Umweltgesetzbuch (UGB)

Seit 1990 ist ein Bundesgesetz, das so genannte Umweltgesetzbuch (UGB), geplant, mit dem das Umweltrecht zusammengefasst, harmonisiert und vereinfacht werden soll.

Mit dem UGB würde es dann eine bundesweit einheitliche Regelung im Wasser- und Naturschutzrecht statt 16 unterschiedlicher, landesgesetzlicher Vorschriften geben. Das UGB hätte für einen Unternehmer den Vorteil, dass er dann nur ein Genehmigungsverfahren (iVG = integrierte Vorhabengenehmigung) für seine Industrieanlage durchführen müsste. Nach derzeit geltendem Recht muss ein Unternehmer u. U. eine Zulassung nach folgenden Vorschriften einholen:
Genehmigung nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz, /Link/), Wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung, Abfallrechtliche Planfeststellung oder Plangenehmigung, Planfeststellung oder Plangenehmigung nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung /Link/) und Wasserrechtliche Planfeststellung oder Plangenehmigung, die auch noch länderspezifisch sein können /Link/.

Man sieht, dass dies für den Unternehmer teuer und langwierig werden und durchaus ein Grund sein kann, seine Firma außerhalb Deutschlands anzusiedeln.- Wir sollten es deshalb begrüßen, wenn es in Deutschland einmal gelingen könnte, etwas sinnvoll zu entbürokratisieren.

Vorhaben, die bisher genehmigungsfrei waren, bleiben nach dem UGB auch künftig genehmigungsfrei. Das gilt insbesondere auch für so genannte landwirtschaftliche Hofstellen. Bestehende Zulassungen werden automatisch übergeleitet und bleiben damit bestehen. Landwirtschaftliche Betriebe müssten also keine neue oder zusätzliche iVG beantragen. Es ist also falsch, dass – wie die CSU behauptet – das geplante UGB die Genehmigungsanforderungen verschärfen oder ausweiten würde.

Das UGB wurde von Mitarbeitern des Bundesumweltministeriums ausgearbeitet und mit den anderen Bundesministerien abgestimmt. Auch der Bundeswirtschaftsminister Glos (CSU) hatte keine Einwände gegen das UGB, nachdem die letzten Streitpunkte ausgeräumt waren. Es müsste dann wie jedes Gesetz das Parlament (Bundestag) und die Länderkammer (Bundesrat) durchlaufen. Dort würde es dann sicherlich die eine oder andere Änderung erfahren und Wünsche der Bundesländer würden dabei berücksichtigt werden. In einzelnen Punkten würde man auch ein Abweichungsrecht der Länder in das UGB einbauen können.

Der bayrische Ministerpräsident Seehofer (CSU) besteht allerdings auf einem vollständigen Abweichungsrecht der Länder. D. h., jedes Bundesland kann dann bestimmen, ob nach dem UGB oder nach anderen, eigenen Gesetzen verfahren werden soll. Das würde aber bedeuten, dass das jetzige Gesetzeswirrwarr durch ein weiteres Gesetz, nämlich das UGB, vergrößert würde. Offenbar konnte Herr Seehofer seine Forderung bei der Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und der Union durchsetzen, so dass der Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) am 01. Feb. 2009 das Scheitern des Umweltgesetzbuches erklärte.

Wir halten es für eine Unverschämtheit, dass Herr Seehofer zuletzt (26. Jan 2009) noch Sigmar Gabriel nach München „antanzen“ ließ, sich freundlich mit ihm über das Vorhaben unterhielt und dann plötzlich das UGB zu Fall brachte. So gesehen eine schallende Ohrfeige für Sigmar Gabriel und die große Koalition. Man kann das auch nicht mit Wahlkampf erklären. In einem fairen Wahlkampf versucht jede Partei, für ihre Ideen zu werben. Aber einfach ein in jahrelanger Arbeit geschaffenes, sinnvolles, wenn nicht gar notwendiges Werk vernichten zu wollen, kann u. E. nur die Tat eines Mannes sein, der nur seine persönlichen, politischen Interessen ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl auch des Freistaates Bayern verfolgt.
08.02.2009 mr

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