Verstöße gegen Betriebsanweisungen von Kernkraftwerken

(eingestellt am 30.05.2007, letzte Änderung am 12.07.2007)

Eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle sind irrtümliche, fahrlässige oder gar vorsätzliche Verstöße gegen die Vorschriften zur Bedienung eines Kernkraftwerkes, die im jeweiligen Betriebshandbuch festgelegt sind. Aus diesem Grund wird ein hoher Aufwand betrieben, um solche Verstöße zu unterbinden.

  • Dazu gehört eine Schulung der Betriebsmannschaft, auch am Simulator. (Der Simulator sieht wie die Kommandozentrale im betreffenden Kernkraftwerk aus und verhält sich auch so. Deshalb können am Simulator auch evtl. Störfälle durchgespielt werden.)
  • Technische Einrichtungen, um eine Fehlbedienung zu vermeiden. Aufgrund langjähriger Erfahrungen sind die Kernkraftwerke weitgehend gegen Fehlbedienung (z. B. gegen Drücken eines falschen Knopfes) abgesichert.
  • Automatische Meldung aller relevanten Ereignisse (Vorkommnisse) in einem Kernkraftwerk an die jeweilige Landesaufsichtsbehörde.

Als Beispiel sollen hier die Vorfälle um die Notkühlung des Kernkraftwerkes Philippsburg 2 (KKP 2) /Link/ in Baden-Württemberg, Landkreis Karlsruhe, aufgezeigt werden, da diese gravierender waren und noch nicht so lange zurückliegen.

Die Anlage KKP 2 war am 12. August 2001 nach der Jahresrevision wieder in Betrieb genommen worden. Dabei waren in drei der vier Wasser-Flutbehälter die im Betriebshandbuch vorgeschriebenen Füllstände nicht gegeben. Das fehlende Wasser wurde dann vor dem nuklearen Anfahren nachgefüllt. Es wäre also immer genügend Wasser in den Behältern gewesen, wenn die Notkühlung benötigt worden wäre. Bei Kontrollarbeiten im Zeitraum vom 25. August bis zum 28. August 2001 wurde dann festgestellt, dass die Bor-Konzentrationen in drei der vier Behälter seit dem Wiederanfahren nach der Revision unter dem vorgeschriebenen Wert lagen, da nur Wasser ohne Borsäure nachgefüllt worden war. Aus diesen Behältern wird das Wasser entnommen, wenn bei einem Störfall Wasser zur Notkühlung des Reaktors benötigt wird. Als Sofortmaßnahme wurde durch Auffüllen mit Borsäure in den einzelnen Behältern der vorgeschriebene Zustand wieder hergestellt.

Die Borsäure hat die Aufgabe, die Kernreaktion zu stoppen, falls die mehrfach ausgelegte Reaktorabschaltung doch einmal total versagen sollte, was bisher noch nie geschehen ist. (In Tschernobyl sind die Bremsstäbe, die die Kettenreaktion stoppen sollten, vom Reaktorfahrer zu hoch aus dem Reaktor herausgezogen worden. Es wurde dann zu spät bemerkt, dass dadurch der Reaktor unkontrolliert hoch fuhr und aufgrund der Bauweise des Kraftwerkes nicht mehr zu stoppen war.) Durch die zu geringe Bor-Konzentration zwischen dem 12. August und 28. August 2001 im KKP2 wäre man in diesem Zeitraum möglicherweise nicht in der Lage gewesen - wenn im Falle eines Störfalls die Abschaltung total versagt hätte - den Störfall zu beherrschen.

Da somit der Betreiber zwischen dem 12. August und dem 28. August 2001 das Kernkraftwerk unvorschriftsmäßig betrieben hatte, hatte er sich gemäß des Atomgesetzes strafbar gemacht und zwar völlig ungeachtet dessen, dass nichts passiert ist.

Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungen durchgeführt.

Unabhängig davon – wohl im Zuge dieser Ermittlungen – wurde dem Betreiber im Jahr 2004 von Gutachtern eine andere, strengere Formel zur Berechnung der Notkühlung vorgeschlagen. Der Betreiber hat dann am 13. Januar 2005 der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt und Verkehr des Landes Baden-Württemberg, telefonisch mitgeteilt, es könne aufgrund einer Lücke im Nachweis nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kühlmittelverluststörfall (z. B. durch Bruch einer Rohrleitung) nicht beherrscht werde. Nachdem der Betreiber am 13. Januar 2005 Sofortmaßnahmen ergriffen hatte, bestand nach Beurteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg keine Gefahr mehr. Der Expertenstreit ging dann darum, ob der Betreiber des KKP 2 schon früher einen neuen Nachweis hätte vorlegen müssen, dass die Notkühlung mit Sicherheit funktioniert.

Man muss dabei berücksichtigen, dass die Änderung einer Berechnungsmethode auch einen Einfluss auf andere Kernkraftwerke hat und u. U. hohe Kosten verursachen kann. Denn es muss gewährleistet sein, dass das Kernkraftwerk auch bei Auftreten von Fehlern noch sicher ist, andernfalls muss es umgebaut oder stillgelegt werden. Deshalb müssen solche Berechnungsmethoden oder Vorgehensweisen sehr genau abgesichert werden und dies ist in der Regel sehr zeitaufwendig, da u. U. Experimente dazu durchgeführt werden müssen.

Hinzu kommt noch der juristische Streit, ob ein Kernkraftwerk, wenn Änderungen vorgenommen worden sind, eine neue Betriebsgenehmigung benötigt. Wäre inzwischen die Diskussion um Kernkraftwerke nicht ideologisch so hoch aufgeheizt, dann wäre eine neue Genehmigung kein Problem, wenn alle Nachweise zur Sicherheit geführt sind, denn eigentlich müsste jeder ein Interesse daran haben, dass unsere Kernkraftwerke immer - soweit wie möglich - auf den neuesten Stand gebracht werden. So besteht aber immer die Gefahr, dass eine an sich gewünschte Verbesserung politisch als Vorwand benutzt wird, die Betriebsgenehmigung nicht mehr zu erteilen, was zu unnötigen Verzögerungen von Verbesserungen führt. Ein im Grunde unmöglicher und sogar gefährlicher Zustand.

Quellenhinweis: Informationen zu Kernkraftwerken gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz /Link/. Insbesondere findet man dort alle meldepflichtigen Ereignisse ab 1965 im Archiv /Link/. Hier wurde der Bericht von 2001 /Link (pdf-Datei)/ verwendet. (Meldepflichtig ist alles, was in einem Kernkraftwerk unplanmäßig verläuft. Nicht meldepflichtig dagegen ist, wenn der Kernkraftwerksbetreiber aufgrund neuer Erkenntnisse tätig werden muss. Das o. g. Ereignis im Jahr 2001 im KKP 2 war somit meldepflichtig, aber das Anfang 2005 nicht.) Weiterhin wurde die Drucksache 15/5425 (04.05.2005) /Link (pdf-Datei)/ des Bundestages verwendet.

Bezüglich der Unregelmäßigkeiten in Kernkraftwerken besteht Transparenz, die auch für andere technische Gebiete (z. B. chemische Industrie) wünschenswert wäre.

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Informationsfreiheit
muss bestehen bleiben

 

„ZDF-Sommerinterview mit Frank-Walter Steinmeier“

Hört genau hin,
unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat einiges zurechtgerückt. /Link/
Und hier könnt Ihr es nachlesen:
/Link/

 

Interview der Woche

im Deutschlandfunk (Dlf) mit
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch
/Link/

 

Anne Brorhilker,

ehemalige Oberstaatsanwältin, schätzt, dass Deutschland wegen Steuerhinterziehung rund 100 Milliarden Euro pro Jahr entgehen. Der Finanzdienstleistungssektor scheint einen so gewaltigen Einfluss zu haben, dass die staatliche Aufsicht u. E. Aufklärung von Steuerhinterziehung großer Summen behindert.

Deutschlandfunk: „Interview der Woche“ Sonntag, 22.03.26 ab 11:05 Uhr /Link/

Der Verein Finanzwende setzt sich „für faire, stabile und nachhaltige Finanzmärkte ein.“ /Link/.

 

Umsetzen der Istanbul-Konvention - Jetzt!

In der Istanbul-Konvention verpflichten sich Staaten, geschlechtsspezifische Gewalt. die sich gegen Mädchen und Frauen richtet, zu bekämpfen und zu ahnden. Wie viel Gewalt und wie viele Femizide an Mädchen und Frauen müssen noch in Deutschland geschehen, bis auch unsere Regierung die Istanbul-Konvention endlich umsetzt?

 

Das war kein Aprilscherz,

als am 1. April 2025 fünf bewaffnete Polizisten das Haus der Familie des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden in Menden (Sauerland, NRW) durchsuchten.
Der rechtswidrige [Durchsuchungs-]Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg.“ „Die Direktorin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz.“ (CDU) /Link/.
Ausschüsse dazu im Landtag NRW /Link/

Eine weitere rechtswidrige Hausdurchsuchung? /Link/ Ja, es war so! /Link/

/Link/

 

75 Jahre Grundgesetz

„Am 23. Mai 1949 [fand] in der Aula der Pädagogischen Akademie [in Bonn] in feierlichem Rahmen die Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes statt.“ /Link/

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier /Link/

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnt

in einem Interview mit der SZ an, dass wenn „die Glaubwürdigkeit einer Regierung sinkt, hängt das auch damit zusammen, dass Entscheidungen nicht ausreichend kommuniziert oder akzeptiert worden sind oder von internem Streit, der nach außen dringt, überlagert werden.“
Zum Interview: /Link/, s. auch /Link/.

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Vor 175 Jahren trat die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. zusammen. Es war am 18.Mai 1848 in einer Zeit kriegerischer Auseinandersetzungen.

Zur Rede des Bundespräsidenten: /Link/

 

Missstände bei der Polizei und Justiz

Justizwillkür wie z. B. der „Badewannenunfall“, das Ignorieren des BVerfG von Richtern des OLGs Naumburg, der Fall Mollath,
sowie Fehlverhalten von Polizeibeamten.

 

Endlich existiert ein Whistleblowergesetz, es scheint uns aber nicht optimal zu sein.

 

Waffen - werden keinen Frieden schaffen!

Keine Waffen und keinen Technologietransfer in die Türkei! /Link/!
Keine Panzer an Saudi-Arabien /Link/!
Keine Lieferungen von Kriegsgerät in Krisengebiete /Link/!

 

Auch wir, SPD Eulen, haben bereits seit 2010 mehrfach kritisiert:
Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist illegal.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2020 /Link/

Europaflagge

 

Stau-Stau-Stau-Stau-Stau

Von Nord nach Süd
von Ost nach West
und umgekehrt.
Ganz Deutschland
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Dadurch werden
Kräfte gebunden,
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die Gesundheit gefährdet.

 

Gesundheits- und umweltschädlich

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