Das Prinzip unseres Rentensystems: Eine große Anzahl von Personen zahlt bis zum gesetzlich festgesetzten Renteneintrittsalter Geld in die gesetzliche Rentenversicherung /Link/ ein und erhält dafür als Gutschrift jedes Jahr sogenannte Entgeltpunkte (maximal 2 Entgeltpunkte oder Bruchteile der Entgeltpunkte). Im Folgenden nennen wir Entgeltpunkte nur noch Punkte.
Ab dem Renteneintrittsalter bis zum Tod erhalten dann die Personen, die eine Punktegutschrift haben, eine von der Punktezahl abhängige Altersrente (im Folgenden kurz „Rente“ genannt).
Zur Auszahlung der Rente wird das Geld verwendet, das jüngere Beitragszahler zum selben Zeitpunkt in die Rentenversicherung einzahlen. Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung wird im Idealfall von der Rentenversicherung kein Geld angespart oder ausgeliehen, sondern nur das eingezahlte Geld der Jüngeren an die Älteren weitergereicht.
Die einzuzahlende Summe für einen Punkt und die Rentenzahlung für einen solchen Punkt werden jedes Jahr neu festgelegt. Dadurch bleibt der Wert eines Punktes (im Prinzip) auch bei Geldentwertungen erhalten, das ist ein großer Vorteil gegenüber Lebensversicherungen und Sparkonten.
Die Aufgabe der für die Rentenzahlung verantwortlichen Politiker besteht darin, die Parameter so festzulegen, dass die Rentenzahlung reibungslos verläuft, und die Rentenversicherung vor sachfremden Aufgaben geschützt wird oder wenn die Regierung ihr sachfremde Aufgaben übertragen will, der Staat - also wir alle - dafür die zusätzlichen Kosten übernimmt.
Die für jedes Jahr neu festzulegenden, freien Parameter sind:
- Alter (AR), ab dem die Rente ausgezahlt wird
- Höhe (RZ) der Rente pro Punkt in Euro
- Kosten für einen Punkt (PZ), den die Erwerbstätigen bezahlen müssen.
Wie erfolgt die Festlegung der Parameter bzw. sollte sie u. E. erfolgen?
Das Renteneintrittsalter (AR) wird z. Z. schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre erhöht. Für Personen, die in der Zeit von März 2025 bis Februar 2026 in Rente gehen, beträgt das Renteneintrittsalter 66 Jahre + 2 Monate. Ab dem 1. Januar 2031 werden 67 Jahre - als vorläufiger Endstand - erreicht sein. Wir halten eine solche Maßnahme für richtig, weil die Lebenserwartung in Deutschland wesentlich gestiegen ist; beispielsweise von 65,7 Jahren im Jahr 1960 auf 79,7 Jahren im Jahr 2024, d. h. der Anstieg beträgt 14 Jahre. Auch wir sind der Auffassung, dass das Renteneintrittsalter langsam weiter erhöht werden müsste, aber nur, wenn die Lebenserwartung weiter ansteigt.
Unserer Meinung nach sollte sich der Gesetzgeber aber dabei nur an der aktuellen Sterbetafel /Link/ ausrichten und nicht an der sich ändernden Bevölkerungsstruktur /Link/. Allein aus der Sterbetafel kann u. E. entnommen werden, wie hoch die jeweilige Lebenserwartung ist, definiert als das Alter, bei dem die Hälfte der Menschen bereits gestorben ist.
Wir meinen, dass Personen, die 45 Jahre lang den Beitrag für jährlich einen Punkt eingezahlt haben, den Anspruch auf eine Rente von mindestens 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts (Bruttoeinkommen), für den es einen Punkt gab, dauerhaft haben sollten, also auch nach 2031 (s. u. Junge Union). Wir halten es für falsch, dass der Gesetzgeber diese 48 %-Grenze (s. SGB VI § 154, Abs. 3 /Link/ nur als variable Größe formuliert hat. Allenfalls könnte, wenn die Lebenserwartung (und die physische Fähigkeit der älteren Bevölkerung) weiterhin steigt, die Beitragszeit von 45 Jahren maßvoll weiter erhöht werden.
Wie wir aber zeigen werden, hat die Unterfinanzierung der Rentenversicherung andere Ursachen.
Deshalb halten wir die Auffassung einiger Abgeordneten der Jungen Union, den Rentenanspruch auf 48 Prozent - wie er jetzt besteht - nach 2031 senken zu wollen für falsch, unsozial und egoistisch. Der Anspruch war früher höher und ist bereits in der Vergangenheit „heruntergeschraubt“ worden, was aus unserer Sicht ein Bruch der Versprechungen früherer Regierungen ist. Schon die 48 Prozent sind u. E. für viele alte Menschen zu knapp bemessen und die 45-jährige Beitragszeit für eine Rente von 48 % des Bruttoeikommens zumindest für einige Berufsgruppen schlicht zu lang. Indes wird - wie wir unten sehen werden - die junge Union damit Recht haben, dass die Rentenversicherung wieder auf solide Füße gestellt werden muss.
Die untere Grenze für Höhe (RZ) der Rente pro Punkt ist u. E. dadurch festgelegt, dass die gemäß RZ x 45 berechnete „Eckrente“ mindestens 48 % des mittleren Bruttoeinkommens sein sollte. Überprüfen könnte man evtl., wie das mittlere Bruttoeinkommen sinnvoll festgelegt werden kann.
Die Kosten für einen Punkt (PZ), die die Erwerbstätigen bezahlen müssen, könnte noch verändert werden. Allerdings ist der Wert von 18,6 % des Bruttoeinkommens schon sehr hoch und eine weitere Erhöhung ist u. E. weder den Beitragszahlern noch den Arbeitsgebern, die die Kosten je zur Hälfte tragen müssen, zumutbar. Schon jetzt liegt der Lohn eines Facharbeiters, den ein Kunde zu zahlen hat, um das 3 bis 4- fache über dem Lohn des Facharbeiters. Wo soll das noch hinführen?
Hier ein vereinfachtes Rechenbeispiel, bei dem von einem Beitragszahler („Eckrentner“) mit einem mittleren Bruttoeinkommen ausgegangen wird, der genau 45 Beitragsjahre lang einen durchschnittlichen Verdienst hatte und 2025 mit 67 Jahren in Altersrente ging.
Diesem „Eckrentner“ - nennen wir ihn Jo Müller - wurde jedes Jahr ein Punkt gutgeschrieben, also insgesamt 45 Punkte.
2025 betrug sein Brutto-Jahreslohn 50.495 €, davon wurde ein Jahresbeitrag von 18,6 %, also 9.392,07 € an die Rentenversicherung für einen Punkt abgeführt. Im Jahr 2025 betrug die Altersrente pro Punkt 40,79 €/Monat.
Jo Müller erhält für seine gesammelten 45 Punkte eine Rente von 45 * 40,79 € = 1.835,55 € pro Monat, das sind nur 43,6 % des letzten Lohnes und keine 48 %, wie es sein sollte. Ob zu der Rente noch der Krankenkassenbeitrag für die Rente hinzuzuzählen ist (14,6 / 2 % von 1.835,55 € = 134 €/Monat) weiß ich nicht, dann wären es aber auch nur 45,8 %.
Jo Müller bekommt diese Rente ca. 80 – 67 = 13 Jahre lang (80 Jahre ist die durchschnittliche Lebenserwartung), also insgesamt 1.835,55 * 12 * 13 = 286.345,80 € (nach Rentenerhöhungen auch mehr).
Dafür hat Jo Müller entsprechend des heutigen Wertes der 45 Punkte 9.392,07 € * 45 = 422.643,15 € in die Rentenversicherung eingezahlt, also wesentlich mehr als er als Rente erhält. Vermutlich war das Ganze für Jo Müller trotzdem ein „gutes Geschäft“, da er für die früheren Punkte am Anfang wesentlich weniger einzahlen musste. Hätte er diese Summe selbst angelegt, hätte er möglicherweise schlechter dagestanden. Dasselbe gilt auch für die Zukunft, falls die Löhne in Deutschland insgesamt steigen und damit auch der Wert seiner Rente gemäß der 45 Punkte angepasst wird. Mein Rechen-Beispiel könnte den Eindruck erwecken, dass die Rentenversicherung im Geld schwimmen müsste, obwohl jeder weiß, dass die Rentenversicherung dringend Zuschüsse aus Steuermitteln braucht. In den 13 Rentenjahre bekommt Jo Müller für die 45 Punkte eine Rente von 286.345,80 €. Die Gemeinschaft der Beitragszahler muss für diese 45 Punkte eine Summe von 422.643,15 € in die Rentenversicherung einzahlen. Die Versicherung hat also dabei 422.643,15 € - 286.345,80 €. = 136.297,35 € verdient, abzüglich ihrer Verwaltungskosten /Link/. Aber wo bleibt das Geld?
Wer sich genauer für die Berechnung seiner Rente interessiert, kann die Broschüre der Rentenversicherung herunterladen /Link/.
Unsere genaueren Berechnungen
Unsere genaueren Berechnungen anhand von Sterbetafel und Statistiken zur heutigen Bevölkerungsstruktur bestätigen im Wesentlichen unsere schlichte Berechnung, dass die Beitragszahler derzeit mehr einzahlen als für die Altersrente ausgezahlt wird.
Dagegen ergeben unsere Berechnungen für Bevölkerungsstrukturen, wie sie für spätere Jahre - wir haben das Jahr 2055 genommen - prognostiziert werden, dass dann die Rentenversicherung keine Rente unter den gegenwärtig geltenden Bedingungen (z. B. in dieser Höhe) mehr zahlen kann.
Zunächst befassen wir uns mit den sachfremden Leistungen der Rentenversicherung, die die Probleme noch zusätzlich verschärfen. Dann gehen auf die zukünftige Bevölkerungsstruktur ein.
Wo bleibt das Geld der Beitragszahler?
Aus unserer Sicht wurde und wird ein großer Teil des Geldes der Beitragszahler nicht für die Altersrente, sondern für andere Zwecke verwendet. Die Rentenversicherung /Link/ veröffentlicht viele Daten - meistens in Form von Tabellen und Statistiken - ebenso das Statistische Bundesamt /Link/.
Zu unserer Methodik: Uns geht es in diesem Artikel nicht um genaue Daten, sondern sie dienen uns nur als Grundlage für unsere zum Teil groben Abschätzungen. Wir möchten wissen, wohin das Geld der Beitragszahler fließt und wo u. E. Verbesserungen möglich wären. Dazu verwenden wir Daten aus verschiedenen Jahren ab 2022 - wenn wir keine neueren Daten finden - und nehmen auch keine Rücksicht darauf, ob die Daten genau zusammenpassen oder nicht.
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick dafür, wohin das Geld der Beitragszahler außer zur Finanzierung der „normalen“ Rente sonst noch fließt.
Tab. 1a: Versicherte nach Versicherungsverhältnis zum 31. Dezember 2022
Rentenversicherungsbericht 2024, Übersicht 1
| 57.972.233 |
Versicherte insgesamt |
| 39.917.889 |
Aktiv Versicherte (Anzahl der beitragszahlenden Personen) |
| 18.054.344 |
Passiv Versicherte (Rentner und Rentnerinnen) |
Tab. 1b: Versicherte nach Versicherungsverhältnis zum 1. Juli 2023
Rentenversicherungsbericht 2024, Übersicht 4
| 24.487.717 |
Renten insgesamt |
| 1.643.780 |
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt |
| 1.569.222 |
Renten wegen voller Erwerbsminderung |
| 18.077.726 |
Renten wegen Alters insgesamt |
| 10.546.334 |
vorgezogene Altersrenten insgesamt |
| 2.185.227 |
darunter Altersrenten für besonders langjährig Versicherte |
| 4.766.211 |
Renten wegen Todes insgesamt |
| 4.759.556 |
Witwenrenten/ Witwerrenten |
Die beiden letzten Zeilen nochmals mit getrennten Zahlen für Männer + Frauen
| 705.791 + 4.060.420 |
Renten wegen Todes insgesamt |
| 704.974 + 4.054.582 |
Witwenrenten/ Witwerrenten |
Tab. 2a: Rentenwegfall nach Rentenarten im Jahr 2023
Rentenversicherungsbericht 2024, Übersicht 2
| 1.469.698 |
Renten insgesamt |
| 84.861 |
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt |
| 81.817 |
Renten wegen voller Erwerbsminderung |
| 887.523 |
Renten wegen Alters insgesamt |
| 455.303 |
vorgezogene Altersrenten insgesamt |
| 24.479 |
darunter Altersrenten für besonders langjährig Versicherte |
| 497.314 |
Renten wegen Todes insgesamt |
| 374.177 |
Witwenrenten/ Witwerrenten |
| 121.980 |
Waisenrenten |
Tab. 2b: Rentenzugänge wegen Alters nach Beitragszeiten im Jahr 2023
Rentenversicherungsbericht 2024, Übersicht 3, Männer + Frauen
| 822.066 |
Altersrenten insgesamt |
| 315.002 |
Regelaltersrenten |
| 260.230 |
Altersrenten für besonders langjährig Versicherte |
| 190.160 |
Altersrenten für langjährig Versicherte |
| 56.633 |
Altersrenten für langjährig Versicherte |
Anmerkung: Warum es in Übersicht 3 bei den Rentenzugänge 822.066 "Altersrenten insgesamt" und in Übersicht 2 933.539 "Renten wegen Alters" sind, haben wir nicht geklärt, weil es in unserem Zusammenhang nicht auf genaue Zahlen ankommt.
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2024 /Link/
Unsere Tabellen wurden anhand der Übersichten ab Seite 66 „Anhang“ zusammengestellt.
Das Milliardenloch der Rentenversicherung um 1993
In den Jahren um 1990 ging es unserer Wirtschaft schlecht. Um Firmen zu entlasten, schuf die damalige Bundesregierung unter Kohl ein System aus Teilzeitarbeit, Firmenabfindungen, Arbeitslosenunterstützung und Frühverrentung ohne Abschlag, so dass Personen ab 55 Jahren aus dem Arbeitsleben ausscheiden konnten, ohne große Verluste zu erleiden. Wir schätzen, dass dies allein die Rentenversicherung rund 200 Milliarden Euro nach heutigem Wert gekostet hat. Da ein Teil dieser betroffenen Menschen heute noch lebt, werden Renten nach diesem Modell heute noch ausgezahlt; die Sache ist also noch nicht ausgestanden /Link/.
Abschläge bei einem gewünschten, vorzeitigen Renteneintritt
Dieser Absatz wurde am 04.03.2026 hinzugefügt.
Der gegenwärtige Abschlag ist für Frauen und Männern gleich und beträgt 0,3 % pro Monat. Wir haben das rein rechnerisch anhand der Sterbetafel überprüft und stellten fest, dass für Frauen ein Abschlag von 0,408 % pro Monat und für Männer von 0,475 % pro Monat bei einem gewünschten, vorzeitigen Renteneintrittsalter kostenneutral wäre. Diese unterschiedlichen Rentenabschläge für Frauen und Männer sind auf die unterschiedliche mittlere Rentenbezugsdauer von Frauen (19,7 Jahre) und Männern (16,7 Jahren) zurückzuführen.
Wegen des „Gleichheitsprinzips“ /Link/ muss jedoch der Wert unabhängig vom Geschlecht festgelegt werden. Wir schlagen daher einen Wert von monatlich 0,4 % vor.
Altersrenten für langjährig Versicherte
Wer 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann in speziellen Fällen schon ohne Abschlag vorzeitig in Rente gehen /Link/. Wir meinen, das sollte möglichst schnell abgeschafft werden. Wer längere Zeit Beiträge zahlt, kann mehr Punkte erhalten und bekommt dann natürlich eine höhere Rente.
Altersrenten für besonders langjährig Versicherte
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren darf man ohne Abschlag 2 Jahre früher in Rente gehen.
Abschaffen! Das schlagen wir auch vor. Als Ersatz für diese Regelung sollten für bestimmte Berufsgruppen Sonderregeln festgelegt werden werden (s. nächstes Kapitel). Oder einfacher wäre, dass für diese Gruppen der Arbeitgeber einen etwas höheren Beitrag einzahlt, der dann den Abschlag bei einem vorgezogenen Renteneintritt kompensiert, etwa wie bei der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Erhöhung des Renteneintrittsalters
Dieser Text wurde am 28.02.2026 hinzugefügt.
Oben haben wir bereits ausgeführt, dass das Renteneintrittsalter nur an der durchschnittlichen Lebenserwartung ausgerichtet werden sollte. Herr Prof. Dr. Werding, Mitglied der Rentenkommission /Link/, hat nun einen konkreten Vorschlag zur Erhöhung des Renteneintrittsalters von 68 auf 70 Jahre gemacht, der an der Lebenserwartung ausgerichtet sein solle /Link/.
Der Anstieg der Lebenserwartung scheint sich jedoch in den letzten 10 bis 15 Jahren abzuflachen, s. Diagramm /Link/.
Wir haben aus dem Diagramm des Statistischen Bundesamtes die Daten der Lebenserwartung für Einjährige in Deutschland entnommen und in dieser Tabelle zusammengestellt:
| Jahr |
Fr1 |
Fr2 |
Mä1 |
Mä2 |
Differenz |
| 1953 |
82,1 |
81,3 |
75,7 |
75,1 |
|
| 1963 |
83,9 |
82,3 |
78,1 |
76,6 |
D10= 1,8 1,0 2,4 1,5 |
| 1973 |
85,6 |
83,1 |
80,4 |
77,8 |
D10= 1,7 0,8 2,3 1,2 |
| 1983 |
87,1 |
83,7 |
82,4 |
78,6 |
D10= 1,5 0,6 2,0 0,8 |
| 1993 |
88,5 |
84,1 |
84,4 |
79,3 |
D10= 1,4 0,4 2,0 0,7 |
| 2003 |
89,8 |
84,3 |
86,0 |
79,6 |
D10= 1,3 0,2 1,6 0,3 |
| 2013 |
91,0 |
84,4 |
87,6 |
79,9 |
D10= 1,2 0,1 1,6 0,3 |
| 2018 |
91,5 |
84,5 |
88,3 |
80.0 |
|
| 2020 |
91,7 |
84,5 |
88.6 |
80,0 |
Corona ab Jan. 2020 |
| 2023 |
92,0 |
84,5 |
89,0 |
80,0 |
D10= 1,0 0,1 1,4 0,1 |
Tabellen-Kopfzeile: Fr1 = Frauen, Variante 1, Fr2= Frauen, Variante 2, Mä1 = Männer, Variante 1, Mä2= Männer, Variante 2. In der letzten Spalte ist der Anstieg der Lebenserwartung der letzten 10 Jahren aufgezeigt.
Die Tabelle zeigt, wie sich der Anstieg der Lebenserwartung verringert und jenachdem, wie gesund die Bevölkerung ist, früher oder später vermutlich auf Null geht. Da Professoren und ähnlich weise Frauen und Männer keine Hellseher sind, müssen für Vorausberechnungen, wie die Lebenserwartung, Annahmen gemacht werden. Deshalb die Rechnungen für zwei Varianten.
Der Vorschlag von Herrn Prof. Dr. Werding sieht einen Anstieg des Renteneintrittsalters von 2 Monaten pro Jahr vor. Das ist zwar noch vertretbar, wir aber meinen, dass, wenn die Abnahme der Zahlen in unserer Tabelle berücksichtigt wird, dass dann - wenn überhaupt - der Anstieg des Renteneintrittsalters auf einen Monat pro Jahr halbiert und alle 6 Jahre überprüft und ggf. gestoppt werden müsste.
Berichtigung, 04.03.2026: Offenbar haben wir Herrn Prof. Dr. Werding Unrecht getan. Die Tabelle in der „Frankfurter Rundschau“, aus der wir die o. g. zwei Monaten pro Jahr entnommen hatten, scheint anders entstanden zu sein. Herr Prof. Werding beschreibt eine moderate Anhebung des Renteneintrittsalters „um etwa 6 Monate alle 10 Jahre“ /Link/, Seite 7, 4. Zeile.
Wichtiger als mathematisch-statistische Überlegungen, die u. E. auch von Fachleuten der Rentenversicherung und des Bundesarbeitsministeriums erledigt werden könnten, wäre, wie wird Rücksicht auf - wegen des Alters nicht mehr voll arbeitsfähigen - Menschen genommen. Denn eine Maßnahme - wie das „blinde“ Hochschieben des Renteneintrittsalters - ist unsozial oder u. E. gar asozial, wenn Personen - ausgelaugt durch ihre Tätigkeit oder weil Firmen Arbeiter entlassen und damit bei den Alten anfangen - mit beispielsweise 63 keine Arbeit mehr finden und dadurch unserem Sozialsystem ausgeliefert sind. In diesem Fall sind „Zahlenspiele“ mit den Parametern, Menschen nicht mehr vermittelbar. Man wird vermutlich nicht umhinkommen, andere Kriterien für unterschiedliche Renteneintrittsalter zu entwickeln. Aber bitte nicht nach derartigen Kriterien, wie, wer später beginnt, Beiträge zu zahlen, muss z. B. länger arbeiten.
Es wäre zu überlegen, ob nicht eine Tabelle angefertigt werden sollte, in der Berufsgruppen nach ihrer statistisch erwiesenen durchschnittlichen Lebenserwartung behandelt werden und dann diesen Gruppen - abhängig von ihrer Lebenserwartung - ein Renteneintrittsalter zugeordnet werden sollte und die Arbeitgeber zusätzliche, festgelegte Beiträge einzahlen müssten. Das wäre u. E. wichtiger und gerechter, als unausgegorene Spekulationen - Renteneintrittsalter als Stellschraube zur „Renten-Rettung“ - zu verbreiten.
Ende des neu hinzugefügten Textes
Die „Mütterrente“
Für die Erziehung von Kindern erhalten Mütter oder auch andere Personen pro Kind bis zu drei Erziehungsjahren einen Anspruch auf die sogenannte „Mütterrente“. Das sind drei Punkte, für die keine Beitragszahlung erbracht wird /Link/. Bei ca. 700.000 Geburten pro Jahr in Deutschland sind das u. E. ca. 2.000.000 Punkte pro Jahr. Die Erziehenden bekommen dafür von uns grob abgeschätzte „geschenkte“ Rentenansprüche von 2.000.000*40*12*15 = 14.400.000.000 Euro pro Jahr, also ca. 14 Milliarden Euro, für die keine Beiträge gezahlt wurden.
Kinder und deren gute Erziehung sind für unsere Gesellschaft sehr wichtig; es ist daher unabdingbar, dass wir alle, ob wir Kinder haben oder kinderlos sind, für Kinder einen Beitrag zu leisten haben.
Da aber die „Mütterrente“ unabhängig davon ist, ob Eltern oder deren Kinder später Beitragszahler der Rentenversicherung werden, halten wir es für falsch, die Beitragszahler der Rentenversicherung für die „Mütterrente“ allein heranzuziehen, vielmehr müsste diese ausschließlich über die Steuern finanziert werden.
Wir würden unsere Meinung ändern, falls alle - also auch Selbständige und Beamte - in die Rentenkasse einzahlen und später Rente beziehen würden.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und voller Erwerbsminderung
Von ca. 24.500.000 Rentner erhalten ca. 3.200.000 Rentner eine Rente (s. Tab. 1b), weil sie nur eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbsfähig sind (z. B. wegen Krankheit). 2023 sind ca. 160.000 Renten (s. Tab. 2a) „weggefallen“, daraus könnte mit aller Vorsicht geschlossen werden, dass diese Renten im Mittel 20 Jahren bestanden hatten.
Die Rentenhöhe wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und voller Erwerbsminderung ist seit 01.01.2001 stark reduziert worden, so dass man davon nicht mehr leben kann, oder die Rente entfiel ganz (es besteht aber Bestandsschutz). Deshalb ist hier u. E. kein Einsparpotential mehr möglich.
Wir empfehlen deshalb jedem Berufstätigen unbedingt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in ausreichender Höhe abzuschließen.
Neutrale Infos gibt es bei der Verbraucherzentrale /Link/ und der BaFin /Link/.
Man könnte die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ganz abschaffen und damit klare Verhältnisse schaffen. Dann müsste der Staat jedoch sicherstellen, dass die BU nur von seriösen Anbietern angeboten werden darf. Der Staat müsste also eine Art Insolvenzsicherung durchführen und durchsetzen, dass über die ganze Vertragszeit Vertragstreue besteht. Das wäre u. E. seine Sorgfaltspflicht.
Wir betonen das so, weil der Staat etwa um 1995 durch eine an sich notwendige Reform des Gesundheitswesens leider zu einer wesentlichen Beitragserhöhung der privaten Krankenkassen gesorgt hat, die heute ältere Beitragszahler sehr belastet. Aus unserer Sicht stellte das einen argen Betrug an einem Teil seiner Bürger dar, der sich bis in die Gegenwart auswirkt und ist u. E. mit ein Grund, staatlichen Organen zu misstrauen.
Ein anderer Fall, den wir in Erinnerung haben, aber uns selbst nicht betroffen hat, ist, dass früher - vielleicht vor 1995 - einige Beitragszahler der Rentenversicherung bestehende Lücken mit freiwilligen zusätzlichen Beiträgen aufgefüllt hatten. Danach wurde dann in der Rentenversicherung etwas geändert, so dass diese zusätzlichen Zahlungen nicht mehr als zusätzliche Punkte für die Rente wirksam wurden. Das führte bei den Betroffenen ebenfalls zu einem Vertrauensverlust in staatliche Organisation/Strukturen.
Witwenrenten, Witwerrenten
Die Zahl der Witwenrenten (grob geschätzt ca. 20 % der Renten, siehe Tab. 1b und 2a, erscheint uns sehr hoch zu sein. Außerdem fällt auf, dass die Rente zu ca. 85 % Frauen erhalten. Es wird daran erinnert, dass diese Rente gezahlt wird, ohne dass die Begünstigtsten dafür eine Leistung gebracht haben. Es wird vorgeschlagen, die Bedingungen dafür zu überprüfen. Kriterien könnten sein, wie lange die Ehe (unser Vorschlag: Witwenrente nur, wenn die Ehe (oder die Ehe-ähnliche Verbindung) mehr als 10 Jahre bestand oder evtl. noch, wenn unvorhersehbarer Tod nach mindestens 5 Jahren Ehe eintritt) bestand und um wie viel Jahre der überlebende Partner jünger (Vorschlag: weniger als 12 Jahre) war als der verstorbene Partner. Es müsste eingeschränkt bzw. verhindert werden, dass eine Ehe nur zum Schein zur Versorgung einer Person geschlossen wird.
Grundrente
In speziellen Fällen gibt es bei sehr kleinen Renten einen Zuschlag zur Rente. Hier wird nicht weiter darauf eingegangen.
Soziale Komponente bei der Rentenversicherung
Dieser Text wurde überarbeitet, dabei wesentlich erweitert und am 24.02.2026 eingestellt.
Wie oben erläutert, beträgt der Beitrag z. Z. 18,6 % des Einkommens.
Als Formel geschrieben:
B = z * E (Formel 1)
Dabei ist B der Beitrag, E das Einkommen und z der Prozentsatz, z. Z ist also z=0,186.
Die Berechnung der Punkte P erfolgt gemäß:
P = E / ED (Formel 2)
Dabei ist P die Anzahl der Punkte, E das Einkommen und ED das Durchschnittseinkommen.
Hinweis: Es geht um „Entgeldpunkte“ (hier kurz „Punkte“ genannt) zwischen 0 und 2 und Anteile davon.
Wir schlagen vor, diese Berechnungen um eine soziale Komponente zu erweitern. Und zwar so, dass die Beiträge zur Rentenversicherung für Personen mit geringerem Einkommen leicht begünstigt werden und Personen mit höheren Einkommen zugunsten der Ärmeren einen erhöhten Beitrag zahlen.
Eine einfache Möglichkeit dafür ist, die Formel 1 zur Berechnung des Beitrags bzgl. eines quadratischen Teils zu erweitern:
B = z * E + zz * E * (E – ED) / ED (Formel 3)
Dabei ist zz eine weitere frei wählbare Konstante und ED das Durchschnittseinkommen (2026: 4225 €/Monat), für das es einen Punkt gibt. ED ist die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101400 €/Jahr = 8450 €/Monat). Würde der Beitrag nach der Formel 3 statt nach Formel 1 berechnet, würde sich beim Durchschnittseinkommen nichts ändern, bei kleineren Einkommen aber der Beitrag sinken und bei höheren Einkommen der Beitrag steigen, d. h. der Erwerb von Punkten würde für die Reicheren teurer. Bei Anwendung der Formel 3 würde auch die Rentenversicherung mehr Einnahmen erzielen.
Die Zahl der Punkte wird hier weiterhin gemäß Formel 2 berechnet.
Für folgende Berechnung wurde (testweise) zz=0,05 gesetzt. Außerdem wird angenommen, dass die Personenzahl für jedes Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze die gleiche ist. Für realistischere Rechnungen würden wir eine Statistik für die Einkommensverteilung benötigen, die uns hier nicht zur Verfügung steht.
Einkommen Punkte Beitrag Beitrag
Euro Aktuell neu
2112,50 0,5 392,93 340,11
4225,00 1,0 785,85 785,85
6337,50 1,5 1178,78 1337,21
8450,00 2,0 1571,70 1994,20
Die Tabelle zeigt als Ergebnis z. B.: Ein Beitragszahler, der die höchste Punktezahl - also 2 Punkte - erreichen möchte, müsste monatlich 1994,20 € anstatt nur 1571,70 € bezahlen, dafür müsste ein anderer Beitragszahler, der nur 2112,50 € (brutto) verdient, nur 340,11 € anstatt wie derzeit 392,93 € bezahlen, um 0,5 Punkte zu erwerben.
Durchschnittlich würde sich ein Punkt von 785,85 auf 857,67 €/Monat verteuern, das sind Mehreinnahmen der Rentenversicherung von ca. 9 %. D. h., für die Rentenversicherung wirkt sich das so aus, als sei der Wert für die Beitragszahler von 18,6 % auf 20,3 % des Einkommens gesetzt worden.
Zusammengesetzte Formeln
Aus unserer Sicht wäre es für Menschen, die weniger als das Durchschnittseinkommen verdienen, besser, sie würden mehr Punkte erhalten, als weniger Beiträge zu bezahlen, weil dadurch später ihre Renten höher wären.
Dazu kann man Formel 2 ebenfalls um einen quadratischen Anteil erweitern.
P = E/ED + k * (E / ED) * (ED – E) / ED (Formel 4)
Der Beitrag B wird wie bisher gemäß Formel 1 berechnet.
Die Berechnung des Beitrages und der Punkte erfolgt dann für:
E < ED gemäß Formel 1 und 4
E > ED gemäß Formel 3 und 2
Das Ergebnis für k = 0,26 zeigt folgende Tabelle:
Einkommen Punkte Punkte Beitrag Beitrag
Euro Aktuell neu Aktuell neu
2112,50 0,5 0,565 392,93 392,93
4225,00 1,0 1,0 785,85 785,85
6337,50 1,5 1,5 1178,78 1337,21
8450,00 2,0 2,0 1571,70 1994,20
Dabei wurde der Wert für k so gewählt, dass in beide Tabellen der Vorteil für Personen mit weniger als einem Punkt in etwa gleich ist. Für die Rentenversicherung wirkt sich das wiederum so aus, als sei der Wert für die Beitragszahler von 18,6 % auf 20,3 % des Einkommens gesetzt worden.
Für Änderungen der Formeln 2 und 4 oder der Koeffizienten z, zz und k sind den Fachleuten kaum Grenzen gesetzt. Man kann die Formeln auch erst bei einem höheren Einkommen aneinander anschließen, dann sinkt der Beitrag pro Punkt, der für die Rentenversicherung dabei zusätzlich übrigbleibt. Man sollte nur darauf achten, dass die Formeln wie hier nahtlos ineinander übergehen, aber Knicke im Kurvenverlauf sind erlaubt. Dabei sollte man es nicht übertreiben, die nur etwas Wohlhabenderen zu sehr zu „schröpfen“. Die gewählten Werte für zz=0,05 und k = 0,26 halten wir noch für moderat. - Die sehr Reichen sind ohnehin außen vor.
Höhere Werte für zz und k wären vertretbar, sollte aus einer Statistik hervorgehen, dass Menschen mit kleinerem Einkommen eine geringere durchschnittliche Lebenserwartung haben, als die mit höheren Einkommen und dieser Sachverhalt nicht an anderer Stelle berücksichtigt bzw. kompensiert worden ist. Allerdings würde sich das langsam - in ca. 30 bis 45 Jahren - voll auf die Renten auswirken.
Eine 2019 veröffentlichte Studie des DIW Berlin ergab, dass die Lebenserwartung je nach Lebenslohneinkommen, derzeit um ca. sieben(!) Jahre, differieren kann /Link/, (Studie als pdf: /Link/). Aus unserer Sicht ist es daher zwingend notwendig, dass dieser Sachverhalt untersucht wird. Denn wenn sich das erhärtet, wäre dies unseres Erachtens ein schwerer Mangel bei der Berechnung der Renten, der schnellstens berichtigt werden muss, notfalls durch das Bundesverfassungsgericht.
Falls man dazu die o. g. Formeln benutzen möchte, sollte auch auf der Rentenseite eine ähnliche Berechnungsmethode vorgesehen werden, die dann langsam ausläuft, wenn die o. g. Formeln voll greifen. Denkbar wäre, die gesammelten Rentenpunkte der jetzigen Rentnerinnen und Rentnern und zukünftig beim Eintritt in die Rente, einmalig gemäß folgender Formel zu erhöhen:
Pneu = Palt * (1 + f *(2-Pm) ) Formel 5
Dabei ist Pneu die neu berechnete Anzahl der Punkte, Palt die erworbene Anzahl der Punkte, f ein Faktor und Pm ein Mittelwert der pro Jahr erreichten Punktezahl.
Pm = Pe / TB Formel 6
Im Unterschied zu Palt ist Pe nur die Summe der durch Pflichtbeiträge erworbene Anzahl der Punkte, Pe enthält aber keine Punkte wegen Ausbildung, Mütterrente, usw.. TB ist die Anzahl der Jahre, in denen Pflichtbeiträge gezahlt worden sind.
Die Formeln 5 und 6 sollten nur zur Anwendung kommen, wenn TB hinreichend (wir denken dabei an etwa TB>20) groß ist. In Formel 5 könnte (2-Pm) durch (1,7-Pm) o. ä. ersetzt und für Pm>1,7 Pneu=Palt benutzen werden. Es wurde versucht, die Formeln 5 und 6 so zu gestalten, dass schon maschinell die Reichen, die nebenbei auch etwas in die Rentenversicherung eingezahlt haben, nicht noch begünstigt werden. Evtl. kommt man aber an einen Fragebogen nicht vorbei. Offenbar wird heute schon vor der Zahlung der Grundrenten, die kleine Renten aufbessern soll, ein Fragebogen benutzt, um die Bedürftigkeit Betroffener zu prüfen.
Der Faktor f könnte anfänglich 0,15 betragen und jedes Jahr um 0,005 bis auf Null reduziert werden. Damit sich das ganze kostenneutral auswirkt, müssten die Faktoren zz und k in den Formeln 3 und 4 entsprechend angepasst (vermutlich wesentlich erhöht) werden. Das Ganze muss stimmig gemacht werden, ohne es zu verkomplizieren und u. E. soll es nur an der Sterbetafel ausgerichtet werden.
Sicherlich keine leichte Aufgabe; wie bereits gesagt, gibt es auch andere Lösungen.
Ende des neu eingestellten Textes
Zusätzlicher Verbesserungsvorschlag:
Schon im Alten Testament ist zu lesen, dass in fruchtbaren Jahren überschüssiges Korn in Getreidespeichern für magere Jahre gelagert wurde.
Diese weise Methode könnte auch für unsere Rentenversicherung übernommen werden: Falls viele Beitragszahler leben, wird Geld zurückgelegt und wenn mehr Rentner da sind, fließt das Geld wieder in die Rentenversicherung zurück. Vermutlich müssten dann die oben genannten Parameter für die Altersrente nur noch nach der aktuellen Sterbetafel und nicht mehr abhängig von der Bevölkerungsstruktur berechnet werden. Wäre die Rentenreform schon früher angegangen worden, als die starken Geburtsjahrgänge ins arbeitsfähige Alter gekommen waren und der Staat Geld hatte, würden wir möglicherweise jetzt nicht um eine umfassende Rentenreform ringen müssen, genau so wenig, wie um eine Infrastrukturreform, jetzt wo das Geld so wahnsinnig knapp ist.
Während unserer Recherchearbeit haben wir einen alten „Gesetzentwurf“ /Link/ unserer Partei vom September 2012 entdeckt, mit dem der obige Verbesserungsvorschlag hätte umgesetzt werden können. Zu der Zeit war - wegen der guten Wirtschaftslage - auch genug Geld vorhanden, um eine solche Geldreserve aufzubauen. Die damalige CDU/CSU/FDP-Regierung unter Merkel hat aber u. E. ein „Wahlgeschenk“ für die Bundestagswahl am 22. September 2013 gebraucht und deshalb lieber den Rentenbeitrag gesenkt, zum Nachteil der zukünftigen Generationen.
Zukünftige Bevölkerungsstruktur
Unsere Rechnungen zeigen, dass - wie oben erwähnt - 2055 die Renten ohne Änderungen unter den heutigen Bedingungen nicht mehr in ausreichender Höhe bezahlt werden können.
Geburten
Ein Grund dafür ist u. E. die zu niedrige Geburtenrate in Deutschland.
| 83 600 000 |
Einwohner in Deutschland |
| 677 117 |
Geburten 2024 |
| 1 058 740 |
Erforderliche Geburten* |
*Von uns berechnet aus der Sterbetafel
Es ist u. E. zwingend erforderlich, dass die durchschnittliche Geburtenrate von 1,35 Kinder je Frau wieder über 2,0 ansteigt oder die Einwanderungsrate erhöht wird (s. u.).
Dafür ist aber nicht die Rentenversicherung zuständig, sondern, dass Politik und Gesellschaft daran arbeiten, dass Kinder und Beruf miteinander vereinbar sind. Die in gewissen konservativen Kreisen verbreitete Idee, Frauen gehören an den Herd, schadet unserer Wirtschaft und wir verzichten auf die Hälfte unserer Arbeits- und Innovationkraft. Beides können wir uns nicht leisten. Da werden Mitglieder unserer Partei noch viel Überzeugungskraft zu leisten haben, um die beiden Koalitionsparteien davon zu überzeugen.
Ab etwa 1970 - also seit ca. 50 Jahren - ist die Geburtenrate immer weiter zurückgegangen, ohne dass ausreichend entgegengesteuert wurde und wird. Noch heute streiten Politiker z. B. darüber, wie alle Kinder in den Kitas und Schulen eine gesunde, warme Mahlzeit erhalten können.
Gerade trauern wir um Rita Süssmuth. Jedoch, als sie sich als Ministerin, von 1985 bis 1988 u. a. für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzte, stellte sich die männerdominierte CDU ihren Vorschlägen großenteils entgegen und sie wurde 1988 vom damaligen Bundeskanzler Kohl (CDU) in das Amt der Bundestagspräsidentin „weggelobt“.
Im Übrigen dauert es über 20 Jahre, bis die ab heute geborenen Kinder Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen werden, selbst wenn hypothetisch die Geburtenrate sprunghaft ansteigen würde.
Also brauchen wir noch andere Lösungen für die RentnerInnen, wie:
Einwanderung
Wenn die Zahl der Geburten bei ca. 670 000 pro Jahr bleiben sollte, müsste man nach unserer Berechnung jedes Jahr ca. 700 000 20-jährige Einwanderer und Einwanderinnen - möglichst mit der gewünschten Ausbildung - als Arbeitskräfte nach Deutschland locken und integrieren. Das wäre zwar wirtschaftlich optimal - man spart sogar die Kosten für die Kindererziehung - aber es ist ein Paradoxie und deshalb halten wir es sozialpolitisch nicht für gangbar.
Auch wenn diese Form der Einwanderung so nicht sein wird, sollten wir zunächst beginnen, unvoreingenommen zu schauen, wer von den Flüchtlingen, die zu uns kommen, geeignet ist, bei uns zu bleiben. Wer es z. B. aus Afrika über eine so gefährliche Fluchtrute nach Deutschland geschafft hat, kann nicht dumm sein. Das wäre schon mal eine gute Voraussetzung für Arbeitsfähigkeit und evtl. Integration.
Wir, die SPD Eulen, werden das Gefühl nicht los, dass viele - gerade auch Politiker - das noch nicht erkannt haben. Wir hören immer wieder beispielsweise von hier gut integrierten Syrern, die Deutschland wieder verlassen müssen. Die Leitungen von Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Handwerksbetrieben und, und, und, sollen dann sehen, wie sie kurzfristig Ersatz herbeizaubern. Da diejenigen Migranten, die sich bei uns gut eingefügt haben, am bequemsten erreichbar sind, können die Einwanderungsbehörden diese Menschen offenbar am einfachsten antreffen und rausschmeißen. Viele Kinder von Migranten, die schon einige Jahre hier leben, können nicht einmal die Sprache ihres Herkunftslandes, sondern nur Deutsch und sollen zurück in ein für sie unbekanntes Land. Für uns ist es ein positives Kriterium, das jemand bleiben sollte, wenn sich Nachbarn, Berufskollegen und Institutionen für sie einsetzen. Außerdem ist uns unverständlich, dass Flüchtlinge nicht arbeiten dürfen. Die Gefahr, dass sie sich nutzlos fühlen und herumgammeln, ist groß.
Gettobildung ist zu vermeiden. Konsens besteht, Straftäter sind zügig auszuweisen.
Wir fordern, dass die Einwanderungsbehörden wesentlich besser aufgestellt werden müssen und nicht von empathielosen „Bürokraten“ besetzt sein sollten (das gilt für alle Behörden).
Glücklicherweise gibt es in der Verwaltung nicht selten positiv eingestelltes Fachpersonal.
U. E. wird man nicht umhinkommen, zusätzlich Arbeitskräfte gezielt aus dem Ausland - auch von weither - anzuwerben.
Erweiterung der Beitragszahler der Rentenversicherung
Der Staat könnte die Selbständigen und Beamten verpflichten, als Beitragszahler in die Rentenversicherung einzutreten, mit dem Argument, die Zahl der Mitglieder zu erhöhen. Es käme dann mehr Geld in die Rentenkasse.
Statistisch gesehen, ändert das auf Dauer aber nichts an dem Verhältnis der Einnahmen und der Ausgaben der Rentenversicherung, denn die Beitragszahler werden auch Rentner. Diese Maßnahme ist u. E. deshalb ungeeignet, die Rentenversicherung für die Zukunft fit zu machen.
Man könnte jedoch über eine Erweiterung der Mitgliedsgruppen nachdenken, mit anderen Argumenten.
Die Selbständigen könnten so für ihr Alter vorsorgen. Das scheint uns sicherer zu sein, als eine Kapitalvorsorge, die durch Inflation, den Kursverläufen von Aktien, Pfändung von Vermögen gefährdet sein. Für den Staat könnte die Mitgliedschaft von Vorteil sein, dass die Wahrscheinlichkeit kleiner ist, dass der Selbständige im Alter soziale Unterstützung benötigt.
Die Durchschnittsgehälter von Beamten dürften höher liegen, als der Durchschnitt der Einkommen aller Mitglieder der Rentenversicherung. Falls unabhängig von den Beamten die Rentenversicherung eine ausgewogene Bilanz hat, könnten die Beamten den Durchschnitt der Punkte anheben, der u. U. anderen Gruppen zugutekommen könnte. - Für viele Menschen stellt das Verhältnis zwischen Renten und Pensionen ein Gerechtigkeitsproblem dar.
Wie dem auch sei, bevor man diese Umstellung erwägt, sollte eine Altersstruktur der Beamten erstellt werden, die womöglich von der der Gesamtbevölkerung abweichen kann. Außerdem müsste noch eine Reihe anderer Maßnahmen, wie Betriebsrente, Krankenversicherung usw., geklärt werden.
Während einer solchen Erweiterung müssten u. E. in jedem Fall die Beiträge dieser Gruppen als Kapital angelegt werden. Das Kapital dürfte erst dann in den Rententopf zurückfließen, wenn die beiden zusätzlich aufgenommenen Gruppen in Rente gehen. Das viele Geld, das zu Beginn der Umstellung reinkommt, darf nicht dazu benutzt werden, die Rentenversicherung zum Verteilen von nur kurzfristig wirkenden Wahlgeschenken zu missbrauchen, genau so wenig wie das „Sondervermögen“.
Stabilisierung der Rentenversicherung und Steuereinnahmen
Wir meinen, dass erreicht werden sollte, dass Frauen mehr Rentenpunkte erwerben müssten. Wenn die Kindererziehungszeit vorüber und trotzdem ein Lebenspartner (meistens die Frau) nicht berufstätig ist, muss der andere Ehepartner für diese Person in die Rentenkasse einzahlen, ebenso der Kindsvater für alleinerziehenden Frauen.
Wir glauben, dass der Zeitpunkt versäumt worden ist, wo der Staat - als zweite Säule - eine von ihm finanzierte Altersversorgung aufbaut. Es fehlt heute schlicht und einfach das Geld dafür. Die „Sondervermögen“, u. E. richtiger die „Sonderschulden“, sind dafür nicht gedacht. Außerdem waren unserer Ansicht nach staatliche Modelle zur privaten Altersversorgung wie die „Rürup-Rente“ zu stark von Herrn Maschmeyer (Verkäufer von Schrottimmobilien) beeinflusst worden.
Streng genommen gehört es hier nicht hin, aber die Rentenversicherung muss als ein Baustein für die soziale Absicherung der Menschen gesehen werden und bestehen bleiben. Als neue Finanzierungsquelle könnte das Gesetz für die Vermögenssteuer aktiviert werden, wenn es vorher gemäß dem Beschluss des Verfassungsgerichtes (AZ: 2 BvR 37/91) /Link/ geändert würde. Im Normalfall darf die Vermögenssteuer nicht so hoch sein, dass sie nicht mehr mit den Einnahmen aus dem Vermögen erwirtschaftet werden kann. Als Ausnahme für eine höhere Vermögenssteuer könnte unserer Kenntnis nach zulässig sein, wenn die Vermögenssteuer zur Umverteilung von Reich zu Arm dienen sollte. So schlägt die „Die Linke“ eine Vermögenssteuer von 1 % bis 12 % pro Jahr (12 % für MilliardärInnen) vor, was uns doch recht hoch erscheint.
Auch für die Erbschaftssteuer /Link/, die mit zur Finanzierung von Renten herangezogen werden könnte, muss der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß dem o.g. Beschluss gewährleistet sein. In beiden Fällen muss mögliche Kapitalflucht verhindert werden.
In unserer Gesellschaft wird auch über die Heranziehung anderer Einnahmequellen diskutiert, wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Mieten und „Maschinensteuer“.
Vielleicht erzielt der Staat sogar mehr als den o. g. Quellen, wenn Steuerschlupflöcher konsequent aufgespürt und geschlossen würden und Steuerbetrug - wie Cum Ex - ausnahmslos verfolgt würde.
Wir werden den Eindruck nicht los, dass Steuerbetrug im großen Stil in der Vergangenheit von staatlichen Organen zu mindestens toleriert wurde und vermutlich auch heute noch: hier, hier und hier.
Wir können hier nicht weiter ausführen, dass u. E. Ersparnisse im Gesundheitswesen möglich sind, die evtl. höhere Rentenbeiträge kompensieren könnten.
Solche Entlastungen könnten erzielt werden, wenn die Nahrungsmittel nicht so hochverarbeitet und kostenoptimiert, sondern gesund (u. a. mit viel weniger Zucker und Zuckerersatzstoffen) hergestellt würden und die Atemwege und Lungen schädigenden Emissionen (Rauch aus privaten Öfen und Tabakwaren) reduziert würden.
Die Arbeit in vielen Branchen macht die Leute zeitweise oder dauerhaft krank und sie müssen vorzeitig in Rente gehen.
Für alle in Deutschland lebenden Menschen muss ein soziales Auffangnetz geschaffen bzw. verbessert werden, dabei ist egal, ob es nun „Grundsicherung“ oder „Bürgergeld“ heißt. Wenn wir hören, wie teilweise Behörden mit Hilfesuchenden „umspringen“, kann einen nur das kalte Grauen packen. Formal mag es richtig sein, wenn eine Hilfeleistung abgelehnt wird, weil beispielsweise die Unterschrift des Hilfesuchenden auf einem Formular fehlt, aber der Fachangestellte hätte nur bei der Entgegennahme des Formulars einen Blick auf das Papier zu werfen brauchen, um den Fehler sofort zu korrigieren, selbst noch ein paar Minuten vor Büroschluss. Unsere SPD-Politiker werden versuchen, obiges - trotz weniger Wählerstimmen - gegen die Unionsparteien für die Menschen durchzusetzen.
Fazit:
Wir glauben, dass die Rentenkommission in der nächsten Zeit ein großes Programm vor sich hat. Kein Verständnis hätten wir dafür, wenn dabei wieder nur bei den Rentnern Geld abgeknapst wird und alles andere bleibt, wie es ist (z. B. Mütterrente, Witwenrente). Die Rentenreform könnte u. E. stufenweise durchgeführt werden, beginnend damit, den zuzahlenden Beitrag nach Rentenarten aufzuschlüsseln. Die Rentenversicherung ist - wie auch andere Versicherungen, z. B. Gebäudeversicherung, Krankenversicherung - eine Versicherung und keine soziale Einrichtung. Für die Unterstützung Bedürftiger sind andere Einrichtungen wie z. B. die Arbeitsagentur zuständig und Maßnahmen wie das „Bürgergeld“ erforderlich◊
12.02.2026 r mit weiteren Änderungen am 24. und 28.02.2026
Weitere Sichtweisen: /Link1/, /Link2/
Anfang / Homepage