Verbraucherberatung und –schutz

Der Staat sollte eine neutrale Verbraucherberatung aufbauen und durchführen (lassen) und dazu von staatlicher Seite alle angebotenen Techniken zur Energieeinsparung unabhängig testen (nach dem Beispiel von Stiftung Warentest). Diese Bewertung muss ohne Rücksicht auf Gruppeninteressen erfolgen. Mängel bei einer Technik müssen benannt werden. Es muss eine öffentliche Liste existieren (auch im Internet), die die Firmen auflistet, die die von ihr angebotene Technik mit Sicherheit beherrschen („Positiv-Liste“). Hierzu ist ggf. das Datenschutzgesetz zu ändern. Dieses Gesetz scheint ohnehin die Kriminellen mehr zu schützen als die Intimsphäre des redlichen Bürgers und Verbrauchers (siehe „Gammelfleisch“). - Das ist aber ein anderes Thema.
Also: Eine gute Verbraucherberatung muss dem Interessenten z. B. sagen können, ob sich für ihn eine Wärmesolaranlage lohnt, welche Hersteller gute Anlagen anbieten und welche Handwerksbetriebe soviel Erfahrung haben, dass sie die ausgewählte Anlage mit Sicherheit optimal aufbauen können und was das im Schnitt kosten darf (Preislimit o. ä.).

Die Politiker müssten endlich für das Bauwesen (einschließlich Heizungsbau) die Gewährleistungsfristen und die Durchsetzung der Gewährleistung gerecht regeln. Hinzukommen müsste eine Insolvenzversicherung, die auch die Gewährleistung abdeckt. Firmen, die diese Bedingungen nicht einhalten möchten oder können, gehören nicht in diese Positivliste. Nur so kann verhindert werden, dass z. B. eine „Fachfirma“ eine Solarheizung einbaut, die deshalb nicht richtig funktioniert, weil in der Firma keiner ist, der ausreichende Erfahrung hat. Leider darf heute jede Heizungsfirma eine Solarheizung einbauen, auch wenn in der Firma niemand ausreichende Fachkenntnisse besitzt. Ein Wochenendkurs bei einem Solaranlagenhersteller ist bei weitem nicht ausreichend. Auch der Meistertitel für Heizungsanlagenbau und Zugehörigkeit zu einer Innung oder IHK sind keine Qualitätsgarantie. Es sollte vom Staat zwingend vorgeschrieben werden, dass Heizungsfirmen ausreichend qualifiziert sind, bevor sie Solaranlagen montieren dürfen. Möglicherweise befindet sich auf den Dächern Deutschlands manche Solaranlage, die nicht richtig funktioniert /Link/.

Der Staat kann nicht auf der einen Seite von seinen Bürgern verlangen, dass sie Investitionen tätigen und dazu Fachfirmen beauftragen sollen und wenn dann eine Firma „Mist“ baut, hat der Bürger Pech.

Auch in der Rechtspflege müsste sich einiges ändern, damit Rechtstreitigkeiten in Bausachen von den Gerichten innerhalb tragbarer Fristen und vor allem in fairer Weise entschieden werden.

Insgesamt gesehen haben die Regierungen und die Parlamente von Bund und Ländern ein so großes Aufgabenpotential, dass sich eigentlich die Frage, ob die Abgeordnetentätigkeit ein Vollzeitjob ist, sich erübrigen müsste.
20.10.2006

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