassen. Ein weiteres Hickhack liefert die bayerische Staatsregierung gerade mit der Abstandsregelung für Windräder.

Zu 2.: Diesen Punkt möchten wir ans Ende stellen, weil er gerade die Menschen sehr beschäftigt und wir deshalb ausführlicher darauf eingehen möchten.

Zu 3.: Stichworte: Smartgrid und Smartmeter.
Hier besteht noch Klärungsbedarf. Auch hier sollten die Politiker das Interesse der Stromnutzer über das der Firmen, die nur etwas verkaufen möchten (z. B. den Smartmeter), stellen.

Zu 4.: Die einzige z. Z. aktuell umsetzbare Speichermöglichkeit ist das Pumpspeicherkraftwerk. Vor wenigen Monaten hat der bayerische Ministerpräsident Seehofer das geplante Projekt Pumpspeicherkraftwerk am Jochberg erst einmal zu Fall gebracht. Auch hier ist ihm offenbar ein kurzzeitiger Erfolg bei der Kommunalwahl im März 2014 wichtiger als das Gemeinwohl der Menschen in Südbayern, denn sonst hätte er die Diskussion darüber den Fachleuten und Bürgern überlassen.

Zu 5.: Als Ersatz, wenn die Sonne nicht scheint und/oder der Wind nicht weht, müssen (Ersatz-) Kraftwerke bereit stehen. Möglichst moderne Gaskraftwerke, aber wer soll für ein Kraftwerk, das selten Strom produziert, bezahlen? Letztendlich die Stromverbraucher! Also wäre es auch hier sinnvoll, erst einmal die Auswahl der Standorte den Fachleuten zu überlassen, anstatt dem bayerischen Ministerpräsidenten, dem seine Leute dann „nachquaken“ müssen. Wir empfehlen unserem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel dringend, auf seine Fachleute zu hören und nicht in den Chor der CSU mit einzustimmen. Während gerade dieser Artikel geschrieben wird, lehnt der bayerische Ministerpräsident inzwischen den Bau eines Gaskraftwerks bei Schweinfurt wieder ab. Wir halten solch ein Hin und Her für falsch, da u. E. nicht Politiker, sondern Fachleute die Standorte für neue Gaskraftwerk festlegen sollten. Zunächst sollten erst einmal vorhandene Kraftwerke als Reserven bereitgehalten werden und dann - soweit erforderlich - neue Kraftwerke sorgfältig geplant und gebaut werden.

Zu 6.: Es ist sinnvoll, Strom einzusparen, um die vorhandenen Ressourcen zu schonen und um die Schadstoffe aus der Stromerzeugung so gering wie möglich zu halten. Dennoch ist das Argument, man solle erst einmal Strom einsparen, kein stichhaltiges Argument gegen ein ungewünschtes, aber notwendiges Projekt „vor der Haustür“. Politiker sollten den Mut haben, das Projekt unter Berücksichtigung der berechtigten Sorgen der betroffenen Bürger durchzusetzen und ggf. erlittene Nachteile der Betroffenen kompensieren.

Zu 7.: Forschung ist notwendig und muss weiterhin vorangetrieben werden. Jedoch ist das Warten auf neue Forschungsergebnisse kein Grund, nicht jetzt schon zu handeln. Dabei können neue Erkenntnisse durchaus auch zur Änderung der Vorgehensweise bei der Energiewende führen.

Kommen wir nun zu Punkt 2:

Zu 2.: Es ist ein Unterschied, ob der Strom in großen Kraftwerken, die dort stehen, wo sie gebraucht werden, oder in vielen kleinen Kraftwerken, die da erstellt werden, wo jemand zufällig gerade eine Wiese oder ein Dach frei hat. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass zu viele Windräder die Landschaft verschandeln oder gar Bewohner der näheren Umgebung belästigen oder gar schädigen. Folglich soll ein großer Teil der Windräder als offshore Windparks auf der Nord- und Ostsee gebaut werden. Vorteil: Auf dem Meer ist es windiger als auf dem Land und die Anlagen sind weit weg. Nachteilig sind die höheren Baukosten. Geplant sind ungefähr 20 GW Leistung oder mehr - fast alles auf der Nordsee -, ungefähr die Leistung all unserer AKWs. Und wir brauchen dafür spezielle Leitungen. - In Deutschland muss das Stromnetz so umgebaut werden, dass es den erzeugten Strom überall einsammeln kann, insbesondere der zukünftige Strom von den Windparks auf der Nordsee muss abtransportiert werden und zwar in Richtung Süden, wo er nach der Abschaltung aller sechs AKWs im Süden der Republik fehlen wird.

Für die Planung des länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Netzausbaus bzw. Netzumbaus ist die Bundesnetzagentur /Link/, eine selbständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Bürger zuständig, ansonsten die einzelnen Bundesländer /Link/.

Die Bundesnetzagentur wurde vom Gesetzgeber im Juli 2013 beauftragt, für einen beschleunigten Ausbau des Netzes zu sorgen (Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)), auch Bayern hatte zugestimmt. Deshalb hat die Bundesnetzagentur 16 Vorhaben ausgewählt, die sie vorantreiben will, davon die folgenden vier Leitungen in den drei zentralen Transportkorridoren A, C und D von Nord- nach Süddeutschland und zwar in HGÜ-Technik:

  • Nr. 1 und 2: Emden-Borssum - Osterath // Osterath – Philippsburg (*) (Korridor A) 2 GW
  • Nr. 3: Brunsbüttel - Großgartach (Korridor C) 4(?) GW
  • Nr. 4: Wilster - Grafenrheinfeld (Korridor C)
  • Nr. 5: Lauchstädt - Meitingen (Korridor D) 2 GW

(*) Es ist geplant, einen Großteil der Gleichstromleitungen an bestehende Masten zu hängen, an denen schon Wechselstrom-Leitungen sind.

Quelle: netzausbau.de

Für die Leitung Nr. 5 wurde gerade vom Netzbetreiber Amprion der Streckenverlauf vorgestellt /Link1/. Es war vorauszusehen, dass einige Gemeinden in Bayern, an denen diese Leitung vorbeigeführt werden soll, gegen diese Leitung protestieren werden. Nach dem Sankt-Florians-Prinzip: Energiewende ja, aber nicht so und nicht hier.

Wir möchten auf einige Argumente gegen solche Leitungen eingehen:

Gesundheitsgefahren?
Magnetfeld: Der Strom in diesen Gleichstromleitungen erzeugt ein Magnetfeld in der gleichen Größenordnung wie bei Wechselstromleitungen. Aber das Magnetfeld wechselt nicht dauernd und ist damit ungefährlich. Schon bei kleinen Abständen von den Leitern, also schon unter den Drähten, dürfte das Feld kleiner sein als der Erdmagnetismus. Untersucht werden müssten evtl. die gesundheitlichen Auswirkungen bei Magnetfeldänderungen durch Schaltvorgänge. Aber auch in diesem Fall halten wir Abstände wie bei Wechselstromleitungen von 200 m für ausreichend.
Ionisierung von Feinstaub: Feinstaub kann an den Leitern elektrostatisch aufgeladen werden. Es wird befürchtet, dass sich solcher Feinstaub beim Einatmen hartnäckig in der Lunge festsetzt. Wir glauben aber, dass genügend Elektrizitätsträger in der Luft sind, so dass die Aufladung des Feinstaubes wieder verloren geht. Um aber sicher zu sein, wäre das u. E. noch zu untersuchen.
Sichergestellt sollte sein, dass der Sicherheitsabstand von der Leitung so groß ist, dass beim Fallen eines Mastes oder Reißen eines Leiters (z. B. bei Sturm) die elektrischen Spannungen und die damit verbundenen Ströme im Boden keine Menschen in Besiedlungsräumen beeinträchtigen können.
Zusammengefasst sind wir der Auffassung, dass von Gleichstromleitungen weniger Gefahren ausgehen als von Wechselstromleitungen.

Verschandlung der Landschaft:
Die Bürger wollten die Energiewende und weg von Kernkraft und auch von Kohle. Steinkohle, vornehmlich als Importkohle für die Steinkohlekraftwerke. Und im Falle der Braunkohle: Die damit verbundene Verschandlung der Landschaft ist u. E. zumindest zum Teil hinzunehmen. Menschen müssen im Bereich von riesigen, offenen Braunkohlegruben (Tagebau) und Kohlekraftwerken leben (z. B. westliches NRW und in Mitteldeutschland) und dort u. a. ihre Gesundheit aufgrund der Feinstäube opfern. Zum Teil müssen ganze, alte Ortschaften den Gruben weichen. Dagegen ist der Anblick von Windrädern und Leitungen relativ harmlos.
Erdkabel: Oft kommt der Vorschlag, die HGÜ-Leitung in die Erde zu verlegen. Das ist technisch machbar, aber ein Erdkabel (ohne die Konverter) ist mindestens dreimal so teuer wie das Aufstellen der Masten und das Verlegung der Stromleiter (d. h. wie eine Freileitung ohne die Konverter). Es ist schon ein Unterschied, ob z. B. die Gesamtkosten der Stromleitung Nr. 5 (also einschl. der beiden Konvertern) eine oder schätzungsweise zwei Milliarden Euro betragen; zahlen werden es letztendlich wir Stromkunden. Hinzu kommt, dass mit der Betriebssicherheit solcher Erdkabel keine so großen Erfahrungen vorliegen und die Leitungen schwieriger zu warten sind. Es sind beim Verlegen solcher Erdkabel größere Eingriffe in die Landschaft erforderlich als bei Freileitungen, auch wenn das später dann nicht mehr so auffällt. Deshalb wird man die Leitung nur dort als Erdkabel verlegen, wo es technisch geboten ist (bei dichter Besiedlung, in Flugschneisen, etc.) und nicht da, wo die Proteste am größten sind. - Der Netzbetreiber Amprion verweist darauf, dass es für das Verlegen der HGÜ in die Erde keine gesetzliche Grundlage gäbe. Das mag wie eine Ausrede klingen. Wenn aber Amprion ohne gesetzliche und technische Grundlage die HGÜ in die Erde verlegen würde, würde niemand dafür die Mehrkosten und Haftung übernehmen wollen.

Dezentrale Stromversorgung:
Sehr häufig kommt das Argument - gerade in kleineren Gemeinden: Wir wollen ein dezentrales Stromnetz und/oder wir wollen den regenerativen Strom vor Ort erzeugen. Wir wollen eine Energiewende, wo nicht mehr die großen Konzerne das Sagen haben, sondern unsere Kommune und damit wir Bürger. Deshalb brauchen wir keine HGÜs. Je nach Stimmungslage sollen dann ein Windrad, eine Biogasanlage und/oder ein Blockheizkraftwerk gebaut werden und dazu natürlich Photovoltaikanlagen. Oder, wenn sich die Bürger nicht einigen können, heißt es einfach, die jetzige Überlandleitung ist ausreichend und wir bekommen Ökostrom von einem Wasserkraftwerk. Diese Denkweise geht völlig an der Realität vorbei.

An anderer Stelle haben wir uns mit der Erzeugung von regenerativer elektrischer Energie auseinandergesetzt. Hier nur so viel dazu:

Jeder Erzeuger von regenerativem Strom will jederzeit allen von ihm erzeugten Strom ins Netz einspeisen, um auf seine Kosten zu kommen. Laut dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) hat er auch das Recht dazu. Es wird daher u. E. selten die Situation eintreten, dass eine (kleinere) Kommune stets genau den Strom verbraucht, der in ihrem Bereich erzeugt wird. Also muss über die Überlandleitung fast immer Strom zu der Kommune hin oder von ihr wegtransportiert werden. In der (kleinen) Nachbarkommune herrscht eine ähnliche Situation, auch hier muss Strom hin oder her transportiert werden. Also muss das Netz schon den Strom für zwei Kommunen ausgleichen (ob zu viel oder zu wenig Strom ist dabei egal). Wenn man davon ausgeht, dass der Wind in einer ganzen Region zu schwach oder zu stark weht und überall Windräder stehen, muss schon mehr Strom über eine stärkere Leitung von weiter hergeholt oder wegtransportiert werden. Im Mittel mag sich das rein rechnerisch aufheben, so dass es so aussieht, als habe die Kommune allen benötigten Strom selbst erzeugt. Es hätte aber nicht funktioniert, wenn das Netz nicht für den Stromausgleich gesorgt hätte. Je nachdem wie groß das Gebiet ist, wo eine Windflaute ist oder starker Wind weht, kann schnell das vorhandene Netz überlastet werden. Bisher haben Fachleute nur wenig Erfahrung mit einem Stromnetz sammeln können, in dem sich auch der eingespeiste Strom ungeregelt ändert. Bisher kommt nämlich ein großer Teil des Stromes immer noch aus Kohle-, Gas- und Atomkraftwerken, die nach Strombedarf gefahren werden.

Hinzu kommt, dass Großstädte fast nie die Möglichkeit haben, regenerativen Strom in ausreichender Menge selbst zu erzeugen. Also muss der Strom über eine Hochspannungsleitung herangeführt oder ein Kraftwerk mit einem fossilen Energieträger betrieben werden. Beispielsweise gehen wir für eine Metropolregion wie Nürnberg von einer Leistung von ungefähr 1 GW aus, die jederzeit bereitstehen muss.

Insgesamt gesehen: Das Netz muss in Zukunft wesentlich mehr elektrische Energie hin und her transportieren können als bisher, es muss deshalb wesentlich flexibler werden als bisher. Auch für die kleinen Kommunen kann nur so die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie gewährleistet werden.

Die vier geplanten HGÜ-Leitungen sind nicht dazu gedacht, Strom in den Kommunen, die an ihrem Weg liegen, abzugeben oder von ihnen aufzunehmen. Nicht einmal eine Großstadt wie Nürnberg wird unmittelbar von diesen Leitungen profitieren, obwohl die HGÜ Nr. 5 in der Nähe von Nürnberg vorbei geführt werden soll. D. h. in Nordbayern haben die Menschen nur die Sicht auf 70 m hohe „hässliche Masten“ und keinen erkennbaren Vorteil. Diesen haben Städte wie Augsburg und München in Südbayern, die direkt vom Strom profitieren. Insgesamt gesehen, sind die Leitungen aber auch für die Bewohner in Nordbayern wichtig: Bricht nämlich das Netz in Südbayern zusammen, wird sich dieser Zusammenbruch bis in den Norden fortpflanzen. „Wir sitzen alle in einem Boot“ und wenn dieses vorne ein Leck hat, geht das ganze Boot unter. Zur Solidarität würde aber auch gehören, dass die Bewohner in Südbayern dazu mit beitragen würden, dass diese Leitungen möglichst klein sein können, indem sie sich nicht gegen notwendige Pumpspeicherkraftwerke wehren würden. Je mehr (Öko-)Strom, der vor Ort erzeugt wird und dann gespeichert werden kann, bis er vor Ort wieder verbraucht werden kann, umso weniger Leitungen brauchen wir. Es ist durchaus denkbar, dass in Zukunft einige Leitungen wieder überflüssig werden und zurückgebaut werden könnten, wenn es gelingen würde, den Strom in ausreichendem Maße preisgünstig vor Ort zu speichern. Im Moment geht aber kein Weg an einem Netzausbau vorbei: In acht Jahren (Ende 2022) soll das letzte AKW vom Netz gehen.

Informationspolitik:
Einige Menschen protestieren nach dem Motto, nur nicht bei mir. Sehr viele Menschen jedoch wollen aber erst einmal über eine Maßnahme umfassend informiert werden. Leider ist die Informationspolitik des Staates und der Firmen nicht sehr glücklich. Von der Bundesnetzagentur hätten wir uns wesentlich bessere technische Angaben über die HGÜ gewünscht. Z. B.: Warum müssen die Masten so hoch sein? Kann man diese nicht enger stellen, damit der Durchhang nicht so groß ist? Woher kommt der Strom für die Leitung Nr. 5? - Wir gehen davon aus, dass der Strom, der in diese Leitung eingespeist werden soll, vorerst aus den Braunkohlerevieren Mitteldeutschlands kommen wird. Das würden wir dann als Übergangslösung für zumutbar halten, wenn später, nach Fertigstellung der Windparks in der Nord- und Ostsee, der Strom von dort herangeführt wird.

Insgesamt erwarten wir von den Politikern, dass sie keinen Zickzackkurs mehr wie bisher fahren, sondern den Firmen Planungssicherheit geben. Jeder verständige Bürger sollte bei Projekten die erforderlichen Informationen bekommen, um abwägen zu können, ob eine Maßnahme technisch erforderlich ist oder nicht oder ob sich Politiker nur „ein Denkmal setzen“ möchten, von bestimmten Industriezweigen „geködert“ worden sind oder nur der Gewinn von Firmen gesichert werden soll. In diesem Fall wird gern als Grund „der Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen“ vorgeschoben.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien ein sehr schwieriges und komplexes Thema ist. Einerseits ist diese Umstellung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um die Umweltschädigungen der herkömmlichen Energieerzeugungen künftig zu vermeiden. Jedoch ist eine umfangreichere und vor allem effizientere Planung dieser Umstellung erforderlich, sodass die Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energien auch dem Verbrauch angepasst wird.
25.02.2014 (Letzte Änderung am 02.03.2014) gmr

 

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