Laufzeitverlängerung und Brennelementsteuer für AKWs

Im April 2002 wurde von unserer rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder (SPD) die Änderung im Atomgesetz zum sog. „Atomausstieg“ in Kraft gesetzt. Laut § 7 Abs. 1a des Atomgesetzes (AtG) darf ein Kernkraftwerk (AKW) nicht mehr betrieben werden, nachdem es die in Anlage 3 festgelegte Elektrizitätsmenge plus der durch Übertragung von anderen AKWs sich ergebenden Elektrizitätsmenge produziert hat. Die Betreiber der AKWs haben dem Gesetz unter Druck zugestimmt, in der Hoffnung, dann zunächst erst einmal ihre AKWs in Ruhe betreiben zu können, bis unter einer anderen Regierung das Gesetz wieder rückgängig gemacht würde.

Seit September 2009 haben wir eine schwarz-gelbe Regierung. Laut deren Koalitionsvertrag (/Link/, S. 299) sollen „zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung nähere Regelungen getroffen“ werden. Außerdem sind sich im Bundestag alle fünf Parteien einig, dass eine „Brennelementsteuer“, d. h. eine Steuer für den in AKWs erzeugten Strom eingeführt werden soll.

Jetzt beginnt der Streit zwischen den und innerhalb der politischen Parteien und gegenüber den Kernkraftwerksbetreibern darüber, wie hoch die Steuer bzw. Abgabe und ob sie zweckgebunden sein soll. Außerdem, ob als Kompensation für die geplante Steuerlast die Laufzeiten der AKWs verlängert werden sollen oder die Begrenzung der Laufzeiten ganz abgeschafft und damit der frühere Zustand wieder hergestellt werden soll.

Im Folgenden werden wir versuchen, aus unserer Sicht dazu unsere Meinung zu äußern:

Zunächst meinen wir, dass die Einführungen von Rest-Laufzeiten im April 2002 ein Eingriff in die Eigentumsrechte (siehe Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)) der Kernkraftwerksbetreiber war. Es ist immer problematisch, wenn einem Unternehmer zum Betrieb einer Fabrikanlage eine Genehmigung erteilt wird, der Unternehmer dann diese Fabrik baut und betreibt und dann nach einer gewissen Zeit seine Genehmigung eingeschränkt wird. Solche Eingriffe sind nur erlaubt, wenn durch den Betrieb einer Anlage/Fabrik die Allgemeinheit in unzulässiger Weise geschädigt wird oder geschädigt werden könnte (Sicherheit). Wie weit dies auf (deutsche) Kernkraftwerke zutrifft, wird sehr kontrovers diskutiert.

Zur Einführung der Rest-Laufzeiten im April 2002 wurde das Atomgesetz von der damaligen rot-grünen Regierung ohne Mitwirkung des Bundesrates geändert. Dies geschah vermutlich, weil sie im April 2002 keine Mehrheit im Bundesrat hatte und deshalb u.U. die Änderung am Bundesrat gescheitert wäre.

Zur Verlängerung oder Abschaffung der Rest-Laufzeiten will diesmal die jetzige schwarz-gelbe Regierung den Bundesrat ebenfalls umgehen, weil sie dort z.Z. keine Mehrheit mehr hat und deshalb befürchten muss, mit ihrer Laufzeitverlängerung zu scheitern.

Juristisch gesehen, hat der Bund bzgl. der Kernkraft die ausschließliche Gesetzgebung (Art. 73 Abs. 1 Nr.14 GG). Der Bund hat aber die Länder mit der Aufsicht über die AKWs beauftragt und dazu war die Zustimmung der Länder im Bundesrat (Art. 87c GG) nötig. Es wird nun heftig darüber gestritten, - wen wundert’s - auch mit widersprüchlichen Gutachten, ob eine Änderung der Laufzeiten eine Änderung der Aufsicht der Länder bedeutet oder nicht und folglich die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist oder nicht.

Wenn die Einführung der Laufzeiten im Jahr 2002 nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, dann sollte u. E. auch eine Änderung der Laufzeiten nicht zustimmungspflichtig sein. Auf jeden Fall wäre es ein Armutszeugnis für unseren Bundestag, wenn deshalb das Verfassungsgericht angerufen würde.

Umfragen zeigen, dass die Meinung zur Verlängerung der Laufzeiten innerhalb der Bevölkerung gespalten ist. Wie soll ein Laie beurteilen können, ob die Kritiker mit ihren Szenarien und einseitigen Informationen Recht haben oder ob man mehr denjenigen folgen sollte, die ebenfalls einseitig - von der Kernindustrie beeinflusst - plädieren: Wir brauchen Kernkraftwerke. Diejenigen, die in der Nähe eines Kohlekraftwerks leben, werden für längere Laufzeiten der (AKWs sein und diejenigen, die erzählt bekommen, dass jederzeit ein auf ein AKW abstürzendes Flugzeug einen GAU verursachen kann, sind eher für Kohlekraftwerke und Windräder, Hauptsache, sie sind möglichst weit weg vom eigenen Wohnsitz (Sankt Florians-Prinzip). Oder sie setzen ausschließlich auf erneuerbare Energien.

Wir meinen, dass, solange ein AKW sicher betrieben werden kann, es auch länger laufen sollte, als es nach dem jetzigen Atomgesetz vorgesehen ist. Die Entsorgung der Brennelemente muss sowieso unabhängig von Laufzeiten gelöst werden, ebenso beim Rückbau des AKWs nach dessen Stilllegung die Beseitigung des radioaktiven Materials.

Unabhängig von der Diskussion über Laufzeiten halten wir es für sinnvoll, eine Steuer („Brennelementsteuer“) und eine zweckgebundene Abgabe für den in AKWs erzeugten Strom zu erheben, wie sie u. a. auch von unserer Partei gefordert wird.

Für die Höhe der Steuer könnte man z.B. davon ausgehen, dass nach 30 Betriebsjahren die Baukosten eines AKWs abgeschrieben sind. Danach würde der „Atomstrom“ um ca. 1,5 Cent/kWh billiger sein. Diesen Betrag könnte man dann als (allgemeine) Steuer einziehen. Die 1,5 Cent/kWh würden in etwa die im Sparpaket der Bundesregierung vorgesehenen 2,5 Milliarden Euro einbringen. Zusätzlich könnten noch weitere 1 bis 3 Cent/kWh eingezogen werden, die aber zweckgebunden für die Entsorgung der Brennstäbe und des übrigen radioaktiven Materials dienen sollten. Dadurch könnten pro Jahr bis zu 5 Milliarden Euro für ein Endlager und für eventuelle Risiken zurückgelegt werden. Durch diese Abgaben würden sich die Herstellungskosten für den Strom aus den AKWs in etwa verdoppeln. Noch höhere und weitere Abgaben halten wir nicht für sinnvoll. Sie könnten als ein illegaler Eingriff in die Privatwirtschaft, um die Kernindustrie „abzuwürgen“, aufgefasst werden. Außerdem könnten die Abgaben zu höheren Strompreisen führen und damit unsere Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt schmälern, abgesehen von der zusätzlichen Belastung der vielen kleineren, mittelständischen Betriebe und der Privathaushalte.

Laut § 9a Abs. 3 Atomgesetz (genauer: Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren) hat der Bund für die sichere Endlagerung zu sorgen. Wir hoffen, dass alle Parteien in Zukunft konstruktiv daran arbeiten. Bis heute haben wir den Eindruck, dass die jeweils zuständigen politischen Verantwortlichen und deren Beauftragte am Endlager Gorleben nur herum laborieren und Geld in die Erde bzw. ins Salz versenken und die jeweils nicht daran Beteiligten (z. B. aus der Opposition) leider nur kritisieren anstatt konstruktiv mitzuwirken.

Die Diskussionen über die Laufzeitverlängerung von AKWs, über die Höhe der Steuern und Abgaben auf „Atomstrom“ und die Endlagerung werden noch lange Zeit viele Emotionen hervorrufen. Letztendlich müssen wir aber zu einem sachbezogenen Ergebnis kommen, wenn wir unseren Lebensstandard auch für die Nachkommenden sichern wollen.
04.08.2010 r

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MalenterInnen sind bestürzt,

ein gutintegrierter Iraker (19 J.) wurde aus Bad Malente am 18. Mai 2026 von München aus „abgeschoben“.
Er hinterlässt eine große Lücke in der Seniorenresidenz, wo er bis dato tätig war. Bewohner sowie die Leitung des Hauses fassen es kaum /Link/ und hier.

Die Zuwanderungsbehörde behauptet ohne Begründung: Die Integration sei nicht gelungen.
Die, die ihn kannten, widersprechen dieser Darstellung. Quelle: OHA, 29. Mai 2026, Seite 15

 

Interview der Woche

im Deutschlandfunk (Dlf) mit
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch
/Link/

 

Anne Brorhilker,

ehemalige Oberstaatsanwältin, schätzt, dass Deutschland wegen Steuerhinterziehung rund 100 Milliarden Euro pro Jahr entgehen. Der Finanzdienstleistungssektor scheint einen so gewaltigen Einfluss zu haben, dass die staatliche Aufsicht u. E. Aufklärung von Steuerhinterziehung großer Summen behindert.

Deutschlandfunk: „Interview der Woche“ Sonntag, 22.03.26 ab 11:05 Uhr /Link/

 

Umsetzen der Istanbul-Konvention - Jetzt!

In der Istanbul-Konvention verpflichten sich Staaten, geschlechtsspezifische Gewalt. die sich gegen Mädchen und Frauen richtet, zu bekämpfen und zu ahnden. Wie viel Gewalt und wie viele Femizide an Mädchen und Frauen müssen noch in Deutschland geschehen, bis auch unsere Regierung die Istanbul-Konvention endlich umsetzt?

 

Das war kein Aprilscherz,

als am 1. April 2025 fünf bewaffnete Polizisten das Haus der Familie des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden in Menden (Sauerland, NRW) durchsuchten.
Der rechtswidrige [Durchsuchungs-]Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg.“ „Die Direktorin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz.“ (CDU) /Link/.
Ausschüsse dazu im Landtag NRW /Link/

Eine weitere rechtswidrige Hausdurchsuchung? /Link/ Ja, es war so! /Link/

/Link/

 

75 Jahre Grundgesetz

„Am 23. Mai 1949 [fand] in der Aula der Pädagogischen Akademie [in Bonn] in feierlichem Rahmen die Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes statt.“ /Link/

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier /Link/

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnt

in einem Interview mit der SZ an, dass wenn „die Glaubwürdigkeit einer Regierung sinkt, hängt das auch damit zusammen, dass Entscheidungen nicht ausreichend kommuniziert oder akzeptiert worden sind oder von internem Streit, der nach außen dringt, überlagert werden.“
Zum Interview: /Link/, s. auch /Link/.

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Vor 175 Jahren trat die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. zusammen. Es war am 18.Mai 1848 in einer Zeit kriegerischer Auseinandersetzungen.

Zur Rede des Bundespräsidenten: /Link/

 

Missstände bei der Polizei und Justiz

Justizwillkür wie z. B. der „Badewannenunfall“, das Ignorieren des BVerfG von Richtern des OLGs Naumburg, der Fall Mollath,
sowie Fehlverhalten von Polizeibeamten.

 

Endlich existiert ein Whistleblowergesetz, es scheint uns aber nicht optimal zu sein.

 

Waffen - werden keinen Frieden schaffen!

Keine Waffen und keinen Technologietransfer in die Türkei! /Link/!
Keine Panzer an Saudi-Arabien /Link/!
Keine Lieferungen von Kriegsgerät in Krisengebiete /Link/!

 

Auch wir, SPD Eulen, haben bereits seit 2010 mehrfach kritisiert:
Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist illegal.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2020 /Link/

Europaflagge

 

Stau-Stau-Stau-Stau-Stau

Von Nord nach Süd
von Ost nach West
und umgekehrt.
Ganz Deutschland
steht im Stau!

/Link/

Dadurch werden
Kräfte gebunden,
Zeit vergeudet,
die Gesundheit gefährdet.

 

Gesundheits- und umweltschädlich

Abgase, Rauch und Gülle

 

Steuersenkung?

Nein!

Steuerreform unseres sehr komplizierten Steuersystems?
Ja!!

 

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hier

 

Mit der SPD auf Tour

„Gemeinsam Mee(h)r erleben“

Jahresprogramm
für 2025 / 26

 

Motto für 2026

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03.05.2026 15:23 Martin Rabanus zum Tag der Pressefreiheit
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Wir entlasten schnell und spürbar Über die befristete Senkung der Energiesteuer ist es möglich, sehr schnell jene spürbar zu unterstützen, die es dringend brauchen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Mineralölkonzerne die Steuersenkung an die Verbraucher:innen weitergeben und die Preise entsprechend senken. Mit der weiteren Schärfung des Kartellrechts muss rasch der dritte Teil unseres… Armand Zorn zum Tankrabatt weiterlesen

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