Schwachstellen in der Justiz - gezeigt am Fall Peggy

Allgemein

Kompakt:

  • Kriminalbeamte und Staatsanwälte dürfen nicht deshalb in Misskredit geraten, weil sie trotz aller Anstrengungen auch einmal erfolglos bleiben. Vorgesetzte und Öffentlichkeit (z. B. Presse) müssen unterscheiden zwischen Beamten, die trotz aller Bemühungen - wie im Fall Peggy - erfolglos bleiben und solchen, die schlampig, destruktiv oder gar kriminell arbeiten.
  • Im Fall Peggy haben Kriminalbeamte, Staatsanwalt und Richter bestehende Gesetze umgangen, nachdem sie zunächst erfolglos waren.
  • Von allen Verhören und Gerichtsverhandlungen sollten Wortprotokolle erstellt werden.
  • Das Rechtsmittel Revision ist zu verbessern oder es muss das Rechtsmittel Berufung auch bei Strafverfahren möglich sein.
  • Wir halten es für einen Skandal, dass mit der Revision nicht grundsätzlich Urteile komplett überprüft werden können, wenn bei der Gerichtsverhandlung oder bereits im Vorfeld Gesetze verletzt worden sind.
  • Auch am Fall Peggy wird deutlich, dass dafür zu sorgen ist, dass Sachverständige ordentlich zu arbeiten haben.
  • Es wäre schlimm, wenn in der Rechtspflege erst (allein) auf Druck der Öffentlichkeit korrekt gearbeitet würde.

Am 09. Mai 2001 verschwand Peggy. Das neunjährige Mädchen aus Lichtenberg kam auf dem Heimweg von der Schule nicht mehr zu Hause an. Seither fehlt von Peggy jede Spur. Die Ermittler blieben trotz intensiver Suche und einem hohen Fahndungsaufwand - sogar im Ausland - ohne Erfolg. In Verdacht geriet dabei auch Ulvi, damals 23 Jahre alt, der - aufgrund einer Hirnhautentzündung in seiner Kindheit - geistig behindert ist und schon vorher durch sexuelle Belästigungen von Kindern aufgefallen war.

Der Druck der Öffentlichkeit auf die Kriminalbeamten war dabei sehr hoch. Der resultierende Polizei- und Justizskandal besteht u. E. darin, dass Ulvi von den Ermittlern - unter Missachtung der Gesetze - zu einem Mordgeständnis gebracht worden war und dass ihn das Landgericht in Hof dann 2004 nur auf Grund dieses Geständnisses zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Indizienbeweise gibt es bis heute keine. Auch die Revision war erfolglos.

Viele Menschen - Öffentlichkeit - setzten sich - ähnlich wie beim Fall Mollath - für ein Wiederaufnahmeverfahren ein, weil sie von Ulvis Unschuld überzeugt sind.

Der Richter E. des Landgerichts Bayreuth kam bei der Beweisaufnahme im Wiederaufnahmeverfahren zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Sachbeweise gegen Ulvi gibt und erhebliche Zweifel bestehen, dass der in Ulvis Geständnis (das er damals vor Gericht wiederrufen hatte) geschilderte Tathergang überhaupt möglich war. Heute wurde Ulvi freigesprochen.

Für Einzelheiten zum Fall Peggy verweisen wir auf die Literatur (z. B. /Link1/, /Link2/). Uns geht es hier nur darum, an solch einem weiteren Fall aufzuzeigen, wo politischer Handlungsbedarf besteht.

Auch dieser Fall zeigt wieder einmal, dass Verhöre zwar auch „intensiv“ geführt werden können, aber dass sich der Gesetzgeber und die ausführende Gewalt (Regierung, Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei) dafür einsetzen müssten,

  • dass Verhöre immer protokolliert werden müssen (Tonträgeraufnahmen),
  • dass jeder, der einer Tat beschuldigt wird, sofort einen Anwalt/Rechtsbeistand zur Seite gestellt bekommt, der sich für seinen Mandanten auch wirklich einsetzt und
  • dass in keinem Fall dem mutmaßlichen Täter eine Geschichte untergeschoben werden darf, die sich die Ermittler vorher zu Recht gelegt haben, oder dass mutmaßliche Täter nicht deshalb eine Geschichte erfinden, um endlich ihre Ruhe zu haben (z. B. wie im Fall Rudolf Rupp /Link/).

Strafrichter sollten im Rahmen des Gerichtsverfahrens verpflichtet sein, zu überprüfen, ob diese Rechte gewahrt wurden.
Die Revisionsrichter sollten zumindest verpflichtet werden, Urteile genauer zu lesen und auf ihre innere Logik hin zu überprüfen. So hätten sie beispielsweise feststellen können, dass es im Fall Ulvi überhaupt keine und im Fall Mollath - bzgl. der zerstochenen Reifen - keine ausreichenden Sachbeweise gab.
Weiterhin sollten BGH-Richter das Recht haben, auch die Akten, die ihnen zugestellt werden, berücksichtigen zu dürfen. Soviel Freiheit sollten sie haben! Im Regelfall überprüfen die BGH-Richter im Rahmen der Revision Urteile nur noch auf formale Rechtsfehler hin und zwar nur in den Punkten, die der Beschwerdeführer angefochten hat. Die Vorstellung in der Justiz, dass man rechtliche Fragen komplett von Fragen zum Tathergang bzw. der Sachlage trennen kann, halten wir für eine unheilvolle Rechtsfiktion, von der sich die Juristen endlich trennen müssten. Wir nehmen an, dass die Richter der Landgerichte zumindest die Zeugenaussagen wörtlich protokollieren müssten, wenn bei Strafverfahren das Rechtsmittel der Berufung möglich wäre. Und vielleicht würde mancher Richter auch gewissenhafter arbeiten, wenn er eine tatsächliche Überprüfung seiner Urteile befürchten muss.

Der Umgang mit Sachverständigen - wir können es nur gebetsmühlenartig wiederholen - muss neu überdacht und geregelt werden. Im Fall Ulvi und wie auch im Fall Mollath hat derselbe psychiatrische Sachverständige u. E. jeweils das vom Gericht gewünschte, aber unkorrekt erstellte Gutachten geliefert (/Link1/, /Link2/, Suchwort: Kröber ). Es ist offenbar ein allgemeines Problem in der Justiz, dass Sachverständige, auch Sachverständige mit großem Renommee, oft das vom Gericht erwünschte Gutachten anstatt ein korrektes Gutachten liefern. Offenbar denken solche Sachverständige oft nur ökonomisch und leider dann zu Lasten einer redlichen Arbeit.
14.05.2014 mr

 
 

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Interview der Woche

im Deutschlandfunk (Dlf) mit
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch
/Link/

 

Anne Brorhilker,

ehemalige Oberstaatsanwältin, schätzt, dass Deutschland wegen Steuerhinterziehung rund 100 Milliarden Euro pro Jahr entgehen. Der Finanzdienstleistungssektor scheint einen so gewaltigen Einfluss zu haben, dass die staatliche Aufsicht u. E. Aufklärung von Steuerhinterziehung großer Summen behindert.

Deutschlandfunk: „Interview der Woche“ Sonntag, 22.03.26 ab 11:05 Uhr /Link/

 

Umsetzen der Istanbul-Konvention - Jetzt!

In der Istanbul-Konvention verpflichten sich Staaten, geschlechtsspezifische Gewalt. die sich gegen Mädchen und Frauen richtet, zu bekämpfen und zu ahnden. Wie viel Gewalt und wie viele Femizide an Mädchen und Frauen müssen noch in Deutschland geschehen, bis auch unsere Regierung die Istanbul-Konvention endlich umsetzt?

 

Das war kein Aprilscherz,

als am 1. April 2025 fünf bewaffnete Polizisten das Haus der Familie des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden in Menden (Sauerland, NRW) durchsuchten.
Der rechtswidrige [Durchsuchungs-]Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg.“ „Die Direktorin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz.“ (CDU) /Link/.
Ausschüsse dazu im Landtag NRW /Link/

Eine weitere rechtswidrige Hausdurchsuchung? /Link/ Ja, es war so! /Link/

/Link/

 

75 Jahre Grundgesetz

„Am 23. Mai 1949 [fand] in der Aula der Pädagogischen Akademie [in Bonn] in feierlichem Rahmen die Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes statt.“ /Link/

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier /Link/

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnt

in einem Interview mit der SZ an, dass wenn „die Glaubwürdigkeit einer Regierung sinkt, hängt das auch damit zusammen, dass Entscheidungen nicht ausreichend kommuniziert oder akzeptiert worden sind oder von internem Streit, der nach außen dringt, überlagert werden.“
Zum Interview: /Link/, s. auch /Link/.

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Vor 175 Jahren trat die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. zusammen. Es war am 18.Mai 1848 in einer Zeit kriegerischer Auseinandersetzungen.

Zur Rede des Bundespräsidenten: /Link/

 

Missstände bei der Polizei und Justiz

Justizwillkür wie z. B. der „Badewannenunfall“, das Ignorieren des BVerfG von Richtern des OLGs Naumburg, der Fall Mollath,
sowie Fehlverhalten von Polizeibeamten.

 

Endlich existiert ein Whistleblowergesetz, es scheint uns aber nicht optimal zu sein.

 

Waffen - werden keinen Frieden schaffen!

Keine Waffen und keinen Technologietransfer in die Türkei! /Link/!
Keine Panzer an Saudi-Arabien /Link/!
Keine Lieferungen von Kriegsgerät in Krisengebiete /Link/!

 

Auch wir, SPD Eulen, haben bereits seit 2010 mehrfach kritisiert:
Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist illegal.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2020 /Link/

Europaflagge

 

Stau-Stau-Stau-Stau-Stau

Von Nord nach Süd
von Ost nach West
und umgekehrt.
Ganz Deutschland
steht im Stau!

/Link/

Dadurch werden
Kräfte gebunden,
Zeit vergeudet,
die Gesundheit gefährdet.

 

Gesundheits- und umweltschädlich

Abgase, Rauch und Gülle

 

Steuersenkung?

Nein!

Steuerreform unseres sehr komplizierten Steuersystems?
Ja!!

 

Zu früheren Blöcken

hier

 

Mit der SPD auf Tour

„Gemeinsam Mee(h)r erleben“

Jahresprogramm
für 2025 / 26

 

Motto für 2026

Hoffnung verbreiten, Solidarität leben

zu den früheren Mottos

 

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