Abwärme

Bei einem Kohlekraftwerk wird durch Verbrennung von Kohle Wärme erzeugt und damit Wasser in Dampf umgewandelt. Beim Kernkraftwerk liefert die Kernspaltung die Wärme zum Aufheizung des Wassers und zur Dampferzeugung. Mit dem Dampf werden in beiden Fällen Turbinen angetrieben. Diese treiben dann Generatoren an, die den elektrischen Strom liefern.

Bei diesem Vorgang ist es aus physikalischen Gründen unvermeidbar, dass ein Teil der Energie als Abwärme weggeführt werden muss. Der maximal mögliche Wirkungsgrad ist umso höher, je heißer der erzeugte Dampf und je niedriger die Temperatur des Kühlwassers ist, d. h. je größer die Temperaturdifferenz zwischen dem Dampf und der Kühlung ist. Bei der Kühlung besteht kein Unterschied zwischen einem Kohlekraftwerk und einem Kernkraftwerk. In einem Kernkraftwerk wird aber aus Sicherheitsgründen der Dampf nicht so hoch aufgeheizt wie in einem Kohlekraftwerk. Deshalb ist bei Kernkraftwerken der Wirkungsgrad niedriger als bei Kohlekraftwerken. Um also die gleiche Menge Strom zu erzeugen, entsteht beim Kernkraftwerk mehr Abwärme als beim Kohlekraftwerk. - Da im Sommer das Kühlwasser (aus einem Fluss) wärmer ist als im Winter, ist zwangläufig im Sommer auch der Wirkungsgrad eines Kohle- und Kernkraftwerkes niedriger.
Durch Kühlwasser aus einem Fluss (Alternative ist ein Kühlturm) wird der Fluss aufgeheizt. Da ein Kernkraftwerk meist eine viel größere Leistung hat als ein Kohlekraftwerk, kann in einem heißen Sommer der Fluss schneller als bei einem Kohlenkraftwerk unzulässig hoch aufgeheizt werden, so dass einheimische Pflanzen und Tiere im Wasser Schaden nehmen. In diesem Fall muss das Kernkraftwerk mit verminderter Leistung gefahren oder ganz abgeschaltet werden (wenn die Kühlung nicht über einen Kühlturm möglich ist).

So musste im Sommer 2003 wegen der großen Hitze das Kernkraftwerk Isar 1 bei Landshut im Juli 2003 seine Leistung auf 60 Prozent drosseln, damit sein Kühlwasser die Temperatur der Isar nicht über die von den Umweltschutzbehörden verhängte Marke von 25 Grad aufwärmt. Auch andere Kernkraftwerke mussten 2003 ihre Leistung drosseln, während die mit Kühlturm ausgerüsteten Kernkraftwerke uneingeschränkt weiterlaufen konnten. Aber auch Kohlekraftwerke ohne Kühltürme mussten im Jahr 2003 ihre Leistung drosseln, wie z. B. die beiden älteren Blöcke des Steag-Steinkohlekraftwerks in Voerde am Niederrhein /DIE WELT, 13.08.2003/.

Im Moment ist das Verhalten der Bevölkerung in Bezug auf den Energieverbrauch insofern noch ökologisch vernünftig, dass im Sommer weniger Energie verbraucht wird als im Winter. Man kann im Sommer daher zeitweise Kraftwerke abschalten, wie es bei Kernkraftwerken zur Wartung ohnehin geschieht. Sollte die Bevölkerung - ohne Rücksicht auf die Umwelt - auch im Sommer viel Strom, etwa zur Kühlung ihrer Häuser, verbrauchen, so kann das mit der Abwärme in Kraftwerken ein ernsthaftes Problem werden.

Als Idee taucht immer wieder auf, die Abwärme direkt zum Heizen zu nutzen. In diesem Fall muss die Temperatur des „Kühlwassers“ ca. 90 °C statt 20 °C betragen, damit man Häuser damit heizen kann. Man verzichtet dann aber zwangsläufig auf einen Teil des Stromes, weil das „Kühlwasser“ dann wärmer ist. Im Winter kann das günstiger sein, weil dann für einen Teil der (Primär-)Energie der Umweg über den Strom eingespart wird. Es hängt von vielen Faktoren ab, ob man die Abwärme nutzen will oder kann. Zum Teil ist dies auch ein gesellschaftliches Problem. Zum Beispiel will kaum jemand in der Nähe eines Kraftwerkes wohnen. In langen (und teuren) Leitungen entstehen jedoch hohe Wärmeverluste. Hier kann durchaus eine (gesellschafts-politische) Diskussion sinnvoll sein.
20.10.2006

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Interview der Woche

im Deutschlandfunk (Dlf) mit
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch
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Anne Brorhilker,

ehemalige Oberstaatsanwältin, schätzt, dass Deutschland wegen Steuerhinterziehung rund 100 Milliarden Euro pro Jahr entgehen. Der Finanzdienstleistungssektor scheint einen so gewaltigen Einfluss zu haben, dass die staatliche Aufsicht u. E. Aufklärung von Steuerhinterziehung großer Summen behindert.

Deutschlandfunk: „Interview der Woche“ Sonntag, 22.03.26 ab 11:05 Uhr /Link/

 

Umsetzen der Istanbul-Konvention - Jetzt!

In der Istanbul-Konvention verpflichten sich Staaten, geschlechtsspezifische Gewalt. die sich gegen Mädchen und Frauen richtet, zu bekämpfen und zu ahnden. Wie viel Gewalt und wie viele Femizide an Mädchen und Frauen müssen noch in Deutschland geschehen, bis auch unsere Regierung die Istanbul-Konvention endlich umsetzt?

 

Das war kein Aprilscherz,

als am 1. April 2025 fünf bewaffnete Polizisten das Haus der Familie des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden in Menden (Sauerland, NRW) durchsuchten.
Der rechtswidrige [Durchsuchungs-]Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg.“ „Die Direktorin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz.“ (CDU) /Link/.
Ausschüsse dazu im Landtag NRW /Link/

Eine weitere rechtswidrige Hausdurchsuchung? /Link/ Ja, es war so! /Link/

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75 Jahre Grundgesetz

„Am 23. Mai 1949 [fand] in der Aula der Pädagogischen Akademie [in Bonn] in feierlichem Rahmen die Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes statt.“ /Link/

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier /Link/

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnt

in einem Interview mit der SZ an, dass wenn „die Glaubwürdigkeit einer Regierung sinkt, hängt das auch damit zusammen, dass Entscheidungen nicht ausreichend kommuniziert oder akzeptiert worden sind oder von internem Streit, der nach außen dringt, überlagert werden.“
Zum Interview: /Link/, s. auch /Link/.

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Vor 175 Jahren trat die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. zusammen. Es war am 18.Mai 1848 in einer Zeit kriegerischer Auseinandersetzungen.

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Missstände bei der Polizei und Justiz

Justizwillkür wie z. B. der „Badewannenunfall“, das Ignorieren des BVerfG von Richtern des OLGs Naumburg, der Fall Mollath,
sowie Fehlverhalten von Polizeibeamten.

 

Endlich existiert ein Whistleblowergesetz, es scheint uns aber nicht optimal zu sein.

 

Waffen - werden keinen Frieden schaffen!

Keine Waffen und keinen Technologietransfer in die Türkei! /Link/!
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Keine Lieferungen von Kriegsgerät in Krisengebiete /Link/!

 

Auch wir, SPD Eulen, haben bereits seit 2010 mehrfach kritisiert:
Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist illegal.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2020 /Link/

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