(Mit Nachträgen vom 17.09.2021 und 12.02.2022)
Juni(?) 2018 meldete eine Bank einen Verdacht von Geldwäsche in Millionenhöhe an die Financial Intelligence Unit (FUI) mit Sitz in Köln (NRW). Eine in Eigenverantwortlichkeit arbeitende Behörde, die Juni 2017 dem Bundesfinanzministerium zugeordnet wurde. Die FUI befand sich damals in einem desolaten Zustand und wurde und wird immer noch von Olaf Scholz zu einer funktionsfähigen Behörde umorganisiert.
Seit Februar 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die FUI, weil diese die Meldung nicht weitergeleitet haben soll.
Kurz vor der Bundestagswahl am 26.09.2021 durchsuchten Ermittler der Staatsanwaltschaft Osnabrück u. a. das Bundesfinanzministerium nach Kommunikation mit der FUI und die Staatsanwaltschaft gab dazu auch eine u. E. wenig sensible Pressemitteilung heraus /Link/.
Das Twittern von Textpassagen aus einem Gerichtsbeschluss war möglicherweise gesetzeswidrig, Wolfgang Schmidt (SPD) glaubte offenbar, so einen politischen Rufmord verhindern zu können /Link1/, /Link2/, /Link3/.
Die Ereignisse dieser Woche bestätigen den Verdacht: Die politischen Gegner von Olaf Scholz (SPD), allen voran Herr Laschet (CDU), vergaßen offensichtlich den Grundsatz der Unschuldsvermutung und den des Persönlichkeitsschutzes von Beschuldigten in einem laufenden Justizverfahren und verbreiteten große (geheuchelte?) Empörung - auch in Medien - dabei hatte Olaf Scholz die Situation in seinen Auftritten erklärt.
Olaf Scholz vermeidet es, seine politischen Gegner zu diskreditieren. Er ist als Bundesfinanzminister immer noch voll ausgelastet, die u. E. schwerwiegenden Mängel und damit schlimmen Hinterlassenschaften der Herren Dr. Schäuble (CDU) und Dr. Söder (CSU) zu bereinigen und Olaf Scholz ist der Einzige, der als Bundeskanzlerkandidat ein umfassendes und gutes Programm hat, Deutschland zu führen.
Wir meinen, dass seine vorausschauende Sozialpolitik und die vorgeschlagenen Maßnahmen für Energie- und Klimapolitik überzeugen. Die will er seinen Wählern vermitteln und er will sich nicht an dem Gezänk der anderen beteiligen, das kaum zu etwas führt.
Außerdem finden wir es richtig, dass er im Unterschied zur CDU/CSU und anderer von sehr Reichen mehr Steuer verlangen will, anstatt von den nicht so Reichen. Denn nur so können die Aufgaben auf vielen Gebieten, die unser Staat hat, bezahlbar werden.
Wir - SPD Eulen und unsere Fans - sind voll und ganz für Olaf Scholz als zukünftigen Kanzler für Deutschland. Ihr lieben Bürger, liebe Leser, liebe Freunde, geht bitte zur Wahl.
15.09.2021 Ihre/Eure SPD Eulen
Nachtrag vom 17.09.2021
Ungereimtheiten verschiedenster Art /Link1/, /Link2/ sprechen u. E. dafür, dass es sich bei dem Einsatz der Osnabrücker Staatsanwaltschaft im Bundesfinanzministerium um Wahlkampfhilfe für Herrn Laschet (CDU) gegen Olaf Scholz (SPD) handelte. Der leitende Oberstaatsanwalt ist ein politisch aktiver CDU-ler. Er ist ehrgeizig und schon früher wegen Kompetenzüberschreitung aufgefallen /Link/. Hoffentlich wird er begründen müssen, dass sein Vorgehen verhältnis- und rechtmäßig war.
Herr Laschet griff beim zweiten TV-Triell /Link/ Olaf Scholz in aggressiver Weise an. Falsch ist die Behauptung des Herrn Laschet, dass sich die Durchsuchung gegen das Bundesfinanzministerium gerichtet habe, vielmehr wurden Beweismittel in einem Verfahren gegen Beschäftigte der Financial Intelligence Unit (FIU), Köln (NRW), gesucht /Link1/, /Link2/.
17.09.2021 r
Nachtrag vom 12.02.2022
Das Landgericht (LG) in Osnabrück hat am 10.02.2022 den Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Osnabrück, das Bundesjustizministerium zu durchsuchen, aufgehoben, weil der Beschluss unnötig, unangemessen und unverhältnismäßig war. „Werde ungeachtet dessen gleichwohl eine Durchsuchung angeordnet und das BMJV dem Verdacht ausgesetzt, sich nicht rechtstreu zu verhalten, sei dies geeignet, dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen“ /Link/.
Die Begründung des LGs träfe u. E. im Wesentlichen auch für das Bundesfinanzministerium zu, nur hatte dieses bisher keinen Antrag auf Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses gestellt.
Obwohl in dieser Sache das LG letztendlich die Rechtstaatlichkeit wieder hergestellt hat, ist es - nach Meinung Vieler - ein Justizskandal, dass die CDU im Bundeswahlkampf die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Osnabrück benutzen konnte, um Olaf Scholz (SPD) und Christine Lambrecht (SPD) zu diskreditieren /Link1/, /Link2/. Diese unlautere Wahlhilfe für die CDU sollte noch persönliche Konsequenzen für den Staatsanwalt und die Richterin am Amtsgericht haben; das ist nicht nur unsere Ansicht /Link1/, /Link2/
12.02.2022 r
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