SPD-Gesetzes-Vorstoß gegen fristlose Entlassung wegen Bagatellvergehen

Arbeit & Wirtschaft

(Mit einem Nachtrag vom 10.02.2010)

Mehrfach haben wir SPD-Eulen kritisiert, dass Arbeiter und Angestellte wegen Bagatellvergehen fristlos entlassen werden können, aber Angestellte an Firmenspitzen leichtfertig, wenn nicht gar grob fahrlässig, Milliarden „in den Sand setzen“ dürfen und dafür noch Boni kassieren. („Zweierlei Maß“)

Wie die arbeitspolitische Sprecherin unserer SPD, Anette Kramme, der «Neuen Osnabrücker Zeitung» sagte, will die SPD „im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der Arbeitnehmer vor Kündigungen wegen Bagatelldelikten schützen soll.“ In solchen Fällen sollte zuerst eine Abmahnung erfolgen.

Wir begrüßen diesen Gesetzes-Vorstoß unserer SPD sehr!

Das Gegenargument der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt: „Es gibt keine Bagatellen“ wäre dann richtig, wenn ein Mitarbeiter den Arbeitgeber oder seine Kollegen direkt beklaut. Die Fälle jedoch, die in der Öffentlichkeit u. E. zu Recht für Empörung sorgten, lagen alle im Grenzbereich, d. h. den betreffenden Mitarbeitern musste keineswegs klar sein: `Hier handele ich falsch´.

Auch die Argumente: „Das bestehende Recht ist völlig hinreichend“ (BDA -Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner) und man solle nicht für jeden Einzelfall ein Gesetz machen (so ein CDU-ler), wären nur dann richtig, wenn das bestehende Recht u. E. nicht von gewissenlosen Arbeitgebern, die unliebsame Mitarbeiter billig loswerden wollen, und engstirnig handelnden Gerichten missbraucht worden wäre.

Deshalb ist es begrüßenswert, hier ein Gesetz zu schaffen, um solch unsoziales Verhalten in Zukunft zu unterbinden. Selbst wenn in dem Gesetz die Festlegung einer Bagatellgrenze und die Abgrenzung zu kriminellem Handeln neue Probleme aufwerfen sollte: So wie es jetzt gehandhabt wird, kann es u. E. nicht bleiben. Die Arbeitsgerichte sollten sich schon mehr anstrengen, um für Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu sorgen.
Quellen: „Spiegel“ und „Focus
13.01.2010 gmr

Nachtrag vom 10.02.2010: s. Homepage von Anette Kramme

 
 

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