Wege in die Zukunft (Teil 2b)

Bundespolitik

Digitalzeitalter (Forts.)

 

Kompakt:

  • Von Online-Banking mittels mTAN wird abgeraten.
  • Cybermobbing ist konsequent nachzugehen.
  • Mit Bewertungen im Netz wird auch Missbrauch getrieben, der bekämpft werden müsste.
  • Unseriöse Geschäfte im Internet stellen u. E. Betrug dar und sollten strafrechtlich verfolgt werden.
  • Das Fotografieren oder Kopieren fremder Ausweise sollte verboten werden. Identitätsdiebstahl ist strafrechtlich zu verfolgen.
  • Nachgeahmte oder Internetseiten mit irreführendem Namen sollten unzulässig sein.
  • Die Justiz muss Straftaten im Netz stärker aufklären und ahnden.
  • Whistleblower sind zu schützen.
  • Der Entzug der Gemeinnützigkeit von Vereinen - nur weil sie politisch unerwünscht sind - sollte nicht möglich sein.

 

Online-Banking mit Smartphone
Es wird dringend davon abgeraten, Online-Banking mittels mTAN auf Smartphones durchzuführen, weil dieses Verfahren zu unsicher ist /Link/.

Cybermobbing
Cybermobbing beschreibt das absichtliche Bedrohen, Belästigen oder Beleidigen einer Person über das Internet. Meist agieren die Täter anonym, sodass die Opfer nicht nachvollziehen können, von wem sie belästigt werden“ /Link/. Cybermobbing kann gerade für Jugendliche so zerstörerisch sein, dass es sogar bis zum Selbstmord führen kann. Bei ersten Anzeichen von Cybermobbing muss dem daher von Eltern und Erziehern entschieden nachgegangen werden. Nicht der Gemobbte, sondern der Mobbende ist in letzter Konsequenz z. B. von der Schule zu weisen oder aus dem Elternhaus zu nehmen, wenn die Eltern dem keinen Einhalt bieten oder bieten können. Für Weiteres wird auf Infos im Netz verwiesen, z. B. auf folgenden /Link/. In der Literatur findet man auch Informatives zu diesem Thema.

Bewertungen im Netz
Es gibt viele Internetseiten, auf denen Waren, Geschäftsleute und Dienstleistungen (z. B. Gaststätten / Hotels, Ärzte, Reisen) bewertet werden können. Leider gibt es hierbei aber auch viel Missbrauch. Es wäre sicher übertrieben, deshalb solche Bewertungsmöglichkeiten zu verbieten. Da u. E. jedoch die Rechtsprechung hier ähnlich - wie im Fall Künast beschrieben - fehlerhaft ist, sollten auch hier klare Regeln bestehen. So stellte jemand z. B. eine schlechte, objektiv falsche Bewertung ein, weil sich der Betreffende über einen Arzt geärgert hatte. Jemand anders verlangt von Gaststätten „Lösegeld“, sonst würde er auf verschiedenen Internetseiten eine schlechte Bewertung über sie einstellen. Das ist u. E. Erpressung, dem auf Antrag ein Gericht nachzugehen hätte Link/.
Oder, ein Händler kauft gute Bewertungen bei darauf spezialisierten Internetfirmen ein oder schreibt sich selbst eine gute Bewertung, die eine andere Person dann einstellt. Gesetzliche Vorgaben könnten sein: Bewertungen über ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Person dürfen erst dann veröffentlicht werden, wenn genügend Bewertungen, z. B. 10 Stück, in einem Jahr vorliegen. Der Bewertete muss evtl. die Möglichkeit einer Gegendarstellung in der betreffenden Seite haben, ohne dass der Seitenbetreiber seine Macht ausnutzen darf, den Betroffenen zu mobben (z. B. mit Aufkündigen der Geschäftsbeziehungen). Selbstverständlich ist, dass der Seitenbetreiber sich vor maschinellen Bewertungen schützen können muss. Evtl. müssen alle Bewertungen in einem nicht öffentlichen Pool gesammelt werden, um „schwarze Schafe“ herauszufiltern. Bewertungen spielen eine wichtige Rolle bei Entscheidungen von Kunden, deshalb sollten Politiker das Bewertungssystem besser regeln, zumal manche Seitenbetreiber kein Interesse daran haben, da genauer hinzusehen.

Verbot unseriöser Geschäfte
Der Abschluss eines Geschäftes im Internet sollte auch für den unbedarften Nutzer eindeutig sein, wie das bei seriösen Internetanbietern auch der Fall ist. Alles andere ist als Betrug oder Betrugsversuch zu werten und zu bestrafen.

Banken sollten verpflichtet werden, die Identität Ihrer Kunden zweifelsfrei festzustellen (sollte auch für alle Internet-Geschäfte und -Dienstleistungen gelten). Personalausweis über Internet allein sollte nicht ausreichend sein, weil dadurch Tür und Tor für Betrügereien geöffnet werden. Identitätsdiebstahl /Link/ und auch der Versuch sollten strafbar sein. Wir fordern, dass jeder, der das Erstellen einer Fotokopie oder einer Fotografie eines Personalausweises oder anderer Ausweise auch über das Internet fordert oder nutzt, bestraft wird. Alle, die durch den Missbrauch der Ausweiskopie einen Nutzen haben, haften gemeinsam für Schäden, die dem Ausweisinhaber entstanden sind. Diese Regelung sollte ab sofort solange gelten, bis eine gute Gesetzgebung dazu gefunden ist.

Falsche Internetauftritte, allgemeine Kriminalität im Netz
Das Anbieten einer gefälschten bzw. nachgeahmten Seite (im In- oder Ausland) ist mit Freiheitsstrafe zu ahnden.
Im Teil 2a fordern wir bereits, dass Namen von Internetseiten, die abgemeldet wurden, mindestens für drei Jahre gesperrt werden müssen. Bei irreführenden Namen für Internetseiten sollte die Löschung oder Umbenennung auf Antrag kurzfristig möglich sein. Während eines Rechtstreits darüber sollte die betreffende Internetseite auch von Gericht stillgelegt werden können. Z. B. darf eine Seite „fdp-xxxx“ nur für die Partei FDP genutzt werden und nicht zum Verkauf von gefälschten Markenartikeln /Link/. Es liegt schon Jahre zurück, da wurde die Internetseite einer Schule in Mittelfranken ab- oder umgemeldet, der (bisherige) Name wurde dann von Südamerika aus für irreführende Zwecke benutzt, bis diesem Einhalt geboten werden konnte.
Überhaupt könnte man über die Pflicht, Klarnamen auch für E-Mail-Adressen zu verwenden, nachdenken. Vielleicht hätte das eine abschreckende Wirkung auf einige, sich im Netz zu äußern oder ein weniger rüder sogar höflicher Umgangston miteinander würde dadurch gefördert.

Es wäre u. E. fatal, wenn die Polizei im Internet Straftaten aufklärt und dann Staatsanwaltschaften oder Gerichte diese nicht oder nur widerwillig und ungenügend verfolgen. In der Rechtsprechung muss daher diesbezüglich ein Umdenken stattfinden. Straftaten im Internet werden im Allgemeinen mit hoher krimineller Energie durchgeführt. Hierbei sind alle Vorgänge im Internet als Straftat zu werten, die darauf gerichtet sind, ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen diesem ein (finanzieller) Verlust oder Nachteil entsteht. Darunter fallen Abofallen, Einkäufe bei unseriösen Onlinehändlern und Vertragsabschlüsse durch unbefugte Dritte, die fremde Nutzerdaten einsetzen. Sie sind mit schwerem Raub und vorsätzlicher Körperverletzung vergleichbar und sollten mit hohem Einsatz aufgeklärt und mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden. Es versteht sich von selbst, dass alle so erworbenen Gewinne eingezogen werden und die Geschädigten von den Straftätern - soweit wie möglich - entschädigt werden. Das Internet ist leider auch ein Tummelplatz für Kriminelle aller Art geworden. Dies muss der Staat eindämmen, da die Menschen immer mehr ihre Dinge über das Internet regeln sollen und auch wollen. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie nützlich es sein könnte, wenn möglichst viele Arbeitsleistungen, Dienstleistungen und Einkäufe über das Internet geregelt werden könnten. Das geht aber nur, wenn das Netz besser ausgebaut wird und Kriminelle im Netz „in Schach gehalten“ werden.

Die Widerspruchsfrist von 14 Tagen für Geschäfte im Internet sollte nicht vertraglich ausgeschlossen werden können und sollte erst ab erbrachter Leistung beginnen. Wurde begonnen, die Leistung zu erbringen, steht dem Leistungserbringer für diesen Zeitraum ein angemessenes Entgelt zu. Bei einem Download kann der Leistungserbringer für diesen Fall eine schriftliche Erklärung verlangen, dass das Download gelöscht und nicht weitergegeben wurde.

Wir hoffen, dass allgemein akzeptiert ist, dass das Postgeheimnis auch für E-Mails gilt.

Entzug der Gemeinnützigkeit für politisch unerwünschte Vereine sollte nicht möglich sein, so lange Vereine auf die Einhaltung der Gesetze achten und ohne finanziellen Gewinn arbeiten. Tolerierte Gesetzesverstöße („ziviler Ungehorsam“) könnten aufgelistet werden (z. B. Waldbesetzungen, Beobachten bzw. Recherchieren von Gesetzesverstößen durch Firmen, wie Missachten von Hygienevorschriften bei Lebensmitteln, Tierquälerei von „Nutztieren“, Korruption). Wir haben den Verdacht, dass insbesondere die Unions-Parteien den Entzug der Gemeinnützigkeit nutzen wollen, ihnen missliebige Vereine „klein zu halten“.

Schutz von Whistleblowern - Seit Jahren fordern auch wir das bereits.
Nutzt auf unserer Homepage „Suchen“: Whistleblower.

Urheberrechtschutz von 70 und mehr Jahren /Link/ ist u. E. erheblich zu lang, bei Patenten hingegen sind es im Allgemeinen nur 20 Jahre /Link/.
22.03.2020 r

 

Anfang / Homepage

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 003036498 -