Umweltgesetzbuch (UGB)

Seit 1990 ist ein Bundesgesetz, das so genannte Umweltgesetzbuch (UGB), geplant, mit dem das Umweltrecht zusammengefasst, harmonisiert und vereinfacht werden soll.

Mit dem UGB würde es dann eine bundesweit einheitliche Regelung im Wasser- und Naturschutzrecht statt 16 unterschiedlicher, landesgesetzlicher Vorschriften geben. Das UGB hätte für einen Unternehmer den Vorteil, dass er dann nur ein Genehmigungsverfahren (iVG = integrierte Vorhabengenehmigung) für seine Industrieanlage durchführen müsste. Nach derzeit geltendem Recht muss ein Unternehmer u. U. eine Zulassung nach folgenden Vorschriften einholen:
Genehmigung nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz, /Link/), Wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung, Abfallrechtliche Planfeststellung oder Plangenehmigung, Planfeststellung oder Plangenehmigung nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung /Link/) und Wasserrechtliche Planfeststellung oder Plangenehmigung, die auch noch länderspezifisch sein können /Link/.

Man sieht, dass dies für den Unternehmer teuer und langwierig werden und durchaus ein Grund sein kann, seine Firma außerhalb Deutschlands anzusiedeln.- Wir sollten es deshalb begrüßen, wenn es in Deutschland einmal gelingen könnte, etwas sinnvoll zu entbürokratisieren.

Vorhaben, die bisher genehmigungsfrei waren, bleiben nach dem UGB auch künftig genehmigungsfrei. Das gilt insbesondere auch für so genannte landwirtschaftliche Hofstellen. Bestehende Zulassungen werden automatisch übergeleitet und bleiben damit bestehen. Landwirtschaftliche Betriebe müssten also keine neue oder zusätzliche iVG beantragen. Es ist also falsch, dass – wie die CSU behauptet – das geplante UGB die Genehmigungsanforderungen verschärfen oder ausweiten würde.

Das UGB wurde von Mitarbeitern des Bundesumweltministeriums ausgearbeitet und mit den anderen Bundesministerien abgestimmt. Auch der Bundeswirtschaftsminister Glos (CSU) hatte keine Einwände gegen das UGB, nachdem die letzten Streitpunkte ausgeräumt waren. Es müsste dann wie jedes Gesetz das Parlament (Bundestag) und die Länderkammer (Bundesrat) durchlaufen. Dort würde es dann sicherlich die eine oder andere Änderung erfahren und Wünsche der Bundesländer würden dabei berücksichtigt werden. In einzelnen Punkten würde man auch ein Abweichungsrecht der Länder in das UGB einbauen können.

Der bayrische Ministerpräsident Seehofer (CSU) besteht allerdings auf einem vollständigen Abweichungsrecht der Länder. D. h., jedes Bundesland kann dann bestimmen, ob nach dem UGB oder nach anderen, eigenen Gesetzen verfahren werden soll. Das würde aber bedeuten, dass das jetzige Gesetzeswirrwarr durch ein weiteres Gesetz, nämlich das UGB, vergrößert würde. Offenbar konnte Herr Seehofer seine Forderung bei der Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und der Union durchsetzen, so dass der Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) am 01. Feb. 2009 das Scheitern des Umweltgesetzbuches erklärte.

Wir halten es für eine Unverschämtheit, dass Herr Seehofer zuletzt (26. Jan 2009) noch Sigmar Gabriel nach München „antanzen“ ließ, sich freundlich mit ihm über das Vorhaben unterhielt und dann plötzlich das UGB zu Fall brachte. So gesehen eine schallende Ohrfeige für Sigmar Gabriel und die große Koalition. Man kann das auch nicht mit Wahlkampf erklären. In einem fairen Wahlkampf versucht jede Partei, für ihre Ideen zu werben. Aber einfach ein in jahrelanger Arbeit geschaffenes, sinnvolles, wenn nicht gar notwendiges Werk vernichten zu wollen, kann u. E. nur die Tat eines Mannes sein, der nur seine persönlichen, politischen Interessen ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl auch des Freistaates Bayern verfolgt.
08.02.2009 mr

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Interview der Woche

im Deutschlandfunk (Dlf) mit
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch
/Link/

 

Anne Brorhilker,

ehemalige Oberstaatsanwältin, schätzt, dass Deutschland wegen Steuerhinterziehung rund 100 Milliarden Euro pro Jahr entgehen. Der Finanzdienstleistungssektor scheint einen so gewaltigen Einfluss zu haben, dass die staatliche Aufsicht u. E. Aufklärung von Steuerhinterziehung großer Summen behindert.

Deutschlandfunk: „Interview der Woche“ Sonntag, 22.03.26 ab 11:05 Uhr /Link/

 

Umsetzen der Istanbul-Konvention - Jetzt!

In der Istanbul-Konvention verpflichten sich Staaten, geschlechtsspezifische Gewalt. die sich gegen Mädchen und Frauen richtet, zu bekämpfen und zu ahnden. Wie viel Gewalt und wie viele Femizide an Mädchen und Frauen müssen noch in Deutschland geschehen, bis auch unsere Regierung die Istanbul-Konvention endlich umsetzt?

 

Das war kein Aprilscherz,

als am 1. April 2025 fünf bewaffnete Polizisten das Haus der Familie des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden in Menden (Sauerland, NRW) durchsuchten.
Der rechtswidrige [Durchsuchungs-]Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg.“ „Die Direktorin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz.“ (CDU) /Link/.
Ausschüsse dazu im Landtag NRW /Link/

Eine weitere rechtswidrige Hausdurchsuchung? /Link/ Ja, es war so! /Link/

/Link/

 

75 Jahre Grundgesetz

„Am 23. Mai 1949 [fand] in der Aula der Pädagogischen Akademie [in Bonn] in feierlichem Rahmen die Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes statt.“ /Link/

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier /Link/

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnt

in einem Interview mit der SZ an, dass wenn „die Glaubwürdigkeit einer Regierung sinkt, hängt das auch damit zusammen, dass Entscheidungen nicht ausreichend kommuniziert oder akzeptiert worden sind oder von internem Streit, der nach außen dringt, überlagert werden.“
Zum Interview: /Link/, s. auch /Link/.

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Vor 175 Jahren trat die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. zusammen. Es war am 18.Mai 1848 in einer Zeit kriegerischer Auseinandersetzungen.

Zur Rede des Bundespräsidenten: /Link/

 

Missstände bei der Polizei und Justiz

Justizwillkür wie z. B. der „Badewannenunfall“, das Ignorieren des BVerfG von Richtern des OLGs Naumburg, der Fall Mollath,
sowie Fehlverhalten von Polizeibeamten.

 

Endlich existiert ein Whistleblowergesetz, es scheint uns aber nicht optimal zu sein.

 

Waffen - werden keinen Frieden schaffen!

Keine Waffen und keinen Technologietransfer in die Türkei! /Link/!
Keine Panzer an Saudi-Arabien /Link/!
Keine Lieferungen von Kriegsgerät in Krisengebiete /Link/!

 

Auch wir, SPD Eulen, haben bereits seit 2010 mehrfach kritisiert:
Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist illegal.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2020 /Link/

Europaflagge

 

Stau-Stau-Stau-Stau-Stau

Von Nord nach Süd
von Ost nach West
und umgekehrt.
Ganz Deutschland
steht im Stau!

/Link/

Dadurch werden
Kräfte gebunden,
Zeit vergeudet,
die Gesundheit gefährdet.

 

Gesundheits- und umweltschädlich

Abgase, Rauch und Gülle

 

Steuersenkung?

Nein!

Steuerreform unseres sehr komplizierten Steuersystems?
Ja!!

 

Zu früheren Blöcken

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Mit der SPD auf Tour

„Gemeinsam Mee(h)r erleben“

Jahresprogramm
für 2025 / 26

 

Motto für 2026

Hoffnung verbreiten, Solidarität leben

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